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OLG München, 01.04.2022 - 2 Ws 191/22, 2 Ws 192/22 |
Zitiervorschläge
OLG München, Entscheidung vom 01. April 2022 - 2 Ws 191/22, 2 Ws 192/22 (https://dejure.org/2022,32403)
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Volltextveröffentlichung
- BAYERN | RECHT
StPO § 298, § 311 Abs. 2, § 454 Abs. 3 S. 1
Beschwerde einer Betreuerin gegen Versagung vorzeitiger Strafentlassung
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Beschwerde einer Betreuerin gegen Versagung vorzeitiger Strafentlassung
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 18.01.2022 - 2 NöStVK 1089/21
- OLG München, 01.04.2022 - 2 Ws 191/22, 2 Ws 192/22
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamburg, 05.02.2021 - 2 Ws 4/21
Beteiligung des Betreuers in einem gegen den Betreuten durchgeführten Straf- oder …
Auszug aus OLG München, 01.04.2022 - 2 Ws 191/22
Eine Rechtsmittelbefugnis des gesetzlichen Betreuers im Strafverfahren besteht aber nur, wenn sein Aufgabenbereich sich speziell oder nach dem allgemeinen Umfang der Bestellung auf eine Betreuung in dem Straf- oder Vollstreckungsverfahren bezieht (…Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 64. Auflage 2021, § 298 Rn. 1; OLG Hamburg, Beschluss vom 05.02.2021 - 2 Ws 4/21, zitiert nach juris). - OLG Brandenburg, 23.12.2008 - 1 Ws 242/08
Bewährungswiderruf: Versäumung der Anfechtungsfrist durch unter Betreuung …
Auszug aus OLG München, 01.04.2022 - 2 Ws 191/22
Die Wirksamkeit von Zustellungen im Strafverfahren erfordert nämlich insoweit allein die Verhandlungsfähigkeit des Empfängers (OLG Brandenburg, Beschl. vom 23.12.2008 - 1 Ws 242/08 = NStZ-RR 2009, 219;… MüKoStPO/Valerius, 1. Aufl. 2014, § 37, Rn. 11).
- KG, 16.02.2023 - 2 Ws 1/23
Voraussetzungen des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung
Jede in der Bewährungszeit begangene Straftat von einigem Gewicht rechtfertigt, unabhängig davon, ob sie einschlägig oder nicht einschlägig ist, den Widerruf der Bewährungsentscheidung (std. Rspr., vgl. Senat, Beschlüsse vom 11. Januar 2023 - 2 Ws 192/22 -, vom 14. April 2014 - 2 Ws 116/14 - und vom 14. Oktober 2013 - 2 Ws 494-495/13 -, juris; alle m.w.N.).Die Erwartung künftiger Straffreiheit wird vielmehr durch jede Tat von nicht unerheblichem Gewicht in Frage gestellt, auch durch eine solche, die nicht mit Freiheitsstrafe geahndet wurde (vgl. Senat, Beschlüsse vom 11. Januar 2023 - 2 Ws 192/22 - und vom 17. Juni 2019 - 2 Ws 79/19 -).
- KG, 22.06.2023 - 3 Ws 29/23
Rechtsmitteleinlegung durch Betreuer
Das eigene Recht eines gesetzlichen Vertreters zur Rechtsmitteleinlegung gemäß § 298 StPO setzt für den Betreuer voraus, dass sich dessen Aufgabenbereich speziell oder nach dem allgemeinen Umfang der Bestellung auf eine Betreuung als Vertreter im Strafverfahren bezieht (BGH, Beschluss vom 2. September 2013 - 1 StR 369/13 - OLG München, Beschluss vom 1. April 2022 - 2 Ws 191/22 - OLG Brandenburg, Beschluss vom 25. Mai 2021 - 2 Ws 48/21 - OLG Hamburg, Beschlüsse vom 5. Februar 2021 - 2 Ws 4/21 - und vom 17. Juni 2013 - 2 Ws 23-25/13 - OLG Hamm, Beschluss vom 3. Mai 2007 - 4 Ws 209/07 -, jeweils juris; KG, Beschluss vom 15. Juni 2023 - 4 ORs 47/23 -).