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   OLG Dresden, 11.09.2007 - 2 Ws 163/07   

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https://dejure.org/2007,5423
OLG Dresden, 11.09.2007 - 2 Ws 163/07 (https://dejure.org/2007,5423)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11.09.2007 - 2 Ws 163/07 (https://dejure.org/2007,5423)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11. September 2007 - 2 Ws 163/07 (https://dejure.org/2007,5423)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichteröffnung eines Hauptverfahrens gegen einen Staatsanwalt wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses durch Weitergabe von Informationen über ein Ermittlungsverfahren an die Presse; Existenz eines von einem Staatsanwalt eingeleiteten Ermittlungsverfahrens sowie eines von ...

  • Judicialis

    StGB § 353b Abs. 1; ; SächsBG § 78; ; SächsBG § 80

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Kein Strafverfahren gegen früheren INES-Staatsanwalt

Besprechungen u.ä.

  • beck.de PDF, S. 39 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 353b StGB
    Offenbaren eines vom Amtsträger selbst geschaffenen Geheimnisses

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3509
  • NStZ 2008, 462
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.10.2002 - 1 StR 150/02

    Geheimnis; Offenkundigkeit (Fahrzeug- und Halterdaten; Registerauskunft nach § 39

    Auszug aus OLG Dresden, 11.09.2007 - 2 Ws 163/07
    Allen drei "Mitteilungen" ist gemein, dass es sich um Tatsachen handelt, deren Kenntnis zum Zeitpunkt der Tathandlung nicht über einen begrenzten Personenkreis hinausging (BGHSt 10, 108) und die weder offenkundig waren, noch sich aus allgemeinen Quellen erschließen ließen (BGHSt 48, 28 [31]; 48, 126 [129 f.]).
  • BGH, 09.12.2002 - 5 StR 276/02

    Freispruch des Sächsischen Datensschutzbeauftragten bestätigt

    Auszug aus OLG Dresden, 11.09.2007 - 2 Ws 163/07
    Allen drei "Mitteilungen" ist gemein, dass es sich um Tatsachen handelt, deren Kenntnis zum Zeitpunkt der Tathandlung nicht über einen begrenzten Personenkreis hinausging (BGHSt 10, 108) und die weder offenkundig waren, noch sich aus allgemeinen Quellen erschließen ließen (BGHSt 48, 28 [31]; 48, 126 [129 f.]).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - 15 U 98/03

    Zum Beurteilungsspielraum der Staatsanwaltschaft bei der Prüfung ob ein

    Auszug aus OLG Dresden, 11.09.2007 - 2 Ws 163/07
    Eigene Entscheidungen, die die Geheimnistatsachen erst schaffen, sind dem Amtsträger dagegen weder "anvertraut" noch "sonst bekannt geworden" (OLG Düsseldorf NJW 2005, 1791 (1798); Schönke/Schröder-Lenckner/Perron § 353 b Rdnr. 7).
  • OLG Köln, 30.11.1982 - 3 Zs 126/82
    Auszug aus OLG Dresden, 11.09.2007 - 2 Ws 163/07
    Unter dem Tatbestandsmerkmal "anvertrauen", das das Gesetz auch in § 203 StGB verwendet, wird das Einweihen in ein Geheimnis verstanden, aus dem sich eine Pflicht zur Verschwiegenheit ergibt (OLG Köln NStZ 83, 412; Tröndle/Fischer § 203 Rdnr. 8).
  • BGH, 30.01.1957 - 2 StE 18/56
    Auszug aus OLG Dresden, 11.09.2007 - 2 Ws 163/07
    Allen drei "Mitteilungen" ist gemein, dass es sich um Tatsachen handelt, deren Kenntnis zum Zeitpunkt der Tathandlung nicht über einen begrenzten Personenkreis hinausging (BGHSt 10, 108) und die weder offenkundig waren, noch sich aus allgemeinen Quellen erschließen ließen (BGHSt 48, 28 [31]; 48, 126 [129 f.]).
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