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   OLG Hamm, 06.10.1978 - 2 Ws 206/78   

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OLG Hamm, 06.10.1978 - 2 Ws 206/78 (https://dejure.org/1978,16999)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.10.1978 - 2 Ws 206/78 (https://dejure.org/1978,16999)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Oktober 1978 - 2 Ws 206/78 (https://dejure.org/1978,16999)
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Wird zitiert von ... (4)

  • AG Bamberg, 07.09.2017 - 23 OWi 2311 Js 9332/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung des

    Auf gegenteilige Auskünfte seines Verteidigers, wie etwa über den Verlegungsantrag werde rechtzeitig entschieden werden (Kammergericht a.a.O.), der Termin sei aufgehoben (LG Köln, Beschluss vom 10. August 1981 - 107 Qs Owi 761/81 -, MDR 1982, 73) oder der Hauptverhandlungstag werde sicher nicht bestehen bleiben (OLG Hamm, Beschluss vom 6. Oktober 1978 - 2 Ws 206/78 -, JMBl NW 1979, 20 f., Orientierungssatz in juris), darf er sich nicht verlassen (zusammenfassend LG Berlin, Beschluss vom 12. Mai 2011 - 506 Qs 55/11 -, Rn. 10 m.w.N., juris; zustimmend Krenberger, jurisPR-VerkR 3/2012 Anm. 6, juris).
  • OLG Hamm, 08.12.2011 - 5 RVs 99/11

    Berufungshauptverhandlung, vergessener Termin, Wiedereinsetzung

    Das Ausbleiben eines Angeklagten in der Hauptverhandlung ist nur dann entschuldigt, wenn ihm bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalles daraus billigerweise kein Vorwurf gemacht werden kann (OLG Hamm, Beschluss vom 06.10.1978, 2 Ws 206/78, über juris, Rn. 6).
  • LG Potsdam, 03.04.2013 - 24 Qs 51/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Bußgeldverfahren: Auskunft des

    Das Mitverschulden des Betroffenen an der Versäumung des Hauptverhandlungstermins schließt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 06.10.1978, 2 Ws 206/78, bei juris; LG Berlin, aaO).
  • LG Berlin, 20.04.2015 - 538 Qs 42/15

    Persönliches Erscheinen und Verlass auf Verteidiger

    Das Ausbleiben eines Betroffenen in der Hauptverhandlung ist entschuldigt, wenn ihm daraus bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalles billigerweise kein Vorwurf gemacht werden kann (OLG Hamm, Beschluss vom 6. Oktober 1978 - 2 Ws 206/78, über juris, Rn. 6).
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