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   OLG Köln, 06.05.2013 - III-2 Ws 200/13   

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https://dejure.org/2013,9455
OLG Köln, 06.05.2013 - III-2 Ws 200/13 (https://dejure.org/2013,9455)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.05.2013 - III-2 Ws 200/13 (https://dejure.org/2013,9455)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Mai 2013 - III-2 Ws 200/13 (https://dejure.org/2013,9455)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • StV 2013, 574
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09

    Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.2013 - 2 Ws 200/13
    Eine Anrechnung der Maßregelvollzugszeiten zwischen dem 22.01.2003 und dem 16.01.2006 ist weder entsprechend § 51 Abs. 1 StGB möglich, noch wird sie von der Weitergeltungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts zu § 67 Abs. 4 StGB vom 27.03.2012 (Beschluss, BvR 2258/09, BVerfGE 130, 372, zitiert nach juris ) gefordert.

    Als solcher kommt grundsätzlich die mögliche Entwertung eines bereits erzielten Therapieerfolges im Falle der Nichtanrechnung von Maßregelvollzugszeiten in Betracht (vgl. BVerfGE 130, 372, zitiert nach juris , Rn. 71), wie in dem seinerzeit vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall, der zu der Weitergeltungsanordnung nach § 35 BVerfGG führte.

  • BVerfG, 15.05.1999 - 2 BvR 116/99

    Nichtanrechnung sog verfahrensfremder Untersuchungshaft auf in anderer Sache

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.2013 - 2 Ws 200/13
    Dem steht auch nicht entgegen, dass das Bundesverfassungsgericht (Kammerbeschluss vom 15.05.1999, 2 BvR 116/99, NStZ 1999, 477, zitiert nach juris ) den Umstand, dass der dort Betroffene nach Beendigung der Untersuchungshaft Straftaten begangen hatte, die zu einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe führten, als nicht ausreichend ansah, um die Anrechnung von verfahrensfremder Untersuchungshaft auf diese Strafhaft auszuschließen.

    In diesem Rahmen erlangt dann, anders als in dem vom Bundesverfassungsgericht - - 2 BvR 116/99 - entschiedenen Fall, wiederum die Frage Bedeutung, ob generalpräventive Gesichtspunkte gegen die Annahme eines Härtefalles streiten, was, wie oben dargelegt (s. o., 3 b) aa)), der Fall ist.

  • OLG Köln, 02.03.2009 - 2 Ws 77/09

    Anrechnung verfahrensfremder U-Haft bei potentieller Gesamtstrafenfähigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.2013 - 2 Ws 200/13
    Der Verurteilte befand sich vom 13.11.2007 bis zur Entlassung am 04.06.2008 (nach Aufhebung des Haftbefehls durch das Oberlandesgericht Köln am 27.05.2008 [- 43 HEs 12/08 - 61 -] ) in Untersuchungshaft, die [durch Beschluss des Senats vom 02.03.2009 - 2 Ws 77/09] auf Strafhaft in dem (weiteren) Verfahren StA A. ... angerechnet wurde.

    Bemerkenswert ist, dass das vorliegende Verfahren trotz Inhaftierung des Verurteilten am 13.11.2007 und anschließender Vollziehung der Untersuchungshaft gegen ihn bis zur Aufhebung des seinerzeitigen Haftbefehls am 27.05.2008 jedenfalls nicht ausreichend gefördert wurde, um die Aufrechterhaltung der Haftanordnung rechtfertigen zu können, und dass der Senat auch nach Aufhebung des Haftbefehls bis zum 02.03.2009 keine weitere Verfahrensförderung feststellen konnte, mit der Folge, dass die in vorliegender Sache erlittene Untersuchungshaft auf die in dem seinerzeit bereits abgeschlossenen Verfahren StA A. ... verhängte Haftstrafe angerechnet wurde (vgl. Senatsentscheidung vom 02.03.2009 - 2 Ws 77/09 -).

  • BGH, 26.06.1997 - StB 30/96

    Anrechnung von verfahrensfremder Untersuchungshaft bei funktionaler

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.2013 - 2 Ws 200/13
    Der in § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB umschriebene Grundsatz der Verfahrenseinheit ist nicht notwendigerweise mit dem Begriff einer förmlichen, nach den Regeln des Prozessrechts durchgeführten Verbindung der in Betracht kommenden Verfahren gleichzusetzen, er ist vielmehr einer Auslegung zugänglich (vgl. BGH, Beschluss vom 26.06.1997, StB 30/96, NStZ 1998, 134, zitiert nach juris , m. w. Nw.).
  • BGH, 06.07.2011 - 2 StR 164/11

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.2013 - 2 Ws 200/13
    Eine zunächst zusätzlich angeordnete (erneute) Unterbringung in der Sicherungsverwahrung wurde im Revisionsrechtszug wegen der geänderten gesetzlichen Vorgaben aufgehoben (BGH, Beschluss vom 06.07.2011, 2 StR 164/11, Juris).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.2013 - 2 Ws 200/13
    Auch der Verfassungsgerichtsentscheidung vom 04.05.2011 (Urteil, 2 BvR 2333/08, BVerfGE 128, 326, zitiert nach juris ), die u.a. auch den revidierten § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB in der Fassung vom 22.10.2010 für verfassungswidrig erklärt hat, lässt sich nicht ohne weiteres entnehmen, dass dem Gesetzgeber von Verfassung wegen verwehrt wäre, auch bei schweren Eigentums- oder Vermögensdelikten die Anordnung von Sicherungsverwahrung vorzusehen (vgl. dazu auch Senatsentscheidung vom 28.02.2013, 2 Ws 81/13).
  • OLG Köln, 27.05.2008 - 43 HEs 12/08

    Überlastung der mit der Sache befassten Strafkammer als wichtiger Grund für die

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.2013 - 2 Ws 200/13
    Der Verurteilte befand sich vom 13.11.2007 bis zur Entlassung am 04.06.2008 (nach Aufhebung des Haftbefehls durch das Oberlandesgericht Köln am 27.05.2008 [- 43 HEs 12/08 - 61 -] ) in Untersuchungshaft, die [durch Beschluss des Senats vom 02.03.2009 - 2 Ws 77/09] auf Strafhaft in dem (weiteren) Verfahren StA A. ... angerechnet wurde.
  • OLG Köln, 28.02.2013 - 2 Ws 81/13

    Keine Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 79 Abs. 1 BVerfGG bei Weitergeltung

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.2013 - 2 Ws 200/13
    Auch der Verfassungsgerichtsentscheidung vom 04.05.2011 (Urteil, 2 BvR 2333/08, BVerfGE 128, 326, zitiert nach juris ), die u.a. auch den revidierten § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB in der Fassung vom 22.10.2010 für verfassungswidrig erklärt hat, lässt sich nicht ohne weiteres entnehmen, dass dem Gesetzgeber von Verfassung wegen verwehrt wäre, auch bei schweren Eigentums- oder Vermögensdelikten die Anordnung von Sicherungsverwahrung vorzusehen (vgl. dazu auch Senatsentscheidung vom 28.02.2013, 2 Ws 81/13).
  • OLG Karlsruhe, 23.08.2013 - 3 Ws 318/13

    Anrechnung früherer Haftzeiten auf die Strafe: Eintritt einer funktionalen

    In diesem Fall hat die Strafvollstreckung zugleich als Maßnahme zur Sicherung des anderen Verfahrens gedient (vgl. OLG Köln, B. v. 6.5.2013 - III-2 Ws 200/13 - zur Anrechnung verfahrensfremder Sicherungsverwahrung auf Freiheitsstrafe).
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