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OLG Schleswig, 30.05.1997 - 2 Ws 162/97 |
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In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+1Weitere Entscheidungen mit demselben BezugOLG Schleswig, 19.01.1998 - 2 Ws 428/97
Mordanschlag von Mölln
OLG Schleswig, 30.05.1997 - 2 Ws 162/97Mordanschlag von Mölln
Mordanschlag von Mölln
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 18.02.1999 - VI 13/93
Vollstreckungsleiter bei erstinstanzlicher Verurteilung eines Jugendlichen oder …
bb) Die ausschließliche Zuständigkeit des Jugendrichters für jugendrichterliche Entscheidungen ist aber auch dann gegeben, wenn - als ein für allgemeine Strafsachen zuständiges Gericht - ein erstinstanzlicher Strafsenat (Staatsschutzsenat) eines Oberlandesgerichts im ersten Rechtszug entschieden und auf Jugendstrafe erkannt hat (so - im Ergebnis - auch das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in zwei im "Fall M" getroffenen Entscheidungen: Beschlüsse vom 30.05.1997 2 Ws 162/97 - und vom 19.01.1998 - 2 Ws 428/97 -). - OLG Hamburg, 01.10.1997 - 2 Ws 220/97
Besetzung der Strafkammer bei Haftprüfungen während der Hauptverhandlung; …
Hieran hat sich seit dem Beschluß des Senats vom 21. Juli 1997 (2 Ws 162/97) nichts geändert.