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   OLG Brandenburg, 17.01.1996 - 2 Ws 183/95, 2 Ws 184/95   

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https://dejure.org/1996,3283
OLG Brandenburg, 17.01.1996 - 2 Ws 183/95, 2 Ws 184/95 (https://dejure.org/1996,3283)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.01.1996 - 2 Ws 183/95, 2 Ws 184/95 (https://dejure.org/1996,3283)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Januar 1996 - 2 Ws 183/95, 2 Ws 184/95 (https://dejure.org/1996,3283)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Haftgundes für einen polnischen Angeklagten mit Wohnsitz in Polen und dortiger Meldung bei den Strafverfolgunsbehörden; Aufhebung eines Haftbefehls mangels Haftgrund; Verhinderung des Fortgangs des Strafverfahrens insgesamt oder in erheblichen Teilen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 112 Abs. 2 Nr. 1, 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1996, 381
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Stuttgart, 11.03.1998 - 1 Ws 28/98

    Haftgrund der Fluchtgefahr im Fall der Rückkehr eines Ausländers an seinen den

    Ein Ausländer, der ohne Zusammenhang mit einem anhängigen Verfahren an seinen den Strafverfolgungsbehörden bekannten ausländischen Wohnsitz zurückkehrt, ist jedoch nicht flüchtig und hält sich auch nicht verborgen (vgl. OLG Brandenburg StV 1996, 381 ; OLG Stuttgart StV 1995, 258 ; OLG Frankfurt StV 1994, 581 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 43. Auflage, § 112 Rdnrn. 13, 14).

    Die Gegenmeinung (OLG Brandenburg StV 1996, 381 ; OLG Frankfurt StV 1984.581; Schlothauer/Weider, Untersuchungshaft, 2. Auflage, S. 200) bewirkt in Zeiten offener Grenzen eine vom Gesetz nicht gewollte Verfolgungslücke: bei mobilen ausländischen Straftätern, die sofort nach der Tat wieder an ihren ausländischen Wohnsitz zurückkehren und sich dem hiesigen Strafverfahren nicht zu stellen bereit sind, kann nach dieser Auffassung mangels Fluchtgefahr ein Haftbefehl nicht ergehen: ein solcher ist jedoch stets wesentliche formelle Voraussetzung der Auslieferung des Beschuldigten an die Bundesrepublik Deutschland, falls eine solche völkerrechtlich möglich sein sollte.

    Der Vorschlag des OLG Brandenburg (StV 1996, 381 ), in solchen Fällen einen Terminhaftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO zu erlassen, ist nicht geeignet, die Verfolgungslücke zu schließen.

  • OLG Oldenburg, 04.11.2009 - 1 Ws 599/09

    Beurteilung der Fluchtgefahr bei einem niederländischen Beschuldigten wegen des

    Die vom Verteidiger für seine Auffassung, der feste Wohnsitz eines ausländischen Beschuldigten im Ausland schließe eine Fluchtgefahr aus, zitierten Entscheidungen des OLG Naumburg (StV 1997, 138) und des OLG Brandenburg (StV 1996, 381) stützen diese Ansicht so nicht und betreffen auch Sachverhalte, die mit dem vorliegenden nicht vergleichbar sind.
  • OLG Hamm, 15.04.2004 - 2 Ws 111/04

    Fluchtgefahr, Ausländer; Gestellungspflicht; Wohnsitz im Ausland

    Auf Kundgebungen der Beschuldigten gestützte Anhaltspunkte, dem deutschen Strafverfahren fernbleiben zu wollen, bestanden nicht, zum Teil befand sich der Beschuldigte zudem noch in Deutschland (vgl. insoweit OLG Saarbrücken, StV 2000, 208; OLG Karlsruhe, StV 1999, 36; OLG Naumburg, StV 1997, 138; Brandenburgisches OLG, StV 1996, 381; OLG Frankfurt, StV 1994, 581).
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