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   KG, 21.11.2013 - 2 Ws 177/11 REHA, 2 Ws 491/13 REHA   

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KG, 21.11.2013 - 2 Ws 177/11 REHA, 2 Ws 491/13 REHA (https://dejure.org/2013,42847)
KG, Entscheidung vom 21.11.2013 - 2 Ws 177/11 REHA, 2 Ws 491/13 REHA (https://dejure.org/2013,42847)
KG, Entscheidung vom 21. November 2013 - 2 Ws 177/11 REHA, 2 Ws 491/13 REHA (https://dejure.org/2013,42847)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 Abs 1 StrRehaG, § 2 Abs 1 StrRehaG
    Strafrechtliche Rehabilitation: Heimunterbringung eines Jugendlichen in der DDR zur Verhinderung der Ausreise; Verlust von Beweismitteln

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ergeben einer sachfremden Zweckrichtung der Einweisungsentscheidung bei Dienen der Heimunterbringung zur Verhinderung der Ausreise insbesondere zu einem aufnahmebereiten Elternteil im Ausland; Anspruch eines Betroffenen auf strafrechtliche Rehabilitierung wegen ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Heimeinweisung; Durchgangsheim; Jugendwerkhof; Haftopferentschädigung; strafrechtliche Rehabilitierung; Ausreiseverhinderung; Übermaßverbot; Sachaufklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswidrigkeit einer Heimunterbringung nach dem Recht der ehemaligen DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamburg, 23.02.2012 - 2 Ws 80/11

    Anfechtung der Kosten- und Auslagenentscheidung bei Rücknahme des Strafantrages

    Auszug aus KG, 21.11.2013 - 2 Ws 177/11
    Nicht entscheidungserheblich ist demnach die Rechtsfrage, ob für die Rehabilitierung eine mittelbare politische Verfolgung dahingehend ausreicht, dass die Heimunterbringung ausschließlich deshalb erfolgt, weil die Eltern des Antragstellers ihrerseits Opfer politischer Verfolgung waren, aus diesem Grunde inhaftiert wurden und dadurch für die Betreuung ihres Kindes nicht mehr zur Verfügung standen (so OLG Jena, Vorlagebeschluss vom 7. Mai 2013 - 1 W Reha 3/13 - [= ZOV 2013, 124]; ZOV 2012, 274; ZOV 2012, 134; Beschluss vom 23. Mai 2011 - 1 Ws Reha 3/11 - juris; OLG Naumburg OLGSt StrRehaG § 2 Nr. 4; Mützel ZOV 2011, 106, 107 f.), oder ob es der Feststellung einer darüber hinausgehenden eigenen (unmittelbaren) politischen Verfolgung des betroffenen Kindes oder Jugendlichen oder weiterer Umstände bedarf, die - über den haftbedingten Ausfall der bisherigen Erziehungsberechtigten hinaus - für die Heimunterbringung ursächlich geworden sind (so die ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. ZOV 2011, 166 und 211; VIZ 1997, 663; Beschlüsse vom 13. Dezember 2011 - 2 Ws 443/11 REHA - und 1. November 2011 - 2 Ws 80/11 REHA - vgl. vorstehend zu (1)).

    Verbleibende Zweifel am Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen wirken sich im Rehabilitierungsverfahren zu Lasten des Antragstellers aus (vgl. OLG Dresden ZOV 2012, 47; OLG Jena, Beschluss vom 14. September 2009 - 1 Ws Reha 22/09 - juris Rdn. 17; Senat ZOV 2013, 62; 2012, 82; VIZ 1994, 258; Beschluss vom 1. November 2011 - 2 Ws 80/11 REHA - std. Rspr.; Schwarze in Potsdamer Kommentar, StrRehaG 2. Aufl., § 10 Rdn. 10).

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Auszug aus KG, 21.11.2013 - 2 Ws 177/11
    Gegenstand der Bindungswirkung sind der Tenor und die tragenden Gründe der Entscheidung (vgl. Wille, Der Berliner Verfassungsgerichtshof, S. 114 f.; ferner [zu der insoweit inhaltsgleichen Regelung in § 31 Abs. 1 BVerfGG] BVerfGE 40, 88; Lechner/Zuck, BVerfGG 6. Aufl., § 31 Rdn. 30).

    Hierzu gehören Aussagen über die Auslegung einfacher Gesetze - die den sachnäheren Fachgerichten obliegt - (nur) insoweit, als das Verfassungsgericht im Rahmen einer "verfassungskonformen Auslegung" ausgesprochen hat, dass eine bestimmte - an sich mögliche - Interpretation einer Norm des einfachen Rechts verfassungswidrig ist (vgl. BVerfGE 42, 258; 40, 88; Lechner/Zuck a.a.O., § 31 Rdn. 32).

  • OLG Jena, 14.09.2009 - 1 Ws Reha 22/09

    Voraussetzungen für eine Rehabilitierung nach StrRehaG; Begehung allgemeiner

    Auszug aus KG, 21.11.2013 - 2 Ws 177/11
    Verbleibende Zweifel am Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen wirken sich im Rehabilitierungsverfahren zu Lasten des Antragstellers aus (vgl. OLG Dresden ZOV 2012, 47; OLG Jena, Beschluss vom 14. September 2009 - 1 Ws Reha 22/09 - juris Rdn. 17; Senat ZOV 2013, 62; 2012, 82; VIZ 1994, 258; Beschluss vom 1. November 2011 - 2 Ws 80/11 REHA - std. Rspr.; Schwarze in Potsdamer Kommentar, StrRehaG 2. Aufl., § 10 Rdn. 10).
  • KG, 17.01.1994 - 5 Ws 260/93
    Auszug aus KG, 21.11.2013 - 2 Ws 177/11
    Verbleibende Zweifel am Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen wirken sich im Rehabilitierungsverfahren zu Lasten des Antragstellers aus (vgl. OLG Dresden ZOV 2012, 47; OLG Jena, Beschluss vom 14. September 2009 - 1 Ws Reha 22/09 - juris Rdn. 17; Senat ZOV 2013, 62; 2012, 82; VIZ 1994, 258; Beschluss vom 1. November 2011 - 2 Ws 80/11 REHA - std. Rspr.; Schwarze in Potsdamer Kommentar, StrRehaG 2. Aufl., § 10 Rdn. 10).
  • LG Berlin, 06.12.2011 - 3 Js 197/10
    Auszug aus KG, 21.11.2013 - 2 Ws 177/11
    Erforderlich ist somit, dass die Behörde bei ihrer Entscheidung bewusst von der gesetzlich vorgesehenen und sonst üblichen Praxis, vorrangig die Unterbringung bei einem Elternteil oder sonstigen Verwandten zu prüfen, abwich und die Durchsetzung der menschenrechtswidrigen Ausreisevorschriften über den - bei sachgerechter Amtsausübung auch nach DDR-Recht maßgeblichen - Grundsatz der Wahrung des Kindeswohls stellte (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 6. Dezember 2011 - (551 Rh) 3 Js 197-199/10 (1166-1168/09) - juris Rdn. 15 ff.; zur damaligen Rechtslage vgl. §§ 50, 51, 89 Familiengesetzbuch der DDR [im Folgenden: FGB/DDR]).
  • OLG Jena, 23.05.2011 - 1 Ws Reha 3/11

    Rehabilitierung bei Heimeinweisung eines Kindes in der ehemaligen DDR aufgrund

    Auszug aus KG, 21.11.2013 - 2 Ws 177/11
    Nicht entscheidungserheblich ist demnach die Rechtsfrage, ob für die Rehabilitierung eine mittelbare politische Verfolgung dahingehend ausreicht, dass die Heimunterbringung ausschließlich deshalb erfolgt, weil die Eltern des Antragstellers ihrerseits Opfer politischer Verfolgung waren, aus diesem Grunde inhaftiert wurden und dadurch für die Betreuung ihres Kindes nicht mehr zur Verfügung standen (so OLG Jena, Vorlagebeschluss vom 7. Mai 2013 - 1 W Reha 3/13 - [= ZOV 2013, 124]; ZOV 2012, 274; ZOV 2012, 134; Beschluss vom 23. Mai 2011 - 1 Ws Reha 3/11 - juris; OLG Naumburg OLGSt StrRehaG § 2 Nr. 4; Mützel ZOV 2011, 106, 107 f.), oder ob es der Feststellung einer darüber hinausgehenden eigenen (unmittelbaren) politischen Verfolgung des betroffenen Kindes oder Jugendlichen oder weiterer Umstände bedarf, die - über den haftbedingten Ausfall der bisherigen Erziehungsberechtigten hinaus - für die Heimunterbringung ursächlich geworden sind (so die ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. ZOV 2011, 166 und 211; VIZ 1997, 663; Beschlüsse vom 13. Dezember 2011 - 2 Ws 443/11 REHA - und 1. November 2011 - 2 Ws 80/11 REHA - vgl. vorstehend zu (1)).
  • LG Erfurt, 14.07.2011 - 1 Reha 181/10

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Unterbringung in einem Kinderheim der früheren

    Auszug aus KG, 21.11.2013 - 2 Ws 177/11
    a) Die Einweisung in ein Heim für Kinder oder Jugendliche stellt nach der - den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvR 718/08 - vom 13. Mai 2009 (ZOV 2009, 183) umsetzenden - Änderung des § 2 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG durch das Vierte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR vom 2. Dezember 2010 grundsätzlich eine rehabilitierungsfähige Maßnahme dar, ohne dass noch zu prüfen ist, ob die Unterbringung im konkreten Einzelfall freiheitsentziehenden Charakter hatte oder unter haftähnlichen Bedingungen im Sinne des § 2 Abs. 2 StrRehaG vollzogen wurde (vgl. OLG Naumburg OLGSt StrRehaG § 2 Nr. 4; ZOV 2011, 256; OLG Jena ZOV 2011, 210; Senat ZOV 2012, 82; 2011, 166; Mützel ZOV 2011, 106; a.A. LG Erfurt, Beschluss vom 14. Juli 2011 - 1 Reha 181/10 - juris).
  • BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 718/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung eines Antrags auf Rehabilitierung

    Auszug aus KG, 21.11.2013 - 2 Ws 177/11
    a) Die Einweisung in ein Heim für Kinder oder Jugendliche stellt nach der - den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvR 718/08 - vom 13. Mai 2009 (ZOV 2009, 183) umsetzenden - Änderung des § 2 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG durch das Vierte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR vom 2. Dezember 2010 grundsätzlich eine rehabilitierungsfähige Maßnahme dar, ohne dass noch zu prüfen ist, ob die Unterbringung im konkreten Einzelfall freiheitsentziehenden Charakter hatte oder unter haftähnlichen Bedingungen im Sinne des § 2 Abs. 2 StrRehaG vollzogen wurde (vgl. OLG Naumburg OLGSt StrRehaG § 2 Nr. 4; ZOV 2011, 256; OLG Jena ZOV 2011, 210; Senat ZOV 2012, 82; 2011, 166; Mützel ZOV 2011, 106; a.A. LG Erfurt, Beschluss vom 14. Juli 2011 - 1 Reha 181/10 - juris).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 284/76

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der Postlaufzeiten

    Auszug aus KG, 21.11.2013 - 2 Ws 177/11
    Hierzu gehören Aussagen über die Auslegung einfacher Gesetze - die den sachnäheren Fachgerichten obliegt - (nur) insoweit, als das Verfassungsgericht im Rahmen einer "verfassungskonformen Auslegung" ausgesprochen hat, dass eine bestimmte - an sich mögliche - Interpretation einer Norm des einfachen Rechts verfassungswidrig ist (vgl. BVerfGE 42, 258; 40, 88; Lechner/Zuck a.a.O., § 31 Rdn. 32).
  • KG, 11.04.1997 - 5 Ws 568/96
    Auszug aus KG, 21.11.2013 - 2 Ws 177/11
    Nicht entscheidungserheblich ist demnach die Rechtsfrage, ob für die Rehabilitierung eine mittelbare politische Verfolgung dahingehend ausreicht, dass die Heimunterbringung ausschließlich deshalb erfolgt, weil die Eltern des Antragstellers ihrerseits Opfer politischer Verfolgung waren, aus diesem Grunde inhaftiert wurden und dadurch für die Betreuung ihres Kindes nicht mehr zur Verfügung standen (so OLG Jena, Vorlagebeschluss vom 7. Mai 2013 - 1 W Reha 3/13 - [= ZOV 2013, 124]; ZOV 2012, 274; ZOV 2012, 134; Beschluss vom 23. Mai 2011 - 1 Ws Reha 3/11 - juris; OLG Naumburg OLGSt StrRehaG § 2 Nr. 4; Mützel ZOV 2011, 106, 107 f.), oder ob es der Feststellung einer darüber hinausgehenden eigenen (unmittelbaren) politischen Verfolgung des betroffenen Kindes oder Jugendlichen oder weiterer Umstände bedarf, die - über den haftbedingten Ausfall der bisherigen Erziehungsberechtigten hinaus - für die Heimunterbringung ursächlich geworden sind (so die ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. ZOV 2011, 166 und 211; VIZ 1997, 663; Beschlüsse vom 13. Dezember 2011 - 2 Ws 443/11 REHA - und 1. November 2011 - 2 Ws 80/11 REHA - vgl. vorstehend zu (1)).
  • OLG Jena, 07.05.2013 - 1 Ws Reha 3/13

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Vorlagebeschluss betreffend die

  • BVerfG, 24.09.2014 - 2 BvR 2782/10

    Gebot des effektiven Rechtsschutzes verlangt Ausschöpfung sämtlicher

    Es hätte deshalb nahegelegen, dem anwaltlich nicht vertretenen Beschwerdeführer gemäß § 10 Abs. 2 StrRehaG aufzugeben, solche Personen zu benennen und deren Darstellung beizubringen, sowie gegebenenfalls diese Personen als Zeugen zu vernehmen (vgl. auch VerfGH Berlin, Beschluss vom 24. September 2013 - VerfGH 172/11 -, juris, Rn. 13, 16; KG, Beschluss vom 21. November 2013 - 2 Ws 177/11 REHA, 2 Ws 491/13 REHA -, juris).
  • BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1985/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Rehabilitierung des

    Denn nach der obergerichtlichen Rechtsprechungspraxis zum Zeitpunkt der angegriffenen Entscheidung war alleine der Umstand, dass sich aufnahmebereite Verwandte außerhalb der DDR aufhielten, kein rechtsstaatlich akzeptabler Grund, eine dortige Unterbringung nicht zu erwägen; dies führte vielmehr zur Rehabilitierung des Betroffenen (vgl. Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 24. September 2013 - 172/11 -, juris, Rn. 14 f.; daran anschließend Kammergericht, Beschluss vom 21. November 2013 - 2 Ws 177/11 REHA -, juris, Rn. 14 ff.).

    Aus sachfremden Zwecken erfolgte die Heimeinweisung hingegen beispielsweise dann, wenn sie "der Durchsetzung der menschenrechtswidrigen Ausreisepraxis der DDR" diente (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 21. November 2013 - 2 Ws 177/11 REHA -, juris).

  • OLG Jena, 20.05.2016 - 1 Ws Reha 6/13

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Einweisung in ein Kinderheim in der ehemaligen

    Eine solche Heimunterbringung unter Umgehung aufnahmebereiter, aber als politisch unzuverlässig geltender Verwandter indiziert einen sachfremden Einweisungszweck (vgl. Senat, Beschl. v. 02.10.2015, Az. 1 Ws Reha 8/13; KG Berlin, Beschl.v. 21.11.2013, Az. 2 Ws 177/11 Reha; OLG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 03.12.2015, Az. 2 Ws (Reh) 45/15, jew. bei juris).
  • OLG Karlsruhe, 05.10.2016 - 2 Ws 167/16

    Erledigung eines Klageerzwingungsantrags: Prozessuale Überholung durch

    Der beim Oberlandesgericht Karlsruhe am 20.05.2016 fristgerecht eingegangene und formgerecht von einem Rechtsanwalt unterzeichnete Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe vom 20.04.2016 im gegen unbekannt geführten Verfahren 430 UJs 1946/16, mit dem der Beschwerde des Antragstellers vom 01.04.2016 keine Folge gegeben wurde, hat durch die unter dem 22.06.2016 angeordnete Wiederaufnahme der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft F im damals noch dort anhängig gewesenen Ermittlungsverfahren 430 Js 11953/16 aufgrund der hierdurch eingetretenen prozessualen Überholung seine Erledigung gefunden; eine Entscheidung über den Antrag war - wie die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe in ihrer Erwiderung auf den gegenständlichen Antrag auf gerichtliche Entscheidung, der der Senat beitritt, zutreffend ausführt - daher nicht mehr veranlasst (Senat B. v. 22.01.2014, 2 Ws 491/13, und B. v. 16.05.2011, 2 Ws 75/11; OLG Bamberg B. v. 17.12.2015, 3 Ws 33/15, juris; Thüringer Oberlandesgericht NStZ-RR 2007, 223; Moldenhauer in Karlsruher Kommentar StPO, 7. Auflage, § 172, Rn. 57, Graalmann-Scherer in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage, § 172, Rn. 115 123; a.A. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Auflage, § 172, Rn. 36).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.02.2012 - 2 Ws 177/11   

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https://dejure.org/2012,97801
OLG Frankfurt, 10.02.2012 - 2 Ws 177/11 (https://dejure.org/2012,97801)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.02.2012 - 2 Ws 177/11 (https://dejure.org/2012,97801)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Februar 2012 - 2 Ws 177/11 (https://dejure.org/2012,97801)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Zusätzliche Verfahrensgebühr, bereits stattgefundene Hauptverhandlung, Rücknahme der Berufung

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 4141 Anm. 1 S. 1 Nr. 3
    Erfallen der Gebühr gem. Nr. 4141 Anm. 1 S. 1 Nr. 3 RVG -VV bei Rücknahme der Berufung nach bereits durchgeführter Hauptverhandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 10.12.2007 - 2 (s) Sbd IX-155/07

    Befriedungsgebühr; Hauptverhandlung; Aussetzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2012 - 2 Ws 177/11
    Soweit das OLG Bamberg im Beschluss vom 16.01.2007 (Az.:1 Ws 856/06, NStZ-RR 2007, 159 f. [OLG Bamberg 16.01.2007 - 1 Ws 856/06] ) auf den der 9. Zivilsenat des BGH in der o. g. Entscheidung in einem obiter dictum sowie der 2. Strafsenat des OLG Hamm im Beschluss vom 10.12.2007 (AGS 2008, 228) Bezug nehmen, die Auffassung vertritt, dass die jetzige Verwendung des bestimmten Artikels - die Hauptverhandlung - irrelevant sei und kein rechtliches, sondern lediglich ein sprachliches Problem darstelle, da auch Hartmann fälschlicherweise noch in der 36. Auflage seines Kommentars zu den Kostengesetzen den einem früheren Entwurf zum RVG entstammenden Wortlaut "eine Hauptverhandlung" verwende, vermag dies nicht zu überzeugen.
  • BGH, 14.04.2011 - IX ZR 153/10

    Verteidigergebühr: Anfall einer zusätzlichen Gebühr bei vorläufiger Einstellung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2012 - 2 Ws 177/11
    Das Landgericht Frankfurt hat dies in dem angefochtenen Beschluss unter Hinweis auf die Entscheidung des 9. Zivilsenats des BGH vom 14. April 2011 (Az.: IX ZR 153/10, NJW 2011, 3166 f.) angenommen.
  • OLG Bamberg, 16.01.2007 - 1 Ws 856/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr im Berufungsverfahren, Vermeidung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2012 - 2 Ws 177/11
    Soweit das OLG Bamberg im Beschluss vom 16.01.2007 (Az.:1 Ws 856/06, NStZ-RR 2007, 159 f. [OLG Bamberg 16.01.2007 - 1 Ws 856/06] ) auf den der 9. Zivilsenat des BGH in der o. g. Entscheidung in einem obiter dictum sowie der 2. Strafsenat des OLG Hamm im Beschluss vom 10.12.2007 (AGS 2008, 228) Bezug nehmen, die Auffassung vertritt, dass die jetzige Verwendung des bestimmten Artikels - die Hauptverhandlung - irrelevant sei und kein rechtliches, sondern lediglich ein sprachliches Problem darstelle, da auch Hartmann fälschlicherweise noch in der 36. Auflage seines Kommentars zu den Kostengesetzen den einem früheren Entwurf zum RVG entstammenden Wortlaut "eine Hauptverhandlung" verwende, vermag dies nicht zu überzeugen.
  • AG Hanau, 08.11.2016 - 55 OWi 2255 Js 21203/15

    Zusätzliche Verfahrensgebühr, ausgesetzte Hauptverhandlung

    Hierzu wird von der Bezirksrevisorin mit Verweis auf den Beschluss des OLG Frankfurt vom 10.02.2012 (2 Ws 177/11) betreffend die Gebühr nach Nr. 4141 VV RVG, welche den gleichen Zweck verfolgt wie die Nr. 5115 VV RVG, ausgeführt, dass diese Gebühr abzusetzen sei, da im Verfahren bereits eine Hauptverhandlung stattgefunden hat und diese somit nicht mehr entbehrlich werden kann.
  • AG Berlin-Tiergarten, 04.02.2021 - 254 Ds 213/19

    Starfbefehl, Verfahren nach § 408a StPO, Rücknahme des Einspruchs, zusätzliche

    Auch in den Konstellationen, in denen ein Hauptverhandlungstermin bereits stattgefunden hat, ausgesetzt wurde und nur durch Rücknahme des Rechtsmittels der neu anberaumte Hauptverhandlungstermin entbehrlich wird, entsteht die Gebühr nach VV 4141 RVG nicht (OLG Frankfurt. Beschl. v. 05.03.2011, 2 Ws 177/11).
  • AG Berlin-Tiergarten, 04.02.2021 - 254 Ds 231/19

    Zusätzliche Verfahrensgebühr, Einspruch gegen den Strafbefehl, Rücknahme

    Auch in den Konstellationen, in denen ein Hauptverhandlungstermin bereits stattgefunden hat, ausgesetzt wurde und nur durch Rücknahme des Rechtsmittels der neu anberaumte Hauptverhandlungstermin entbehrlich wird, entsteht die Gebühr nach VV 4141 RVG nicht (OLG Frankfurt. Beschl. v. 05.03.2011, 2 Ws 177/11).
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Rechtsprechung
   KG, 28.10.2011 - 2 Ws 177/11 REHA   

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https://dejure.org/2011,30333
KG, 28.10.2011 - 2 Ws 177/11 REHA (https://dejure.org/2011,30333)
KG, Entscheidung vom 28.10.2011 - 2 Ws 177/11 REHA (https://dejure.org/2011,30333)
KG, Entscheidung vom 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 REHA (https://dejure.org/2011,30333)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de

    Strafrechtliche Rehabilitierung der Einweisung in ein Heim für Kinder oder Jugendliche

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 218
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • KG, 14.06.2012 - 2 Ws 514/11

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Unterscheidung zwischen

    Die Einweisung und Unterbringung im Durchgangsheim Alt-Stralau und im Jugendwerkhof Crimmitschau war Gegenstand des Verfahrens 2 Ws 177/11 REHA und des hierzu ergangen Beschlusses des Senats vom 28. Oktober 2011.

    Die Beschwerde ist zulässig (§ 13 Abs. 1 StrRehaG), auch soweit sie sich gegen die Ablehnung des Prozesskostenhilfegesuchs richtet (§ 304 StPO, vgl. Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 REHA - Bruns in Bruns/Schröder/Tappert, StrRehaG, § 7 Rdn. 74), hat aber in der Sache nur hinsichtlich der Prozesskostenhilfeentscheidung Erfolg.

    Dem Senat ist es - ebenso wie der Rehabilitierungskammer - trotz umfangreicher Ermittlungen (auch in dem Verfahren 2 Ws 177/11 REHA) nicht gelungen, die die Beschwerdeführerin betreffenden Jugendhilfeakten beizuziehen.

    Anlass der Unterbringung im Spezialkinderheim "Kreuztanne" war - ebenso wie bei den früheren Einweisungsentscheidungen - die desolate Situation im Haushalt der Mutter der Betroffenen (dazu vgl. eingehend Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 REHA -).

    Eine sachfremde Zweckrichtung der Einweisung lässt sich auch nicht daraus herleiten, dass die Betroffene nicht in einem sogenannten Normalheim - einem Normalkinderheim oder einem Jugendwohnheim - untergebracht wurde, wie sie für elternlose und entwicklungsgefährdete Kinder und Jugendliche vorgesehen waren (dazu vgl. Zimmermann, a.a.O., S. 243), sondern in ein Spezialkinderheim eingewiesen wurde (vgl. hierzu ausführlich Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 REHA -).

    Der Senat verweist insoweit auf die Ausführungen in seinem Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 REHA - (dort betreffend die Unterbringung im Jugendwerkhof Crimmitschau), die hier entsprechend gelten.

    Sie stellte sich somit - auch wenn der Einsatz der Betroffenen als "billige Arbeitskraft" sicher kritikwürdig ist (zum Einsatz insbesondere von Mädchen als billige Arbeitskräfte und der bereits in der DDR hieran geübten Kritik vgl. Zimmermann, a.a.O., S. 293 ff., 301) - als sinnvolle Fortführung der vorherigen Unterbringung im Jugendwerkhof Crimmitschau dar, die nach § 1 Abs. 2 der Anordnung über die Durchführung der Aufgaben in den Jugendwerkhöfen vom 11. Dezember 1956 (GBl. DDR 1, 1336) ebenfalls das Ziel hatte, "die Jugendlichen zu qualifizierten Arbeitern zu entwickeln" (vgl. Senat VIZ 1997, 663; Beschlüsse vom 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 REHA -, 19. Juli 2011 - 2 Ws 309/11 REHA - und vom 30. Mai 2011 - 2 Ws 212/11 REHA - Zimmermann, a.a.O., S. 291 ff.).

    Insbesondere ist eine vergleichbare Konstellation wie bei der Unterbringung im Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau (dazu vgl. eingehend Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 REHA -) und im "Objekt Rüdersdorf" bei einer Gesamtwürdigung der Umstände und namentlich des Ziels der Einweisung sowie des Vollzuges der Unterbringung - soweit diese Umstände überhaupt bekannt sind - nicht gegeben.

    Zu der von der Beschwerdeführerin beantragten Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin über die gegen den Beschluss des Senats vom 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 REHA - eingelegte Verfassungsbeschwerde sieht der Senat keine Veranlassung.

  • LG Berlin, 11.06.2020 - (551 Rh) 152/17
    Damit stellt die Einweisung und Unterbringung in einem Heim für Kinder oder Jugendliche gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 StrRehaG eine im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren grundsätzlich rehabilitierungsfähige Maßnahme dar, ohne dass das Rehabilitierungsgericht noch die Tatsache zu prüfen hat, ob der Einweisung und Unterbringung in einem Heim für Kinder oder Jugendliche im Einzelfall ein freiheitsentziehender Charakter zukam oder diese unter haftähnlichen Bedingungen im Sinne des § 2 Absatz 2 StrRehaG erfolgte (Kammergericht, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 REHA -, juris).

    Darüber hinaus verdeutlichen die aufgrund schwerwiegender Missstände ab Anfang der 1960er Jahre aufgekommene massive Kritik an der Arbeit der Spezialheime, die Schaffung des "Kombinats der Sonderheime für stark verhaltensgestörte Kinder und Jugendliche" mit fünf Einrichtungen, in denen verhaltensauffällige Minderjährige beobachtet, begutachtet und heilpädagogisch betreut werden konnten, sowie die an der "sozialpädagogischen Aufgabenstellung" der Heime orientierten Reformforderungen und -pläne in den 1970er Jahren, dass den Spezialheimen ungeachtet praktischer Missstände eine erzieherische Konzeption zugrunde lag, die nicht als rechtsstaatswidrig gewertet werden kann (KG, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 REHA -, juris).

    Der Geschlossene Jugendwerkhof ... war von den Machthabern gewollt als einsame Spitze der Jugendhilfeeinrichtungen konzipiert und war deshalb nicht mit den übrigen Einrichtungen der Jugendhilfe der damaligen DDR vergleichbar (KG, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 REHA -, juris).

    Nach dem Recht der DDR (§ 1 Absatz 2 der Anordnung über die Durchführung von Aufgaben in den Jugendwerkhöfen vom 11. Dezember 1956 - GBl. DDR 1, 1336) waren die Jugendwerkhöfe darauf ausgerichtet, die Jugendlichen in sog. Partnerschaftsbetrieben zu "qualifizierten Arbeitern" zu entwickeln (KG, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 REHA -, juris).

  • OLG Brandenburg, 26.10.2017 - 2 Ws (Reha) 10/16

    Strafrechtliches Rehabilitierungs- und Wiederaufnahmeverfahren:

    Demgemäß ist bei Einweisungen in Spezialheime der DDR, auch wenn diese nicht generell als rechtsstaatswidrig zu werten sind (vgl. hierzu KG - Beschl. v. 28. Oktober 2011, 2 Ws 177/11 Reha, zit. nach Juris; Wapler, aaO. S. 101), zu beachten, dass sich eine solche Maßnahme gegenüber der Anordnung von Unterbringungen in Normalheimen als für den Betroffenen deutlich belastender darstellt.
  • VerfGH Berlin, 24.09.2013 - VerfGH 172/11

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Rehabilitierungsantrag

    Der Beschluss des Kammergerichts vom 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 REHA - verletzt die Beschwerdeführerin in ihren Grundrechten aus Art. 10 Abs. 1 und Art. 15 Abs. 4 Satz 1 VvB.
  • OLG Brandenburg, 11.09.2012 - 2 Ws (Reha) 4/12

    Rehabilitierung wegen der Unterbringung eines Jugendlichen in der Heimerziehung

    Auch aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Mai 2009 (2 BvR 718/08, zit. nach Juris) ergibt sich nichts Abweichendes (vgl. hierzu KG, Beschl. v. 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 Reha, zit. nach Juris, Rn. 38).

    Dies indes führt nicht dazu, dass die Einweisung in Spezialheime der DDR - wie im vorliegenden Fall - generell als rechtsstaatswidrig zu werten ist (vgl. hierzu KG - Beschl. v. 28. Oktober 2011, 2 Ws 177/11 Reha, zit. nach Juris).

  • OLG Brandenburg, 22.03.2018 - 2 Ws (Reha) 11/17

    Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren: Wiederaufnahme des Verfahrens bei

    Demgemäß ist bei Einweisungen in Spezialheime der DDR, auch wenn diese nicht generell als rechtsstaatswidrig zu werten sind (vgl. hierzu KG Beschl. v. 28. Oktober 2011, Az.: 2 Ws 177/11 Reha, zit. nach Juris; Wapler, aaO. S. 101), zu beachten, dass sich eine solche Maßnahme gegenüber der Anordnung von Unterbringungen in Normalheimen als für den Betroffenen deutlich belastender darstellt.
  • OLG Brandenburg, 27.03.2012 - 2 Ws (Reha) 28/11

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Unterbringung eines Kindes in einem

    Demgemäß ist bei Einweisungen in Spezialheime der DDR, auch wenn diese nicht generell als rechtsstaatswidrig zu werten sind (vgl. hierzu KG - Beschl. v. 28. Oktober 2011, 2 Ws 177/11 Reha, zit. nach Juris; Wapler, aaO. S. 101), zu beachten, dass sich eine solche Maßnahme gegenüber der Anordnung von Unterbringungen in Normalheimen als für den Betroffenen deutlich belastender darstellt.
  • LG Frankfurt/Oder, 11.07.2013 - 41 BRH 55/12

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Unterbringung eines Jugendlichen in einem

    Es ist daher nicht zu prüfen, ob eine Heimunterbringung im konkreten Einzelfall eine freiheitsentziehende Maßnahme im eigentlichen Sinne darstellte oder unter haftähnlichen Bedingungen vollzogen wurde (KG Berlin, Beschluss vom 19.11.2012, 2 Ws 514/12 REHA; dass., Beschluss vom 29.03.2012, 2 Ws 116/12 REHA; dass., Beschluss vom 28.10.2011, 2 Ws 177/11 REHA; OLG Jena, Beschluss vom 19.01.2012, 1 Ws Reha 54/11; dass., Beschluss vom 12.06.2012, 1 Ws Reha 52/11).
  • LG Frankfurt/Oder, 10.06.2013 - 41 BRH 172/09

    Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren bei Unterbringung in einem Kinderheim

    Denn der freiheitsentziehende Charakter der Heimerziehung in der DDR wird inzwischen in § 2 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG gesetzlich unterstellt (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 19.11.2012, 2 Ws 514/12 REHA; dass., Beschluss vom 29.03.2012, 2 Ws 116/12 REHA; dass., Beschluss vom 28.10.2011, 2 Ws 177/11 REHA; OLG Jena, Beschluss vom 19.01.2012, 1 Ws Reha 54/11; dass., Beschluss vom 12.06.2012, 1 Ws Reha 52/11).
  • KG, 16.04.2013 - 2 Ws 175/13

    Prüfung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung im Rahmen der

    a) Daher muss Prozesskostenhilfe bewilligt werden, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. BVerfG NJW 2000, 1936 ; 1991, 413; std. Rspr.; LSG Berlin-Brandenburg aaO.; OLG München, Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 1 W 2878/05 - juris; Senat, Beschlüsse vom 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 REHA -, 7. Juli 2011 - 2 Ws 136/11 REHA - und 30. Mai 2011 - 2 Ws 212/11 REHA -).
  • KG, 20.11.2012 - 2 Ws 504/12

    Prozesskostenhilfe in Rehabilitierungsverfahren

  • LG Berlin, 22.06.2023 - (551 Rh) 152 Js 712/20
  • LG Berlin, 21.03.2023 - (551 Rh) 152 Js 110/21
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.06.2011 - III-2 Ws 177/11   

Zitiervorschläge
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OLG Hamm, 30.06.2011 - III-2 Ws 177/11 (https://dejure.org/2011,63287)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.06.2011 - III-2 Ws 177/11 (https://dejure.org/2011,63287)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - III-2 Ws 177/11 (https://dejure.org/2011,63287)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 28.04.1998 - 4 Ausl 156/95

    Überstellung zur Verbüßung ins Heimatland, Vollstreckung, vorsorgliche

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2011 - 2 Ws 177/11
    Die gemäß § 77 Abs. 1 IRG i.V.m. § 304 StPO statthafte (vgl. OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 28. April 1998, Az. (2) 4 Ausl 156/95 (20/98), veröffentlicht in: NStZ 1998, 416; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 04. Januar 1994, Az. 1 Ws 221/93; OLG Düsseldorf MDR 1994, 1141) und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der Staatsanwaltschaft hat in der Sache keinen Erfolg.

    Die Vollstreckung beruht im letztgenannten Fall somit nur noch mittelbar auf der im Urteilsstaat verhängten Sanktion, unmittelbar jedoch auf einem eigenen Vollstreckungstitel des Vollstreckungsstaates (vgl. auch OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 28. April 1998, a.a.O; siehe auch BT-Drs. 12/194, Denkschrift zu dem ÜberstÜbk, Seite 17 ff., 19, 22).

    Im Rahmen des durch § 6 ÜAG eröffneten Ermessens ist allerdings zu prüfen, ob es wahrscheinlich erscheint, dass sich der Verurteilte in einem solchen Fluchtfall in die Bundesrepublik Deutschland begeben wird (vgl. OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 28. April 1998 - (2) 4 Ausl 156/95 - veröffentlicht in NStZ 1998, 240).

  • OLG Saarbrücken, 04.01.1994 - 1 Ws 221/93
    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2011 - 2 Ws 177/11
    Die gemäß § 77 Abs. 1 IRG i.V.m. § 304 StPO statthafte (vgl. OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 28. April 1998, Az. (2) 4 Ausl 156/95 (20/98), veröffentlicht in: NStZ 1998, 416; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 04. Januar 1994, Az. 1 Ws 221/93; OLG Düsseldorf MDR 1994, 1141) und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der Staatsanwaltschaft hat in der Sache keinen Erfolg.
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