Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 16.09.2021 - 2 Ws 147/21 (S) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Aufhebung eines außer Vollzug gesetzten Haftbefehls wegen unterbliebener Förderung des Verfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Cottbus, 16.08.2019 - 22 Qs 120/19
- LG Cottbus, 09.12.2019 - 22 Qs 159/19
- LG Cottbus, 15.12.2020 - 21 KLs 2/20
- OLG Brandenburg, 16.09.2021 - 2 Ws 147/21 (S)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.09.2021 - 2 Ws 147/21
Sie sind darüber hinaus auch für einen außer Vollzug gesetzten Haftbefehl von Bedeutung (vgl. BVerfGE 53, S. 152).Denn auch wenn die Untersuchungshaft nicht vollzogen wird, kann allein schon die Existenz eines Haftbefehls für den Beschuldigten eine erhebliche Belastung darstellen, weil sich mit ihm regelmäßig die Furcht vor einem (erneuten) Vollzug verbindet und mit dem Fortbestand des Haftbefehls vor allem auch unter Berücksichtigung der freiheitsbeschränkenden Auflagen nach wie vor eine schwerwiegenden Beeinträchtigung der persönlichen Freiheit verbunden ist (vgl. BVerfGE 53, 152 OLG Dresden, BeckRs 2014, 3545 mwN.;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 121, Rn. 5 mwN.).
- OLG Dresden, 19.11.2013 - 2 Ws 599/13
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.09.2021 - 2 Ws 147/21
Denn auch wenn die Untersuchungshaft nicht vollzogen wird, kann allein schon die Existenz eines Haftbefehls für den Beschuldigten eine erhebliche Belastung darstellen, weil sich mit ihm regelmäßig die Furcht vor einem (erneuten) Vollzug verbindet und mit dem Fortbestand des Haftbefehls vor allem auch unter Berücksichtigung der freiheitsbeschränkenden Auflagen nach wie vor eine schwerwiegenden Beeinträchtigung der persönlichen Freiheit verbunden ist (vgl. BVerfGE 53, 152 OLG Dresden, BeckRs 2014, 3545 mwN.;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 121, Rn. 5 mwN.).
Rechtsprechung
KG, 29.12.2021 - 2 Ws 147/21 - 161 AR 266/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Rechtliches Gehör, Vollstreckungsverfahren, spätester Zeitpunkt
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 101 Abs 1 GG, § 454 Abs 1 S 3 StPO
Verletzung des rechtliches Gehörs bei der Entscheidung über die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung - rechtsportal.de
GG Art. 101 Abs. 1 ; StPO § 454 Abs. 1 S. 3
Rechtliches Gehör im Vollstreckungsverfahren - rechtsportal.de
GG Art. 101 Abs. 1 ; StPO § 454 Abs. 1 S. 3
Rechtliches Gehör im Vollstreckungsverfahren
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Vollstreckung: Rechtliches Gehör gewährt? - Spätestens bei der mündlichen Anhörung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 03.12.2021 - 584 StVK 255/21
- KG, 29.12.2021 - 2 Ws 147/21 - 161 AR 266/21
- LG Berlin, 14.02.2022 - 584 StVK 255/21
- LG Berlin, 14.02.2022 - 9 Js 7463/17
- KG, 19.05.2022 - 2 Ws 60/22