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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.04.2010 - 2 Ws 147/08   

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OLG Frankfurt, 21.04.2010 - 2 Ws 147/08 (https://dejure.org/2010,2898)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.04.2010 - 2 Ws 147/08 (https://dejure.org/2010,2898)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. April 2010 - 2 Ws 147/08 (https://dejure.org/2010,2898)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 172 StPO
    Antragsberechtigung nach § 172 StPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klageerzwingungsbegehren ist unstatthaft bei fehlender Legitimation für ein Klageerzwingungsverfahren mangels Identität zwischen Anzeigeerstatter und Beschwerdeführer; Berechtigung des Verantwortlichen eines in Form verschiedener Kapitalgesellschaften organisierten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 172
    Berechtigung des Verantwortlichen eines in Form verschiedener Kapitalgesellschaften organisierten Medienkonzerns zur Antragstellung im Klageerzwingungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Klageerzwingung gegen ehemaligen Vorstandssprecher der Deutschen Bank verworfen

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    StPO § 172
    Kein Klageerzwingungsrecht für hinter einer Gesellschaft stehende natürliche Person bei Verletzung der Rechte der Gesellschaft durch Interview

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesellschafter, Gesellschaftsrecht, Kapitalgesellschaft

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Strafanzeige gegen Deutsche Bank: Ex-Medien-Mogul Kirch ist endgültig gescheitert

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 691
  • ZIP 2010, 2457 (Ls.)
  • NZG 2010, 786
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2010 - 2 Ws 147/08
    SV1 vom März 2006 vorliegenden hinreichenden Tatverdacht einer Untreue zum Nachteil des Antragstellers zu 1) Dr. X und der H-Bank wurde mit Schreiben des Bevollmächtigten der Antragsteller zu 1) und 3) vom 08. März 2006 nochmals hingewiesen und dabei ausdrücklich auf das in dem Verfahren X gegen H-Bank AG und Dr. G ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 2006 (Az. XI ZR 384/03) Bezug genommen.

    Dass die H-Bank AG und somit der Beschuldigte aufgrund eines bestehenden Darlehensvertragsverhältnisses der FA GmbH vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet war, führt nicht dazu, dass § 17 UWG a.F. für den Antragsteller zu 1) Schutzgesetzcharakter erlangt (vgl. BGH 11. Zivilsenat, Urteil vom 24.01.2006 - XI ZR 384/03).

  • OLG Braunschweig, 23.09.1992 - Ws 48/91
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2010 - 2 Ws 147/08
    So hat u.a. das Oberlandesgericht Braunschweig bereits im Jahr 1992 entschieden, dass der Kleinaktionär einer großen Aktiengesellschaft durch Untreue- und Betrugshandlungen zum Nachteil der Gesellschaft nicht verletzt i.S.d. § 172 StPO ist (OLG Brandenburg wistra 1993, 31-34).
  • OLG Hamm, 07.12.1998 - 31 U 38/98

    Keine Aktivlegitimation eines bürgenden Alleingesellschafters der kreditnehmenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2010 - 2 Ws 147/08
    Der Senat schließt sich insoweit den Ausführungen des 11. Zivilsenates des BGH in seinem Urteil vom 24. Januar 2006 an, wonach ein Darlehensvertrag zwischen einer Bank und einer GmbH in Bezug auf deren Alleingesellschafter und Geschäftsführer nicht drittbezogen ist und dieser deshalb grundsätzlich keine Schutzwirkung zugunsten des Alleingesellschafters und Geschäftsführers entfaltet (so schon OLG Hamm MDR 1999, 556, 557).
  • BGH, 30.09.2004 - 4 StR 381/04

    Strafantragserfordernis bei der Untreue durch Gewinnentnahmen zuungunsten einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2010 - 2 Ws 147/08
    Etwas anderes ergibt sich im vorliegenden Fall auch nicht aus der in der Antragsschrift angeführten "neuesten, die ältere Judikatur aufgebenden" Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach "auch die Gesellschafter einer GmbH ... als Verletzte im Sinne des § 266 Abs. 2 i.V.m. § 247 StGB anzusehen" sind (vgl. BGH NJW 2003, 2924, 2926 und wistra 2005, 105, 106).
  • BGH, 22.05.2003 - 5 StR 520/02

    Steuerhinterziehung (Steuerverkürzungsabsicht; Geltendmachung von Vorsteuer aus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2010 - 2 Ws 147/08
    Etwas anderes ergibt sich im vorliegenden Fall auch nicht aus der in der Antragsschrift angeführten "neuesten, die ältere Judikatur aufgebenden" Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach "auch die Gesellschafter einer GmbH ... als Verletzte im Sinne des § 266 Abs. 2 i.V.m. § 247 StGB anzusehen" sind (vgl. BGH NJW 2003, 2924, 2926 und wistra 2005, 105, 106).
  • OLG Celle, 15.02.2007 - 1 Ws 33/07

    Antragstellung einer GmbH im Klageerzwingungsverfahren bei Untreuedelikten zu

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2010 - 2 Ws 147/08
    Das Oberlandesgericht Celle hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen und bei Untreuedelikten zum Nachteil einer GmbH nur diese und nicht den einzelnen Gesellschafter als zur Antragstellung im Klageerzwingungsverfahren befugt angesehen (OLG Celle NJW 2007, 1223).
  • BGH, 29.05.1987 - 3 StR 242/86

    Verschiebung von Vermögen der Gesellschaft; Zuweisung allgemeiner Strafsachen an

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2010 - 2 Ws 147/08
    Der Senat hält an dieser Rechtsprechung fest und schließt sich weiterhin der Auffassung an, wonach das Vermögen juristischer Personen für ihre Anteilseigner Fremdvermögen ist, und zwar selbst dann, wenn alle Anteile in einer Hand vereinigt sind (vgl. BGHSt 34, 379-392).
  • OLG Stuttgart, 04.12.2000 - 1 Ws 222/00

    Begriff des Verletzten bei einer GmbH

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2010 - 2 Ws 147/08
    Auch das OLG Stuttgart ist dieser Rechtsprechung gefolgt und hat im Falle einer Untreue zum Nachteil der Gesellschaft nur die GmbH selbst als unmittelbar Verletzte i.S.v. § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO angesehen und infolgedessen den Gesellschaftern als nur mittelbar Verletzte im Klageerzwingungsverfahren eine Antragsberechtigung nicht zuerkannt (OLG Stuttgart NJW 2001, 840-841).
  • OLG Frankfurt, 21.12.2006 - 2 Ws 151/06

    Klageerzwingung: Antragsberechtigung eines durch die Abfindungszahlung an ein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2010 - 2 Ws 147/08
    Auch der Senat hat bereits die Auffassung vertreten, bei einer Untreuehandlung zum Nachteil einer AG sei grundsätzlich nur diese Verletzte im Sinne von § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO, während die Aktionäre als nur mittelbar Verletzte nicht als antragsberechtigt im Klageerzwingungsverfahren anzusehen seien; dies folge zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen auch aus der zivilrechtlichen Regelung der §§ 117, 147 AktG, wonach Handlungen von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern zum Schaden der Gesellschaft regelmäßig nur der Gesellschaft selbst einen Ersatzanspruch gewähren (Senat, Beschluss vom 21.12.2006 - 2 Ws 151/06).
  • OLG Bremen, 25.09.2006 - Ws 186/06
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2010 - 2 Ws 147/08
    Dem Verfahren nachträglich beizutreten, ist der Antragstellerin zu 4) verwehrt (vgl. Senatsbeschluss vom 15.02.2007, 2 Ws 186/06; Karlsruher Kommentar - Schmid, StPO, 5. Aufl., Rn. 17 zu § 172 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2011 - 5 StS 6/10

    Kein Strafprozess gegen Oberst Klein und Hauptfeldwebel Wilhelm

    In diesem Fall entsteht keine Gerichtsgebühr und der Antragsteller sowie die durch Zustellung der Antragsschrift beteiligten Beschuldigten haben ihre notwendigen Auslagen selbst zu tragen (vgl. OLG Frankfurt NZG 2010, 786; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 23. März 2009, 1 Ws 4/09, ).
  • BGH, 21.01.2014 - 5 AR (VS) 29/13

    Strafanzeige: Rechtsweg bei Nichtbescheidung durch die Staatsanwaltschaft

    Denn der Beschwerdeführer ist - wovon auch der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend ausgeht - dadurch nicht gehindert, sich ungeachtet einer Nichtbescheidung gegen die Behandlung seiner Strafanzeige zu beschweren, anschließend gegebenenfalls ein Klageerzwingungsverfahren durchzuführen (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 172 Rn. 6; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. April 2010 - 2 Ws 147/08; zur Frist Graalmann-Scheerer in LR, 26. Aufl., § 172 Rn. 109).
  • OLG Karlsruhe, 12.04.2018 - 2 VAs 25/18

    Strafverfahren: Bescheidlosstellung eines Anzeigeerstatters bei querulatorischem

    Dem Antragsteller steht nämlich auch in solchen Fällen, in denen die Generalstaatsanwaltschaft von einer förmlichen Verbescheidung absieht, aus Art. 19 Abs. 4 GG verfassungsrechtlich geboten (BVerfG NJW 2017, 3141) jeweils der Rechtsweg nach §§ 171, 172 StPO offen (BGH, Beschluss vom 21.01.2014 - 5 AR (VS) 29/13 -, juris ["fehlende Unmittelbarkeit der Verletzung eines subjektiven Rechts des Antragstellers"]; OLG Frankfurt NJW 2011, 691, juris Rn. 28; OLG Karlsruhe Justiz 2005, 253, juris Rn. 11; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 172 Rn. 6; KK-StPO/Moldenhauer, aaO, § 172 Rn. 6; MüKoStPO/Kölbel, 1. Aufl. 2016, § 172 Rn. 25 a.E.; das OLG Sachsen-Anhalt, aaO, verhält sich zu dieser Frage nicht, obgleich die Sache ein allgemeines Absehen von einer förmlichen Verbescheidung betraf).
  • OLG Celle, 18.07.2013 - 1 Ws 238/13

    Rechtsfolgen der Verweigerung einer vertraglich vereinbarten Freigabe von

    Die Rechtsprechung des Senats, nach der bei Untreuehandlungen zu Lasten einer GmbH nur diese als unmittelbar Betroffene einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 172 StPO zu stellen befugt ist, nicht jedoch ihre Gesellschafter (Senatsbeschluss vom 15. Februar 2007 - 1 Ws 33/07, NJW 2007, 1223), ist nicht auf die GmbH & Co. KG übertragbar (a.A. offenbar OLG Frankfurt NJW 2011, 691).
  • OLG Karlsruhe, 01.07.2019 - 2 Ws 23/19

    Klageerzwingungsantrag: Verletzteneigenschaft eines GmbH-Gesellschafters;

    Deren Gesellschafter hingegen werden, auch wenn die in der Gesellschaft verkörperten Teilhabe und Eigentumsrechte letztlich ihnen zugute kommen, gerade wegen der eigenständigen Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft als von den vermögensschädigenden Handlungen nur mittelbar betroffen und daher nicht als Verletzte im Sinne von § 172 StPO angesehen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.04.2010 - 2 Ws 147/08, juris Rn. 44 unter Hinweis auf das konzernrechtliche Trennungsprinzip; OLG Celle, Beschluss vom 15.02.2007 - 1 Ws 33/07, juris Rn. 6 ff.; im Grundsatz ebenso OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.12.2000 - 1 Ws 222/00, juris Rn. 9 ff.; die Verletzteneigenschaft des Kleinaktionärs einer AG ebenfalls ablehnend OLG Braunschweig, Beschluss vom 23.09.1992 - Ws 48/91, wistra 1993, 31 ff.; in diese Richtung auch OLG Braunschweig, Beschluss vom 04.08.1992 - Ws 58/92, juris Rn. 3; KK-StPO/Moldenhauer a.a.O., § 172 Rn. 27; ähnl.
  • BGH, 21.01.2014 - 5 AR 29/13

    Nichtbescheidung einer Strafanzeige keine unmittelbare Verletzung eines

    Denn der Beschwerdeführer ist - wovon auch der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend ausgeht - dadurch nicht gehindert, sich ungeachtet einer Nichtbescheidung gegen die Behandlung seiner Strafanzeige zu beschweren, anschließend gegebenenfalls ein Klageerzwingungsverfahren durchzuführen (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 172 Rn. 6; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. April 2010 - 2 Ws 147/08; zur Frist Graalmann-Scheerer in LR, 26. Aufl., § 172 Rn. 109).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 27.03.2008 - 2 Ws 147/08   

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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer genauen Abstimmung der zu erteilenden Weisungen auf den konkreten Täter und seiner Taten ; Pflicht zur Erfüllung des rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgrundsatzes; Vornahme einer ordnungsgemäßen Ermessensausübung bei der Auswahl der Weisungen durch die ...

  • Judicialis

    StGB § 68b; ; StGB § 145a; ; GG Art. 103; ; StPO § 453 Abs. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 572
  • StV 2008, 317
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Jena, 02.03.2006 - 1 Ws 66/06

    Führungsaufsicht

    Auszug aus OLG Dresden, 27.03.2008 - 2 Ws 147/08
    3) Tätigkeits- und Aufenthaltsverbote im Rahmen des § 68 b StGB dürfen nicht einem generellen Berufsverbot gleichkommen, sofern das erkennende Gericht von der rechtsstaatlichen Möglichkeit des § 70 StGB gerade keinen Gebrauch gemacht hat (Anschluss an Thüringer OLG, Beschluss vom 02.03.2006 - 1 Ws 66/06 -).

    Um dieser kriminalpolitischen Zielsetzung gerecht zu werden, ist eine Schematisierung der zu erteilenden Weisungen nicht möglich (so zutreffend Thüringer OLG, Be-schluss vom 02. März 2006 - 1 Ws 66/06 - juris; Senatsbeschluss vom 12. Februar 2008 - 2 Ws 12/08 -).

    Der Vorschlag hat nämlich nicht bedacht, dass Tätigkeits- und Aufenthaltsverbote nicht einem Berufverbot gleichkommen dürfen, weil damit nicht nur dessen eigenständigen Voraussetzungen (§ 70 StGB) unterlaufen und die rechtsstaatlich gebotene Verfahrensweise - die Anordnung erfolgt durch das erkennende Gericht, das von dieser Möglichkeit gerade keinen Gebrauch gemacht hat - umgangen, sondern dem Verurteilten auch die Verschonungsmöglichkeit des § 70 a StGB abgeschnitten würde (so zutreffend Thüringer OLG, Beschluss vom 02. März 2006 - 1 Ws 66/06 - juris).

  • OLG Dresden, 12.02.2008 - 2 Ws 12/08

    Maßregeln, Ermessen

    Auszug aus OLG Dresden, 27.03.2008 - 2 Ws 147/08
    Um dieser kriminalpolitischen Zielsetzung gerecht zu werden, ist eine Schematisierung der zu erteilenden Weisungen nicht möglich (so zutreffend Thüringer OLG, Be-schluss vom 02. März 2006 - 1 Ws 66/06 - juris; Senatsbeschluss vom 12. Februar 2008 - 2 Ws 12/08 -).
  • OLG Stuttgart, 02.12.1999 - 3 Ws 252/99

    Prüfungsumfang bei Ablehnung nachträglicher Verlängerung der Bewährungszeit

    Auszug aus OLG Dresden, 27.03.2008 - 2 Ws 147/08
    Ansonsten verbleibt es bei der Regel, die mit Führungsaufsichtsanordnungen verbundenen Ermessensentscheidungen der ersten Instanz zu überlassen (vgl. OLG Stuttgart NStZ 2000, 500 m.w.N., dort zu Bewährungsanordnungen).
  • OLG Nürnberg, 08.12.1998 - Ws 1496/98

    Überprüfbarkeit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht bei

    Auszug aus OLG Dresden, 27.03.2008 - 2 Ws 147/08
    Die Strafvollstreckungskammer, die einen Verurteilten grundsätzlich mündlich zu hören hat und sich so einen eigenen Eindruck von der Täterpersönlichkeit verschaffen soll, hat deshalb bei der Auswahl der erforderlichen Weisungen einen Ermessensspielraum (OLG Nürnberg NStZ-RR 1999, 175).
  • OLG Hamm, 19.03.2009 - 2 Ws 40/09

    Führungsaufsicht; Begründung; Weisungen; Aufhebung; Zurückverweisung; StVK

    Um dieser kriminalpolitischen Zielsetzung gerecht zu werden, ist eine Schematisierung der zu erteilenden Weisung nicht möglich (vgl. OLG Dresden, StV 2008, 317; Thür. OLG, Beschluss vom 2. März 2006 in 1 Ws 66/06, zitiert nach juris).
  • OLG Dresden, 05.06.2015 - 2 Ws 248/15

    Rechtliche Überprüfung von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht

    Wie der Senat wiederholt betont hat (vgl. Beschluss vom 27. Oktober 2009 [Az.: 2 Ws 509/09], Rdnr. 21, juris; Beschluss vom 27. März 2008 [Az.: 2 Ws 147/08], Rdnr. 8, juris) ) gebietet das grundlegende Rechtsstaatsprinzip, welches mit § 68 b Abs. 1 Satz 2 StGB einfachgesetzlich noch einmal klarstellend aufgenommen wurde, die Vorhersehbarkeit, Bestimmtheit und Klarheit von Regelungen gerade bei Maßnahmen im Bereich des Strafrechts.
  • OLG Hamm, 31.07.2018 - 3 Ws 235/18

    Weisungen; Führungsaufsicht; Begründung; nachträgliche Änderung; Ergänzung

    Um dieser kriminalpolitischen Zielsetzung gerecht zu werden, ist eine Schematisierung der Führungsaufsicht einschließlich ihrer zu bestimmenden Dauer und inhaltlichen Ausgestaltung nicht möglich (Thüringer OLG, Beschluss vom 2. März 2006 - 1 Ws 66/06, juris, Rdnr. 31; OLG Dresden, Beschluss vom 27. März 2008 - 2 Ws 147/08, NStZ 2008, 572; Beschluss vom 13. Juli 2009 - 2 Ws 291/09, NJW 2009, 3315, 3316).

    In Fällen, in denen die Prüfungsaufgabe des Beschwerdegericht gesetzlich beschränkt ist, wie hier durch § 453 Abs. 2 Satz 2 StPO, darf das Beschwerdegericht sein Ermessen in der Regel nicht an die Stelle des Ermessens der Strafvollstreckungskammer setzen (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 10. Dezember 1997 - 3 Ws 973/97, NStZ-RR 1998, 126; OLG Nürnberg, Beschluss vom 15. November 2013 - 2 Ws 321/13, juris, Rdnr. 27-29; Thüringer OLG, Beschluss vom 2. März 2006 - 1 Ws 66/06, juris, Rdnr 35; OLG Dresden, Beschluss vom 27. März 2008 - 2 Ws 147/08, NStZ 2008, 572; Beschluss vom 13. Juli 2009 - 2 Ws 291/09, NJW 2009, 3315, 3316; OLG Oldenburg, Beschluss vom 5. Januar 2009 - 1 Ws 758/08, BeckRS 2009, 01744; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. September 2017 - 4 Ws 377/17, juris, Rdnr. 12, 13).

  • OLG Hamm, 18.01.2018 - 5 Ws 528/17

    Bestimmtheitsanforderungen an Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht

    Dies genügt den Anforderungen an eine zielgerichtete und ermessensfehlerfreie Ausgestaltung der Führungsaufsicht nicht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19. März 2009, 2 Ws 40/09, NStZ-RR 2009, 260; OLG Dresden, NStZ 2008, 572 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 23.03.2017 - 5 Ws 119/17

    Abstinenzweisung i. S. d. § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 10 StGB

    Den Anforderungen an eine zielgerichtete und ermessensfehlerfreie Ausgestaltung der Führungsaufsicht wird damit nicht genügt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19. März 2009 in 2 Ws 40/09, NStZ-RR 2009, 260; OLG Dresden NStZ 2008, 572 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 20.01.2011 - 3 Ws 1208/10

    Tätigkeitsverbote im Rahmen des § 68 b I 1 Nr. 4 StGB

    Zwar gestattet diese Vorschrift - jedenfalls in Fällen wie dem vorliegenden, in denen durch das erkennende Gericht kein Berufsverbot nach § 70 StGB verhängt worden war (OLG Dresden NStZ 2008, 572 mwN.; offen gelassen von OLG Karlsruhe NStZ 1995, 291) - nicht die Anordnung eines Tätigkeitsverbots, das einem generellen Berufsverbot gleichkommt (OLG Dresden NStZ 2008, 572; s. auch Fischer, StGB 57. Aufl., § 68b Rn.6).

    Die in Rede stehende Weisung enthält damit lediglich ein zulässiges Verbot innerhalb der Berufsausübung (s. OLG Dresden NStZ 2008, 572; Stree/Kinzig, in: Schönke/Schröder, StGB 28. Aufl., § 68b Rn. 9 mwN).

  • OLG Hamm, 25.05.2023 - 2 Ws 67/23

    Führungsaufsicht, Abstinenzweisung, Suchtkranker, Ermessen

    Dabei ist die getroffene Anordnung nur dann als gesetzeswidrig anzusehen, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig, unzumutbar oder zu unbestimmt ist oder nicht auf rechtsfehlerfreier Ermessensausübung beruht (vgl. Senatsbeschluss vom 19.08.2021 - 2 Ws 145/21 m.w.N; vom 25.11.2021 - 2 Ws 204, 218/21 m.w.N; OLG Dresden, NStZ 2008, 572 m.w.N.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 22. Aufl., § 453, Rn 12 m.w.N).

    Um dieser kriminalpolitischen Zielsetzung gerecht zu werden, ist eine Schematisierung der zu erteilenden Weisungen nicht möglich (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 27.03.2008 - 2 Ws 147/08, NStZ 2008, 572).

  • OLG Dresden, 27.10.2009 - 2 Ws 509/09

    Bestimmtheit von Weisungen zur Führungsaufsicht

    Dabei liegt Rechtswidrigkeit einer Weisung unter anderem vor, wenn diese im Gesetz nicht vorgesehen, sie unverhältnismäßig oder unzumutbar ist, oder wenn sie sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (std. Rechtsprechung; OLG Dresden NStZ-RR 2008, 27; StV 2008, 317; Appl in KK-StPO, 6. Aufl., § 453 Rdnr. 13; Meyer-Goßner StPO, 52. Aufl., § 453 Rdnr. 12).
  • OLG Dresden, 30.09.2009 - 2 Ws 458/09

    Bestimmtheitsgrundsatz

    Der Senat verweist nochmals auf seine ständige - auch veröffentlichte - Rechtsprechung (Beschlüsse vom 06. September 2007 - 2 Ws 423/07 - vom 12. Februar 2008 - 2 Ws 12/08 - vom 12. März 2008 - 2 Ws 125/08 - vom 27. März 2008 - 2 Ws 147/08 - 27. Mai 2008 - 2 Ws 256/08 - vom 12. Dezember 2008 - 2 Ws 380/08; vom 13. Juli 2009 - 2 Ws 291/09 - vom 11. September 2009 - 2 Ws 409/09 - u.a.m.).
  • OLG Hamm, 22.03.2018 - 3 Ws 113/18

    Weisung bei Führungsaufsicht zur Einnahme von Medikamenten nur mit Zustimmung des

    aa) In Fällen, in denen die Prüfungsaufgabe des Beschwerdegericht gesetzlich beschränkt ist, wie hier durch § 453 Abs. 2 Satz 2 StPO, darf das Beschwerdegericht nämlich sein Ermessen in der Regel nicht an die Stelle des Ermessens der Strafvollstreckungskammer setzen (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 10. Dezember 1997 - 3 Ws 973/97, NStZ-RR 1998, 126; OLG Nürnberg, Beschluss vom 15. November 2013 - 2 Ws 321/13, juris, Rdnr. 27-29; Thüringer OLG, Beschluss vom 2. März 2006 - 1 Ws 66/06, juris, Rdnr 35; OLG Dresden, Beschluss vom 27. März 2008 - 2 Ws 147/08, NStZ 2008, 572; Beschluss vom 13. Juli 2009 - 2 Ws 291/09, NJW 2009, 3315, 3316; OLG Oldenburg, Beschluss vom 5. Januar 2009 - 1 Ws 758/08, BeckRS 2009, 01744; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. September 2017 - 4 Ws 377/17, juris, Rdnr. 12, 13).
  • KG, 20.06.2011 - 2 Ws 159/11

    Führungsaufsicht: Bestimmung der Dauer einer nach Vollverbüßung eintretenden

  • OLG Naumburg, 26.02.2010 - 1 Ws 78/10

    Führungsaufsicht: Anforderungen an die Bestimmtheit einer Therapieweisung

  • OLG Dresden, 30.11.2022 - 2 Ws 309/22

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Meldeauflage im Rahmen der

  • OLG Hamm, 03.01.2019 - 5 Ws 486/18

    Führungsaufsicht; Anforderungen an die Erteilung einer Abstinenzweisung nach §

  • OLG Koblenz, 13.02.2017 - 2 Ws 56/17

    Weisungen in der Führungsaufsicht: Nachprüfung der Weisung eines Kontaktverbots

  • OLG Koblenz, 08.05.2017 - 2 Ws 226/17

    Beschwerde gegen eine für die Dauer der Führungsaufsicht erteilte Weisung:

  • OLG Dresden, 25.03.2010 - 2 Ws 113/10

    Eintritt der Führungsaufsicht kraft Gesetzes; Zulässigkeit von Weisung im Rahmen

  • OLG Dresden, 30.11.2022 - 2 Ws 311/22
  • OLG Hamm, 28.06.2013 - 5 Ws 139/12

    Gesetzeswidrigkeit einer Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; Elektronische

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