Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 10.07.2006

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 2 Ws 164/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7284
OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 2 Ws 164/06 (https://dejure.org/2006,7284)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.12.2006 - 2 Ws 164/06 (https://dejure.org/2006,7284)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Dezember 2006 - 2 Ws 164/06 (https://dejure.org/2006,7284)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,7284) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    § 58 RVG
    Vorschuss, Anrechnung auf gesetzliche Gebühren

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 58 Abs 3 RVG
    Pflichtverteidigergebühr: Anrechnung von Vorschüssen für bestimmte Verfahrensabschnitte auf die gesetzlichen Gebühren und Auslagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der Verfahrensgebühr für eine Tätigkeit als Pflichtverteidiger; Anrechnung von Vorschüssen aus dem Ermittlungsverfahren auf die Gebühren des gerichtlichen Verfahrens

  • Burhoff online

    Vorschuss, Anrechnung auf gesetzliche Gebühren

  • Judicialis

    RVG § 58

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 328
  • NStZ-RR 2007, 328
  • StV 2007, 476
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)

  • KG, 29.03.2017 - 1 Ws 19/16

    Pflichtverteidigerkosten: Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen für die

    Nach der für den Bezirk des Kammergerichts maßgeblichen Rechtsprechung des Senats und der herrschenden Meinung auch anderer Obergerichte, die sich maßgeblich auf die Entstehungsgeschichte dieser an die Stelle des § 101 Abs. 1 und Abs. 2 BRAGO getretenen Norm stützte, war unter dem Begriff des "Verfahrensabschnitts" der Instanzenzug zu verstehen; das Ermittlungsverfahren und das Verfahren des ersten Rechtszugs galten als eine Einheit mit der Folge, dass auch die mit der ausdrücklichen Bestimmung "für das Ermittlungsverfahren" gezahlten Honorare auf das gesamte erstinstanzliche Verfahren anzurechnen waren (vgl. Senat StraFo 2009, 84 und Beschluss vom 30. Juli 2008 - 1 Ws 168/08 - juris; ebenso OLG Hamm AGS 2013, 332; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2011, 192; OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 31; a.A. OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 328; weitere Nachweise zum (damaligen) Streitstand bei Burhoff, RVGreport 2014, 370, 371).
  • OLG Oldenburg, 10.05.2007 - 1 Ws 220/07

    Anrechenbarkeit von Zahlungen eines Dritten an den Pflichtverteidiger für dessen

    Der eindeutige Wille des Gesetzgebers wird von der entgegengesetzten Ansicht (vgl. Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, § 58 Rdn. 12, OLG Frankfurt Aktz.: 2 Ws 164/06, Beschl. v. 14.12.2006), auf die sich der Beschwerdeführer bezieht, nicht berücksichtigt.
  • OLG Hamm, 14.01.2013 - 5 RVGs 108/12

    Begriff des Verfahrensabschnitts in § 51 RVG

    Mit dem rückwirkenden Gebührenanspruch korrespondiert die ebenfalls auf das Ermittlungsverfahren rückwirkende Anrechnung gemäß § 58 Abs. 3 RVG (vgl. Beschluss des hiesigen 3. Strafsenats, a.a.O.).Die - auch vom Antragsteller geteilte - gegenteilige Auffassung (vgl. Burhoff, RVG, Straf- und Bußgeldsachen, 3. Aufl., § 58 Abs. 3 Rdnrn. 14ff.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 328) vermag nicht zu überzeugen, weil sie nicht mit dem gesetzgeberischen Willen in Einklang steht.
  • OLG Stuttgart, 13.07.2007 - 2 Ws 161/07

    Verteidigergebühren: Anrechnung von Vorschusszahlungen im Ermittlungsverfahren

    c) Nicht tragfähig ist die Argumentation, die einzelnen Verfahrensabschnitte in Strafsachen ergäben sich aus Teil 4 des Vergütungsverzeichnisses, wo Ermittlungs- und Strafverfahren erster Instanz unterschiedliche Verfahrensabschnitte bildeten (OLG Frankfurt StraFO 2007, 219).
  • OLG Köln, 03.06.2008 - 2 Ws 207/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung von Zahlungen des Mandanten bzw. eines

    (Beschl. v. 14.12.2006 - 2 Ws 164/06 - = NStZ-RR 2007, 328).
  • KG, 15.07.2008 - 1 Ws 124/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung von Zahlungen des Mandanten bzw. eines

    Die Entscheidung des OLG Frankfurt (NStZ-RR 2007, 328), nach der sich die Verfahrensabschnitte im Sinne des § 58 Abs. 3 RVG aus dem Teil 4 des Vergütungsverzeichnisses, wo Ermittlungs- und Strafverfahren erster Instanz unterschiedliche Verfahrensabschnitte bilden, ergeben, überzeugt nicht, weil sie den eindeutigen Willen des Gesetzgebers nicht berücksichtigt (vgl. OLG Oldenburg a.a.O.).
  • OLG Hamm, 20.11.2007 - 3 Ws 320/07

    Verfahrensabschnitt; Begriff; Instanzenzug; Vorschuss; Anrechnung

    Auch können die einzelnen Verfahrensabschnitte nicht aus Teil 4 des Vergütungsverzeichnisses abgeleitet werden (anders OLG Frankfurt, StraFO 2007, 219).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 1 Ws 303/10

    Einstufung von Ermittlungsverfahren und gerichtlichem Verfahren der ersten

    Der Beschwerdeführer (so in Burhoff-Volpert, RVG in Straf- u. Bußgeldsachen, 2. Aufl. [2007], § 58 Rdnr. 14 f.) vertritt unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (NStZ-RR 2007, 328) und die Kommentierung von Burhoff (Gerold/Schmidt-Burhoff, RVG, 19. Aufl. [2010], § 58 Rdnr. 64) die Auffassung, das Ermittlungsverfahren sei als eigener Verfahrensabschnitt zu behandeln, da unter einem Verfahrensabschnitt im Sinne des § 58 Abs. 3 RVG ebenso wie in §§ 42 und 51 RVG ausweislich der Gesetzesmaterialien zu diesen Vorschriften (Bt-Drucks. 15/1971, S. 198) jeder Teil des Verfahrens zu verstehen sei, für den besondere Gebühren bestimmt sind.
  • OLG Köln, 19.12.2008 - 2 Ws 626/08

    Vorschuss - Anrechnung - Pflichtverteidigervergütung - vorbereitendes Verfahren -

    Demgegenüber hat das OLG Frankfurt entschieden, dass die Auffassung (der Vorinstanz), Vorschüsse aus dem Ermittlungsverfahren seien auf die Gebühren des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen, in dieser Allgemeinheit unzutreffend sei ( Beschl. v. 14.12.2006 - 2 Ws 164/06 - = NStZ-RR 2007, 328).
  • OLG Dresden, 18.07.2007 - 3 Ws 37/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung von Vorschüssen auf die

    Einer zusätzlichen, zweiten Vergütung des schon anderweitig honorierten Pflichtverteidigers durch die Staatskasse ist insoweit nach wie vor durch die gesetzliche Anrechnungsregelung entgegenzutreten (so auch OLG Oldenburg, Beschluss vom 10. Mai 2007, 1 Ws 220/07, zitiert nach Juris; anderer Ansicht: OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Dezember 2006, 2 Ws 164/06, welcher jedoch angesichts des eindeutigen Willens des Gesetzgebers nicht zu überzeugen vermag).
  • OLG Brandenburg, 30.09.2008 - 1 Ws 147/08
  • KG, 16.10.2007 - 1 Ws 151/07

    Pflichtverteidigervergütung: Anrechenbarkeit einer pauschalen Vorschusszahlung

  • OLG Oldenburg, 10.05.2007 - 1 Ws 2201/07

    Anrechnung der Vergütung eines Rechtsanwalts für seineTätigkeit als

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.07.2006 - 2 Ws 164/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,19913
OLG Hamm, 10.07.2006 - 2 Ws 164/06 (https://dejure.org/2006,19913)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.07.2006 - 2 Ws 164/06 (https://dejure.org/2006,19913)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Juli 2006 - 2 Ws 164/06 (https://dejure.org/2006,19913)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,19913) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    IRG § 54
    Vollstreckungshilfe; Anrechnung; Ausland; Freiheitsentzug; Anrechnungsmaßstab

  • Wolters Kluwer

    Rechtshilfe durch Vollstreckung eines ausländischen Erkenntnisses; Vollstreckung einer in Polen verhängten, noch nicht verbüßten Freiheitsstrafe; Anrechnung der Untersuchungshaft; Höheranrechnung der in Polen erlittenen Untersuchungshaft

  • Judicialis

    IRG § 54

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 54
    Vollstreckungshilfe; Anrechnung; Ausland; Freiheitsentzug; Anrechnungsmaßstab

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 20.03.2000 - 2 Ws 82/00

    Zulässigkeit der Vollstreckung einer im Ausland verhängten Ersatzfreiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2006 - 2 Ws 164/06
    Soweit dies allerdings auch - in an sich nicht zu beanstander Weise (vgl. insoweit Senatsbeschluss vom 20. März 2000 in 2 Ws 82/00 = Rpfleger 2000, 351) - für die verhängte Gesamtgeldstrafe und die sich daraus ergebende Ersatzfreiheitsstrafe erfolgt ist, war die Entscheidung aufzuheben, da die Vollstreckung auch dieser Sanktion nicht Gegenstand des Ersuchens der polnischen Behörden ist.
  • BGH, 22.07.2003 - 5 StR 162/03

    Anrechnung im Ausland erlittener Freiheitsentziehung (Tenorierung; Anrechnung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2006 - 2 Ws 164/06
    Insbesondere in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, zu denen inzwischen auch Polen gehört, kommt ein anderer Maßstab als 1:1 bei der Anrechnung nur in besonderen Ausnahmefällen, von denen ein solcher hier aber nicht vorliegen dürfte, in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2003 in 5 StR 162/03 = NStZ-RR 2003, 364 (Ls), zuletzt bestätigt durch BGH, Beschluss vom 15. März 2006 in 2 StR 22/06).
  • BGH, 15.03.2006 - 2 StR 22/06

    Bestimmung des Anrechnungsmaßstabs für im Ausland erlittene Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2006 - 2 Ws 164/06
    Insbesondere in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, zu denen inzwischen auch Polen gehört, kommt ein anderer Maßstab als 1:1 bei der Anrechnung nur in besonderen Ausnahmefällen, von denen ein solcher hier aber nicht vorliegen dürfte, in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2003 in 5 StR 162/03 = NStZ-RR 2003, 364 (Ls), zuletzt bestätigt durch BGH, Beschluss vom 15. März 2006 in 2 StR 22/06).
  • OLG Hamm, 06.05.1999 - 2 Ws 140/99

    Anrechnungsmaßstab für erlittene Haft in Österreich, österreichische

    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2006 - 2 Ws 164/06
    § 51 StGB ist nämlich nur dann anwendbar, wenn über die Anrechnung einer ausländischen Strafe oder eines im Ausland erlittenen Freiheitsentzugs (Auslieferungshaft) auf eine von einem deutschen Gericht verhängte Strafe zu entscheiden ist (so bereits Senatsbeschluss vom 6. Mai 1999 in 2 Ws 140/99 = NStZ-RR 1999, 384).
  • OLG Rostock, 02.08.2010 - I Ws 128/10

    Anwendung der "Vollstreckungslösung" im Verfahren der Umwandlung einer

    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des OLG Hamm vom 10.7.2006 - 2 Ws 164/06 -, der sich im Leitsatz erkennbar nur auf einen abweichenden Maßstab im Anwendungsbereich des § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB bezieht, wobei dessen Ausschluss im Verfahren nach § 54 IRG allerdings erneut bestätigt wird.
  • OLG Nürnberg, 18.11.2009 - 1 Ws 306/09

    Überstellung des im Ausland Verurteilten: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Für die vom Beschwerdeführer erstrebte Mehrfach- bzw. Höheranrechnung der in ... vollzogenen Haft ist kein Raum, da die Vorschrift des § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB im vorliegenden Verfahren unanwendbar ist (OLG Hamm NStZ-RR 1999, 384 m.w.N.) Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus dem vom Beistand zitierten Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 10.7.2006 Az. 2 Ws 164/06, der sich im Leitsatz erkennbar nur auf einen abweichenden Maßstab im Anwendungsbereich des § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB bezieht, wobei dessen Ausschluss im Verfahren nach § 54 IRG allerdings erneut bestätigt wird.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht