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   OLG Hamm, 20.08.2009 - 2 Ws 207/09   

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OLG Hamm, 20.08.2009 - 2 Ws 207/09 (https://dejure.org/2009,11058)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.08.2009 - 2 Ws 207/09 (https://dejure.org/2009,11058)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. August 2009 - 2 Ws 207/09 (https://dejure.org/2009,11058)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; Untersagung jeglicher Art von Finanzdienstleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 90
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamburg, 04.03.2008 - 2 Ws 205/07

    Berufsverbotsgleiche Führungsaufsichtsweisung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2009 - 2 Ws 207/09
    Dies ist der Fall, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig, unzumutbar (Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2002 - 2 Ws 475/02 - = VRS 104, 372, 374; OLG Hamm, MDR 1975, 1041; OLG Koblenz, MDR 1976, 946) oder zu unbestimmt ist (Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 04. März 2008 - 2 Ws 205/07 -, zitiert nach juris Rn. 24) oder nicht auf rechtsfehlerfreier Ermessensausübung beruht (vergleiche dazu: Senatsbeschluss in dieser Sache vom 19. März 2009 - 2 Ws 40/09 - ).

    Nach Sinn und Zusammenhang des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes, das die früheren Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen, für das Versicherungswesen und für den Wertpapierhandel in einer Bundesanstalt zusammengefasst hat (§ 1 FinDAG), sind damit sämtliche Dienstleistungen gemeint, die sich auf Kapitalanlagen und andere Finanzprodukte, insbesondere Kredite, Bausparverträge und Versicherungen beziehen (Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 04. März 2008 - 2 Ws 205/07 - , zitiert nach juris Rn. 34).

    Entgegen der überwiegenden Meinung in der Literatur (Fischer, StGB, 56. Aufl., § 68 b Rn. 6 i.V.m. § 56 c Rn. 4 mit weiteren Nachweisen; vergleiche auch die umfangreichen Nachweise bei: Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 04. März 2008 - 2 Ws 205/07 -, zitiert nach juris Rn. 38) ist die angefochtene Weisung auch nicht deshalb gesetzeswidrig, weil sie in ihrer Wirkung einem Berufsverbot gemäß § 70 StGB gleichkommt.

    Im Anschluss an die vom Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg in seinem Beschluss vom 04. März 2008 zu dem Aktenzeichen 2 Ws 205/07 vertretenen Ansicht hält auch der Senat es weder für verfassungs- noch einfachrechtlich ausgeschlossen, auf der Grundlage des § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StGB solche Tätigkeitsverbote anzuordnen, die in ihrer Wirkung einem Berufsverbot nach § 70 StGB gleichkommen.

    Die in § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StGB enthaltene Formulierung " bestimmte Tätigkeiten" enthält nach allgemeinem Sprachverständnis gerade keine Beschränkung auf singuläre Tätigkeiten, sondern umfasst auch mannigfaltige Tätigkeiten, die sich in summa zu einem oder sogar mehreren Berufen verdichten können (Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 04. März 2008 - 2 Ws 205/07 -, zitiert nach juris Rn. 40; offengelassen noch von: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08. Dezember 1994 - 2 Ws 219/94 -, zitiert nach juris Leitsatz 1 und Rn. 6).

    Um dieses Ziel zu erreichen, das letztlich der Resozialisierung des Verurteilten dient, kann je nach Sachlage die Untersagung spezieller Tätigkeitsbereiche innerhalb eines bestimmten Berufsbildes oder die Untersagung bestimmter Berufe in ihrer Gesamtheit erforderlich sein (Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 04. März 2008 - 2 Ws 205/07 -, zitiert nach juris Rn. 44, vergleiche dort auch Rn. 45 ff. zu dieser Auslegung aus dem historischen Willen des Gesetzgebers).

    Dabei ist der Senat im Anschluss an die von dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg in seinem Beschluss vom 04. März 2007 - 2 Ws 205/07 - , vertretene Meinung der Ansicht, dass die Erteilung einer Weisung nach § 68 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StGB nicht an dieselben Voraussetzungen wie die Erteilung eines Berufsverbotes nach § 70 StGB - insbesondere nicht an die sogenannte berufstypische Verbindung zwischen strafbarer Handlung und ausgeübter Berufstätigkeit - geknüpft ist (Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 04. März 2008 - 2 Ws 205/07 -, zitiert nach juris Rn. 61; a.A. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08. Dezember 1994 - 2 Ws 219/94 _ , zitiert nach juris Leitsatz 2 und Rn. 7 - 9).

  • OLG Karlsruhe, 08.12.1994 - 2 Ws 219/94
    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2009 - 2 Ws 207/09
    Die in § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StGB enthaltene Formulierung " bestimmte Tätigkeiten" enthält nach allgemeinem Sprachverständnis gerade keine Beschränkung auf singuläre Tätigkeiten, sondern umfasst auch mannigfaltige Tätigkeiten, die sich in summa zu einem oder sogar mehreren Berufen verdichten können (Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 04. März 2008 - 2 Ws 205/07 -, zitiert nach juris Rn. 40; offengelassen noch von: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08. Dezember 1994 - 2 Ws 219/94 -, zitiert nach juris Leitsatz 1 und Rn. 6).

    Dabei ist der Senat im Anschluss an die von dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg in seinem Beschluss vom 04. März 2007 - 2 Ws 205/07 - , vertretene Meinung der Ansicht, dass die Erteilung einer Weisung nach § 68 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StGB nicht an dieselben Voraussetzungen wie die Erteilung eines Berufsverbotes nach § 70 StGB - insbesondere nicht an die sogenannte berufstypische Verbindung zwischen strafbarer Handlung und ausgeübter Berufstätigkeit - geknüpft ist (Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 04. März 2008 - 2 Ws 205/07 -, zitiert nach juris Rn. 61; a.A. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08. Dezember 1994 - 2 Ws 219/94 _ , zitiert nach juris Leitsatz 2 und Rn. 7 - 9).

  • OLG Hamm, 19.03.2009 - 2 Ws 40/09

    Führungsaufsicht; Begründung; Weisungen; Aufhebung; Zurückverweisung; StVK

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2009 - 2 Ws 207/09
    Auf die Beschwerde des Verurteilten vom 21. Januar 2009 hat der Senat durch Beschluss vom 19. März 2009 - 2 Ws 40/09 - den angefochtenen Beschluss mangels ausreichender Anordnungsbegründung aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Hagen zurückverwiesen.

    Dies ist der Fall, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig, unzumutbar (Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2002 - 2 Ws 475/02 - = VRS 104, 372, 374; OLG Hamm, MDR 1975, 1041; OLG Koblenz, MDR 1976, 946) oder zu unbestimmt ist (Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 04. März 2008 - 2 Ws 205/07 -, zitiert nach juris Rn. 24) oder nicht auf rechtsfehlerfreier Ermessensausübung beruht (vergleiche dazu: Senatsbeschluss in dieser Sache vom 19. März 2009 - 2 Ws 40/09 - ).

  • BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 438/65

    Berufsverbot II

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2009 - 2 Ws 207/09
    Eingriffe auf der Stufe der Berufswahl sind grundsätzlich dann verfassungsrechtlich gerechtfertigt, wenn dies zum Schutz eines überragend wichtigen Gemeinschaftsgutes geboten ist, das der Freiheit des Einzelnen vorgeht (BVerfGE 25, 88, 101 ; Mann in: Sachs, GG, 5. Aufl., Art. 12 Rn. 133) und das vorliegend im Schutz der Allgemeinheit vor Straftaten des Verurteilten im Tätigkeitsbereich "Finanzdienstleistungen" zu sehen ist.
  • BGH, 14.06.1956 - 3 StR 37/56
    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2009 - 2 Ws 207/09
    Nach überwiegender Auffassung ist dadurch die Möglichkeit eröffnet, die Ausübung eines Berufes zu verbieten (vergleiche dazu bereits: BGHSt 9, 258, 259-260 - noch zu § 24 Abs. 1 StGB a.F.; a.A. wohl: Fischer, StGB, 56. Aufl., § 56 c Rn. 4).
  • LG Hamburg, 23.07.1976 - StVK 158/76
    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2009 - 2 Ws 207/09
    Dies ist der Fall, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig, unzumutbar (Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2002 - 2 Ws 475/02 - = VRS 104, 372, 374; OLG Hamm, MDR 1975, 1041; OLG Koblenz, MDR 1976, 946) oder zu unbestimmt ist (Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 04. März 2008 - 2 Ws 205/07 -, zitiert nach juris Rn. 24) oder nicht auf rechtsfehlerfreier Ermessensausübung beruht (vergleiche dazu: Senatsbeschluss in dieser Sache vom 19. März 2009 - 2 Ws 40/09 - ).
  • OLG Koblenz, 24.07.1975 - 1 Ws 462/75

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für einen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2009 - 2 Ws 207/09
    Dies ist der Fall, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig, unzumutbar (Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2002 - 2 Ws 475/02 - = VRS 104, 372, 374; OLG Hamm, MDR 1975, 1041; OLG Koblenz, MDR 1976, 946) oder zu unbestimmt ist (Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 04. März 2008 - 2 Ws 205/07 -, zitiert nach juris Rn. 24) oder nicht auf rechtsfehlerfreier Ermessensausübung beruht (vergleiche dazu: Senatsbeschluss in dieser Sache vom 19. März 2009 - 2 Ws 40/09 - ).
  • OLG Hamm, 14.11.2013 - 3 Ws 279/13

    Zulässigkeit eines einem Berufsverbot gleichkommenden Tätigkeitsverbots im Rahmen

    2. Strafsenat], NStZ-RR 2010, 90).

    Denn der Senat schließt sich der überzeugend begründeten Auffassung des hiesigen 2. Strafsenats (OLG Hamm [2. Strafsenat], NStZ-RR 2010, 90 m. w. Nachweisen auch zur Gegenauffassung) an, nach der es im Rahmen der Führungsaufsicht auf der Grundlage von § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB grundsätzlich möglich ist, auch Tätigkeitsverbote auszusprechen, die in ihrer Wirkung einem Berufsverbot gleichkommen.

  • OLG Frankfurt, 10.08.2010 - 3 Ws 423/10

    Führungsaufsicht: Umfassendes Verbot des Führens und Haltens von Kraftfahrzeugen

    Im Grundsatz sieht der Senat damit aber keine durchgreifenden Anhaltspunkte, die gegen ein umfassendes Verbot des Führens und Haltens von Kraftfahrzeugen im Wege der Führungsaufsichtweisung sprechen würden (so auch zur ähnlich gelagerten Problematik beim Verhältnis zwischen § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StGB und § 70 StGB: OLG Hamburg, Beschluss vom 04.03.2008, Az. 2 Ws 205/07, OLG Hamm, Beschluss vom 20.08.2009, Az. 2 Ws 207/09; jeweils zit. nach Juris; a.A. aber insoweit OLG Jena, Beschluss vom 02.03.2006, Az. 1 Ws 66/06; zit. nach Juris).
  • KG, 11.06.2015 - 2 Ws 124/15

    Führungsaufsicht; Aufenthaltsweisung bei Fernfahrer

    Vorliegend rechtfertigt der in der angefochtenen Entscheidung genannten Schutz der Allgemeinheit vor erneuten Straftaten des Verurteilten den Eingriff (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20. August 2009 - 2 Ws 207/09 -).
  • OLG Frankfurt, 16.01.2020 - 3 Ws 903/19

    Therapieweisung nach § 68b Abs. 2 Satz 2 StGB trotz fehlender Einwilligung des

    Dies ist der Fall, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig, unzumutbar oder zu unbestimmt sind oder nicht auf rechtsfehlerfreier Ermessensausübung beruhen (Senat, Beschlüsse vom 18. Dezember 2018 - 3 Ws 886/18 und 23. Oktober 2015 - 3 Ws 244/16; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 90; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl. 2019, § 453 Rn. 12).
  • KG, 06.12.2016 - 2 Ws 248/16

    Beschwerde gegen Weisungen für die Dauer der Führungsaufsicht: Voraussetzungen

    Der Senat hat sich der letztlich überzeugend begründeten Auffassung der Oberlandesgerichte Hamburg und Hamm angeschlossen (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 4. März 2008 - 2 Ws 205/07 - [juris]; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 90 mit weit. Nachweisen auch zur Gegenauffassung; vgl. Senat, Beschluss vom 2. September 2015 - 2 Ws 198/15 - [juris]).
  • KG, 02.09.2015 - 2 Ws 198/15

    Verhältnis von § 68b Abs. 1 Nr. 4 StGB zu § 70 StGB

    Er schließt sich der letztlich überzeugend begründeten Auffassung der Oberlandesgerichte Hamburg und Hamm an (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 4. März 2008 - 2 Ws 205/07 - [juris]; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 90 mit weit. Nachweisen auch zur Gegenauffassung).
  • OLG Koblenz, 13.02.2017 - 2 Ws 66/17

    Beschwerdeverfahren gegen eine Weisung in der Führungsaufsicht: Prüfungsumfang

    Dem folgend ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte überwiegend anerkannt, dass eine auf § 68b Abs. 1 Nr. 4 StGB gestützte Weisung nicht deshalb gesetzwidrig ist, weil sie in ihrer Wirkung einem Berufsverbot gleichkommt (KG, 2 Ws 198/15 v. 02.09.2015, juris Rn. 29, StV 2016, 667 f.; OLG Hamm, 2 Ws 207/09 v. 20.08.2009, juris Rn. 19, NStZ-RR 2010, 90 f., und OLG Hamburg, 2 Ws 205/07 v. 04.03.2008, juris Rn. 32, StraFo 2008, 481 ff., beide mwN auch zur Gegenauffassung).
  • OLG Frankfurt, 11.09.2012 - 3 Ws 771/12

    Berufsausübungsverbot als Bewährungsweisung

    Die Bewährungsweisung, Anordnungen bezüglich der Arbeit zu befolgen, eröffnet die Möglichkeit, die Ausübung eines bestimmten Berufs zu verbieten (BGHSt 9, 258, 260; HansOLG Hamburg StraFo 2008, 481; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 90; OLG Nürnberg OLGSt StGB § 57 Nr. 30).
  • OLG Koblenz, 08.05.2017 - 2 Ws 226/17

    Beschwerde gegen eine für die Dauer der Führungsaufsicht erteilte Weisung:

    Dem folgend ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte überwiegend anerkannt, dass eine auf § 68b Abs. 1 Nr. 4 StGB gestützte Weisung nicht deshalb gesetzwidrig ist, weil sie in ihrer Wirkung einem Berufsverbot gleichkommt (KG, 2 Ws 198/15 v. 02.09.2015, juris Rn. 29, StV 2016, 667 f.; OLG Hamm, 2 Ws 207/09 v. 20.08.2009, juris Rn. 19, NStZ-RR 2010, 90 f., und OLG Hamburg, 2 Ws 205/07 v. 04.03.2008, juris Rn. 32, StraFo 2008, 481 ff., beide mwN auch zur Gegenauffassung).
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