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   OLG Hamm, 07.06.1999 - 2 Ws 167/99   

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https://dejure.org/1999,18861
OLG Hamm, 07.06.1999 - 2 Ws 167/99 (https://dejure.org/1999,18861)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.06.1999 - 2 Ws 167/99 (https://dejure.org/1999,18861)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juni 1999 - 2 Ws 167/99 (https://dejure.org/1999,18861)
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Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Ablehnung der bedingten Entlassung, Anordnung einer Sperrfrist, Aufhebung der Sperrfrist, fehlende Begründung für Sperrfrist, Pflichtverteidiger

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 27.04.1999 - 2 Ws 130/99

    Bedingte Entlassung, Begründung der Sperrfristentscheidung, Sperre für neuen

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.1999 - 2 Ws 167/99
    In seinen Beschlüssen vom 27.4 1999 (2 Ws 118/99 betreffend das Verfahren StVK S 211/99 LG Bochum und 2 Ws 130/99 betreffend das Verfahren StVK S 1797/98 LG Bochum) hat der Senat dargelegt, welche Umstände die Strafvollstreckungskammer bei ihrer insoweit zu treffenden Ermessensentscheidung zu berücksichtigen hat.
  • OLG Hamm, 27.04.1999 - 2 Ws 118/99

    Bedingte Entlassung, Begründung der Sperrfristentscheidung, Sperre für neuen

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.1999 - 2 Ws 167/99
    In seinen Beschlüssen vom 27.4 1999 (2 Ws 118/99 betreffend das Verfahren StVK S 211/99 LG Bochum und 2 Ws 130/99 betreffend das Verfahren StVK S 1797/98 LG Bochum) hat der Senat dargelegt, welche Umstände die Strafvollstreckungskammer bei ihrer insoweit zu treffenden Ermessensentscheidung zu berücksichtigen hat.
  • OLG Hamm, 28.10.1999 - 2 Ws 317/99

    Aussetzung der Reststrafe; Vollstreckung einer Jugendstrafe im Erwachsenenvollzug

    Allerdings hat die Strafvollstreckungskammer ihre Sperrfristentscheidung, bei der es sich um eine Ermessensentscheidung handelt, entgegen § 34 StPO nicht gesondert begründet, was in der Regel jedoch erforderlich ist (vgl. u. a. Senatsbeschlüsse vom 7. Juni 1999 in 2 Ws 167/99 sowie vom 26. Mai 1999 in 2 Ws 168/99 und 2 Ws 130/99).
  • OLG Hamm, 26.07.2005 - 2 Ws 177/05

    Pflichtverteidiger, Beiordnung; Starfvollstreckungsverfahren

    Unabhängig davon, dass eine rückwirkende Bestellung als Pflichtverteidiger ohnehin unzulässig und für eine solche kein Raum wäre (vgl. u. a. Senatsbeschlüsse vom 12. Mai 2004 in 2 Ws 139 u. 140/04, vom 17. April 2001 in 2 Ws 85/01 und vom 7. Juni 1999 in 2 Ws 167/99; ferner unter ausführlicher Darstellung des diesbezüglichen Streitstandes Beschluss des hiesigen 1. Strafsenats vom 6. Juli 2004 in 1 Ws 203/04 m. w. N. sowie Meyer/Goßner, StPO, 48. Aufl., § 141 Rdnr. 141 Rdnr. 8) und das Überprüfungsverfahren durch die Entscheidung des Landgerichts vom 18. Mai 2005 ohnehin beendet ist, war die Bestellung eines Pflichtverteidigers vorliegend nicht geboten.
  • OLG Hamm, 26.07.2005 - 2 Ws 178/05

    Pflichtverteidiger, Beiordnung; Starfvollstreckungsverfahren

    Unabhängig davon, dass eine rückwirkende Bestellung als Pflichtverteidiger ohnehin unzulässig und für eine solche kein Raum wäre (vgl. u. a. Senatsbeschlüsse vom 12. Mai 2004 in 2 Ws 139 u. 140/04, vom 17. April 2001 in 2 Ws 85/01 und vom 7. Juni 1999 in 2 Ws 167/99; ferner unter ausführlicher Darstellung des diesbezüglichen Streitstandes Beschluss des hiesigen 1. Strafsenats vom 6. Juli 2004 in 1 Ws 203/04 m. w. N. sowie Meyer/Goßner, StPO, 48. Aufl., § 141 Rdnr. 141 Rdnr. 8) und das Überprüfungsverfahren durch die Entscheidung des Landgerichts vom 18. Mai 2005 ohnehin beendet ist, war die Bestellung eines Pflichtverteidigers vorliegend nicht geboten.
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