Rechtsprechung
   KG, 05.05.2014 - 2 Ws 163/14 - 141 AR 209/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,14602
KG, 05.05.2014 - 2 Ws 163/14 - 141 AR 209/14 (https://dejure.org/2014,14602)
KG, Entscheidung vom 05.05.2014 - 2 Ws 163/14 - 141 AR 209/14 (https://dejure.org/2014,14602)
KG, Entscheidung vom 05. Mai 2014 - 2 Ws 163/14 - 141 AR 209/14 (https://dejure.org/2014,14602)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,14602) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Meidung des Verurteilten von "bestimmten Orten" (hier: größeres Gebiet: Stadtteil von Berlin) als Weisung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StG § 68b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 B
    Anforderungen an die Bestimmtheit der Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht, bestimmte Orte nicht zu betreten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 263
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • KG, 23.01.2014 - 2 Ws 592/13

    Führungsaufsicht; "elektronische Fußfessel" und Gebotszone

    Auszug aus KG, 05.05.2014 - 2 Ws 163/14
    Dabei ist allein zu prüfen, ob die angefochtene Entscheidung in der angewendeten Vorschrift eine Rechtsgrundlage hat, ob Ermessensmissbrauch vorliegt und ob der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz eingehalten ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 - [juris]; Senat StraFo 2014, 130 [juris]).

    Die getroffene Weisung, Berlin-M. nur nach vorheriger Genehmigung durch die Führungsaufsichtsstelle aufzusuchen, hält sich damit im Rahmen der vom Gesetz eröffneten Ausgestaltungsmöglichkeiten (vgl. dazu auch KG Beschluss vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 - zur Bestimmung einer "Gebotszone").

  • BGH, 07.02.2013 - 3 StR 486/12

    Verstoß gegen eine Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; verfassungsrechtlich

    Auszug aus KG, 05.05.2014 - 2 Ws 163/14
    Die Anordnung ist auch hinreichend bestimmt, denn der Beschwerdeführer kann ihr mit genügender Sicherheit entnehmen, welche Örtlichkeiten er ohne Einwilligung der Führungsaufsichtsstelle zu meiden hat (vgl. BGHSt 58, 136, bei juris Rdn. 6).
  • KG, 22.01.2014 - 2 Ws 14/14

    Führungsaufsicht: Bestimmtheit eines Aufenthaltsverbots

    Auszug aus KG, 05.05.2014 - 2 Ws 163/14
    Gesetzwidrig sind Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht nur dann, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar sind oder sonst die Grenzen des der Strafvollstreckungskammer eingeräumten Ermessens überschreiten (vgl. OLG Bamberg StV 2012, 737; OLG Karlsruhe StV 2010, 643; OLG Dresden NJW 2009, 3315; OLG Jena StV 2008, 88; Senat, Beschlüsse vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 11/14 - [juris] und 22. Januar 2014 - 2 Ws 14/14 - jew. mit weit.
  • OLG Karlsruhe, 05.08.2010 - 1 Ws 107/10

    Erteilung einer gesetzwidrigen Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; Tragung

    Auszug aus KG, 05.05.2014 - 2 Ws 163/14
    Gesetzwidrig sind Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht nur dann, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar sind oder sonst die Grenzen des der Strafvollstreckungskammer eingeräumten Ermessens überschreiten (vgl. OLG Bamberg StV 2012, 737; OLG Karlsruhe StV 2010, 643; OLG Dresden NJW 2009, 3315; OLG Jena StV 2008, 88; Senat, Beschlüsse vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 11/14 - [juris] und 22. Januar 2014 - 2 Ws 14/14 - jew. mit weit.
  • OLG BamberG, 15.11.2010 - 1 Ws 621/10

    Führungsaufsicht: Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit eines Annäherungs- und

    Auszug aus KG, 05.05.2014 - 2 Ws 163/14
    Die Weisung erschwert zwar die Ausübung des bestehenden gemeinsamen Sorge- und Umgangsrechts in tatsächlicher Hinsicht; sie tut dies jedoch nicht in unzumutbarer Weise (vgl. OLG Bamberg, NJW 2011, 2151 - bei juris Rdn. 13).
  • OLG Nürnberg, 11.03.2013 - 1 Ws 307/12

    Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht: Nachträgliche Änderung von Weisungen;

    Auszug aus KG, 05.05.2014 - 2 Ws 163/14
    Dabei ist allein zu prüfen, ob die angefochtene Entscheidung in der angewendeten Vorschrift eine Rechtsgrundlage hat, ob Ermessensmissbrauch vorliegt und ob der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz eingehalten ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 - [juris]; Senat StraFo 2014, 130 [juris]).
  • OLG Jena, 14.08.2006 - 1 Ws 244/06
    Auszug aus KG, 05.05.2014 - 2 Ws 163/14
    Gesetzwidrig sind Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht nur dann, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar sind oder sonst die Grenzen des der Strafvollstreckungskammer eingeräumten Ermessens überschreiten (vgl. OLG Bamberg StV 2012, 737; OLG Karlsruhe StV 2010, 643; OLG Dresden NJW 2009, 3315; OLG Jena StV 2008, 88; Senat, Beschlüsse vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 11/14 - [juris] und 22. Januar 2014 - 2 Ws 14/14 - jew. mit weit.
  • OLG Frankfurt, 10.12.1997 - 3 Ws 973/97
    Auszug aus KG, 05.05.2014 - 2 Ws 163/14
    Die Erteilung der Weisung ist damit ausreichend begründet, zumal die Strafvollstreckungskammer insoweit auch in zulässiger Weise auf die fortbestehende Gefährlichkeit des Beschwerdeführers und die Bindung der von ihm verübten schweren Straftaten an sein M.er Umfeld abstellt hat (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 1998, 126, 127).
  • OLG Bamberg, 15.03.2012 - 1 Ws 138/12

    Rechtmäßigkeit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht: Wohnsitzwechsel nur

    Auszug aus KG, 05.05.2014 - 2 Ws 163/14
    Gesetzwidrig sind Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht nur dann, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar sind oder sonst die Grenzen des der Strafvollstreckungskammer eingeräumten Ermessens überschreiten (vgl. OLG Bamberg StV 2012, 737; OLG Karlsruhe StV 2010, 643; OLG Dresden NJW 2009, 3315; OLG Jena StV 2008, 88; Senat, Beschlüsse vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 11/14 - [juris] und 22. Januar 2014 - 2 Ws 14/14 - jew. mit weit.
  • OLG Dresden, 13.07.2009 - 2 Ws 291/09

    Führungsaufsicht; Maßregel; Weisung

    Auszug aus KG, 05.05.2014 - 2 Ws 163/14
    Gesetzwidrig sind Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht nur dann, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar sind oder sonst die Grenzen des der Strafvollstreckungskammer eingeräumten Ermessens überschreiten (vgl. OLG Bamberg StV 2012, 737; OLG Karlsruhe StV 2010, 643; OLG Dresden NJW 2009, 3315; OLG Jena StV 2008, 88; Senat, Beschlüsse vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 11/14 - [juris] und 22. Januar 2014 - 2 Ws 14/14 - jew. mit weit.
  • KG, 23.01.2014 - 2 Ws 11/14

    elektronische Fußfessel - Anordnung der "Elektronischen Fußfessel" im Rahmen der

  • OLG Stuttgart, 02.09.2015 - 4 Ws 77/15

    Ausgestaltung der Führungsaufsicht: Weisung des Verbots zur Betretung einer an

    Im Übrigen sind die Vorschriften und Rechtsgrundsätze des einfachen Beschwerdeverfahrens uneingeschränkt anwendbar (KG, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 2 Ws 163/14, juris Rn. 7; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. August 2010 - 1 Ws 107/10, juris Rn. 10).

    Hierunter können nicht nur spezifisch örtlich konkretisierte Punkte fallen, sondern auch größere Gebiete (KG, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 2 Ws 163/14, juris Rn. 9; Schneider in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 68b Rn. 20).

  • KG, 06.12.2016 - 2 Ws 248/16

    Beschwerde gegen Weisungen für die Dauer der Führungsaufsicht: Voraussetzungen

    Gesetzwidrigkeit wäre gegeben, wenn die Anordnungen im Gesetz nicht vorgesehen, wenn sie unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar wären oder sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreiten (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 15. März 2012 - 1 Ws 138/12 - [juris] = StV 2012, 737; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. August 2010 - 1 Ws 107/10 - [juris] = StV 2010, 643; OLG Dresden, Beschluss vom 13. Juli 2009 - 2 Ws 291/09 - [juris] = NJW 2009, 3315; Senat, Beschlüsse vom 5. Mai 2014 - 2 Ws 163/14 - [juris], vom 3. September 2012 - 2 Ws 403/12 - und vom 26. Juni 2012 - 2 Ws 331/12 -).

    Dabei ist allein zu prüfen, ob die angefochtene Entscheidung in der angewendeten Vorschrift eine Rechtsgrundlage hat, ob Ermessensmissbrauch vorliegt und ob der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz eingehalten ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 - [juris]; Senat, Beschlüsse vom 5. Mai 2014 a.a.O. und vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 und 2 Ws 11/14 - [juris]).

  • KG, 11.06.2015 - 2 Ws 124/15

    Führungsaufsicht; Aufenthaltsweisung bei Fernfahrer

    Gesetzwidrigkeit wäre gegeben, wenn die Anordnungen im Gesetz nicht vorgesehen, wenn sie unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar wären oder sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreiten (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 15. März 2012 - 1 Ws 138/12 - [juris] = StV 2012, 737; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. August 2010 - 1 Ws 107/10 - [juris] = StV 2010, 643; OLG Dresden, Beschluss vom 13. Juli 2009 - 2 Ws 291/09 - [juris] = NJW 2009, 3315; Senat, Beschlüsse vom 5. Mai 2014 - 2 Ws 163/14 - [juris], vom 3. September 2012 - 2 Ws 403/12 - und vom 26. Juni 2012 - 2 Ws 331/12 -).

    Dabei ist allein zu prüfen, ob die angefochtene Entscheidung in der angewendeten Vorschrift eine Rechtsgrundlage hat, ob Ermessensmissbrauch vorliegt und ob der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz eingehalten ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 - [juris]; Senat, Beschlüsse vom 5. Mai 2014 a.a.O. und vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 und 2 Ws 11/14 - [juris]).

  • KG, 13.01.2020 - 2 Ws 202/19

    Führungsaufsicht: Rechtmäßigkeit der Weisung zur Duldung von Hausbesuchen und von

    Gesetzwidrigkeit wäre gegeben, wenn die Anordnungen im Gesetz nicht vorgesehen, wenn sie unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar wären oder sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreiten (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 15. März 2012 - 1 Ws 138/12 - juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. August 2010 - 1 Ws 107/10 - juris; OLG Dresden, Beschluss vom 13. Juli 2009 - 2 Ws 291/09 - juris; Senat, Beschlüsse vom 6. November 2018 aaO, 30. März 2016 aaO; 5. Mai 2014 - 2 Ws 163/14 - juris, 3. September 2012 - 2 Ws 403/12 - und vom 26. Juli 2012 - 2 Ws 331/12 - st. Rspr.).

    Dabei ist allein zu prüfen, ob die angefochtene Entscheidung in der angewendeten Vorschrift eine Rechtsgrundlage hat, ob Ermessensmissbrauch vorliegt und ob der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz eingehalten ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 - juris; Senat, Beschlüsse vom 6. November 2018 aaO; 29. März 2018 aaO; 30. März 2016 aaO; 5. Mai 2014 aaO und vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 -).

  • KG, 16.07.2021 - 5 Ws 94/21

    Anforderungen an die Ausgestaltung einer Vorstellungsweisung

    Eine Überprüfung der Zweckmäßigkeit der Anordnung findet im Beschwerdeverfahren hingegen nicht statt (vgl. KG, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 2 Ws 163/14 - und Senat, Beschluss vom 31. Januar 2019 - 5 Ws 6/19 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht