Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 29.06.2010

Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.04.2010 - 2 Ws 149/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5735
OLG Köln, 12.04.2010 - 2 Ws 149/10 (https://dejure.org/2010,5735)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.04.2010 - 2 Ws 149/10 (https://dejure.org/2010,5735)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. April 2010 - 2 Ws 149/10 (https://dejure.org/2010,5735)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,5735) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • psychiatrie-verlag.de PDF

    Umwandlung des Haftbefehls in einen Unterbringungsbefehl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 126a Abs. 3 S. 1; StPO § 126a Abs. 1
    Umwandlung eines Haftbefehls in einen vorläufigen Unterbringungsbefehl

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Straftaten (Schüler) - Unterbringung in psychiatrischer Klinik nach versuchtem Anschlag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • general-anzeiger-bonn.de (Pressebericht, 15.04.2010)

    Versuchter Amoklauf in Sankt Augustin: OLG hält Urteil gegen Tanja O. für falsch

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Versuchter Amoklauf - Aufhebung des Haftbefehls und einstweilige Unterbringung der Schülerin in geschlossener psychiatrischer Klinik - Tat im Zustand verminderter Schuldunfähigkeit begangen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 05.08.2011 - 2 Ws 426/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus als Wiederaufnahmeziel

    In der vom Senat in dem Beschwerdeverfahren 2 Ws 149/10 eingeholten ergänzenden Stellungnahme vom 09.04.2010 hat Prof. Dr. F. dieses Gutachten ohne Einschränkung aufrechterhalten und ausdrücklich dahin bestätigt, dass (nur) "erheblich verminderte Schuldfähigkeit positiv anzunehmen" sei.
  • OLG Hamburg, 16.12.2010 - 2 Ws 148/10

    Zulassung der Zwangsvollstreckung bzw. Arrestvollziehung für den Verletzten im

    Überdies ist ohnehin allgemein anerkannt, dass der Anspruch des Verletzten auf Grund der Tat als solcher und nicht erst durch nachträgliche Absprachen zur Entstehung gekommen sein muss (Senat, Beschluss vom 10.12.2010 - AZ.: 2 Ws 149/10 - Schönke/Schröder-Eser, StGB, 28. Aufl., § 73 Rdn. 25; Meyer-Goßner, a.a.O., § 111 g Rdn. 2; Rogall, a.a.O., § 111 g Rdn. 10; die abweichende Auffassung - Schäfer, a.a.O., § 111 g Rdn. 6 m.w.N. - betrifft allein den Sonderfall des § 67 VVG).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.06.2010 - III-2 Ws 149/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9244
OLG Hamm, 29.06.2010 - III-2 Ws 149/10 (https://dejure.org/2010,9244)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.06.2010 - III-2 Ws 149/10 (https://dejure.org/2010,9244)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Juni 2010 - III-2 Ws 149/10 (https://dejure.org/2010,9244)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,9244) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Gegenstand der Haftbeschwerde bei mehreren aufeinander folgenden Haftentscheidungen

  • rechtsportal.de

    StPO § 112 Abs. 2 Nr. 2; StPO § 117
    Gegenstand der Haftbeschwerde bei mehreren aufeinander folgenden Haftentscheidungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hagen - 51 KLs 7/10
  • LG Hagen - 849 Js 76/10
  • OLG Hamm, 29.06.2010 - III-2 Ws 149/10

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 358 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamburg, 31.08.1983 - 2 Ws 428/83
    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2010 - 2 Ws 149/10
    Zwar wird in der Rechtsprechung angenommen, dass bei mehreren aufeinander folgenden, denselben Gegenstand betreffenden Haftentscheidungen grundsätzlich nur jeweils die letzte Haftentscheidung angefochten werden kann (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1969, 779 (780); StV 1993, 592; MDR 1995, 950; Hanseat. OLG Hamburg, MDR 1984, 72; StV 1994, 323 (324); Schlesw.-Holst.

    Begründet wird diese Ansicht damit, dass es einem vernünftigen Verfahrensablauf widerspreche, wenn der Beschuldigte beliebig auf frühere, denselben Sachvorgang betreffende Haftentscheidungen zurückgreifen könnte, deren Begründung möglicherweise bereits überholt ist (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1969, 779 (780); Hanseat. OLG Hamburg, MDR 1984, 72; so auch Hilger, a.a.O., § 114 Rn. 33).

  • OLG Hamm, 27.05.2008 - 4 Ws 136/08

    Haftbeschwerde; versuchter Totschlag; Verwerfung; Anfechtbarkeit nur der letzten

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2010 - 2 Ws 149/10
    Etwas anderes gilt aber dann, wenn dies lediglich zu einer sachlich nicht gebotenen kurzfristigen erneuten Haftentscheidung desselben Spruchkörpers führen und die erstrebte Anrufung des Beschwerdegerichts dadurch ohne sachlich zwingende Gründe verzögert würde, weil derselbe Spruchkörper erst kurz zuvor eine ausreichend begründete Haftentscheidung als Beschwerdegericht getroffen hat (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.08.1977 - 1 Ws 236/77 - Kammergericht Berlin, Beschluss vom 12.08.1999 - 2 AR 119/99 und 4 Ws 201/99 -, OLG Hamm, 2. Strafsenat, Beschluss vom 24. Oktober 2007 - 2 Ws 322/07 - und 4. Strafsenat, Beschluss vom 27. Mai 2008 - 4 Ws 136/08).
  • OLG Hamburg, 22.02.1994 - 1 Ws 40/94
    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2010 - 2 Ws 149/10
    Zwar wird in der Rechtsprechung angenommen, dass bei mehreren aufeinander folgenden, denselben Gegenstand betreffenden Haftentscheidungen grundsätzlich nur jeweils die letzte Haftentscheidung angefochten werden kann (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1969, 779 (780); StV 1993, 592; MDR 1995, 950; Hanseat. OLG Hamburg, MDR 1984, 72; StV 1994, 323 (324); Schlesw.-Holst.
  • OLG Celle, 27.04.2010 - 2 Ws 102/10

    Anforderungen an den Inhalt eines Klageerzwingungsantrags

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2010 - 2 Ws 149/10
    Hierzu wird auch Bezug genommen auf unsere Verfügung vom 14.05.2010 (in der Blattsammlung) und die dortige Verfügung der Frau Berichterstatterin des Senats vom 25.05.2010 - III 2 Ws 102/10 - (der Blattsammlung vorgeheftet).
  • OLG Hamm, 08.05.2001 - 5 Ws 190/01

    Haftbeschwerde; Sperrwirkung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts;

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2010 - 2 Ws 149/10
    - 4 Ws 441/04 -, 5. Senat, Beschluss vom 8. Mai 2001 - 5 Ws 190/01 - so auch Hilger, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 114 Rn. 33, § 117 Rn. 18, Meyer-Goßner, StPO, 52. Auflage, § 117 Rdnr. 8).
  • OLG Hamm, 24.10.2007 - 2 Ws 322/07

    weitere Haftbeschwerde; Anfeechtung; letzte Entscheidung

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2010 - 2 Ws 149/10
    Etwas anderes gilt aber dann, wenn dies lediglich zu einer sachlich nicht gebotenen kurzfristigen erneuten Haftentscheidung desselben Spruchkörpers führen und die erstrebte Anrufung des Beschwerdegerichts dadurch ohne sachlich zwingende Gründe verzögert würde, weil derselbe Spruchkörper erst kurz zuvor eine ausreichend begründete Haftentscheidung als Beschwerdegericht getroffen hat (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.08.1977 - 1 Ws 236/77 - Kammergericht Berlin, Beschluss vom 12.08.1999 - 2 AR 119/99 und 4 Ws 201/99 -, OLG Hamm, 2. Strafsenat, Beschluss vom 24. Oktober 2007 - 2 Ws 322/07 - und 4. Strafsenat, Beschluss vom 27. Mai 2008 - 4 Ws 136/08).
  • OLG Düsseldorf, 28.09.1992 - 1 Ws 888/92
    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2010 - 2 Ws 149/10
    Zwar wird in der Rechtsprechung angenommen, dass bei mehreren aufeinander folgenden, denselben Gegenstand betreffenden Haftentscheidungen grundsätzlich nur jeweils die letzte Haftentscheidung angefochten werden kann (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1969, 779 (780); StV 1993, 592; MDR 1995, 950; Hanseat. OLG Hamburg, MDR 1984, 72; StV 1994, 323 (324); Schlesw.-Holst.
  • OLG Düsseldorf, 13.04.1995 - 1 Ws 275/95
    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2010 - 2 Ws 149/10
    Zwar wird in der Rechtsprechung angenommen, dass bei mehreren aufeinander folgenden, denselben Gegenstand betreffenden Haftentscheidungen grundsätzlich nur jeweils die letzte Haftentscheidung angefochten werden kann (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1969, 779 (780); StV 1993, 592; MDR 1995, 950; Hanseat. OLG Hamburg, MDR 1984, 72; StV 1994, 323 (324); Schlesw.-Holst.
  • KG, 12.08.1999 - 4 Ws 201/99
    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2010 - 2 Ws 149/10
    Etwas anderes gilt aber dann, wenn dies lediglich zu einer sachlich nicht gebotenen kurzfristigen erneuten Haftentscheidung desselben Spruchkörpers führen und die erstrebte Anrufung des Beschwerdegerichts dadurch ohne sachlich zwingende Gründe verzögert würde, weil derselbe Spruchkörper erst kurz zuvor eine ausreichend begründete Haftentscheidung als Beschwerdegericht getroffen hat (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.08.1977 - 1 Ws 236/77 - Kammergericht Berlin, Beschluss vom 12.08.1999 - 2 AR 119/99 und 4 Ws 201/99 -, OLG Hamm, 2. Strafsenat, Beschluss vom 24. Oktober 2007 - 2 Ws 322/07 - und 4. Strafsenat, Beschluss vom 27. Mai 2008 - 4 Ws 136/08).
  • OLG Hamm, 06.06.2013 - 5 Ws 202/13

    Haftbeschwerde; Prozessuale Überholung; Fortsetzungsfeststellungsinteresse

    Anfechtbar ist dabei grundsätzlich stets ausschließlich die zuletzt ergangene, den Bestand des Haftbefehls betreffende Haftentscheidung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. November 1991, 1 Ws 1086/91, zitiert nach juris Rn. 4; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 22. Februar 1994, 1 Ws 40/94, zitiert nach juris Rn. 6; OLG Koblenz, Beschluss vom 06. November 2006, 1 Ws 675/06, zitiert nach juris Rn. 9; Beschluss des hiesigen 4. Strafsenats vom 27. Mai 2008, 4 Ws 136/08, zitiert nach juris Rn. 6; Beschluss des hiesigen 2. Strafsenats vom 29. Juni 2010, III-2 Ws 149/10, zitiert nach juris Rn. 12 m.w.N.; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 117 Rn. 8).

    Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass eine frühere Haftentscheidung durch eine ihr zeitlich nachfolgende prozessual überholt sein kann und es einem vernünftigen Verfahrensablauf widerspricht, wenn der Angeklagte beliebig auf frühere, denselben Sachvorgang betreffende Haftentscheidungen zurückgreifen könnte, deren Begründung eventuell bereits überholt ist, und es hierdurch im Ergebnis zu einander widersprechenden Entscheidungen verschiedener mit der Sache befasster Gerichte kommen kann (vgl. dazu: Hanseatisches OLG, Beschluss vom 22. Februar 1994, 1 Ws 40/94, zitiert nach juris Rn. 7 m.w.N.; Beschluss des hiesigen 4. Strafsenats vom 27. Mai 2008, 4 Ws 136/08, zitiert nach juris Rn. 6m.w.N.; Beschluss des hiesigen 2. Strafsenats vom 29. Juni 2010, III-2 Ws 149/10, zitiert nach juris Rn. 12 m.w.N.).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn dies lediglich zu einer sachlich nicht gebotenen kurzfristigen Haftentscheidung desselben Spruchkörpers führen und die erstrebte Anrufung des Beschwerdegerichts dadurch ohne sachliche zwingende Gründe verzögert würde, weil derselbe Spruchkörper erst kurz zuvor eine ausreichend begründete Haftentscheidung (als Beschwerdegericht) getroffen hat (vgl. dazu: Beschluss des hiesigen 4. Strafsenats vom 27. Mai 2008, 4 Ws 136/08, zitiert nach juris Rn. 6; Beschluss des hiesigen 2. Strafsenats vom 29. Juni 2010, III-2 Ws 149/10, zitiert nach juris Rn.12 m.w.N.).

  • OLG München, 21.10.2014 - 1 Ws 498/14

    Gegenvorstellung, Gehörsverletzung, Maßregel, Fortdauer, Begründung, prozessuale

    Hier ist - obwohl es sich bei der Untersuchungshaft ebenfalls um eine gravierenden Eingriff in das Grundrecht der persönlichen Freiheit handelt - in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. nur OLG Hamm NStZ-RR 2010, 358-359 m. w. N.), dass nur die zeitlich letzte Haftentscheidung anfechtbar ist.
  • OLG Hamm, 25.04.2023 - 3 Ws 127/23

    Zuständigkeit des Gerichts nach aufgehobener Revisionsentscheidung; Umdeutung

    Eine Ausnahme wird für den Fall angesehen, dass eine Umdeutung lediglich zu einer sachlich nicht gebotenen kurzfristig erneuten Haftentscheidung desselben Spruchkörpers führen und die Anrufung des Beschwerdegerichts ohne sachlich zwingende Gründe verzögern würde, weil derselbe Spruchkörper erst kurz zuvor eine ausreichend begründete Haftentscheidung (gegebenenfalls als Beschwerdegericht) getroffen hat (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 17. Januar 2000 - 1 AR 1614/99 - 4 Ws 2/2000 -, juris Rn. 3; OLG Hamm, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 1 Ws 8/19 -, BeckRS 2019, 17385; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juni 2010 - 2 Ws 149/10 -, BeckRS 2010, 19469).
  • KG, 22.01.2016 - 4 Ws 9/16

    Umdeutung einer erneuten Haftbeschwerde in Haftprüfungsantrag

    Mit der hier vertretenen Ansicht wird auch die bloße "Förmelei" (vgl. etwa OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juni 2010 - 2 Ws 149/10 - [juris]) vermieden, zu der es kommen würde, wenn der Rechtsmittelführer nach Verwerfung seiner Beschwerde als unzulässig sofort das von ihm weiterhin verfolgte Begehren - nunmehr mit der "zutreffenden" Formulierung - dem Gericht zur Entscheidung unterbreitet, und die sich auch nicht mit dem Gewicht des hier betroffenen Freiheitsrechts verträgt.
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2020 - 2 Ws 249/20

    Übertragungsbeschlusses bei Zuständigkeitsübertragung in Haftsachen; Durchsuchung

    Unter diesen Umständen würde die Behandlung der weiteren Beschwerde als Antrag auf Haftprüfung die erstrebte Anrufung des Oberlandesgerichts ohne sachlich zwingende Gründe verzögern (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juni 2010 - 2 Ws 149/10, BeckRS 2010, 19469 m.w.N. zu einer ähnlich gelagerten Ausnahme von dem Grundsatz, dass nur die letzte Haftentscheidung angefochten werden kann).
  • KG, 28.10.2016 - 4 Ws 180/16

    Untersuchungshaft: Beschwerde gegen die letzte Haftentscheidung

    Zwar gilt eine Ausnahme dann, wenn in der früheren Entscheidung die Haftfrage umfangreich erörtert und die nachfolgende (letzte) Haftentscheidung ohne neue tatsächliche Erwägungen getroffen worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Februar 2015 - 4 Ws 18/15 - KG, Beschluss vom 12. Oktober 2012 - 3 Ws 569/12 - OLG Hamm NStZ-RR 2010, 358; jeweils mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht