Rechtsprechung
OLG Hamm, 06.05.1999 - 2 Ws 140/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Burhoff online
Anrechnungsmaßstab für erlittene Haft in Österreich, österreichische Freiheitsstrafe, Vollstreckbarkeitserklärung für den Bereich der BRD
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1999, 384
- Rpfleger 1999, 508
Wird zitiert von ... (11)
- BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 527/02
Keine Höheranrechnung oder erneute Strafzumessung im Rahmen der …
Eine erneute Strafzumessung am Maßstab des deutschen Rechts findet im Rechtshilfeverfahren nicht statt (…Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juni 2002 - 2 BvR 426/02 - OLG Düsseldorf, wistra 1991, S. 199 ; OLG Hamm, NStZ-RR 1999, S. 384). - OLG Stuttgart, 24.10.2016 - 1 Ws 146/16
Vollstreckung eines ausländischen Straferkenntnisses: Festlegung eines besonderen …
Die Vorschrift des § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB ist im Exequaturverfahren nicht - auch nicht entsprechend - anwendbar (OLG Celle…, Beschluss vom 7. April 2011, 1 Ausl 17/11, juris Rn. 6; OLG Rostock…, Beschluss vom 2. August 2010, I Ws 128/10, juris Rn. 13; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 18. November 2009, 1 Ws 306/09, juris Rn. 19; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 11. Juli 2005, 3 Ws 1/05, juris Rn. 12; OLG Köln…, Beschluss vom 10. Dezember 2003, 2 Ws 634/03, juris Rn. 5;OLG Hamm, NStZ-RR 1999, 384, zitiert nach juris;… Schomburg/Hackner in Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Auflage, 2012, Rdnr. 14 zu § 54 IRG;… Grotz in: Grützner/Pötz/Kreß, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Aufl., Rdnr. 18 zu § 54 IRG). - OLG Rostock, 02.08.2010 - I Ws 128/10
Anwendung der "Vollstreckungslösung" im Verfahren der Umwandlung einer …
- OLG Stuttgart, 11.07.2005 - 3 Ws 1/05
Strafvollstreckung: Anrechnung erlittener Auslieferungshaft
Der Senat weist darauf hin, dass § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB nach herrschender Auffassung im Vollstreckungs(hilfe)recht keine - auch keine entsprechende - Anwendung findet (s. nur OLG Düsseldorf wistra 1991, 199 [200]; OLG Hamm NStZ-RR 1999, 384;… Grotz, in: Grützner/Pötz aaO. § 54 Rdn. 18) und eine Mehrfachanrechnung im Grundsatz nicht auf Art. 11 Abs. 1 Buchstabe c ÜberstÜbk gestützt werden kann. - OLG Nürnberg, 18.11.2009 - 1 Ws 306/09
Überstellung des im Ausland Verurteilten: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
Für die vom Beschwerdeführer erstrebte Mehrfach- bzw. Höheranrechnung der in ... vollzogenen Haft ist kein Raum, da die Vorschrift des § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB im vorliegenden Verfahren unanwendbar ist (OLG Hamm NStZ-RR 1999, 384 m.w.N.) Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus dem vom Beistand zitierten Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 10.7.2006 Az. 2 Ws 164/06, der sich im Leitsatz erkennbar nur auf einen abweichenden Maßstab im Anwendungsbereich des § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB bezieht, wobei dessen Ausschluss im Verfahren nach § 54 IRG allerdings erneut bestätigt wird. - OLG Hamm, 20.03.2000 - 2 Ws 82/00
Zulässigkeit der Vollstreckung einer im Ausland verhängten Ersatzfreiheitsstrafe
Ergänzend zu der im angefochtenen Beschluss zutreffend gemäß § 54 Abs. 1 IRG festgesetzten Freiheitsstrafe (ein besonderer Anrechnungsmaßstab im Sinne von § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB abweichend vom Verhältnis 1 : 1 bezüglich der in Spanien verbüßten Untersuchungs- und Strafhaft war nicht zu bestimmen, vgl. Senatsbeschluss vom 6. Mai 1999 in 2 Ws 140/99 = NStZ-RR 1999, 384 = RPfl. 1999, 508) war auch die Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen unter Berücksichtigung der in erster Linie verhängten Geldstrafe festzusetzen. - OLG Celle, 07.04.2011 - 1 Ausl 17/11
Nach §§ 54, 58 IRG ist auch die im Urteilsstaat vollstreckte Untersuchungshaft …
- KG, 03.02.2022 - 2 Ws 12/22
Exequaturverfahren
Im Vollstreckungshilfeverfahren für ein ausländisches Urteil ist diese Vorschrift nach einhelliger Auffassung nicht anwendbar (…vgl. Senat a.a.O.; KG…, Beschluss vom 12. März 2009 - 4 Ws 20/09 - OLG Bamberg a.a.O.; OLG Rostock NStZ-RR 2010, 340; OLG Hamm NStZ-RR 1999, 384; OLG Düsseldorf, wistra 1991, 199). - OLG Hamm, 10.07.2006 - 2 Ws 164/06
Vollstreckungshilfe; Anrechnung; Ausland; Freiheitsentzug; Anrechnungsmaßstab
§ 51 StGB ist nämlich nur dann anwendbar, wenn über die Anrechnung einer ausländischen Strafe oder eines im Ausland erlittenen Freiheitsentzugs (Auslieferungshaft) auf eine von einem deutschen Gericht verhängte Strafe zu entscheiden ist (so bereits Senatsbeschluss vom 6. Mai 1999 in 2 Ws 140/99 = NStZ-RR 1999, 384). - OLG Köln, 10.12.2003 - 2 Ws 634/03
Rechtshilfe bei Vollstreckung ausländischer Erkenntniss; Anrechnung ausländischer …
Die sofortige Beschwerde ist jedoch unbegründet, denn im Rahmen der Rechtshilfe durch Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse gemäß den §§ 48 ff. IRG ist zwar gemäß § 54 Abs. 4 S. 1 IRG auch zu entscheiden, dass die im Ausland bereits vollstreckte Sanktion anzurechnen ist, es besteht jedoch keine Befugnis der deutschen Gerichte, einen besonderen Anrechnungsmaßstab festzulegen (OLG Düsseldorf, wistra 1991, 199, 200; OLG Hamm, NStZ-RR 1999, 384;… Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 3. Aufl., 1998, § 54 IRG Rdnr. 14;… Vogler, in: Grützner/Pötz, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, § 54 Rdnr. 17). - OLG Schleswig, 28.09.2018 - 1 Ws 267/18
Die Umwandlung einer in Peru verhängten Freiheitsstrafe in eine deutsche …