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   OLG Köln, 22.04.2005 - 2 Ws 151/05   

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https://dejure.org/2005,30444
OLG Köln, 22.04.2005 - 2 Ws 151/05 (https://dejure.org/2005,30444)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.04.2005 - 2 Ws 151/05 (https://dejure.org/2005,30444)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. April 2005 - 2 Ws 151/05 (https://dejure.org/2005,30444)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.01.2004 - StB 20/03

    Haftbefehl gegen El Motassadeq bleibt bestehen

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.2005 - 2 Ws 151/05
    Eine hiervon abweichende Bewertung des Tatverdachts, die der Angeklagte mit seiner Beschwerde auch selbst nicht erstrebt, käme nur in Betracht, wenn neue tatsächliche Gesichtspunkte vorlägen, die eine andere Bewertung rechtfertigen könnten oder wenn die Aufhebung dieses Urteils darauf beruhte, dass die Feststellungen unvollständig oder verfahrensfehlerhaft getroffen wurden (vgl. BGH StV 2004, 142).
  • BVerfG, 22.02.2005 - 2 BvR 109/05

    Freiheit der Person (Dauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.2005 - 2 Ws 151/05
    Diese Auffassung des Senats ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG, Beschluss vom 12.01.2005 - 2 BvR 109/05, Rdnr. 30).
  • BVerfG, 16.02.2005 - 2 BvR 581/03

    Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.2005 - 2 Ws 151/05
    Durch Beschluss vom 16.02.2005 (2 BvR 581/03) wurden die Entscheidungen des Landgerichts Köln und des Bundesgerichtshofs aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Köln zurückverwiesen.
  • OLG Hamm, 31.05.1999 - 2 Ws 176/99

    Haftbeschwerde, Verhältnismäßigkeit, Gedanke aus §§ 121, 122 StPO, vermeidbare

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.2005 - 2 Ws 151/05
    Die Vertretung einer nicht offensichtlich fehlerhaften Rechtsauffassung, die später von einem übergeordneten Gericht zum Anlass genommen wird, die Entscheidung aufzuheben und die Sache zurück zu verweisen, stellt aber noch keine "vermeidbare Verfahrensverzögerung" dar (so bereits Senat , Beschluss vom 06.04.1999 - 2 Ws 176/99 -).
  • OLG Celle, 20.05.2019 - 2 Ws 141/19

    Zusätzliche Verfahrensgebühr, Rücknahme der Revision

    Für das Entstehen der Gebühr Nr. 4141 VV RVG ist es erforderlich, dass eine Revisionshauptverhandlung anberaumt wurde oder konkrete Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass eine Hauptverhandlung durchgeführt worden wäre, wenn nicht die Revision zurückgenommen worden wäre (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats, siehe Beschluss vom 19.07.2005, 2 Ws 151/05).

    Soweit sich aus dem Beschluss des Senats vom 19.07.2005 (2 Ws 151/05), mit dem die Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Verden vom 16.06.2005 (3-19/04 = StraFo 2005, 439), welches sich der erstgenannten Auffassung angeschlossen hatte, verworfen wurde, etwas anderes ergibt, hält der Senat an dieser Rechtsauffassung nicht weiter fest.

  • OLG Hamburg, 16.10.2015 - 2 Ws 236/15

    Haftbeschwerdeverfahren: Überprüfung des durch tatgerichtliches Urteil belegten

    In ähnlicher Weise geht das Oberlandesgericht Köln in einem - allerdings vor der o. g. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Dezember 2005 ergangenen - Beschluss vom 22. April 2005 (Az.: 2 Ws 151/05) davon aus, dass es für die Beurteilung einer Verfahrensverlängerung nach Urteilsaufhebung und Zurückverweisung der Sache aufgrund eines - in jener Sache durch eine vorschriftwidrige Gerichtsbesetzung begründeten - Verfahrensfehlers unter Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit unter anderem auf den Grad des die Justiz an der Verfahrensverzögerung treffenden Verschuldens ankomme (OLG Köln aaO. Rn. 17, 20 (juris)).
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