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   OLG Karlsruhe, 21.06.2016 - 2 Ws 156/16   

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https://dejure.org/2016,14973
OLG Karlsruhe, 21.06.2016 - 2 Ws 156/16 (https://dejure.org/2016,14973)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.06.2016 - 2 Ws 156/16 (https://dejure.org/2016,14973)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Juni 2016 - 2 Ws 156/16 (https://dejure.org/2016,14973)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Besorgnis der Befangenheit bei Eheleuten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen die Anordnung der Vollziehung der Unterbringung; Antrag des Verurteilten auf Ablehnung des beisitzenden Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Tätigkeit der Ehefrau des abgelehnten Richters als Staatsanwältin betrifft das ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 24 StPO, Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG
    Richterablehnung in der Beschwerdeinstanz eines Strafvollstreckungsverfahren: Besorgnis der Befangenheit bei Eheleuten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 24
    Besorgnis der Befangenheit bei Eheleuten

  • rechtsportal.de

    Sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen die Anordnung der Vollziehung der Unterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Kehl, 15.04.2014 - 5 OWi 304 Js 2546/14

    Richterablehnung: Befangenheit einer mit dem sachbearbeitenden Staatsanwalt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.06.2016 - 2 Ws 156/16
    Dies soll sogar bei anklagendem Staatsanwalt und urteilender Richterin gelten (AG Potsdam, Beschluss vom 14.07.2009 - 84 Ds 481 Js 51074/07 [zitiert SK-StPO/Weßlau, 4. Aufl. 2014, § 24 Rn. 20]; aA AG Kehl, Beschluss vom 15.04.2014 - 5 OWi 304 Js 2546/14 -, juris, in einem Bußgeldverfahren).
  • BGH, 19.01.1999 - 1 StR 171/98

    Mord durch vergiftetes Eis nicht beweisbar

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.06.2016 - 2 Ws 156/16
    So begründet nicht die Besorgnis der Befangenheit, wenn die Tochter eines für das Revisionsverfahren zuständigen Richters Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft gewesen (BGH, Beschluss vom 26.05.2011 - 5 StR 165/11-, juris) oder der Bruder eines Senatsvorsitzenden im Ausgangsverfahren als Nebenklägervertreter tätig geworden war (BGH, Beschluss vom 14.05.1998 - 1 StR 171/98 - [zitiert bei vorgenanntem Beschluss]).
  • BGH, 26.05.2011 - 5 StR 165/11

    Unvoreingenommenheit des Richters (frühere Sitzungsvertretung durch einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.06.2016 - 2 Ws 156/16
    So begründet nicht die Besorgnis der Befangenheit, wenn die Tochter eines für das Revisionsverfahren zuständigen Richters Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft gewesen (BGH, Beschluss vom 26.05.2011 - 5 StR 165/11-, juris) oder der Bruder eines Senatsvorsitzenden im Ausgangsverfahren als Nebenklägervertreter tätig geworden war (BGH, Beschluss vom 14.05.1998 - 1 StR 171/98 - [zitiert bei vorgenanntem Beschluss]).
  • BGH, 25.10.2023 - 2 StR 195/23

    Mitwirkung einer wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Schöffin;

    Sie sind eng auszulegen und dürfen nicht dadurch erweitert werden, dass für bestimmte Fälle § 24 StPO allgemein "zur Lückenfüllung" herangezogen wird (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Juni 2016 - 2 Ws 156/16, Rn. 8; KK-StPO/Heil, 9. Aufl., § 24 Rn. 10; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 22 Rn. 3).
  • AG Kehl, 16.12.2020 - 5 OWi 505 Js 15819/20

    Besorgnis der Befangenheit bei bestehender Ehe zwischen Richterin und

    Unter diesen Umständen ist im vorliegenden Verfahren keine, die Besorgnis der Befangenheit begründende "Nähe" zwischen Richterin und Staatsanwalt (mehr) gegeben (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Juni 2016 - 2 Ws 156/16 -, juris), zumal sich - wie die Staatsanwalt zutreffend bemerkt - die sachliche Prüfung von Erster Staatsanwalt Z hinsichtlich der dem Betroffenen vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit lediglich darauf beschränkt hatte, ob Anhaltpunkte dafür vorhanden waren, dass die Tat als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden kann (§ 43 Abs. 1 OWiG); eine eigene, umfassende Bewertung der Sach- und Rechtslage ist - anders als bei der Entschließung nach § 69 Abs. 4 Satz 2 OWiG (KK-OWiG/Ellbogen, 5. Aufl. 2018, OWiG § 69 Rn. 86-87) - ist damit gerade nicht verbunden (KK-OWiG/Lampe, 5. Aufl. 2018, OWiG § 43 Rn. 4-5 und 11-12).
  • LG Nürnberg-Fürth, 04.05.2020 - 11 Ns 951 Js 162580/19

    Begründete Selbstanzeige bei zeitgleichem Verstoß gegen die Wartepflicht für

    b) Speziell für das Strafrecht hat es der Bundesgerichtshof im Jahr 2011 dagegen als (im Sinne des Befangenheitsrechts) unbedenklich angesehen, dass die Tochter eines Mitglieds des zur Entscheidung über die Revision des Angeklagten berufenen Strafsenats in der vorangegangenen Tatsacheninstanz vor dem Landgericht als Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft tätig gewesen war (BGH, Beschluss vom 26.05.2011 - 5 StR 165/11, BeckRS 2011, 24828; zust. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.06.2016 - 2 Ws 156/16, BeckRS 2016, 11603, unter II.).

    Zu dem genannten "professionellen Umgang" hat das Oberlandesgericht Karlsruhe näher ausgeführt, von einem Berufsrichter sei kraft Ausbildung und berufsethischem Verständnis allgemein zu erwarten, dass er nur nach Recht und Gesetz objektiv entscheidet und sich durch persönliche Beziehungen nicht beeinflussen lässt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.06.2016 - 2 Ws 156/16, BeckRS 2016, 11603, unter II.).

  • LG Freiburg, 22.01.2021 - 6 Ns 270 Js 36278/18

    Richterablehnung im Strafverfahren: Besorgnis der Befangenheit auf Grund der

    Danach kann die eheliche oder verwandtschaftliche Beziehung eines Richters zu einer mit dem Verfahren befassten Staatsanwältin nicht allgemein zu dessen erfolgreicher Ablehnung führen (vgl. nur OLG Karlsruhe BeckRs 2016, 11603; BGH BeckRS 2011, 24828; BGH NJW 2004, 163).
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