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   OLG Celle, 07.04.2016 - 2 Ws 14/16   

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https://dejure.org/2016,33403
OLG Celle, 07.04.2016 - 2 Ws 14/16 (https://dejure.org/2016,33403)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.04.2016 - 2 Ws 14/16 (https://dejure.org/2016,33403)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. April 2016 - 2 Ws 14/16 (https://dejure.org/2016,33403)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StGB § 264 Abs. 8 Nr. 1 Alt. 1; StPO § 210 Abs. 2
    Voraussetzungen eines Subventionsbetruges bei einer Subvention der Europäischen Union

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 264 Abs. 8 Nr. 1 Alt. 1; StPO § 210 Abs. 2
    Voraussetzungen eines Subventionsbetruges bei einer Subvention der Europäischen Union

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 691
  • StV 2017, 120
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.09.2010 - 5 StR 61/10

    Subventionsbetrug: Voraussetzungen einer subventionserheblichen Tatsache -

    Auszug aus OLG Celle, 07.04.2016 - 2 Ws 14/16
    Aus dem Gesetz können dann weder der potentielle Täter noch die Strafverfolgungsorgane beurteilen, ob die Subventionierung im konkreten Fall an die Erfüllung der Voraussetzung geknüpft ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30. September 2010 - 5 StR 61/10 = wistra 2011, 67, hier zitiert nach juris (RdNr. 9)).
  • BGH, 08.10.2014 - 1 StR 114/14

    Kreditbetrug: Schutz ausländischer Kreditgeber; Genussrechtekapital als Kredit

    Auszug aus OLG Celle, 07.04.2016 - 2 Ws 14/16
    Eine solche Bezeichnung erfordert ein Gesetz im formellen oder materiellen Sinne des Bundes, eines Landes, einer Gemeinde oder der Europäischen Union (vgl. BGH, Urteil vom 8. Oktober 2014 - 1 StR 1114/14 = BGHSt 60, 15; hier zitiert nach juris (RdNr. 91); Hellmann in Kindshäuser / Neumann / Paeffgen, Nomos Kommentar StGB, 4. Aufl. (2013), § 264 RdNr. 54).
  • LG Hamburg, 18.01.2021 - 608 Qs 18/20

    Falschangaben bei Antrag auf Corona-Soforthilfe: Betrug oder Subventionsbetrug?

    Offenbleiben kann vorliegend die Frage, ob "aufgrund eines Gesetzes" - auch wegen der staatsrechtlichen Bedeutung - dahingehend zu verstehen ist, dass die Bezeichnung der subventionserheblichen Tatsachen als solche durch den Subventionsgeber einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage bedarf (so bspw. Fischer, aaO, Rz. 15 zu § 264 StGB OLG Celle, Beschluss vom 07.04.2016, 2 Ws 14/16; ablehnend bspw. Tiedemann, in Leipziger Kommentar, 12. Aufl. 2012, Rz. 76 zu § 264 StGB m.w.N.) oder ob "Auf Grund eines Gesetzes" lediglich bedeutet, die Bezeichnung muss "in den Grenzen des gesetzlich Zulässigen" oder "auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung" erfolgen (so Perron, aaO, Rz. 34 zu § 264).

    Insbesondere handelt es sich bei § 264 Abs. 1 StGB nicht um eine Blankettnorm, bei der sich das verbotene Verhalten erst durch eine Zusammenschau mit einer blankettausfüllenden Norm - also hier der Deklaration von Tatsachen als "subventionserheblich" durch den Subventionsgeber - ergibt, mit der Folge, dass beide Normteile dem Bestimmtheitsgebot unterliegen würden, folglich vom parlamentarischen Gesetzgeber konkretisiert werden müssten (Schmitz, in Münchener Kommentar zum StGB, 4. Aufl., 2020, Rz. 65 zu § 1), denn die Bezeichnung der subventionserheblichen Tatsachen als solche durch den Subventionsgeber hat keinen Einfluss auf die Frage, welche Tatsachen subventionserheblich sind (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 07.04.2016, 2 Ws 14/16, ZWH 2017, 53, 54; Perron, aaO, Rz. 34 zu § 264 m.W.N.).

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