Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 01.09.2017 - 2 Ws 16/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
Übernachtungskosten, Höhe, Erstattung, Längenzuschlag, Berechnung der Hauptverhandlungsdauer
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 46 RVG
Pflichtverteidigergebühren: Erstattungsobergrenze für Übernachtungen des Verteidigers
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflichtverteidigergebühren: Erstattungsobergrenze für Übernachtungen des Verteidigers
- Burhoff online
Längenzuschlag, Mittagspause
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG § 46
Umfang der Erstattungsfähigkeit von Übernachtungskosten des Verteidigers - rechtsportal.de
RVG § 46
Umfang der Erstattungsfähigkeit von Übernachtungskosten des Verteidigers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Die Übernachtungskosten des Verteidigers/Rechtsanwalts
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Längenzuschlag eines Pflichtverteidigers bei Verhandlungspausen
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 13.01.2017 - 8 KLs 6330 Js 202391/15
- OLG Frankfurt, 01.09.2017 - 2 Ws 16/17
- OLG Frankfurt, 19.09.2017 - 2 ARs 13/17
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2018, 32
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 2 Ws 18/12
Gebührenrecht: Keine Zusatzgebühr für Pflichtverteidiger nach RVG-VV Nr. 4122 …
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2017 - 2 Ws 16/17
Dabei steht es dem Verteidiger bei nicht vorhandener Protokollierung der Anordnung der Dauer der Pause frei, im Kostenfestsetzungsverfahren im Einzelnen darzulegen, wann er dem Gericht wieder zur Verfügung zu stehen hatte (vgl. zum Vorstehenden Senat, BeckRS 2012, 18545; NStZ-RR 2012, 359; NStZ-RR 2016, 128). - OLG Frankfurt, 11.02.2008 - 6 W 207/07
Kostenerstattung: Erstattungsfähige Flugreise- und Übernachtungskosten eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2017 - 2 Ws 16/17
Soweit der Antragsteller unter Hinweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 6 W 207/07, meint, bereits im Jahr 2008 sei ein Hotelpreis für ein Hotelzimmer in Frankfurt am Main in Höhe von EUR 170 als angemessen angesehen worden, so wurde der im dortigen, zivilrechtlichen Verfahren veranschlagte Hotelpreis ohne Begründung auf EUR 170 geschätzt.