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   KG, 28.08.2019 - 2 Ws 136/19 - 121 AR 188/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,34478
KG, 28.08.2019 - 2 Ws 136/19 - 121 AR 188/19 (https://dejure.org/2019,34478)
KG, Entscheidung vom 28.08.2019 - 2 Ws 136/19 - 121 AR 188/19 (https://dejure.org/2019,34478)
KG, Entscheidung vom 28. August 2019 - 2 Ws 136/19 - 121 AR 188/19 (https://dejure.org/2019,34478)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    DNA-Identitätsfeststellung, Voraussetzungen, Schwere der Anlasstaten

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 81g Abs 1 S 1 StPO, § 81g Abs 1 S 2 StPO, § 224 Abs 1 StGB, § 243 Abs 1 S 2 StGB, § 253 Abs 1 StGB
    Zulässigkeit einer DNA-Identitätsfeststellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81g Abs. 1
    DNA-Identitätsfeststellung

  • rechtsportal.de

    StPO § 81g Abs. 1
    Begriff der Straftaten "von erheblicher Bedeutung" i.S. von § 81g Abs. 1 S. 1 StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    DNA-Identitätsfeststellung, wie "schwer” müssen die Anlasstaten sein?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.11.1985 - 3 StR 291/85

    Verwirklichung eines versuchten Einbruchsdiebstahls

    Auszug aus KG, 28.08.2019 - 2 Ws 136/19
    Es kann offenbleiben, ob bei isolierter Betrachtung darunter auch solche Diebstähle fallen, die wie hier die Tat 1 der Anklage (das Geschehen zum Nachteil der Zeugin Th.) letztlich nicht zur Vollendung gelangt sind, weil der Angeklagten und ihren beiden Mittäterinnen es nicht gelungen ist, in die Wohnung des 62-jährien Opfers einzudringen (vgl. zur auch dann gegebenen Indizwirkung der Regelbeispiele des § 243 StGB BGHSt 33, 370; Fischer, StGB 66. Aufl. § 243 Rn. 28 mwN).
  • BGH, 18.11.1971 - 4 StR 410/71

    abtransportierter Warenautomat - § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB, Behältnis muß nicht am

    Auszug aus KG, 28.08.2019 - 2 Ws 136/19
    Denn ungeachtet dessen hätten die Angeklagte und ihre Mittäterinnen jedenfalls aber die Voraussetzungen des § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllt, indem sie die verschlossene Geldkassette mit sich nahmen (vgl. dazu BGHSt 24, 248; Fischer, StGB 66. Aufl. § 243 Rn. 17), um sie dann, wie geschehen, auf der Straße mit einem Schraubendreher aufzubrechen.
  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 264/86

    Unzulässigkeit der Revision auf Grund unzulänglicher Mitteilung der

    Auszug aus KG, 28.08.2019 - 2 Ws 136/19
    Denn die Ausschlussklausel des § 243 Abs. 2 StGB greift nur, wenn auch der Tatvorsatz des Angeklagten auf die Erlangung eines "geringwertigen" Gegenstandes gerichtet ist (vgl. BGH NStZ 2012, 571; NStZ 1987, 71), was vorliegend nach dem gesamten Umständen sicher auszuschließen ist.
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