Weitere Entscheidung unten: KG, 22.06.2015

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.07.2015 - 2 Ws 134/15, 2 Ws 135/15, 2 Ws 136/15, 2 Ws 137/15   

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https://dejure.org/2015,62754
OLG Hamm, 21.07.2015 - 2 Ws 134/15, 2 Ws 135/15, 2 Ws 136/15, 2 Ws 137/15 (https://dejure.org/2015,62754)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.07.2015 - 2 Ws 134/15, 2 Ws 135/15, 2 Ws 136/15, 2 Ws 137/15 (https://dejure.org/2015,62754)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Juli 2015 - 2 Ws 134/15, 2 Ws 135/15, 2 Ws 136/15, 2 Ws 137/15 (https://dejure.org/2015,62754)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Verfahrensgang

  • LG Hagen - 61 StVK 509/12
  • OLG Hamm, 21.07.2015 - 2 Ws 134/15, 2 Ws 135/15, 2 Ws 136/15, 2 Ws 137/15
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 02.12.1999 - 3 Ws 252/99

    Prüfungsumfang bei Ablehnung nachträglicher Verlängerung der Bewährungszeit

    Auszug aus OLG Hamm, 21.07.2015 - 2 Ws 134/15
    Ansonsten verbleibt es bei der Regel, die mit Führungs- und Bewährungsaufsichtsanordnungen verbundenen Ermessensentscheidungen der ersten Instanz zu überlassen (vgl. OLG Stuttgart NStZ 2000, 500 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 10.08.2010 - 3 Ws 423/10

    Führungsaufsicht: Umfassendes Verbot des Führens und Haltens von Kraftfahrzeugen

    Auszug aus OLG Hamm, 21.07.2015 - 2 Ws 134/15
    Dabei kann offen bleiben, ob ein - wie hier - allgemeines Verbot, Kraftfahrzeuge zu führen als Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht gemäß § 68b Abs. 1 S. 1 Nr. 6 StGB generell ausgeschlossen ist, da es der Entziehung der Fahrerlaubnis gleichkommt und damit die Regelung des § 69 StGB unterläuft (vgl. KG, Beschluss vom 08.10.1998, Az. 5 Ws 572/998, BeckRS 1998, 15200; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 68b Rn. 8 m.w.N.) oder ob ein allgemeines Verbot des Haltens und Führens von Kraftfahrzeugen in Ausnahmefällen zulässig ist, wenn im Ausgangsverfahren eine Maßregel nach §§ 69, 69a StGB angeordnet wurde (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2011, 59; Schönke/Schröder/Kinzig/Stree, StGB, 29. Aufl., § 68b Rn. 11).
  • KG, 08.10.1998 - 5 Ws 572/98

    Führungsaufsicht: Befristung, Weisungen

    Auszug aus OLG Hamm, 21.07.2015 - 2 Ws 134/15
    Dabei kann offen bleiben, ob ein - wie hier - allgemeines Verbot, Kraftfahrzeuge zu führen als Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht gemäß § 68b Abs. 1 S. 1 Nr. 6 StGB generell ausgeschlossen ist, da es der Entziehung der Fahrerlaubnis gleichkommt und damit die Regelung des § 69 StGB unterläuft (vgl. KG, Beschluss vom 08.10.1998, Az. 5 Ws 572/998, BeckRS 1998, 15200; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 68b Rn. 8 m.w.N.) oder ob ein allgemeines Verbot des Haltens und Führens von Kraftfahrzeugen in Ausnahmefällen zulässig ist, wenn im Ausgangsverfahren eine Maßregel nach §§ 69, 69a StGB angeordnet wurde (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2011, 59; Schönke/Schröder/Kinzig/Stree, StGB, 29. Aufl., § 68b Rn. 11).
  • LG Kleve, 07.12.2015 - 182 StVK 1/15

    Fesselung, Untergebrachter, Vorführung zum Anhörungsterminen

    Zudem greift § 22 MRVG NRW, der unter anderem zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung bei einer erheblichen Gefährdung die Möglichkeit der Anwendung unmittelbaren Zwangs vorsieht, wozu auch die Fesselung gehört (vgl. § 58 Abs. 1 bis 3 PolG NRW) als Rechtsgrundlage ein (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.04.2ß015 - III 2 Ws 137-138/15; zu § 176 GVG und § 231 StPO als Rechtsgrundlage für die Fesselungsanordnung durch den Vorsitzenden vgl. 5. Strafsenat des OLG Hamm, Beschluss vom 09.01.2014 - 5 RVs 134/13; zur "obergerichtlich hinreichend geklärten" Fesselung bei Vorführung von Strafgefangenen vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 10.10.2014 - 20 Ws 229/14).
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Rechtsprechung
   KG, 22.06.2015 - 2 Ws 136/15, 2 Ws 136/15 - 141 AR 278/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,25210
KG, 22.06.2015 - 2 Ws 136/15, 2 Ws 136/15 - 141 AR 278/15 (https://dejure.org/2015,25210)
KG, Entscheidung vom 22.06.2015 - 2 Ws 136/15, 2 Ws 136/15 - 141 AR 278/15 (https://dejure.org/2015,25210)
KG, Entscheidung vom 22. Juni 2015 - 2 Ws 136/15, 2 Ws 136/15 - 141 AR 278/15 (https://dejure.org/2015,25210)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Entziehung der Fahrerlaubnis - durch die Hintertür?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 04.11.2004 - 5 Ws 536/04

    Führungsaufsicht: Eintritt der gesetzlichen Führungsaufsicht bei Vollverbüßung

    Auszug aus KG, 22.06.2015 - 2 Ws 136/15
    Der Gesetzgeber hat mit der Einführung der von Gesetzes wegen eintretenden Führungsaufsicht zwei unterschiedliche Zwecke verfolgt (vgl. KG NStZ-RR 2005, 42): Einerseits soll dem nach Verbüßung einer langen Haftstrafe Entlassenen geholfen werden, sich in der Freiheit zurechtzufinden, weil er der besonderen Hilfe regelmäßig bedarf (vgl. Fischer, StGB 62. Aufl., Vor § 68 Rdn. 2); andererseits indiziert die vollständige Vollstreckung der in § 68f Abs. 1 Satz 1 StGB genannten Freiheitsstrafe die fortdauernde Gefährlichkeit des Täters.

    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2002, 283 Ls; KG, Beschlüsse vom 29. August 2005 - 5 Ws 435/05 - und 5. Juni 2001 - 5 Ws 282/01- st. Rspr. anerkannt, dass die durch § 68f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur getroffen werden kann, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. KG NStZ-RR 2005, 42 sowie Beschluss vom 1. September 2008 - 2 Ws 423/08 -).

  • OLG Hamm, 19.02.2009 - 2 Ws 41/09

    Anforderungen an die Beschleunigung von Haftsachen

    Auszug aus KG, 22.06.2015 - 2 Ws 136/15
    a) Nach dem Willen des Gesetzgebers tritt beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 68f Abs. 1 Satz 1 StGB die Führungsaufsicht regelmäßig und automatisch mit der Entlassung aus der Strafhaft ein (vgl. Senat, Beschlüsse vom 27. März 2009 - 2 Ws 41/09 - und 11. Mai 2007 - 2 Ws 319/07 -).
  • BVerfG, 15.08.1980 - 2 BvR 495/80

    Verfassungsmäßigkeit der strafrechtlichen Führungsaufsicht

    Auszug aus KG, 22.06.2015 - 2 Ws 136/15
    Aus diesem Grund handelt es sich auch nicht um eine verfassungswidrige Doppelbestrafung (vgl. BVerfGE 55, 28).
  • OLG Frankfurt, 10.08.2010 - 3 Ws 423/10

    Führungsaufsicht: Umfassendes Verbot des Führens und Haltens von Kraftfahrzeugen

    Auszug aus KG, 22.06.2015 - 2 Ws 136/15
    Entgegen der von Teilen des Schrifttums und der früher vom Kammergericht vertretenen Ansicht hat u.a. das OLG Frankfurt/M. die Auffassung vertreten, dass es weder verfassungs- noch einfachrechtlich ausgeschlossen sei, auf § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 StGB auch solche Verbote zu stützen, die einer Entziehung der Fahrerlaubnis gleichkommen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. August 2010 - 3 Ws 423/10 - Rdn. 9 [juris]; Stree/Kinzig in: Schönke/Schröder, StGB 29. Aufl. § 68b Rdn. 11).
  • OLG Hamm, 28.12.2007 - 2 Ws 319/07

    Anklageerhebung; Zuständigkeit; Auswahlermessen; Staatsanwaltschaft

    Auszug aus KG, 22.06.2015 - 2 Ws 136/15
    a) Nach dem Willen des Gesetzgebers tritt beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 68f Abs. 1 Satz 1 StGB die Führungsaufsicht regelmäßig und automatisch mit der Entlassung aus der Strafhaft ein (vgl. Senat, Beschlüsse vom 27. März 2009 - 2 Ws 41/09 - und 11. Mai 2007 - 2 Ws 319/07 -).
  • OLG Frankfurt, 02.07.2002 - 3 Ws 668/02

    Entfallen der Führungsaufsicht nach Vollverbüßung

    Auszug aus KG, 22.06.2015 - 2 Ws 136/15
    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2002, 283 Ls; KG, Beschlüsse vom 29. August 2005 - 5 Ws 435/05 - und 5. Juni 2001 - 5 Ws 282/01- st. Rspr. anerkannt, dass die durch § 68f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur getroffen werden kann, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. KG NStZ-RR 2005, 42 sowie Beschluss vom 1. September 2008 - 2 Ws 423/08 -).
  • KG, 05.06.2001 - 5 Ws 282/01
    Auszug aus KG, 22.06.2015 - 2 Ws 136/15
    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2002, 283 Ls; KG, Beschlüsse vom 29. August 2005 - 5 Ws 435/05 - und 5. Juni 2001 - 5 Ws 282/01- st. Rspr. anerkannt, dass die durch § 68f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur getroffen werden kann, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. KG NStZ-RR 2005, 42 sowie Beschluss vom 1. September 2008 - 2 Ws 423/08 -).
  • KG, 21.12.1998 - 5 Ws 677/98
    Auszug aus KG, 22.06.2015 - 2 Ws 136/15
    Die Führungsaufsicht dient aber nicht nur der Überwachung des Verurteilten; sie bezweckt auch, ihn nach seiner Entlassung in seiner Lebensgestaltung über kritische Zeiträume hinweg zu unterstützen (vgl. KG, Beschluss vom 21. Dezember 1998 - 5 Ws 677/98 -).
  • KG, 08.10.1998 - 5 Ws 572/98

    Führungsaufsicht: Befristung, Weisungen

    Auszug aus KG, 22.06.2015 - 2 Ws 136/15
    Auch das Kammergericht hat diesbezüglich in der Vergangenheit besorgt, eine solche allgemeine Weisung komme der Entziehung der Fahrerlaubnis gleich und unterlaufe damit die Regelung des § 69 StGB (vgl. u.a. KG, Beschluss vom 8. Oktober 1998 - 5 Ws 572/98 - [juris]).
  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 87-IV-16

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Mit Beschlüssen vom 3. Juni 2014 (2 Ws 196/14), vom 22. September 2014 (2 Ws 388/14), 23. Dezember 2014 (2 Ws 541/14), 21. April 2015 (2 Ws 136/15) und 21. August 2015 (2 Ws 353/15) ordnete das Oberlandesgericht Dresden im Rahmen der Haftprüfung nach §§ 121 ff. StPO die Fortdauer der Untersuchungshaft an.
  • KG, 19.04.2018 - 5 Ws 43/18

    Anforderungen an Weisungen nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, 6 und 12 StGB

    Das Institut der Führungsaufsicht nach den §§ 68 ff. StGB hat die Aufgabe, gefährliche und (rückfall-)gefährdete Täter in ihrer Lebensführung in Freiheit über gewisse kritische Zeiträume hinweg zu unterstützen und zu überwachen, um sie von weiteren Straftaten abzuhalten (BVerfG, Dreiausschussbeschluss vom 15. August 1980 - 2 BvR 495/80 -, juris Rdnr. 3 m. w. Nachw. - BVerfGE 55, 28 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 18. Januar 2018 a. a. O., juris Rdnr. 27; KG, Beschluss vom 22. Juni 2015 - 2 Ws 136/15 -, juris Rdnrn. 11, 14 m. w. Nachw.).

    Zwar vertritt das Kammergericht (Beschluss vom 22. Juni 2015 - 2 Ws 136/15 -, juris Rdnr. 20 ff. mit Darstellung des obergerichtlichen Streitstandes; ebenso Senat, Beschluss vom 16. Juni 2017 a. a. O. m. w. Nachw.) die Auffassung, dass auch das Verbot des Führens jeglicher Kraftfahrzeuge keine Umgehung der gesetzlichen Sonderregelung des § 69 StGB darstellt.

  • KG, 05.04.2022 - 5 Ws 22/22

    Weisungen in der Führungsaufsicht: Verbot des Führens und Haltens von

    cc) Soweit in Literatur und Rechtsprechung ferner umstritten ist, ob eine Weisung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 StGB auch dann zulässig ist, wenn - anders als im vorliegenden Fall - keine Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB oder keine Sperrfrist nach § 69a StGB angeordnet wurde, und welche Fahrzeuge in so gelagerten Fällen von der Weisung erfasst sein dürfen (zum Meinungsstreit vgl. KG, Beschlüsse vom 8. Oktober 1998 - 5 Ws 572/98 - juris Rn. 11 ff. und 22. Juni 2015 - 2 Ws 136/15 - juris Rn. 20 ff.; Senat, Beschlüsse vom 16. Juni 2017 - 5 Ws 131/17 - und 19. April 2018, a.a.O. juris Rn. 19; OLG Frankfurt NStZ-RR 2011, 59; Ostendorf in NK-StGB, 5. Aufl., § 68b Rn. 14; Schneider, a.a.O. Rn. 29; Heger, a.a.O. § 68b Rn. 2; jeweils m.w.N.), bedarf diese Frage hier keiner Erörterung.
  • KG, 11.06.2020 - 5 Ws 67/20

    Weisung für die Dauer der Führungsaufsicht bei ausländischem Wohnsitz

    aa) Das Institut der Führungsaufsicht nach den §§ 68 ff. StGB hat die Aufgabe, gefährliche und (rückfall-)gefährdete Täter in ihrer Lebensführung in Freiheit über gewisse kritische Zeiträume hinweg zu unterstützen und zu überwachen, um sie von weiteren Straftaten abzuhalten (BVerfG, Dreiausschussbeschluss vom 15. August 1980 - 2 BvR 495/80 -, juris Rdnr. 3 m. w. Nachw. - BVerfGE 55, 28 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 18. Januar 2018 - III-5 Ws 528-530/17 -, juris Rdnr. 27; KG, Beschluss vom 22. Juni 2015 - 2 Ws 136/15 -, juris Rdnrn. 11, 14 m. w. Nachw.).
  • KG, 16.05.2018 - 5 Ws 60/18

    Anforderungen an die Aufrechterhaltung einer Weisung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr.

    a) Das Institut der Führungsaufsicht nach den §§ 68 ff. StGB hat die Aufgabe, gefährliche und (rückfall-)gefährdete Täter in ihrer Lebensführung in Freiheit über gewisse kritische Zeiträume hinweg zu unterstützen und zu überwachen, um sie von weiteren Straftaten abzuhalten (BVerfG, Dreierausschussbeschluss vom 15. August 1980 - 2 BvR 495/80 -, juris Rdnr. 3 m. w. Nachw. - BVerfGE 55, 28 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 18. Januar 2018 a. a. O., juris Rdnr. 27; KG, Beschluss vom 22. Juni 2015 - 2 Ws 136/15 -, juris Rdnrn. 11, 14 m. w. Nachw.).
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