Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 27.05.2020

Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.05.2020 - III-2 Ws 161/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,43463
OLG Köln, 18.05.2020 - III-2 Ws 161/20 (https://dejure.org/2020,43463)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.05.2020 - III-2 Ws 161/20 (https://dejure.org/2020,43463)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Mai 2020 - III-2 Ws 161/20 (https://dejure.org/2020,43463)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,43463) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 48
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 424/13

    Versuchsbeginn beim Mord (Abgrenzung von Vorbereitung und Versuch; Versuchsbeginn

    Auszug aus OLG Köln, 18.05.2020 - 2 Ws 161/20
    Auf die strukturellen Besonderheiten des in Frage kommenden Tatbestands ist dabei Bedacht zu nehmen (vgl. BGH v. 20.03.2014, 3 StR 424/13, juris Rn. 8 f.; BGH v. 29.01.2014, 1 StR 654/13, juris Rn. 8 f.; BGH v. 15.03.2011, 3 StR 15/11, juris Rn. 5; BGH v. 27.01.2011, 4 StR 338/10, juris Rn. 6; BGH v. 14.03.2001, 3 StR 48/01, juris Rn. 6; Fischer , StGB, 67. Aufl. 2020, § 22 Rn. 10 f.).

    Der Senat verkennt nicht, dass es für die Beurteilung der Frage, ob Zwischenakte der Annahme eines unmittelbaren Ansetzens entgegenstehen, auch auf die Dichte des Tatplans ankommt (vgl. BGH v. 20.03.2014, 3 StR 424/13, juris Rn. 9; BGH v. 27.01.2011, 4 StR 338/10, juris Rn. 8).

    Demnach sind Handlungen, die keinen tatbestandsfremden Zwecken dienen, sondern wegen ihrer notwendigen Zusammengehörigkeit mit der Tathandlung nach dem Plan des Täters als deren Bestandteil erscheinen, weil sie an diese zeitlich und räumlich angrenzen und mit ihr im Falle der Ausführung eine natürliche Einheit bilden, nicht als der Annahme eines unmittelbaren Ansetzens entgegenstehende Zwischenakte anzusehen (vgl. BGH v. 20.03.2014, 3 StR 424/13, juris Rn. 9).

    Dafür spricht vorliegend bereits das aus Sicht des Täters erreichte (konkrete) Maß der Gefährdung des geschützten Rechtsgutes, ein Kriterium, dem bei der Abgrenzung von Versuch und strafloser Vorbereitung eine maßgebliche Bedeutung zukommt (vgl. BGH v. 20.03.2014, 3 StR 424/13, juris Rn. 9; BGH v. 27.01.2011, 4 StR 338/10, juris Rn. 8).

    Hierbei ist zu berücksichtigen, ob der Geschädigte aus Sicht des Täters noch Möglichkeiten hat, sich der Tat zu entziehen bzw. diese abzuwehren und ob der Täter Vorkehrungen getroffen hat, um den ungestörten Fortgang des Geschehensablaufs sicherzustellen (vgl. BGH v. 20.03.2014, 3 StR 424/13, juris Rn. 12).

  • LG Potsdam, 06.10.2005 - 26 (10) Ns 142/05

    Abgrenzung des versuchten Diebstahls von der straflosen Vorbereitung beim

    Auszug aus OLG Köln, 18.05.2020 - 2 Ws 161/20
    Damit hängt der Taterfolg vorliegend in nicht nur unerheblichem Umfang noch von Handlungen Dritter ab, die dem Einfluss des Täters entzogen sind (vgl. auch KG Berlin v. 03.09.2012, 121 Ss 157/12, juris Rn. 9; LG Potsdam v. 06.10.2005, 26 (10) Ns 142/05, juris Rn. 52).

    Anders als das Landgericht unter Bezugnahme auf die Kommentierung in Fischer (StGB, a.a.O., § 242 Rn. 57) angenommen hat, ist aber nicht jede Gewahrsamslockerung nur eine straflose Vorbereitungshandlung zum Diebstahl (vgl. BGH v. 15.03.2016, 1 StR 605/15, juris Rn. 2; LG Potsdam v. 06.10.2005, 26 (10) Ns 142/05, juris Rn. 54 ff., die ein unmittelbares Ansetzen in solchen Fällen bejahen).

    Vielmehr kommt es auch hier im Einzelfall auf das Maß der Gefährdung für das geschützte Rechtsgut, die Wahrscheinlichkeit einer Entdeckung der versteckten Ware sowie darauf an, ob die Gewahrsamserlangung ausschließlich vom Verhalten des Täters abhängt oder noch Handlungsschritte des Opfers erforderlich sind (vgl. LG Potsdam v. 06.10.2005, 26 (10) Ns 142/05, juris Rn. 52 ff.).

  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 338/10

    Strafbarkeit des Skimming; bandenmäßige und gewerbsmäßige Fälschung von

    Auszug aus OLG Köln, 18.05.2020 - 2 Ws 161/20
    Auf die strukturellen Besonderheiten des in Frage kommenden Tatbestands ist dabei Bedacht zu nehmen (vgl. BGH v. 20.03.2014, 3 StR 424/13, juris Rn. 8 f.; BGH v. 29.01.2014, 1 StR 654/13, juris Rn. 8 f.; BGH v. 15.03.2011, 3 StR 15/11, juris Rn. 5; BGH v. 27.01.2011, 4 StR 338/10, juris Rn. 6; BGH v. 14.03.2001, 3 StR 48/01, juris Rn. 6; Fischer , StGB, 67. Aufl. 2020, § 22 Rn. 10 f.).

    Der Senat verkennt nicht, dass es für die Beurteilung der Frage, ob Zwischenakte der Annahme eines unmittelbaren Ansetzens entgegenstehen, auch auf die Dichte des Tatplans ankommt (vgl. BGH v. 20.03.2014, 3 StR 424/13, juris Rn. 9; BGH v. 27.01.2011, 4 StR 338/10, juris Rn. 8).

    Dafür spricht vorliegend bereits das aus Sicht des Täters erreichte (konkrete) Maß der Gefährdung des geschützten Rechtsgutes, ein Kriterium, dem bei der Abgrenzung von Versuch und strafloser Vorbereitung eine maßgebliche Bedeutung zukommt (vgl. BGH v. 20.03.2014, 3 StR 424/13, juris Rn. 9; BGH v. 27.01.2011, 4 StR 338/10, juris Rn. 8).

  • BGH, 29.01.2014 - 1 StR 654/13

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (unmittelbares Ansetzen bei

    Auszug aus OLG Köln, 18.05.2020 - 2 Ws 161/20
    Auf die strukturellen Besonderheiten des in Frage kommenden Tatbestands ist dabei Bedacht zu nehmen (vgl. BGH v. 20.03.2014, 3 StR 424/13, juris Rn. 8 f.; BGH v. 29.01.2014, 1 StR 654/13, juris Rn. 8 f.; BGH v. 15.03.2011, 3 StR 15/11, juris Rn. 5; BGH v. 27.01.2011, 4 StR 338/10, juris Rn. 6; BGH v. 14.03.2001, 3 StR 48/01, juris Rn. 6; Fischer , StGB, 67. Aufl. 2020, § 22 Rn. 10 f.).

    Beim "Skimming" markiert das Anbringen der "Skimming"-Vorrichtung an Geldautomaten noch nicht den Versuchsbeginn, weil noch weitere Zwischenschritte bis zur tatbestandlichen Handlung erforderlich sind (vgl. BGH v. 29.01.2014, 1 StR 654/13, juris Rn. 15).

  • BGH, 14.03.2001 - 3 StR 48/01

    Unmittelbares Ansetzen (Weiterer Willensentschluß); Versuchter Diebstahl

    Auszug aus OLG Köln, 18.05.2020 - 2 Ws 161/20
    Auf die strukturellen Besonderheiten des in Frage kommenden Tatbestands ist dabei Bedacht zu nehmen (vgl. BGH v. 20.03.2014, 3 StR 424/13, juris Rn. 8 f.; BGH v. 29.01.2014, 1 StR 654/13, juris Rn. 8 f.; BGH v. 15.03.2011, 3 StR 15/11, juris Rn. 5; BGH v. 27.01.2011, 4 StR 338/10, juris Rn. 6; BGH v. 14.03.2001, 3 StR 48/01, juris Rn. 6; Fischer , StGB, 67. Aufl. 2020, § 22 Rn. 10 f.).

    Ein weiterer Willensimpuls ist insbesondere dann erforderlich, wenn der Täter noch auf eine günstige Gelegenheit zur Tatausführung wartet (vgl. BGH v. 14.03.2001, 3 StR 48/01, juris Rn. 8) oder entsprechend seines Tatplans vor der eigentlichen Ausführungshandlung innerhält, um zu entscheiden, ob er die Tat sogleich, erst nach einer gewissen Zeit oder - bei unvertretbarem Risiko - überhaupt nicht mehr begehen soll (vgl. BGH v. 26.07.1989, 2 StR 342/89, juris Rn. 3).

  • BGH, 15.03.2016 - 1 StR 605/15

    Strafverfahren wegen schweren Bandendiebstahls: Versuchsbeginn bei Mittäterschaft

    Auszug aus OLG Köln, 18.05.2020 - 2 Ws 161/20
    Anders als das Landgericht unter Bezugnahme auf die Kommentierung in Fischer (StGB, a.a.O., § 242 Rn. 57) angenommen hat, ist aber nicht jede Gewahrsamslockerung nur eine straflose Vorbereitungshandlung zum Diebstahl (vgl. BGH v. 15.03.2016, 1 StR 605/15, juris Rn. 2; LG Potsdam v. 06.10.2005, 26 (10) Ns 142/05, juris Rn. 54 ff., die ein unmittelbares Ansetzen in solchen Fällen bejahen).
  • BGH, 09.10.1997 - StB 9/97

    Unzulässigkeit der Anfechtung der Ablehnung der Anordnung der Erzwingungshaft

    Auszug aus OLG Köln, 18.05.2020 - 2 Ws 161/20
    Denn außer den in § 310 Abs. 1 StPO ausdrücklich genannten Maßnahmen ist jeweils auch deren Ablehnung anfechtbar (vgl. BGH v. 09.10.1997, StB 9/97, juris Rn. 4; BGH v. 04.04.1990, StB 5/90, juris Rn. 2; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 62. Aufl. 2019, § 310 Rn. 8; MüKo-StPO/ Neuheuser , 1. Aufl. 2016, § 310 Rn. 11; BeckOK StPO/ Cirener , 36. Ed., § 310 Rn. 6).
  • BGH, 04.04.1990 - StB 5/90
    Auszug aus OLG Köln, 18.05.2020 - 2 Ws 161/20
    Denn außer den in § 310 Abs. 1 StPO ausdrücklich genannten Maßnahmen ist jeweils auch deren Ablehnung anfechtbar (vgl. BGH v. 09.10.1997, StB 9/97, juris Rn. 4; BGH v. 04.04.1990, StB 5/90, juris Rn. 2; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 62. Aufl. 2019, § 310 Rn. 8; MüKo-StPO/ Neuheuser , 1. Aufl. 2016, § 310 Rn. 11; BeckOK StPO/ Cirener , 36. Ed., § 310 Rn. 6).
  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 76/99

    Erpresserischer Menschenraub; Freiwilligkeit; Rücktritt; Fehlgeschlagener

    Auszug aus OLG Köln, 18.05.2020 - 2 Ws 161/20
    Das gleiche gilt, wenn der Täter die Tatbegehung von Bedingungen in der Person des Opfers abhängig macht, etwa, dass dieses allein am Tatort erscheint (vgl. BGH v. 22.04.1999, 4 StR 76/99, juris Rn. 9).
  • BGH, 26.07.1989 - 2 StR 342/89

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Versuchs - Versuchter Diebstahl durch

    Auszug aus OLG Köln, 18.05.2020 - 2 Ws 161/20
    Ein weiterer Willensimpuls ist insbesondere dann erforderlich, wenn der Täter noch auf eine günstige Gelegenheit zur Tatausführung wartet (vgl. BGH v. 14.03.2001, 3 StR 48/01, juris Rn. 8) oder entsprechend seines Tatplans vor der eigentlichen Ausführungshandlung innerhält, um zu entscheiden, ob er die Tat sogleich, erst nach einer gewissen Zeit oder - bei unvertretbarem Risiko - überhaupt nicht mehr begehen soll (vgl. BGH v. 26.07.1989, 2 StR 342/89, juris Rn. 3).
  • KG, 03.09.2012 - 121 Ss 157/12

    Versuchsbeginn beim Diebstahl

  • BGH, 15.03.2011 - 3 StR 15/11

    Skimming (Versuch; unmittelbares Ansetzen); Nachmachen von Zahlungskarten mit

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 27.05.2020 - 2 Ws 161/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,13350
OLG Celle, 27.05.2020 - 2 Ws 161/20 (https://dejure.org/2020,13350)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.05.2020 - 2 Ws 161/20 (https://dejure.org/2020,13350)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. Mai 2020 - 2 Ws 161/20 (https://dejure.org/2020,13350)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,13350) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Rahmengebühr, Bemessung, Bedeutung der Angelegenheit, Nebenklage, Reisekosten, auswärtiger Rechtsanwalt

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Keine Verwirkung bei Untätigkeit von weniger als drei Jahren; Keine Unbilligkeit der Gebühren bei Abweichung von bis zu 20 Prozent

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Entscheidungsanmerkung)

    Nebenklagegebühren 20 % über der Mittelgebühr gerechtfertigt?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2021, 62
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Oldenburg, 04.04.2018 - 1 Ws 157/18

    Verfahrensgebühr, Bemessung, Mittelgebühr

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2020 - 2 Ws 161/20
    Wird die von einem Angeklagten eingelegte Revision mit der Sachrüge begründet und wird eine materiell-rechtliche Prüfung notwendig, so ist bei der Bestimmung der Höhe der Verfahrensgebühr für den Nebenklägervertreter nach Nr. 4130 VV-RVG die Festsetzung einer Mittelgebühr nicht unbillig i.S. von § 14 Abs. 1 Satz 4 RVG (vgl. Senat, a.a.O.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 04.04.2018, Az. 1 Ws 157/18, - juris, für den vergleichbaren Fall des Gebührenanspruchs des Verteidigers bei einer vom Nebenkläger eingelegten Revision).
  • OLG Celle, 06.02.2019 - 2 Ws 37/19

    Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder sind keine Mehrkosten

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2020 - 2 Ws 161/20
    Der Gesichtspunkt der Ortsnähe tritt im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung gegenüber dem besonderen Vertrauensverhältnis zurück (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 06.02.2019 - 2 Ws 37/19).
  • OLG Oldenburg, 22.06.2005 - 1 Ws 312/05

    Verwirkung von an Verteidiger abgetretenem Anspruch auf Erstattung der

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2020 - 2 Ws 161/20
    Zwar kann nach einer langen Zeit, wie der Beschluss ausführt, Verwirkung eintreten (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.6. 2005 - 1 Ws 312/05: bei 18 Jahre andauender Untätigkeit).
  • OLG Hamm, 09.03.2017 - 1 Ws 54/17

    Kostenfestsetzung gegen Verurteilten zugunsten des Nebenklagebeistands;

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2020 - 2 Ws 161/20
    Dabei werden in der Regel Abweichungen von bis zu 20 % von der angemessenen Gebühr noch nicht als unbillig angesehen (vgl. bezüglich des Nebenklagebeistands OLG Hamm, Beschluss vom 05.07.2012, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.04.2012 - III-2 Ws 67/12 -, OLG Hamm, Beschluss vom 09.03.2017 - 1 Ws 54/17 III).
  • OLG Düsseldorf, 23.04.2012 - 2 Ws 67/12

    Erstattungsfähigkeit von Terminsgebühren eines Nebenklägervertreters als

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2020 - 2 Ws 161/20
    Dabei werden in der Regel Abweichungen von bis zu 20 % von der angemessenen Gebühr noch nicht als unbillig angesehen (vgl. bezüglich des Nebenklagebeistands OLG Hamm, Beschluss vom 05.07.2012, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.04.2012 - III-2 Ws 67/12 -, OLG Hamm, Beschluss vom 09.03.2017 - 1 Ws 54/17 III).
  • LG Aachen, 26.05.2021 - 60 Qs 18/21

    Kostenfestsetzung, Rechtsmittel, Beschwerde

    Unbillig ist der Gebührenansatz nach herrschender, auch von der Kammer geteilter, Ansicht dann, wenn die beantragte Gebühr um mehr als 20 % über der angemessenen Höhe liegt (vgl. nur BGH, Urt. v. 31.10.2006 - VI ZR 261/05, NJW-RR 2007, 420, 421, juris Rn. 5; BGH, Urt. v. 08.05.2012 - VI ZR 273/11, juris, Rn. 4; OLG Celle, Beschl. v. 27.05.2020 - 2 Ws 161/20, juris Rn. 22; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 16.01.2014 - 1 Ws 254/13, juris Rn. 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht