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   OLG Koblenz, 04.04.2000 - 2 Ws 190/00   

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https://dejure.org/2000,10717
OLG Koblenz, 04.04.2000 - 2 Ws 190/00 (https://dejure.org/2000,10717)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.04.2000 - 2 Ws 190/00 (https://dejure.org/2000,10717)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. April 2000 - 2 Ws 190/00 (https://dejure.org/2000,10717)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewährung; Beschwerde; Entlassung; Sicherheitsinteresse; Strafvollzug; Zweidrittel Strafe

  • Judicialis

    StGB § 57 I 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Reststrafaussetzung; Prognose; neue Verurteilung, nicht rechtskräftig

Verfahrensgang

  • LG Trier - StVK 47/00
  • OLG Koblenz, 04.04.2000 - 2 Ws 190/00
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 13.12.1991 - 2 Ws 433/91
    Auszug aus OLG Koblenz, 04.04.2000 - 2 Ws 190/00
    Denn über die Frage, ob ein Verurteilter weitere, noch nicht rechtskräftig abgeurteilte Straftaten begangen hat, hat das mit der Aussetzungsfrage nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB befasste Gericht eigenverantwortlich nach dem ihm möglichen Erkenntnisstand zu entscheiden (vgl. Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 57 Rdnr. 6; OLG Hamm in NStZ 1992, 350; OLG Düsseldorf in StV 1992, 287, 288).
  • OLG Bremen, 29.03.1984 - Ws 57/84
    Auszug aus OLG Koblenz, 04.04.2000 - 2 Ws 190/00
    Dies gilt um so mehr, als der Verurteilte - was die Strafvollstreckungskammer völlig außer Betracht gelassen hat - in jüngster Zeit wegen weiterer Straftaten verurteilt worden ist, deren Begehung eine erhebliche kriminelle Energie erforderte und die für die gesamte Beurteilung seiner Person und seiner künftigen Lebensführung von nicht unerheblicher Bedeutung sind (vgl. Hans.OLG Bremen in StV 1984, 384).
  • OLG Düsseldorf, 10.07.1991 - 3 Ws 376/91
    Auszug aus OLG Koblenz, 04.04.2000 - 2 Ws 190/00
    Denn über die Frage, ob ein Verurteilter weitere, noch nicht rechtskräftig abgeurteilte Straftaten begangen hat, hat das mit der Aussetzungsfrage nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB befasste Gericht eigenverantwortlich nach dem ihm möglichen Erkenntnisstand zu entscheiden (vgl. Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 57 Rdnr. 6; OLG Hamm in NStZ 1992, 350; OLG Düsseldorf in StV 1992, 287, 288).
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