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   KG, 20.06.2011 - 2 Ws 159/11 - 1 AR 590/11   

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https://dejure.org/2011,14412
KG, 20.06.2011 - 2 Ws 159/11 - 1 AR 590/11 (https://dejure.org/2011,14412)
KG, Entscheidung vom 20.06.2011 - 2 Ws 159/11 - 1 AR 590/11 (https://dejure.org/2011,14412)
KG, Entscheidung vom 20. Juni 2011 - 2 Ws 159/11 - 1 AR 590/11 (https://dejure.org/2011,14412)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 68c Abs 1 S 1 StGB, § 68c Abs 1 S 2 StGB, § 68f Abs 2 StGB
    Führungsaufsicht: Bestimmung der Dauer einer nach Vollverbüßung eintretenden Führungsaufsicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidungsfindung bei Führungsaufsicht; Fristbestimmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 68c; StGB § 68f Abs. 2
    Entscheidungsfindung bei Führungsaufsicht; Fristbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Koblenz, 20.07.1999 - 1 Ws 435/99
    Auszug aus KG, 20.06.2011 - 2 Ws 159/11
    b) Nach der Gegenauffassung des Oberlandesgerichts Koblenz (NStZ 2000, 92) scheidet die Abkürzung der Höchstdauer zum Zeitpunkt der Entscheidung nach § 68f StGB nahezu aus; sie sei grundsätzlich dem Nachverfahren nach §§ 68d, 68c Abs. 1 Satz 2 StGB vorbehalten.

    Sinn der Abkürzungsmöglichkeit ist es, dem Gericht eine jeweils situationsangepaßte, elastische Reaktion auf die Entwicklung des entlassenen Verurteilten unter der Einwirkung von Hilfe, Betreuung und Überwachung durch die Aufsichtsstelle und den Bewährungshelfer sowie nach Maßgabe der Weisungen zu ermöglichen (vgl. OLG Koblenz NStZ 2000, 92).

    Ob die die Beobachtung einer solchen Entwicklung vor dem Ablauf von zwei Jahren nicht möglich ist (so OLG Koblenz NStZ 2000, 92; Senat, Beschluß vom 25. Juli 2007 - 2 Ws 399/07 -) oder ob die in § 68c Abs. 1 Satz 1 StGB angeordnete Mindestdauer von zwei Jahren in Fällen des § 68f StGB nicht gilt (vgl. Schneider in LK, § 68f StGB Rdn. 19; Jehle in SSW, § 68f StGB Rdn. 9), kann im Rahmen dieser Beschwerdeentscheidung dahingestellt bleiben.

  • KG, 04.11.2004 - 5 Ws 536/04

    Führungsaufsicht: Eintritt der gesetzlichen Führungsaufsicht bei Vollverbüßung

    Auszug aus KG, 20.06.2011 - 2 Ws 159/11
    Sie dient nach dem Willen des Gesetzgebers zwei Zwecken (vgl. Senat NStZ-RR 2005, 42, 43): Zum einen soll dem nach Verbüßung einer langen Haftstrafe Entlassenen geholfen werden, sich in Freiheit zurechtzufinden.

    Die beiden Aufgaben können - vom Einzelfall abhängig - in unterschiedlichem Maße die Anordnung der Führungsaufsicht gebieten (vgl. Senat NStZ-RR 2005, 42, 43).

  • OLG Frankfurt, 24.08.2010 - 3 Ws 752/10

    Führungsaufsicht: Zeitpunkt der Bestimmung der Dauer

    Auszug aus KG, 20.06.2011 - 2 Ws 159/11
    c) Die Oberlandesgerichte Oldenburg (NdsRPfl 2007, 59 = StraFO 2006, 505) und Frankfurt am Main (NStZ-RR 2010, 390) treten der Ansicht des OLG Koblenz entgegen und nehmen an, daß eine zuverlässige Prognose bereits zu Beginn der Führungsaufsicht möglich sei.

    Soweit sich aber günstige Prognosefaktoren bereits zur Zeit der Entscheidung über die Führungsaufsicht feststellen lassen, ist es möglich und dann auch geboten, die Dauer der Führungsaufsicht bereits mit dieser Entscheidung abzukürzen (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 390; OLG Oldenburg NdsRpfl 2007, 59 = StraFO 2006, 505).

  • OLG Oldenburg, 31.10.2006 - 1 Ws 528/06

    Möglichkeit, die Höchstdauer einer nach Vollverbüßung einer Freiheitsstrafe kraft

    Auszug aus KG, 20.06.2011 - 2 Ws 159/11
    c) Die Oberlandesgerichte Oldenburg (NdsRPfl 2007, 59 = StraFO 2006, 505) und Frankfurt am Main (NStZ-RR 2010, 390) treten der Ansicht des OLG Koblenz entgegen und nehmen an, daß eine zuverlässige Prognose bereits zu Beginn der Führungsaufsicht möglich sei.

    Soweit sich aber günstige Prognosefaktoren bereits zur Zeit der Entscheidung über die Führungsaufsicht feststellen lassen, ist es möglich und dann auch geboten, die Dauer der Führungsaufsicht bereits mit dieser Entscheidung abzukürzen (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 390; OLG Oldenburg NdsRpfl 2007, 59 = StraFO 2006, 505).

  • OLG Hamm, 20.05.2010 - 2 Ws 105/10

    Vollstreckbarkeit eines unter Verletzung des Grundsatzes der Spezialität der

    Auszug aus KG, 20.06.2011 - 2 Ws 159/11
    Daß auch der Strafvollzug bei der Verurteilten keine entscheidenden günstigen Faktoren geschaffen hat, hat der Senat bereits in seinem Beschluß vom 22. März 2010 - 2 Ws 106-107/10 -, auf den Bezug genommen wird, dargelegt.
  • OLG Dresden, 12.12.2008 - 2 Ws 380/08

    Weisung; Aufklärungspflicht

    Auszug aus KG, 20.06.2011 - 2 Ws 159/11
    a) Das Oberlandesgerichts Dresden ist der Ansicht (vgl. u. a. Beschlüsse vom 30. September 2009 - 2 Ws 458/09 - juris = NStZ-RR 2010, 126 LS und 12. Dezember 2008 - 2 Ws 380/08 -juris), der Gesetzgeber stelle in § 68c Abs. 1 Satz 1 StGB eine nach dem Ermessen des Gerichts zu bestimmende Zeitspanne von zwei bis fünf Jahren zur Verfügung.
  • OLG Dresden, 30.09.2009 - 2 Ws 458/09

    Bestimmtheitsgrundsatz

    Auszug aus KG, 20.06.2011 - 2 Ws 159/11
    a) Das Oberlandesgerichts Dresden ist der Ansicht (vgl. u. a. Beschlüsse vom 30. September 2009 - 2 Ws 458/09 - juris = NStZ-RR 2010, 126 LS und 12. Dezember 2008 - 2 Ws 380/08 -juris), der Gesetzgeber stelle in § 68c Abs. 1 Satz 1 StGB eine nach dem Ermessen des Gerichts zu bestimmende Zeitspanne von zwei bis fünf Jahren zur Verfügung.
  • OLG Dresden, 27.03.2008 - 2 Ws 147/08

    Maßregeln; Ermessen

    Auszug aus KG, 20.06.2011 - 2 Ws 159/11
    Dazu habe die Strafvollstreckungskammer eine umfassende Aufklärungsverpflichtung, wobei sie die Anknüpfungstatsachen darzulegen habe, wobei allerdings auch dieses Oberlandesgericht § 68c Abs. 1 Satz 2 StGB als Ausnahmevorschrift bezeichnet hat (NStZ 2008, 572 unten links).
  • KG, 15.08.2003 - 5 Ws 447/03

    Wegfall oder Verkürzung von Führungsaufsicht: Vollständige Vollstreckung einer

    Auszug aus KG, 20.06.2011 - 2 Ws 159/11
    Die fünfjährige Höchstfrist ist die gesetzlich bestimmte Regeldauer (vgl. Senat ZfStrVO 2004, 112, 114 (insoweit in NStZ 2004, 228 nicht abgedruckt); Beschlüsse vom 25. April 2008 - 2 Ws 137/08 - und 25. Juli 2007 - 2 Ws 399/07 - std.
  • KG, 08.10.1998 - 5 Ws 572/98

    Führungsaufsicht: Befristung, Weisungen

    Auszug aus KG, 20.06.2011 - 2 Ws 159/11
    Die Nichtabkürzung der Dauer der Führungsaufsicht (§ 68c Abs. 1 Satz 2 StGB) ist gemäß §§ 463 Abs. 2, 453 Abs. 2 StPO mit der unbefristeten Beschwerde anfechtbar (vgl. Senat, Beschluß vom 8. Oktober 1998 - 5 Ws 572/98 -).
  • OLG Naumburg, 18.04.2016 - 1 Ws (RB) 19/16

    Briefkontrolle im Strafvollzug in Sachsen-Anhalt: Antrag auf gerichtliche

    Die angefochtene Entscheidung steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Naumburg (vgl. Arloth, StVollzG, 3. Aufl., § 116, Rn. 3), wonach die Annahme und Aushändigung von selbstklebenden Briefmarken aufgrund der Möglichkeit, den Klebefilm mit Betäubungsmitteln zu tränken, wegen Gefährdung der Sicherheit und Ordnung verboten werden dürfen (Beschl. v. 2. November 2011, 2 Ws 159/11).

    Wie der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Naumburg in seinem Beschluss vom 2. November 2011 (2 Ws 159/11) bereits überzeugend ausgeführt hat, unterfallen Annahme und Aushändigung von Briefeinlagen nicht dem § 28 StVollzG, sondern dem § 33 StVollzG, und dürfen aufgrund der Möglichkeit, den Klebefilm mit Betäubungsmitteln zu tränken, gem. §§ 33 Abs. 1 S. 4, 22 Abs. 2 S. 1 StVollzG wegen Gefährdung der Sicherheit und Ordnung in der Anstalt verboten werden.

    Vor diesem Hintergrund begegnet es keinen Bedenken, dass die Antragsgegnerin, nachdem verstärkt sog. "legal highs" in die JVA eingebracht worden sind, Briefmarken wegen deren Verwendbarkeit als Rauschmittelträger als Beilagen zu Briefen gem. § 54 Abs. 1 S. 2 JVollzG LSA nicht mehr zulässt, zumal den Interessen der Strafgefangenen durch den Erwerb von Briefmarken und Schreibwaren über den Anstaltskaufmann in der Regel genügt werden kann (vgl. OLG Naumburg, Beschl. v. 2. November 2011, 2 Ws 159/11).

  • KG, 27.09.2011 - 2 Ws 642/10

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus in einem Altfall

    Deren Höchstdauer von fünf Jahren gemäß § 68c Abs. 1 StGB hat der Senat nicht abgekürzt (vgl. Senat, Beschluß vom 20. Juni 2011 - 2 Ws 159/11 -).
  • OLG Dresden, 10.03.2016 - 2 OLG 26 Ss 762/15

    Fehlende Mitteilung über auf eine Verständigung abzielende Vorgespräche

    Eine entsprechende Abwägung ist jedoch erst geboten, wenn überhaupt Anhaltspunkte für ein Abweichen von der Höchstfrist vorliegen (KG Berlin, Beschluss vom 20. Juni 2011 - 2 Ws 159/11, 2 Ws 159/11 - 1 AR 590/11 - m.w.N., juris; anders noch Senat, NStZ-RR 2010, 126 f.; sowie Beschluss vom 12. Dezember 2008 - 2 Ws 380/08 -, juris).
  • KG, 19.12.2014 - 2 Ws 386/14

    Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit von Weisungen bei der Führungsaufsicht

    Da eine gerichtliche Festsetzung somit nicht obligatorisch ist, handelt es sich bei der fünfjährigen Höchstfrist um die gesetzlich bestimmte Regeldauer (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Juni 2011 - 2 Ws 159/11 - mit weit. Nachweisen).
  • OLG Dresden, 15.11.2022 - 2 Ws 325/22

    1. Bei einer Meldeverpflichtung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 StGB für den Fall

    Eine entsprechende Abwägung ist allerdings erst geboten, wenn überhaupt Anhaltspunkte für ein Abweichen von der Höchstfrist vorliegen (Senat, Beschluss vom 10. März 2016 - 2 OLG 26 Ss 762/15 -, juris, Rdnr. 9 f.; KG Berlin, Beschluss vom 20. Juni 2011 - 2 Ws 159/11 - 1 AR 590/11 -, m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 25.09.2017 - 4 Ws 377/17

    Maßregelvollstreckung: Begründungserfordernisse bei Abkürzung der gesetzlichen

    Da das Landgericht die Festsetzung der Dauer der Führungsaufsicht nach § 68c Abs. 1 StGB vorliegend nicht begründet hat, kann der Senat nicht überprüfen, ob insoweit ein Ermessensfehler vorliegt, was aber zur Prüfung der Gesetzmäßigkeit gehört (siehe OLG Hamm, Beschluss vom 30. August 2012 - III-1 Ws 395/12 -, juris Rn. 22; KG Berlin, Beschluss vom 20. Juni 2011 - 2 Ws 159/11 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. August 2010 - 3 Ws 752/10 -, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 12. Dezember 2008 - 2 Ws 380/08 -, juris; zur Begründungspflicht allgemein: OLG Hamm, Beschluss vom 19. März 2009 - 2 Ws 40/09 -, juris).
  • KG, 11.06.2015 - 2 Ws 124/15

    Führungsaufsicht; Aufenthaltsweisung bei Fernfahrer

    Da eine gerichtliche Festsetzung somit nicht obligatorisch ist, handelt es sich bei der fünfjährigen Höchstfrist um die gesetzlich bestimmte Regeldauer (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Juni 2011 - 2 Ws 159/11 - [juris] mit weit. Nachweisen).
  • KG, 18.10.2011 - 2 Ws 566/10

    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bei Altfällen

    Deren Höchstdauer von fünf Jahren gemäß § 68c Abs. 1 StGB hat der Senat nicht abgekürzt (vgl. Senat, Beschluß vom 20. Juni 2011 - 2 Ws 159/11 -).
  • KG, 13.01.2020 - 2 Ws 202/19

    Führungsaufsicht: Rechtmäßigkeit der Weisung zur Duldung von Hausbesuchen und von

    Da eine gerichtliche Festsetzung somit nicht obligatorisch ist, handelt es sich bei der fünfjährigen Höchstfrist um die gesetzlich bestimmte Regeldauer (vgl. Senat, Beschlüsse vom 6. November 2018 aaO; 30. März 2016 aaO und vom 20. Juni 2011 - 2 Ws 159/11 - mwN).
  • OLG Stuttgart, 24.10.2017 - 4 Ws 396/17

    Maßregelvollstreckung: Ablehnung einer Abkürzung der Führungsaufsicht durch die

    Die fünfjährige Höchstfrist ist die gesetzlich bestimmte Regeldauer (siehe OLG Dresden, Beschluss vom 10. März 2016 - 2 OLG 26 Ss 762/15 -, juris und KG Berlin, Beschluss vom 20. Juni 2011 - 2 Ws 159/11 -, juris jeweils mwN; Schneider in Laufhütte u.a., StGB Leipziger Kommentar, 12. Auflage, § 68c Rn. 4).
  • OLG Braunschweig, 22.11.2012 - Ws 328/12

    Führungsaufsicht; Entziehungsanstalt; Enumerationsprinzip

  • OLG Hamm, 11.01.2017 - 2 Ws 180/17

    Abkürzung der Höchstdauer der Führungsaufsicht

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