Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 07.06.2000

Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.03.2000 - 2 Ws 146/00   

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OLG Köln, 17.03.2000 - 2 Ws 146/00 (https://dejure.org/2000,6527)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.03.2000 - 2 Ws 146/00 (https://dejure.org/2000,6527)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. März 2000 - 2 Ws 146/00 (https://dejure.org/2000,6527)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2000, 422
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 24.10.1983 - 2 Ws 466/83
    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2000 - 2 Ws 146/00
    In Verbindung mit den weiteren vom Landgericht festgesetzten Gebühren, gegen die sich die Beschwerde nicht wendet und die wegen des im Rahmen des § 464 b StPO zu beachtenden Verschlechterungsverbots (vgl. SenatsE vom 24. Oktober 1983 - 2 Ws 466/83 - in: OLGSt § 86 BRAGO Nr. 2; Karlsruher Kommentar-Schimansky, StPO, 4. Auflage, § 464 b Rdnr. 4 m.w.N.) daher nicht zu Lasten des Beschwerdeführers abzuändern sind, errechnet sich der festzusetzende Betrag insgesamt wie folgt:.
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2002 - 3 Ws 336/02

    Kostenfestsetzung nach Durchführung eines Strafverfahrens gem. § 464b Satz 3 StPO

    In der Rechtsprechung und Literatur wird die Frage der Reichweite der in § 464 b Satz 3 StPO ausgesprochenen Verweisung - vornehmlich im Hinblick auf die in Betracht kommende Beschwerdefrist - unterschiedlich beantwortet (für die Anwendung der zweiwöchigen Beschwerdefrist des § 569 Abs. 1 ZPO [§ 577 Abs. 2 ZPO a.F.]: Senat, Beschluss vom 20.12.2001 - 3 Ws 512/91 - JMBl. NW 2002, 139; OLG Düsseldorf - 1. Strafsenat - VRS 99, 461; OLG Koblenz Rpfleger 2000, 126; OLG Köln Rpfleger 2000, 422; OLG München AnwBl. 1986, 107; OLG Stuttgart SJZ 49, 574; LG Düsseldorf MDR 1954, 58; Hilger in Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Auflage, § 464 b Rn. 9; Franke in KK StPO, 4. Auflage, § 464 b Rn. 4; Krehl in HK StPO, 3. Auflage, § 464 b Rn. 6; Schmidt, MDR 1982, 252; für die Anwendung der einwöchigen Beschwerdefrist des § 311 Abs. 2 StPO: BayObLG JZ 1954, 56 [57]; OLG Düsseldorf - 1. Strafsenat - Rpfleger 2000, 126; OLG Düsseldorf - 4. Strafsenat - Beschluss vom 7. Februar 2000 - 4 Ws 400/99 - OLG Karlsruhe Rpfleger 2000, 124 [125]; OLG Dresden StV 2001, 634; KG Rpfleger 2000, 38; NJW 1955, 35; OLG München MDR 1957, 375; OLG Saarbrücken Rpfleger 1960, 342 [343], OLG Celle HRR 1928 Nr. 99; Pfeiffer, StPO, 3. Auflage, § 464 b Rn. 4; Stöckel in KMR StPO, § 464 b Rn. 19; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Auflage, § 464 b Rn. 7; Jung NJW 1973, 985 [986]; Fontes GA 1955, 40 [46]).

    Aus der Verweisung folgt vielmehr auch, dass der strafprozessuale Kostenerstattungsanspruch den Regeln des Zivilprozesses unterworfen werden soll, um so die verfahrensrechtlich einheitliche Behandlung derselben Rechtsmaterie - auch im Beschwerderechtszug - zu gewährleisten (vgl. OLG Köln Rpfleger 2000, 422; OLG München AnwBl 1986, 107; Hilger a.a.O. § 464 b Rn. 9; Rüth NJW 1954, 568).

  • OLG Köln, 11.07.2007 - 2 Ws 332/07

    Abweichung von anwaltlicher Bestimmung der Rahmengebühr im Festsetzungsverfahren

    Hiervon kann auch unter Berücksichtigung der Einwendungen des Bezirksrevisors nicht ausgegangen werden, wobei zusätzlich zu berücksichtigen ist, dass Abweichungen bis zu 20% im Verhältnis zu den angemessenen Gebühren noch als verbindlich angesehen werden können (Senat, B. v. 17.03.2000, 2 Ws 146/00; Madert, ss.O., Rdn. 34).
  • OLG Köln, 05.06.2003 - 2 Ws 317/03

    Kein Einzelrichter im strafprozessualen Beschwerdeverfahren

    Soweit der Senat im Rahmen des § 464 b StPO für die Beschwerdefrist auf die zweiwöchige Frist nach § 569 Abs. 1 ZPO abstellt ( vgl. Senat vom 17.3.2000, 2 Ws 146/00 = Rpfleger 00, 422), beruht dies auf der Erwägung, dass hinsichtlich der Beschwerdefristen der vom Gesetzgeber gewollte Gleichlauf der beiden Verfahrensordnungen im Kostenfestsetzungsverfahren ohne Widerspruch zu den strafprozessualen Bedürfnissen verwirklicht werden kann, da eine Notwendigkeit, an der Frist des § 311 Abs. 2 StPO festzuhalten, in diesem Verfahrensstadium nicht erkennbar ist.
  • OLG Köln, 13.07.2011 - 2 Ws 281/11

    Ansatz der Höchstgebühr bei überragender Bedeutung der Angelegenheit für den

    Die vorstehenden Ausführungen gelten auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass nach der Rechtsprechung des Senats Abweichungen bis zu 20% im Verhältnis zu den angemessenen Gebühren noch als verbindlich angesehen werden können (SenE v. 17.03.2000 - 2 Ws 146/00 - SenE v. 11.07.2007 - 2 Ws 332/07 - SenE v. 24.04.2008 - 2 Ws 192 - 193/08; SenE v. 16.09.2009 - 2 Ws 437/09; s. a. OLG Koblenz B. v. 26.03.2007 - 1 Ws 153/07, zitiert nach Juris).
  • OLG Köln, 21.04.2016 - 2 Ws 218/16

    Zuständigkeit des Senats bei Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss des

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. SenE vom 17.03.2000 - 2 Ws 146/00 = Rpfleger 2000, 422; zuletzt SenE v. 23.12.2015 - 2 Ws 823/15) gilt für die Einlegung der Beschwerde die Zweiwochenfrist des § 569 Abs. 1 S. 1 ZPO, die vorliegend gewahrt ist.
  • OLG Hamm, 29.06.2004 - 1 Ws 138/04

    Sofortige Beschwerde; Kostenfestsetzungsbeschluss; Beschwerdefrist

    2-Wochen-Frist des § 569 Abs. 1 S. 1 ZPO gelten soll (vgl. OLG Düsseldorf VRS 99, 461; Rpfleger 2001, 96; OLG Koblenz Rpfleger 2000, 126; OLG Köln Rpfleger 2000, 422; OLG Nürnberg NStZ-RR 2001, 224).
  • OLG Hamm, 17.04.2007 - 4 Ws 97/07

    Beschwerde; Kostenentscheidung; Zuständigkeit; Differenztheorie

    Aus der Verweisung folgt vielmehr auch, dass der strafprozessuale Kostenerstattungsanspruch den Regeln des Zivilprozesses unterworfen werden soll, um so die verfahrensrechtlich einheitliche Behandlung derselben Rechtsmaterie auch im Beschwerderechtszug zu gewährleisten (vgl. OLG Köln Rpfleger 00, 422; OLG München AnwBI 86, 107; Hilger a.a.O. § 464 b Rn. 9; Rüth NJW 54, 568).
  • OLG Köln, 10.08.2007 - 2 Ws 332/07

    Rahmengebühren; Bemessung; Billigkeit

    Hiervon kann auch unter Berücksichtigung der Einwendungen des Bezirksrevisors nicht ausgegangen werden, wobei zusätzlich zu berücksichtigen ist, dass Abweichungen bis zu 20% im Verhältnis zu den angemessenen Gebühren noch als verbindlich angesehen werden können (Senat, B. v. 17.03.2000, 2 Ws 146/00; Madert, ss.O., Rdn. 34).
  • OLG Naumburg, 02.04.2002 - 1 Ws 61/02

    Frist für die Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss in Strafsachen;

    Soweit die zweiwöchige Frist mit der Begründung angenommen wird, das Beschwerdeverfahren sei Teil des gesamten Kostenfestsetzungsverfahrens und die Verweisung in § 464 b S. 3 StPO auf die entsprechende Anwendung der Vorschriften der Zivilprozessordnung umfasse daher auch dieses Verfahren, weil der Gesetzgeber eine einheitliche Behandlung der gleichen Materie im Interesse der Rechtssicherheit im Zivil- und Strafprozess bezweckte (OLG Koblenz RPfl 2000, 126; OLG Köln RPfl 2000, 422; OLG Nürnberg NStZ-RR 2001, 224; Hilger in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 464 b Rdn. 9 m. w. Nachw.; Franke in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 464 b Rdn. 4) steht dem gegenüber, dass nach dem Sinn und Zweck der Verweisung auf die entsprechende Anwendung der Vorschriften der Zivilprozessordnung in § 464 b S. 3 StPO dies nur dann in Betracht kommt, wenn eine Regelungslücke besteht, die jedoch aufgrund der Vorschrift des § 311 Abs. 2 StPO hier nicht vorhanden ist (OLG Karlsruhe NStZ-RR 2000, 254; OLG Düsseldorf Rpfl 1999, 234, 527; RPfl 2000, 126; KG Berlin RPfl 2000, 38; OLG Celle RPfl 2001, 97; OLG Dresden NJ 2001, 154; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 464 b Rdn. 7).
  • LG Hagen, 16.10.2008 - 46 Qs 35/08

    Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss nach §

    Die in der Rechtsmittelbelehrung der angefochtenen Entscheidung genannte Zwei-Wochen-Frist entspricht zwar einer in Literatur und Rechtsprechung teilweise vertretenen Auffassung, nach der bei der Anfechtung von Kostenfestsetzungsbeschlüssen gemäß § 464 b StPO die Zwei-Wochen-Frist des § 569 Abs. 1 S. 1 ZPO gelten soll (vgl. OLG Düsseldorf, StV 2006, 32; OLG Düsseldorf Rpfleger 2001, 96; OLG Koblenz, Rpfleger 2000, 126; OLG Köln Rpfleger 2000, 422; OLG Nürnberg, NStZ-RR 2001, 224; Karlsruher Kommentar/Franke, StPO, 5. Aufl., § 464b, Rn. 5).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.06.2000 - 2 Ws 146/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,22853
OLG Düsseldorf, 07.06.2000 - 2 Ws 146/00 (https://dejure.org/2000,22853)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.06.2000 - 2 Ws 146/00 (https://dejure.org/2000,22853)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Juni 2000 - 2 Ws 146/00 (https://dejure.org/2000,22853)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung; Revision; Rechtsmittel; Rechtsmittelerklärung; Auslegung

  • Judicialis

    StPO § 300; ; StPO § 312; ; StPO § 335

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 14.01.1997 - 2 Ss 1518/96

    Ausgestaltung der Auslegung eines von einem Verurteilten eingelegten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2000 - 2 Ws 146/00
    Die für eine Verwerfungsentscheidung nach § 346 Abs. 1 StPO relevante Vorfrage, ob das zur Rede stehende Rechtsmittel überhaupt zweifelsfrei als Revision gedeutet werden kann, hat das Revisionsgericht im Verfahren gemäß § 346 Abs. 2 StPO von Amts wegen und ohne Bindung an die Rechtsansicht des Tatrichters zu prüfen (vgl. OLG Hamm VRS 93, 113, 114).

    Steht gegen das angefochtene Urteil als statthaftes Rechtsmittel nicht nur die Revision, sondern auch die Berufung zur Verfügung, so ist im Rahmen der Prüfung dieser Vorfrage die Rechtsmittelerklärung anhand ihres Gesamtinhalts und unter besonderer Berücksichtigung des durch den Beschwerdeführer erstrebten Erfolges auszulegen, wobei sich eine irrtümliche Falschbezeichnung nicht zu dessen Lasten auswirkt (§ 300 StPO); im Zweifel gilt dasjenige Rechtsmittel als eingelegt, das die umfassendere, Nachprüfung des angefochtenen Urteils ermöglicht und mit den geringeren Begründungsanforderungen verbunden ist, mithin die Berufung (vgl. OLG Schleswig SchlHA 87, 119; OLG Hamm VRS 93, 113, 119f.; BayObLG NStE Nr. 3 zu § 300 StPO).

  • OLG Nürnberg, 27.04.2010 - 1 St OLG Ss 39/10

    Strafverfahren: Auslegung einer missverständlichen Erklärung des Angeklagten über

    Das ist die Berufung (siehe nur OLG Düsseldorf Beschl. v. 7.6.2000 - 2 Ws 146/00, bei juris ).
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