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   OLG Celle, 20.05.2008 - 2 Ws 175/08   

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https://dejure.org/2008,15442
OLG Celle, 20.05.2008 - 2 Ws 175/08 (https://dejure.org/2008,15442)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.05.2008 - 2 Ws 175/08 (https://dejure.org/2008,15442)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Mai 2008 - 2 Ws 175/08 (https://dejure.org/2008,15442)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Auswahl des Pflichtverteidigers und/oder Entscheidung über einen Bestellungswiderruf: Interessenabwägung in Ansehung des Rechts von Mitangeklagten auf Aburteilung innerhalb angemessener Frist; Bestellung eines weiteren Verteidigers bei weitgehender Verhinderung des ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 104 GG; § 143 StPO
    Verhältnis des Rechts eines einzelnen Angeklagten auf Verteidigung durch seinen Vertrauensanwalt zum Recht der anderen Angeklagten auf Aburteilung in angemessener Frist; Ablehnung der Bestellung eines die Anwesenheit an der Mehrzahl der Hauptverhandlungstermine nicht ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhältnis des Rechts eines einzelnen Angeklagten auf Verteidigung durch seinen Vertrauensanwalt zum Recht der anderen Angeklagten auf Aburteilung in angemessener Frist; Ablehnung der Bestellung eines die Anwesenheit an der Mehrzahl der Hauptverhandlungstermine nicht ...

  • Judicialis

    StPO § 142; ; StPO § 143; ; GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 104

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3370 (Ls.)
  • NStZ 2008, 583
  • NStZ 2008, 583 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 02.03.2006 - 2 Ws 56/06

    Haftbeschwerde, Terminierung; zu lange Verfahrensdauer; Beschleunigungsgrundsatz;

    Auszug aus OLG Celle, 20.05.2008 - 2 Ws 175/08
    Das Recht der Angeklagten auf Aburteilung in angemessener Frist hat wegen der Bedeutung des Freiheitsgrundrechts in einer solchen Situation den Vorrang vor dem Recht eines einzelnen Angeklagten auf Verteidigung durch seinen Vertrauensanwalt, so dass ihm nötigenfalls auch durch die Entpflichtung des Vertrauensanwalts Geltung zu verschaffen ist (OLG Hamm StV 2006, 481, 482).
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvQ 10/06

    Keine Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren wegen Ablehnung der

    Auszug aus OLG Celle, 20.05.2008 - 2 Ws 175/08
    Ein bindender Anspruch des Angeklagten besteht insoweit jedoch auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht (etwa B. v. 2.3.2006, 2 BvQ 10/06, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 31.03.2009 - 2 Ws 89/09

    Pflichtververteidiger; Entpflichtung; neuer Pflichtverteidiger; Gründe;

    Unter diesen Umständen ist das übereinstimmende Begehren von Wahlverteidiger und Beschuldigtem, das auf die bloße Behauptung eines gestörten Vertrauensverhältnisses gestützt ist, ohne indes ein solches nachvollziehbar zu belegen, zu Recht zurückgewiesen worden, zumal der Beschuldigte einen bindenden Rechtsanspruch auf Beiordnung des "gewünschten" Verteidigers nicht hat (BVerfG StV 2006, 451; OLG Celle, Beschluss vom 20.05.2008 - 2 Ws 175/08 - bei juris) und bisher auch nicht dargelegt ist, worauf ein besonderes Vertrauensverhältnis zu Rechtsanwalt Rogner gestützt werden könnte.
  • OLG Hamm, 27.08.2009 - 2 Ws 224/09

    Pflichtverteidiger; Entpflichtung; Gründe

    Unter diesen Umständen ist das Begehren des Angeklagten, das auf die bloße Behauptung eines gestörten Vertrauensverhältnisses gestützt ist, ohne ein solches indes nachvollziehbar zu belegen, zu Recht zurückgewiesen worden, zumal der Beschwerdeführer einen bindenden Rechtsanspruch auf Beiordnung des "gewünschten" Verteidigers nicht hat ( BVerfG StV 2006, 451; OLG Celle, Beschluss vom 20.05.2008 - 2 Ws 175/08 - bei juris).
  • OLG Naumburg, 13.11.2008 - 1 Ws 638/08

    Abwägung bei vollzogener Untersuchungshaft zwischen dem Recht des Angeklagten, in

    Gerade die terminliche Eingebundenheit und berufliche Auslastung eines in Aussicht genommenen Pflichtverteidigers, die die Gefahr besorgen lassen, dass es ihm unmöglich sein könnte, unter Beachtung des verfassungsrechtlich garantierten Beschleunigungsgebots in Haftsachen die Strafsache zu fördern, geben dem Gericht die Pflicht, nach Alternativen zu suchen und notfalls einen anderen Rechtsanwalt zum Pflichtverteidiger zu bestellen (vgl. OLG Celle, NStZ 2008, 583).
  • OLG Hamburg, 29.04.2021 - 2 Ws 36/21

    Zulässigkeit einer Auswechselung eines bestellten, terminlich verhinderten

    (2) Einem ordnungsgemäßen Verfahrensablauf äußerlich entgegen stehen können etwa eine längerfristige Erkrankung des Verteidigers (OLG Hamm, Beschluss vom 31. März 2020, Az.: III-4 Ws 59/20, juris), aber auch dessen Verhinderung an der Teilnahme an einem erheblichen Teil der (anberaumten oder anvisierten) Hauptverhandlungstermine, wobei das Interesse eines Angeklagten auf Beibehaltung des bisherigen Pflichtverteidigers gegenüber dem in Haftsachen geltenden Beschleunigungsgebot insbesondere im Hinblick auf Mitangeklagte zurückgetreten kann oder muss, sodass eine Auswechselung eines bestellten, terminlich verhinderten Pflichtverteidigers im Einzelfall sogar geboten sein kann (vgl. BVerfG NStZ 2006, 460 f.; HansOLG, Beschluss vom 29. Juni 2006, Az.: 3 Ws 100/06, juris; OLG Celle, Beschluss vom 20. Mai 2008, Az.: 2 Ws 175/08, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 09. Mai 2008, Az.: 1 Ws 165/08, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 25. November 2014, Az.: 2 Ws 614/14, juris; OLG Stuttgart NStZ 2016, 436).
  • OLG Koblenz, 25.11.2014 - 2 Ws 614/14

    Strafverfahren: Widerruf der Bestellung des vom Angeklagten gewählten

    Zu solchen Umständen zählt auch die Verhinderung des Verteidigers, an den vorgesehenen Hauptverhandlungsterminen teilzunehmen (OLG Hamm, 2 Ws 56/06 vom 02.03.2006 Rdn. 10 bei juris; OLG Celle, NStZ 2008, 583; OLG Stuttgart, 2 Ws 97/11, 2 Ws 98/11 vom 17.05.2011 Rdn. 12 bei juris; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O.).
  • OLG Stuttgart, 17.05.2011 - 2 Ws 97/11

    Pflichtverteidigung: Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung wegen nicht

    Gleichwohl ist aber ein wichtiger Grund für die Aufhebung der Bestellung eines Pflichtverteidigers in aller Regel darin zu sehen, dass der Verteidiger nicht zuzusichern vermag, an der ganz überwiegenden Mehrzahl der vorgesehenen Hauptverhandlungstermine teilzunehmen (BVerfG NStZ 2006, 460 f.; OLG Celle NStZ 2008, 583; OLG Hamm StV 2006, 481f.).
  • VerfGH Sachsen, 17.10.2013 - 73-IV-13
    Im Übrigen wurde schon im Beschluss vom 31. Juli 2013 über die Beschwerde auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (Beschluss vom 20. Mai 2008, NStZ 2008, 583) hingewiesen, in der ausgeführt worden war, dass nach Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers zur Wahrung des Beschleunigungsgebots regelmäßig die weitere Vertretung des Angeklagten durch den neuen Verteidiger ausreiche und dass der bisherige Pflichtverteidiger in diesen Fällen entpflichtet werden dürfe.
  • KG, 25.11.2016 - 161 HEs 31/16

    Jugendstrafverfahren: Terminierung in Haftsachen bei mehreren Angeklagten in

    Angesichts dessen ist es in der Regel nicht ermessensfehlerhaft, wenn der Vorsitzende das Gebot der besonderen Verfahrensbeschleunigung gegenüber anderen Interessen in den Vordergrund stellt, somit auch Verhinderungen einzelner Verteidiger nicht zum Anlass nimmt, Hauptverhandlungstage entfallen zu lassen, zumal wenn - wie hier - weitere in Untersuchungshaft befindliche Mitangeklagte von solchen, dem Beschleunigungsgebot widerstreitenden Entscheidungen betroffen wären (vgl. zum Ganzen BVerfG BayVBl 2009, 185; BGH NStZ 2006, 513; 2007, 163; OLG Celle NStZ 2008, 583; OLG Hamburg NJW 2006, 2792, 2793; OLG Hamm NJW 2006, 2788, 2790 f.; OLG Jena StV 2009, 576; OLG Naumburg, Beschluss vom 13. November 2008 - 1 Ws 638/08 - [juris]; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. Mai 2011 - 2 Ws 97, 98/11 - [juris]).
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