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   OLG Stuttgart, 07.02.2003 - 2 Ws 17/2003, 2 Ws 17/03   

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https://dejure.org/2003,21006
OLG Stuttgart, 07.02.2003 - 2 Ws 17/2003, 2 Ws 17/03 (https://dejure.org/2003,21006)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.02.2003 - 2 Ws 17/2003, 2 Ws 17/03 (https://dejure.org/2003,21006)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. Februar 2003 - 2 Ws 17/2003, 2 Ws 17/03 (https://dejure.org/2003,21006)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch zweier seit acht Monaten in Untersuchungshaft befindlicher, verheirateter und wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelsgesetz Mitangeklagter auf eine einmalige Zusammenführung; Anforderungen und Bedingungen im Hinblick auf die Gewährung einer Zusammenführung ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2003, 628
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 61/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gestattung von Besuchen von Ehegatten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.2003 - 2 Ws 17/03
    Wie alle grundrechtseinschränkenden Bestimmungen ist auch diese Vorschrift an den durch sie eingeschränkten Grundrechten zu messen; ihre Auslegung hat der Tatsache Rechnung zu tragen, dass ein Untersuchungsgefangener noch nicht verurteilt ist und deshalb allein den unvermeidlichen Beschränkungen unterworfen werden darf (BVerfGE 42, 95 ff.).

    Hieraus folgt, dass die zuständigen Behörden die erforderlichen und zumutbaren Anstrengungen unternehmen müssen, um in angemessenem Umfange Besuche von Ehegatten zu ermöglichen, wobei auch die bisherige Vollzugsdauer zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfGE 42, 95, 100 f.).

  • OLG Düsseldorf, 27.07.1989 - 1 Ws 670/89
    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.2003 - 2 Ws 17/03
    Diese Grundsätze haben auch für mitangeklagte, in Untersuchungshaft befindliche Eheleute Geltung (vgl. OLG Köln StraFo 1995, 118; OLG Düsseldorf NStZ 1989, 549, 550; OLG Frankfurt MDR 1979, 1043).
  • OLG Köln, 02.08.1995 - 2 Ws 368/95
    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.2003 - 2 Ws 17/03
    Diese Grundsätze haben auch für mitangeklagte, in Untersuchungshaft befindliche Eheleute Geltung (vgl. OLG Köln StraFo 1995, 118; OLG Düsseldorf NStZ 1989, 549, 550; OLG Frankfurt MDR 1979, 1043).
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2015 - 3 Ws 231/15

    Besuchserlaubnis für ebenfalls inhaftierten Ehepartner

    Es müssen deshalb die erforderlichen und zumutbaren Anstrengungen unternommen werden, um in angemessenem Umfang Besuche von - auch möglicherweise als Mittäter verdächtigen und in Haft befindlichen - Ehepartnern zu ermöglichen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 7. Februar 2003, 2 Ws 17/2003, juris).

    Befinden sich inhaftierte Eheleute in verschiedenen Haftanstalten, so kann, wenn der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr nicht gegeben ist, je nach Lage des Falles (Dauer der Haft, Entfernung der Vollzugsanstalt usw.) eine Besuchszusammenführung geboten sein (OLG Stuttgart StV 2003, 628; Karlsruher Kommentar, a. a. O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juli 1989, 1 Ws 670/89).

  • LG Karlsruhe, 22.01.2016 - 4 Qs 76/15

    Vollzug der Untersuchungshaft: Besuchserlaubnis für Ehegatten trotz

    Eine Versagung der Besuchserlaubnis kommt nur in Betracht, wenn einer konkreten Gefährdungslage keinesfalls, auch gegebenenfalls bei Summierung verschiedener Kontrollmaßnahmen hinreichend begegnet werden kann (Hilgert in Löwe-Rosenberg, StPO,26. Aufl., § 119 StPO Rn. 41), wobei auch die bisherige Vollzugsdauer zu berücksichtigen ist (BVerfGE 42, 95, 100 f; OLG Stuttgart, StV 2003, 628).
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