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   OLG Hamm, 21.06.1999 - 2 Ws 184/99   

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OLG Hamm, 21.06.1999 - 2 Ws 184/99 (https://dejure.org/1999,3820)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.06.1999 - 2 Ws 184/99 (https://dejure.org/1999,3820)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Juni 1999 - 2 Ws 184/99 (https://dejure.org/1999,3820)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Hagen - 45 Ns 84/98
  • OLG Hamm, 21.06.1999 - 2 Ws 184/99

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 85
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 14.12.1992 - 2 Ws 508/92
    Auszug aus OLG Hamm, 21.06.1999 - 2 Ws 184/99
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschluß vom 4. Februar 1999, 2 Ws 7 - 9/99; so auch OLG Düsseldorf NStZ 1993, 504 [505]; OLG Frankfurt MDR 1984, 74; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO, 44. Aufl., § 359 Rdnr. 51; Gössel in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 359 Rdnr. 18) trifft den Antragsteller im Falle widersprüchlichen Prozeßverhaltens eine erhöhte Darlegungspflicht hinsichtlich der Eignung des Beweismittels.
  • OLG Frankfurt, 10.05.1983 - 1 Ws 103/82

    Begründung der Freisprechung; Eignung neuer Tatsachen ; Eignung neuer

    Auszug aus OLG Hamm, 21.06.1999 - 2 Ws 184/99
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschluß vom 4. Februar 1999, 2 Ws 7 - 9/99; so auch OLG Düsseldorf NStZ 1993, 504 [505]; OLG Frankfurt MDR 1984, 74; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO, 44. Aufl., § 359 Rdnr. 51; Gössel in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 359 Rdnr. 18) trifft den Antragsteller im Falle widersprüchlichen Prozeßverhaltens eine erhöhte Darlegungspflicht hinsichtlich der Eignung des Beweismittels.
  • BGH, 07.07.1976 - StB 11/74
    Auszug aus OLG Hamm, 21.06.1999 - 2 Ws 184/99
    Soll ein bereits im Erkenntnisverfahren vernommener Zeuge mit der Behauptung, daß er jetzt anders als in der Hauptverhandlung aussagen werde erneut vernommen werden, hat der Antragsteller nämlich die Umstände darzulegen, unter denen der Zeuge von seiner früheren Bekundung abrücken will (vgl. BGH NJW 1977, 59; BVerfG NJW 1994, 510).
  • BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 525/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bescheidung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 21.06.1999 - 2 Ws 184/99
    Soll ein bereits im Erkenntnisverfahren vernommener Zeuge mit der Behauptung, daß er jetzt anders als in der Hauptverhandlung aussagen werde erneut vernommen werden, hat der Antragsteller nämlich die Umstände darzulegen, unter denen der Zeuge von seiner früheren Bekundung abrücken will (vgl. BGH NJW 1977, 59; BVerfG NJW 1994, 510).
  • OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss 210/05

    Urlaub; genügende Entschuldigung; Buchung; Ladung; Aufklärungspflicht des

    Damit ist die Revision gegen das Verwerfungsurteil, an deren Begründung nach ständiger Rechtsprechung der Obergerichte keine hohen Anforderungen zu stellen sind (OLG Köln StV 1989, 53; Senat in DAR 2000, 56 Ls. = NStZ-RR 2000, 85 = VRS 98, 203), aber noch ausreichend begründet.
  • OLG Hamm, 02.10.2002 - 2 Ss 839/02

    Berufungsverwerfung wegen Ausbleiben des Angeklagten, genügende Entschuldigung,

    Wird mit der Revision gegen ein gemäß § 329 Abs. 1 StPO ergangenes Verwerfungsurteil geltend gemacht, dieses gehe zu Unrecht davon aus, dass der Angeklagte nicht genügend entschuldigt gewesen sei, setzt die Überprüfung der vom Landgericht vorgenommenen Wertung die Erhebung einer der Vorschrift des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Verfahrensrüge voraus (Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 329 Rn. 48; Beschluss des Senats in VRS 97, 44 = DAR 1999, 277 Ls. = StV 2001 340 Ls. und in NStZ-RR 2000, 85 = VRS 98, 203 = DAR 2000, 56 Ls. ; siehe u.a. aus der obergerichtlichen Rechtsprechung insbesondere auch noch OLG Köln StV 1989, 53 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 09.09.2009 - 3 Ws 311/09

    Zur erweiterten Darlegungspflicht (Alibibeweis) im Wiederaufnahmeverfahren

    Vielmehr sind nach höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung auch die Geeignetheit von Tatsachenvortrag und Beweismitteln darzulegen, wenn dies für die Bewertung erforderlich erscheint und sich ohne dem nicht beurteilen lässt, ob die Beweisgrundlagen des rechtskräftigen Urteils erschüttert werden (zu vgl. BGH, Beschl. v. 7. Juli 1976 in NJW 1977, 59; OLG Köln, Beschl. v. 7. September 1990 in NStZ 1991, 96 f.; OLG Stuttgart, Beschl. v. 20. März 2003 - 1 Ws 55/03; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14. Dezember 1992 - 2 Ws 508/92; KG Berlin, Beschl. v. 8. Dezember 2000 - 4 Ws 228/00; OLG Hamm in NStZ-RR 2000, 85).
  • OLG Hamm, 22.01.2004 - 2 Ss 669/03

    Berufungsverwerfung; Ausbleiben des Angeklagten; Anforderungen an Urteilsgründe

    Diese überzeugenden Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft, denen sich der Senat nach eigener Sachprüfung anschließt, entsprechen der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats zu den Anforderungen an die Begründung eines gemäß § 329 Abs. 1 StPO ergangenen Verwerfungsurteils (vgl. Senat in 2 Ss 394/98, StraFo 1998, 233 = NStZ-RR 1998, 281; Senat in 2 Ss 121/99, DAR 1999, 277 [Ls.] = VRS 97, 44; Senat in der von der Generalstaatsanwaltschaft angeführten Entscheidung in 2 Ss 1011/99, DAR 2000, 56 [Ls.] = NStZ-RR 2000, 85 = VRS 98, 203; Senat in 2 Ss 839/02, wistra 2003, 40 (Ls.) = NStZ-RR 2003, 86 (Ls.) = VRS 104, 145 = NZV 2003, 248; Senat in 2 Ss OWi 873/02, ZAP EN-Nr. 866/2002 = VA 2003, 8 = NZV 2003, 152; Senat in 2 Ss 1135/02, StraFo 2003, 173 = PA 2003, 70 = VRS 105, 143 = NZV 2003, 348, 396; Entscheidungen alle auch im Volltexte auf www.burhoff.de).
  • OLG Jena, 26.01.2006 - 1 Ss 306/04

    Strafprozessrecht: Anforderungen an die Verwerfung des Einspruchs gegen einen

    1. Wird mit der Revision gegen ein gemäß §§ 412 Satz 1, 329 Abs. 1 StPO ergangenes Verwerfungsurteil geltend gemacht, dieses gehe zu Unrecht davon aus, dass der Angeklagte nicht genügend entschuldigt gewesen sei, setzt die Überprüfung der vom Landgericht vorgenommenen Wertung die Erhebung einer der Vorschrift des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Verfahrensrüge voraus (OLG Düsseldorf StV 1984, 148, 149; zum Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO : OLG Köln StV 1989, 53; OLG Hamm NStZ-RR 2000, 85; 2003, 86 jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 05.06.2000 - 2 Ws 141/00

    Wiederaufnahme des Verfahrens, erforderlicher Vortrag, neue Tatsachen

    Entgegen der Auffassung der Strafkammer ist der Beschwerdeführer seiner erhöhten Darlegungspflicht hinsichtlich der beantragten erneuten Vernehmung der Zeugin D.K. schon deshalb nicht nachgekommen, weil er nicht in hinreichender Weise die Umstände dargelegt hat, unter denen die Zeugin von ihren Bekundungen im Erkenntnisverfahren abrücken will (vgl. BGH NJW 1977, 59; BVerfG NJW 1994, 510; Senatsbeschluss vom 21. Juni 1999 in 2 Ws 184/99).
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