Rechtsprechung
KG, 16.04.2014 - 2 Ws 152/14 - 141 AR 184/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Untersuchungshaft, Beschleunigungsgebot
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 5 Abs 3 S 1 MRK, § 112 StPO
Beschleunigungsgebot in Haftsachen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot in Haftsachen bei längerer Flucht und Auslieferung des Beschuldigten nach Deutschland
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Haftrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Test
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation und Auszüge)
Beschleunigungsgebot in Haftsachen
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 27.06.2000 - 350 Gs 2546/00
- LG Berlin, 31.03.2014 - 512 KLs 2/14
- KG, 16.04.2014 - 2 Ws 152/14 - 141 AR 184/14
Papierfundstellen
- StV 2015, 36
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 07.02.1992 - 2 BvR 1910/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft
Auszug aus KG, 16.04.2014 - 2 Ws 152/14
a) Das aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG und Art. 5 Abs. 3 Satz 1 MRK folgende Beschleunigungsgebot in Haftsachen (vgl. BVerfG StV 1992, 121, 122) verlangt, dass die Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um eine Entscheidung über den Anklagevorwurf mit der gebotenen Schnelligkeit herbeizuführen (vgl. BVerfG NStZ 2004, 49, 50; NJW 1994, 2081, 2082). - BVerfG, 30.09.1999 - 2 BvR 1775/99
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerbeschluß
Auszug aus KG, 16.04.2014 - 2 Ws 152/14
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Freiheitsanspruch des noch nicht rechtskräftig verurteilten Beschuldigten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten, wobei sich sein Gewicht gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft verstärkt (vgl. BVerfGE 53, 152, 158 f; NStZ 2000, 153). - BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05
Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige …
Auszug aus KG, 16.04.2014 - 2 Ws 152/14
In einer Gesamtschau des Verfahrensablaufs ist zu prüfen, ob dem Erfordernis der bestmöglichen Verfahrensförderung (vgl. BVerfG NJW 2006, 672) hinreichend Genüge getan ist oder ob den staatlichen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten anzulastende vermeidbare Verzögerungen - die für sich genommen erheblich sind oder durch ihr Zusammenwirken Gewicht gewinnen - vorliegen, die die Fortsetzung der Untersuchungshaft verbieten.
- BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug …
Auszug aus KG, 16.04.2014 - 2 Ws 152/14
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Freiheitsanspruch des noch nicht rechtskräftig verurteilten Beschuldigten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten, wobei sich sein Gewicht gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft verstärkt (vgl. BVerfGE 53, 152, 158 f; NStZ 2000, 153). - BVerfG, 19.07.1993 - 2 BvR 1265/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die besondere Haftprüfung - …
Auszug aus KG, 16.04.2014 - 2 Ws 152/14
a) Das aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG und Art. 5 Abs. 3 Satz 1 MRK folgende Beschleunigungsgebot in Haftsachen (vgl. BVerfG StV 1992, 121, 122) verlangt, dass die Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um eine Entscheidung über den Anklagevorwurf mit der gebotenen Schnelligkeit herbeizuführen (vgl. BVerfG NStZ 2004, 49, 50; NJW 1994, 2081, 2082). - BVerfG, 06.05.2003 - 2 BvR 530/03
Zur Frage, wann ein die Fortdauer der Untersuchungshaft rechtfertigender …
Auszug aus KG, 16.04.2014 - 2 Ws 152/14
a) Das aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG und Art. 5 Abs. 3 Satz 1 MRK folgende Beschleunigungsgebot in Haftsachen (vgl. BVerfG StV 1992, 121, 122) verlangt, dass die Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um eine Entscheidung über den Anklagevorwurf mit der gebotenen Schnelligkeit herbeizuführen (vgl. BVerfG NStZ 2004, 49, 50; NJW 1994, 2081, 2082).