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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.07.2008 - 2 Ws 171/08   

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OLG Hamm, 28.07.2008 - 2 Ws 171/08 (https://dejure.org/2008,17979)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.07.2008 - 2 Ws 171/08 (https://dejure.org/2008,17979)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Juli 2008 - 2 Ws 171/08 (https://dejure.org/2008,17979)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Ziehen von abweichenden Schlüssen aus dem Vortrag der Beteiligten durch das erkennende Gericht; Hinweispflicht des Gerichts auf die eigene Rechtsansicht bei Nichtvoraussehbarkeit für die Beteiligten

  • Judicialis

    StPO § 33a

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 12 AR 36/07
  • OLG Hamm, 28.07.2008 - 2 Ws 171/08
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus OLG Hamm, 28.07.2008 - 2 Ws 171/08
    Die Neufassung des § 33a StPO geht auf die Entscheidung des Plenums des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 (NJW 2003, 1924 = BVerfGE 107, 395) zurück.

    Insbesondere sichert es, dass sie mit Ausführungen und Anträgen gehört werden (BVerfG NJW 2003, 1924; Beschluss des hiesigen 4. Strafsenats vom 23. Februar 2006 in 4 Ws 319 und 320/05).

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus OLG Hamm, 28.07.2008 - 2 Ws 171/08
    In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass die Gewährleistung des rechtlichen Gehörs das Gericht verpflichtet, Anträge und Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 69, 145, 148; st. Rspr) und die getroffenen Entscheidungen zu begründen (BVerfGE 63, 80 ,85 f.; 86, 133, 145 ) Weder Art. 103 Abs. 1 GG noch § 33 oder § 33 a StPO geben den Beteiligten einen Anspruch auf ein Rechtsgespräch.
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus OLG Hamm, 28.07.2008 - 2 Ws 171/08
    Der Einzelne soll nicht nur Objekt der richterlichen Entscheidung sein, sondern vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um als Subjekt Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 9, 89 (95) = NJW 1959, 427).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OLG Hamm, 28.07.2008 - 2 Ws 171/08
    In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass die Gewährleistung des rechtlichen Gehörs das Gericht verpflichtet, Anträge und Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 69, 145, 148; st. Rspr) und die getroffenen Entscheidungen zu begründen (BVerfGE 63, 80 ,85 f.; 86, 133, 145 ) Weder Art. 103 Abs. 1 GG noch § 33 oder § 33 a StPO geben den Beteiligten einen Anspruch auf ein Rechtsgespräch.
  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 28.07.2008 - 2 Ws 171/08
    Rechtliches Gehör ist nicht nur ein "prozessuales Urrecht" des Menschen, sondern auch ein objektivrechtliches Verfahrensprinzip, das für ein rechtsstaatliches Verfahren im Sinne des Grundgesetzes schlechthin konstitutiv ist (vgl. BVerfGE 55, 1 (6) = NJW 1980, 2698).
  • BVerfG, 26.01.1983 - 1 BvR 614/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus OLG Hamm, 28.07.2008 - 2 Ws 171/08
    In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass die Gewährleistung des rechtlichen Gehörs das Gericht verpflichtet, Anträge und Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 69, 145, 148; st. Rspr) und die getroffenen Entscheidungen zu begründen (BVerfGE 63, 80 ,85 f.; 86, 133, 145 ) Weder Art. 103 Abs. 1 GG noch § 33 oder § 33 a StPO geben den Beteiligten einen Anspruch auf ein Rechtsgespräch.
  • OLG Köln, 04.07.1980 - 3 Ss 691/79
    Auszug aus OLG Hamm, 28.07.2008 - 2 Ws 171/08
    Voraussetzung für eine Aufhebung des Senatsbeschlusses auf eine Gegenvorstellung hin ist, dass der Beschluss auf unrichtiger Rechtsanwendung beruht, dem Beschwerdegericht schwerwiegende Verfahrensfehler unterlaufen sind (Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 296 Rz 24) und dass die Änderung erforderlich ist, um ein anderes nicht zu beseitigendes grobes prozessuales Unrecht zu verhindern (vgl. OLG Köln, NJW 1981, 2208; BayObLGSt 70, 115).
  • OLG Hamm, 12.05.2005 - 2 Ss OWi 752/04

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Gegenerklärung des Betroffenen; Nachholung des

    Auszug aus OLG Hamm, 28.07.2008 - 2 Ws 171/08
    Hätte der Betroffene nichts anderes vortragen können, sich also nicht anders verteidigen können, als er tatsächlich bereits vorgetragen hat oder ist es sonst ausgeschlossen, dass das Gericht bei ordnungsgemäßer Anhörung anders entschieden hätte, ist der Gehörsverstoß nicht entscheidungserheblich (BGH, Beschluss vom 28. April 2005, 2 StR 518/04; Senat im Beschluss vom 12. Mai 2005, 2 Ss OWi 752/04).
  • BVerfG, 30.10.2002 - 2 BvR 2182/01

    Teils mangels hinreichender Begründung unzulässige, teils unbegründete

    Auszug aus OLG Hamm, 28.07.2008 - 2 Ws 171/08
    Das Gericht ist lediglich dann gehalten, auf die eigene Rechtsansicht hinzuweisen, wenn sie für den Beteiligten nicht voraussehbar ist; das kommt insbesondere in Betracht, wenn das Gericht von seiner bisherigen Rechtsprechung (BGH NJW 1989, 2407) oder seiner bisher geäußerten Rechtsansicht (ThürVerfGH NJW 2003, 740) abweichen will.
  • OLG Düsseldorf, 31.03.2011 - 5 StS 6/10
    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. OLG Köln NStZ 2006, 181; Thüringer OLG, Beschluss vom 20. Dezember 2007, 1 Ws 474/07; OLG Hamm, Beschluss vom 28. Juli 2008, 2 Ws 171/08).
  • KG, 10.09.2010 - 3 Ws 454/10

    Rechtliches Gehör im Strafverfahren: Entscheidung über eine Beschwerde ohne

    Lediglich in denjenigen Fällen, in denen der betroffene Verfahrensbeteiligte nichts anderes hätte vortragen können, als er tatsächlich bereits vorgetragen hat, oder es sonst ausgeschlossen ist, dass das Gericht bei ordnungsgemäßer Anhörung anders entschieden hätte, kann die Entscheidungserheblichkeit der Gehörsverletzung verneint werden (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2005 - 2 StR 518/03 - juris, Rn. 3; OLG Hamm, Beschluss vom 28. Juli 2008 - 2 Ws 171/08 - juris, Rn. 10).
  • OLG Hamm, 17.10.2013 - 1 Ws 469/13

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen eine Entscheidung über die Gehörsrüge

    Soweit es Rechtsansichten betrifft, kann das Recht auf rechtliches Gehör verletzt sein, wenn die Rechtsansicht für den Beteiligten nicht voraussehbar war, mithin wenn das Gericht von seiner bisherigen Rechtsprechung oder seine bisher geäußerten Rechtsansicht abgewichen ist (zu vgl. Beschluss des OLG Hamm vom 28.07.2008 - 2 Ws 171/08 -, zitiert nach Burhoff-online).
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   OLG Celle, 29.05.2008 - 2 Ws 171/08   

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https://dejure.org/2008,26622
OLG Celle, 29.05.2008 - 2 Ws 171/08 (https://dejure.org/2008,26622)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.05.2008 - 2 Ws 171/08 (https://dejure.org/2008,26622)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - 2 Ws 171/08 (https://dejure.org/2008,26622)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anordnung der Besuchsüberwachung in der Untersuchungshaft in Niedersachsen: Prüfungsbefugnisse des ersuchten Richters; Übertragung der Zuständigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 158 Abs. 1 GVG; § 158 Abs. 2 S. 1 GVG; § 159 Abs. 1 S. 1 GVG; § 144 Abs. 1 NJVollzG; § 144 Abs. 2 NJVollzG; § 119 Abs. 3 StPO
    Übertragbarkeit der Durchführung der Besuchsüberwachung von Untersuchungsgefangenen auf einen anderen Richter oder auf Justizvollzugsbehörden; Voraussetzungen der Ablehnung eines Rechtshilfeersuchens durch das ersuchte Gericht nach § 158 Gerichtsverfassungsgestz (GVG); ...

  • Wolters Kluwer

    Übertragbarkeit der Durchführung der Besuchsüberwachung von Untersuchungsgefangenen auf einen anderen Richter oder auf Justizvollzugsbehörden; Voraussetzungen der Ablehnung eines Rechtshilfeersuchens durch das ersuchte Gericht nach § 158 Gerichtsverfassungsgestz (GVG); ...

  • Judicialis

    GVG § 158; ; NJVollzG § 144 Abs. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.05.1990 - III ZB 52/89

    Zuständigkeit für die Anordnung der Entnahme von Blutproben zum Zweck der

    Auszug aus OLG Celle, 29.05.2008 - 2 Ws 171/08
    Verboten im Sinne dieser Vorschrift sind nach ganz herrschender Meinung nur solche Handlungen, die schlechthin - in abstracto - rechtlich unzulässig sind (vgl. dazu Meyer-Goßner, a. a. O., § 158 Rdnr. 2; BGH NJW 1990, 2936).

    3) Soweit vom Amtsgericht S. schließlich gerügt wird, dass die Übertragung der Durchführung der Besuchsüberwachung auf einen ersuchten Richter unpraktikabel und unzweckmäßig ist, gehört auch dies nicht zu den Gründen, aus denen gemäß § 158 Abs. 1 GVG ein Rechtshilfeersuchen abgelehnt werden dürfte (BGH NJW 1990, 2936).

  • OLG Oldenburg, 12.02.2008 - 1 Ws 87/08

    Gesetzgebungskompetenz für die Briefüberwachung bei Untersuchungshaftgefangenen

    Auszug aus OLG Celle, 29.05.2008 - 2 Ws 171/08
    Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit der Besuchsüberwachung könnten hier deshalb bestehen, weil sie von dem nach dem NJVollzG zuständigen Vollzugsgericht angeordnet wurde und dessen Verfassungsmäßigkeit jedenfalls fraglich ist (vgl. dazu den Vorlagebeschluss des OLG Oldenburg vom 12.02.2008, 1 Ws 87/08).
  • OLG Jena, 28.09.2020 - 1 Ws 290/20

    Zulässigkeit einer Rechtshilfe auf Eröffnung eines Haftbefehls

    Verboten im Sinne von § 158 Abs. 2 GVG ist eine Handlung, wenn sie schlechthin - abstrakt - aus Rechtsgründen unzulässig ist (OLG Köln, a. a. O., m. w. N.; Kissel/Mayer, a. a. O., § 159, Rdnr. 11), weil das Gesetz ihre Vornahme ausdrücklich untersagt oder weil sie nach dem Sinn der gesetzlichen Bestimmungen unzulässig ist (OLG Frankfurt, Beschl. v. 23.06.1988, Az. 3 Ws 575/88, bei beck-online; Kissel/Mayer, a. a. O.; Löwe/Rosenberg/Franke, a. a. O., § 159 GVG, Rdnr. 3), etwa weil die erbetene Amtshandlung ausschließlich dem ersuchenden als dem zuständigen Gericht zugewiesen und daher von ihm selbst vorzunehmen ist (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 29.05.2008, Az. 2 Ws 171/08, bei juris; Kissel/Mayer, a. a. O., § 158 Rdnr. 13, 14; Löwe- Rosenberg/Franke, a. a. O., § 158 GVG, Rdnr. 4; KK/Mayer, a. a. O., § 158 GVG, Rdnr. 5).
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