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OLG Frankfurt, 08.08.1973 - 2 Ws 200/72 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1973, 1991
Wird zitiert von ...
- LG Potsdam, 09.01.2014 - 24 Qs 151/13
Kostenfestsetzung in Bußgeldverfahren: Gebühren- und Auslagenanspruch bei …
Die Verweisung in § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO auf § 91 Abs. 2 ZPO kann allerdings - entgegen einer früher teilweise vertretenen und offenbar auch vom Beschwerdeführer favorisierten Ansicht (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1973, 1991; LG Wuppertal, NJW 1975, 2309; LG Mainz, NJW 1979, 1897) - nicht dahin verstanden werden, wegen des Wortlauts der Regelung des § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO (danach sind dem Rechtsanwalt in eigener Sache die Gebühren und Auslagen zu erstatten, die er als Gebühren und Auslagen eines bevollmächtigten Rechtsanwalts erstattet verlangen könnte) stehe ein anwaltlicher Gebührenanspruch auch einem sich selbst verteidigenden Rechtsanwalt zu.