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   OLG Hamburg, 03.09.2007 - 2 Ws 194/07   

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https://dejure.org/2007,26384
OLG Hamburg, 03.09.2007 - 2 Ws 194/07 (https://dejure.org/2007,26384)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.09.2007 - 2 Ws 194/07 (https://dejure.org/2007,26384)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. September 2007 - 2 Ws 194/07 (https://dejure.org/2007,26384)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    § 52 RVG
    Freispruch; Anrechung; Pflichtverteidigergebühr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung bereits gezahlter Pflichtverteidigergebühren auf zu erstattende Wahlverteidigergebühren; Beschwerdefrist und notwendiger Beschwerdewert im strafprozessualen Kostenfestsetzungsverfahren; Berechnung des konkreten Beschwerdewerts im strafprozessualen ...

  • Burhoff online

    Freispruch; Anrechung; Pflichtverteidigergebühr

  • Judicialis

    RVG § 52 Abs. 1 S. 2; ; StPO § 464b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Oldenburg, 25.01.2007 - 1 Ws 573/06

    Streit über den Umfang der Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten bei einem

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.09.2007 - 2 Ws 194/07
    Nach einer insbesondere zu Fällen des Teilfreispruches vertretenen Meinung waren nur die auf den Teilfreispruch entfallenden Pflichtverteidigergebühren auf die zu erstattenden Wahlverteidigergebühren anzurechnen (OLG Düsseldorf in NStZ-RR 1999, 64; OLG Celle in StV 2006, 33 f.; OLG Oldenburg in StraFo 2007, 127 f.).
  • BGH, 27.11.2002 - 2 ARs 239/02

    Keine Rechtsbeschwerde zum BGH gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.09.2007 - 2 Ws 194/07
    Sie gelten deshalb dort lediglich insoweit, als sie strafprozessualen Prinzipien nicht widersprechen (BGHSt 48, 106, 107 f.).
  • OLG Düsseldorf, 27.08.1997 - 3 Ws 625/97
    Auszug aus OLG Hamburg, 03.09.2007 - 2 Ws 194/07
    Nach einer insbesondere zu Fällen des Teilfreispruches vertretenen Meinung waren nur die auf den Teilfreispruch entfallenden Pflichtverteidigergebühren auf die zu erstattenden Wahlverteidigergebühren anzurechnen (OLG Düsseldorf in NStZ-RR 1999, 64; OLG Celle in StV 2006, 33 f.; OLG Oldenburg in StraFo 2007, 127 f.).
  • OLG Saarbrücken, 25.07.2000 - 1 Ws 57/00

    Anrechnung bereits erhaltener Pflichtverteidigervergütung auf den

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.09.2007 - 2 Ws 194/07
    Demgegenüber waren nach zutreffender und allein mit dem Gesetzeswortlaut zu vereinbarender anderer Auffassung in Fällen des Teilfreispruches und überhaupt bei auf Kostenquotelung beruhenden Erstattungsansprüchen von Beschuldigten die gesamten ausgezahlten Pflichtverteidigergebühren anzurechnen (HansOLG Hamburg in RPfl 1999 413 f.; Saarl. OLG in RPfl. 2000, 564 f.).
  • OLG Hamburg, 22.04.1999 - 2a Ws 91/99

    Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch des gerichtlich bestellten Verteidigers gegen

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.09.2007 - 2 Ws 194/07
    Demgegenüber waren nach zutreffender und allein mit dem Gesetzeswortlaut zu vereinbarender anderer Auffassung in Fällen des Teilfreispruches und überhaupt bei auf Kostenquotelung beruhenden Erstattungsansprüchen von Beschuldigten die gesamten ausgezahlten Pflichtverteidigergebühren anzurechnen (HansOLG Hamburg in RPfl 1999 413 f.; Saarl. OLG in RPfl. 2000, 564 f.).
  • OLG Celle, 05.04.2004 - 2 Ws 93/04

    Anrechnung von gezahlten Pflichtverteidigergebühren auf die zu erstattenden

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.09.2007 - 2 Ws 194/07
    Nach einer insbesondere zu Fällen des Teilfreispruches vertretenen Meinung waren nur die auf den Teilfreispruch entfallenden Pflichtverteidigergebühren auf die zu erstattenden Wahlverteidigergebühren anzurechnen (OLG Düsseldorf in NStZ-RR 1999, 64; OLG Celle in StV 2006, 33 f.; OLG Oldenburg in StraFo 2007, 127 f.).
  • OLG Frankfurt, 02.04.2008 - 2 Ws 211/07

    Kosten beim Teilfreispruch: Erstattung von ausscheidbaren Auslagen des

    Der Senat schließt sich der Rechtsauffassung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (vgl. Beschluss vom 03.09.2007 - 2 Ws 194/07 -, zit. nach juris ; vorangehend Beschluss vom 22.04.1999, Rpfleger 1999, 413 f., jew. m. w. N.; vgl. ferner Nachweise bei Burhoff - Volpert, RVG, 2. Aufl., Rz. 58 und zur a. A. Rz. 57, 59, § 52) an.

    Danach ist sowohl aus systematischen und teleologischen Gründen als auch nach den Gesetzesmaterialien davon auszugehen, dass "das Entfallen des Anspruchs auf Erstattung eines Teils der Wahlverteidigergebühren - weiterhin - pauschal und ohne Einschränkungen an die tatsächlich erfolgte Zahlung von Pflichtverteidigergebühren anknüpft und nicht an einen nach einer abstrakten Kostenquote zu berechnenden fiktiven Teilbetrag" (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 03.09.2007, a. a. O, ).

  • OLG Saarbrücken, 10.11.2015 - 1 Ws 197/15

    Umfang der Anrechnung gezahlter Pflichtverteidigergebühren bei einem

    An dieser von ihm bereits unter der Geltung der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung vertretenen (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Juli 2000 - 1 Ws 57/00 -, Rpfleger 2000, 564 f., Rn. 34 ff. nach juris) und auch unter der Geltung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes aufrechterhaltenen (vgl. Senatsbeschluss vom 25. März 2010 - 1 Ws 64/09 -) Auffassung, die auch von der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegend (vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 03.09.2007 - 2 Ws 194/07, Rn. 24 ff. nach juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 264 - Rn. 3 nach juris; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24.02.2010 - 1 Ws 700/09, Rn. 29 nach juris; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.01.2013 - 1 Ws 363/13, Rn. 20 nach juris; OLG Köln NStZ-RR 2013, 127 f. - Rn. 7 ff. nach juris; Thüringer OLG, Beschl. v. 28.02.2014 - 1 Ws 403/13, Rn. 16 f. nach juris; OLG Braunschweig NStZ-RR 2014, 263 f. - Rn. 13 nach juris; a. A.: OLG Celle NJW 2004, 2396 - Rn. 7 ff. nach juris; OLG Oldenburg StraFo 2007, 127 f. - Rn. 10 nach juris) sowie einem Teil der Literatur (vgl. Mayer/Kroiß, a. a. O., § 52 Rn. 2; Volpert, a. a. O., Teil B, § 52 RVG Rn. 57 ff. unter Aufgabe der in der Vorauflage vertretenen Auffassung; a. A.: Hartmann, Kostengesetze, 44. Aufl., § 52 RVG Rn. 11; NK-GK/Kotz, § 52 RVG Rn. 15; Löwe-Rosenberg/Hilger, a. a. O., § 465 Rn. 42)geteilt wird, hält der Senat auch unter Berücksichtigung der von dem Verteidiger hiergegen vorgebrachten Argumente fest.
  • OLG Jena, 28.02.2014 - 1 Ws 403/13

    Kostenfestsetzung bei teilweisem Freispruch

    Der Senat schließt sich insoweit den überzeugenden Ausführungen des OLG Hamburg (Rechtspfleger 1999, 413 und Beschluss vom 03.09.2007, 2 Ws 194/07 bei juris; ebenso: OLG Köln NStZ-RR 2013, 128; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 264; OLG Saarbrücken Rechtspfleger 2000, 464, 565; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.02.2010, III-1 Ws 700/09, bei juris) an.

    Durch die vollständige Verrechnung gezahlter Pflichtverteidigergebühren wird auch der anerkannte Grundsatz gewahrt, wonach ein Beschuldigter insgesamt nicht mehr als die Gebühren eines Wahlverteidigers zu zahlen haben soll (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 03.09.2007, 2 Ws 194/07 bei juris).

  • OLG Hamm, 17.02.2009 - 2 Ws 378/08

    Einziehungsgebühr; Eigentumssicherung; Gebührenanfall

    Ich verweise auf die Ausführungen in meiner dem Beschwerdeführer bekannten Stellungnahme vom 15.05.2007 (5651 E II -5 a. 192 Bd. 6; vgl. 13 KLs 46Js 151/06 Sdh. Beschwerde Bl. 131) zur seinerzeitigen Streitwertbeschwerde, die im dortigen Vorgang 2 Ws 194/2007 behandelt wurde und in der ich bereits umfassend dargestellt habe, warum eine Gebühr Nr. 4142 VV RVG vorliegend m. E. nicht entstanden ist.
  • OLG Düsseldorf, 24.02.2010 - 1 Ws 700/09

    Anrechnung der gezahlten Pflichtverteidigergebühren auf den Erstattungsanspruch

    Insoweit schließt sich der Senat den überzeugenden Ausführungen des OLG Hamburg (Rpfleger 1999, 413 und Beschluss vom 3. September 2007 [2 Ws 194/07] ; dem folgend OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 264; OLG Saarbrücken Rpfleger 2000, 564, 565) an.
  • OLG Celle, 21.04.2016 - 1 Ws 187/16

    Verrechnung der bereits ausgezahlten Pflichtverteidigergebühren mit dem Anspruch

    Der Senat folgt der in der jüngeren oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung mittlerweile ganz vorherrschenden Auffassung, dass ein Abzug sämtlicher Pflichtverteidigergebühren, wie er vorliegend vorgenommen und vom Beschwerdeführer beanstandet worden ist, rechtskonform ist (vgl. OLG Braunschweig , Beschluss vom 26. Mai 2014 - 1 Ws 144/14, NStZ-RR 2014, 263, OLG Köln, Beschluss vom 4. Januar 2013 - 2 Ws 837/12, NStZ-RR 2013, 127; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 2. April 2008 - 2 Ws 211/07, NStZ-RR 2008, 264; OLG Hamburg, Beschluss vom 3. September 2007 - 2 Ws 194/07).
  • OLG Köln, 04.01.2013 - 2 Ws 837/12

    Anrechnung der gesamten gezahlten Pflichtverteidigergebühren bei Anspruch auf

    (so : OLGe Düsseldorf, Beschluss vom 24.02.2010 - III-1 Ws 700/09-; Hamburg, Beschluss vom 03.09.2007 - 2 Ws 194/07 -, zitiert bei juris; Frankfurt in NStZ-RR 2008, 264; zum Recht der BRAGO: OLGe Hamburg, RPfleger 1999, 413; Saarbrücken RPfleger 2000, 564; weitere Nachweise bei Burhoff- Volpert, Straf- und Bußgeldsachen, 3. Aufl., § 52 RVG Randn. 58).
  • KG, 26.03.2012 - 1 Ws 24/12

    Erstattung der für den Teilfreispruch entstandenen Wahlverteidigervergütung

    Nach Wortlaut und Zweck der Vorschrift sind die gezahlten Pflichtverteidigergebühren auch bei einem Teilfreispruch in voller Höhe und nicht nur im Umfang des Obsiegens auf die der Staatskasse zur Last fallenden Wahlverteidigergebühren anzurechnen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluß vom 24. Februar 2010 - 1 Ws 700/09 - bei [...]; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 264; OLG Hamburg, Beschluß vom 3. September 2007 - 2 Ws 194/07 - bei [...]; OLG Saarbrücken, Beschluß vom 25. Juli 2000 - 1 Ws 57/00 - zu § 100 Abs. 1 Satz 2 BRAGO; Volpert in Burhoff (Hrsg.), RVG 3. Aufl., Rdn. 57 zu § 52 mwN; aA OLG Oldenburg StraFO 2007, 127 und OLG Celle NJW 2004, 2396 - jeweils zu § 100 Abs. 1 Satz 2 BRAGO).
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