Weitere Entscheidung unten: KG, 29.12.2021

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 16.09.2021 - 2 Ws 147/21 (S)   

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https://dejure.org/2021,40409
OLG Brandenburg, 16.09.2021 - 2 Ws 147/21 (S) (https://dejure.org/2021,40409)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.09.2021 - 2 Ws 147/21 (S) (https://dejure.org/2021,40409)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. September 2021 - 2 Ws 147/21 (S) (https://dejure.org/2021,40409)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.09.2021 - 2 Ws 147/21
    Sie sind darüber hinaus auch für einen außer Vollzug gesetzten Haftbefehl von Bedeutung (vgl. BVerfGE 53, S. 152).

    Denn auch wenn die Untersuchungshaft nicht vollzogen wird, kann allein schon die Existenz eines Haftbefehls für den Beschuldigten eine erhebliche Belastung darstellen, weil sich mit ihm regelmäßig die Furcht vor einem (erneuten) Vollzug verbindet und mit dem Fortbestand des Haftbefehls vor allem auch unter Berücksichtigung der freiheitsbeschränkenden Auflagen nach wie vor eine schwerwiegenden Beeinträchtigung der persönlichen Freiheit verbunden ist (vgl. BVerfGE 53, 152 OLG Dresden, BeckRs 2014, 3545 mwN.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 121, Rn. 5 mwN.).

  • OLG Dresden, 19.11.2013 - 2 Ws 599/13
    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.09.2021 - 2 Ws 147/21
    Denn auch wenn die Untersuchungshaft nicht vollzogen wird, kann allein schon die Existenz eines Haftbefehls für den Beschuldigten eine erhebliche Belastung darstellen, weil sich mit ihm regelmäßig die Furcht vor einem (erneuten) Vollzug verbindet und mit dem Fortbestand des Haftbefehls vor allem auch unter Berücksichtigung der freiheitsbeschränkenden Auflagen nach wie vor eine schwerwiegenden Beeinträchtigung der persönlichen Freiheit verbunden ist (vgl. BVerfGE 53, 152 OLG Dresden, BeckRs 2014, 3545 mwN.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 121, Rn. 5 mwN.).
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Rechtsprechung
   KG, 29.12.2021 - 2 Ws 147/21 - 161 AR 266/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,55895
KG, 29.12.2021 - 2 Ws 147/21 - 161 AR 266/21 (https://dejure.org/2021,55895)
KG, Entscheidung vom 29.12.2021 - 2 Ws 147/21 - 161 AR 266/21 (https://dejure.org/2021,55895)
KG, Entscheidung vom 29. Dezember 2021 - 2 Ws 147/21 - 161 AR 266/21 (https://dejure.org/2021,55895)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Rechtliches Gehör, Vollstreckungsverfahren, spätester Zeitpunkt

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 101 Abs 1 GG, § 454 Abs 1 S 3 StPO
    Verletzung des rechtliches Gehörs bei der Entscheidung über die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung

  • rechtsportal.de

    GG Art. 101 Abs. 1 ; StPO § 454 Abs. 1 S. 3
    Rechtliches Gehör im Vollstreckungsverfahren

  • rechtsportal.de

    GG Art. 101 Abs. 1 ; StPO § 454 Abs. 1 S. 3
    Rechtliches Gehör im Vollstreckungsverfahren

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Vollstreckung: Rechtliches Gehör gewährt? - Spätestens bei der mündlichen Anhörung

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