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   KG, 12.04.2021 - 2 Ws 167/20 Vollz   

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https://dejure.org/2021,16729
KG, 12.04.2021 - 2 Ws 167/20 Vollz (https://dejure.org/2021,16729)
KG, Entscheidung vom 12.04.2021 - 2 Ws 167/20 Vollz (https://dejure.org/2021,16729)
KG, Entscheidung vom 12. April 2021 - 2 Ws 167/20 Vollz (https://dejure.org/2021,16729)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    (Straf)Vollzuzg, Besitz, Playstation

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 70 Abs 2 StVollzG, § 70 Abs 3 StVollzG, § 109 Abs 1 StVollzG, § 115 Abs 1 S 1 StVollzG, § 115 Abs 1 S 3 StVollzG
    Voraussetzungen der Rücknahme einer Erlaubnis zum Besitz einer Spielkonsole mit Zubehör in der Sicherungsverwahrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Örtlicher Geltungsbereich der Erteilung der Erlaubnis zum Besitz einer Spielkonsole im Vollzug der Sicherungsverwahrung; Rechtliche Einordnung der Aushändigung der Spielkonsole nach Verlegung in eine andere Anstalt; Voraussetzungen der Rücknahme der Genehmigung

  • rechtsportal.de

    Örtlicher Geltungsbereich der Erteilung der Erlaubnis zum Besitz einer Spielkonsole im Vollzug der Sicherungsverwahrung; Rechtliche Einordnung der Aushändigung der Spielkonsole nach Verlegung in eine andere Anstalt; Voraussetzungen der Rücknahme der Genehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2023, 111 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Naumburg, 26.05.2011 - 1 Ws 638/10

    Sicherungsverwahrung: Versagung des Besitzes eines eigenen Fernsehgeräts

    Auszug aus KG, 12.04.2021 - 2 Ws 167/20
    Dies führt u.a. dazu, dass bei Sicherungsverwahrten hinsichtlich des noch zumutbaren Kontrollaufwandes nach wie vor ein großzügigerer Maßstab anzulegen ist als bei Strafgefangenen (Senat aaO; OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Mai 2011 - 1 Ws 638/10 -).
  • KG, 28.12.2015 - 2 Ws 289/15

    Besitz von Spielkonsolen und TV-Geräten im Strafvollzug

    Auszug aus KG, 12.04.2021 - 2 Ws 167/20
    Der Senat hatte bereits darauf hingewiesen, dass angesichts des verfassungsrechtlichen Abstandsgebots (vgl. BVerfGE 128, 361 [374 ff.]) die zu Strafgefangenen in diesem Zusammenhang bestehenden Maßstäbe hier keine Geltung mehr beanspruchen können (Senat, Beschluss vom 28. Dezember 2015 - 2 Ws 289/15 Vollz -, BeckRS 2016, 2306).
  • KG, 23.08.2019 - 2 Ws 125/19

    Absonderung eines Strafgefangenen im Strafvollzug; Beweiswürdigung in

    Auszug aus KG, 12.04.2021 - 2 Ws 167/20
    Die bloße Angabe einer Aktenfundstelle genügt dazu regelmäßig nicht (vgl. ausführlich dazu Senat, Beschluss vom 23. August 2019 - 2 Ws 125/19 Vollz -, juris; Beschluss vom 9. Februar 2012, - 2 Ws 544/11 Vollz - Arloth/Krä, StVollzG 4. Aufl. § 115 Rn. 6).
  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 222/96

    Widerruf der Erlaubnis zum Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

    Auszug aus KG, 12.04.2021 - 2 Ws 167/20
    So hatte bereits das BVerfG im Beschluss vom 24. März 1996 - 2 BvR 222/ - darauf hingewiesen, dass ein Strafgefangener nach einem Anstaltswechsel sich nicht ohne weiteres auf den Fortbestand einer Besitzerlaubnis berufen könne (ZfStrVo 1997, 367 [369]).
  • OLG Celle, 18.08.2016 - 1 Ws 323/16

    Bestandsschutz hinsichtlich des persönlichen Besitzes von Gegenständen im

    Auszug aus KG, 12.04.2021 - 2 Ws 167/20
    Denn der Sicherungsverwahrungsvollzug im Bundesland Brandenburg und der entsprechende Vollzug im Bundesland Berlin unterliegen unterschiedlichen und eigenständigen Rechtsregimen (vgl. OLG Celle Beschluss vom 18. August 2016 - 1 Ws 323/16 [StrVollz] -, BeckRS 2016, 15978 zum Wechsel vom Maßregel- in den Strafvollzug).
  • OLG Karlsruhe, 02.11.2000 - 2 Ws 152/00

    Strafvollzug; Überlassung von Reinigungsgeräten ; Schrubber; Besen;

    Auszug aus KG, 12.04.2021 - 2 Ws 167/20
    Eben diese war dann auch allein Gegenstand des ursprünglichen Rechtsschutzbegehrens, mit der Folge, dass insoweit von einem Anfechtungsantrag gegen die Rücknahmeentscheidung auszugehen war (vgl. dazu OLG Karlsruhe NStZ-RR 2001, 186; Kopp/Ramsauer VwVfG 21. Aufl. § 48 Rn. 172; OVG Münster NJW 1985, 281 [Widerruf als actus contrarius hat keinen anderen Rechtscharakter als die ursprüngliche Maßnahme]).
  • BayObLG, 27.06.2022 - 203 StObWs 113/22

    Sicherungsverwahrung: Anspruch Langzeitverwahrter auf Kleintierhaltung

    cc) Nach der mittlerweile überwiegenden Ansicht der Oberlandesgerichte, der auch der Senat folgt, gebietet das Abstandsgebot eine großzügigere Handhabung hinsichtlich der Überlassung des Besitzes von motivationsförderlichen Gegenständen als bei Strafgefangenen (BayObLG Beschluss vom 21. Dezember 2020 - 204 StObWs 197/20-, juris Rn. 17; KG Beschluss vom 18. Juni 2014 - 2 Ws 123/14 Vollz -, juris Rn. 23; OLG Karlsruhe Beschluss vom 3. April 2019 - 2 Ws 64/19-, juris Rn. 20; KG Beschluss vom 12. April 2021 - 2 Ws 167/20 Vollz -, juris).

    16/13834 S. 36; BayObLG Beschluss vom 21.12.2020 - 204 StObWs 197/20-, juris Rn. 19; KG Beschluss vom 12. April 2021 - 2 Ws 167/20 Vollz -, juris Rn. 30; OLG Naumburg Beschluss vom 26. Mai 2011 - 1 Ws 638/10 -juris Rn. 23 ff.; OLG Koblenz Beschluss vom 13. Dezember 2021 - 2 Ws 563/21 Vollz -, juris Rn. 20), und zwar auch bei Gegenständen, die der Verwahrte nicht unbedingt benötigt (vgl. OLG Karlsruhe Beschluss vom 3. April 2019 - 2 Ws 64/19-, juris Rn. 23).

  • OLG Koblenz, 13.12.2021 - 2 Ws 563/21

    Gestattung von Kauf und Besitz einer Spielkonsole in der Sicherungsverwahrung

    19 Für die Beurteilung der Gefahr, die von Geräten mit entsprechenden technischen Einrichtungen ausgeht, gilt im Rahmen der Sicherungsverwahrung grundsätzlich nichts anderes als im Strafvollzug, sofern dem nicht die Besonderheiten der Sicherungsverwahrung im Einzelfall entgegenstehen (OLG Frankfurt, 3 Ws 1009/11 (StVollz) v. 20.03.2012, juris; KG, 2 Ws 123/14 Vollz v. 18.06.2014, juris Rn. 20 f. [Computer]; in einem Einzelfall des Widerrufs einer Zulassung abweichend: KG, 2 Ws 167/20 Vollz v. 12.04.2021, juris [PlayStation 2]).
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