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   OLG Hamm, 12.05.2000 - 2 Ws 137/2000   

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https://dejure.org/2000,10455
OLG Hamm, 12.05.2000 - 2 Ws 137/2000 (https://dejure.org/2000,10455)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.05.2000 - 2 Ws 137/2000 (https://dejure.org/2000,10455)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Mai 2000 - 2 Ws 137/2000 (https://dejure.org/2000,10455)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Strafvollstreckungskammer, örtliche Zuständigkeit, Befasstsein, Widerrufsantrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafvollstreckungskammer; Örtliche Zuständigkeit; Widerrufsantrag

  • Judicialis

    StPO § 462 a Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 462a Abs. 1 S. 2
    Strafvollstreckungskammer; örtliche Zuständigkeit; Befasstsein; Widerrufsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.08.1981 - 2 ARs 174/81

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf der Aussetzung des

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2000 - 2 Ws 137/00
    Anders wäre die Sachlage gemäß § 462 a Abs. 1 S. 2 StPO nur dann zu beurteilen gewesen, wenn die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Hagen bereits zu dem Zeitpunkt, als der Verurteilte wegen der neuen viermonatigen Strafe in die Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen aufgenommen wurde, mit einem von der Staatsanwaltschaft Essen gestellten Widerrufsantrag befasst gewesen wäre (vgl. BGHSt 30, S. 189).
  • OLG Hamburg, 14.11.1986 - 2 Ws 363/86
    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2000 - 2 Ws 137/00
    Nach diesem Prinzip ist bereits mit der Aufnahme in die in ihrem Bezirk gelegene Justizvollzugsanstalt die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Essen für alle einer Strafvollstreckungskammer aus anderen Urteilen im Rahmen des § 462 a Abs. 1 StPO obliegenden Entscheidungen zuständig geworden, ohne dass es einer Befassung mit einer bestimmten Entscheidung bedurfte (vgl. OLG Hamburg in NStZ 1987, S. 92 m.w.N.).
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