Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 13.01.2010

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 21.01.2010 - 2 Ws 21/10   

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https://dejure.org/2010,18201
OLG Koblenz, 21.01.2010 - 2 Ws 21/10 (https://dejure.org/2010,18201)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.01.2010 - 2 Ws 21/10 (https://dejure.org/2010,18201)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - 2 Ws 21/10 (https://dejure.org/2010,18201)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 66 Abs 4 S 1 GKG, Nr 9005 GKVerz, Nr 9014 GKVerz, § 464a Abs 1 S 1 StPO, § 1 Abs 1 ZuSEG
    Berücksichtigung von im Ermittlungsverfahren veranlassten Gutachterkosten; Sachverständigenentschädigung für eine von der Staatsanwaltschaft beauftragte Arzthelferin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Bemessung der Kosten im Strafverfahren; Berücksichtigung entstandener Gutachterkosten im Ermittlungsverfahren; Voraussetzungen für die Kostenentschädigung einer Arzthelferin im Falle einer Heranziehung als Sachverständige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Kosten des Verfahrens; Im Ermittlungsverfahren entstandene Gutachterkosten; Entschädigung einer als Sachverständige herangezogenen Arzthelferin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 23.12.2008 - 1 Ws 1/07

    Strafverfahren: Abrechnung von Sachverständigenkosten für Wirtschaftsreferenten

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.01.2010 - 2 Ws 21/10
    Voraussetzung ist dabei jeweils, dass die angesetzten Beträge nach den Bestimmungen des Justizvergütungsgesetzes (JVEG) bzw. im vorliegenden Fall nach dem gemäß § 25 JVEG anzuwendenden Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZVEG) demGrunde und der Höhe nach berechtigt sind (OLG Koblenz NStZ-RR 1998, 127; KG NStZ-RR 2009, 190 ff.).
  • OLG Koblenz, 04.12.1997 - 1 Ws 719/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 21.01.2010 - 2 Ws 21/10
    Voraussetzung ist dabei jeweils, dass die angesetzten Beträge nach den Bestimmungen des Justizvergütungsgesetzes (JVEG) bzw. im vorliegenden Fall nach dem gemäß § 25 JVEG anzuwendenden Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZVEG) demGrunde und der Höhe nach berechtigt sind (OLG Koblenz NStZ-RR 1998, 127; KG NStZ-RR 2009, 190 ff.).
  • OLG Zweibrücken, 08.10.2003 - 1 Ws 353/03

    Unterbrechung der Strafverfolgungsverjährung durch Beauftragung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.01.2010 - 2 Ws 21/10
    Die Sichtung und Erhebung vorhandenen Datenmaterials gehört nur zur Tätigkeit eines Sachverständigen und ist für diese Tätigkeit nur dann typisch, wenn es zu ihrer Durchführung entscheidend auf seine Sachkunde ankommt, d.h. die Sichtung der Geschäftsunterlagen ohne seine besondere Sachkunde nicht oder nur unter besonders erschwerten Umständen (Sichtbarmachung von Daten auf Grund besonderer, nicht jedermann zur Verfügung stehender technischer Möglichkeiten und Kenntnisse) möglich wäre oder die Datenerhebung zur Klärung bestimmter sachverständig zu beurteilender Zusammenhänge erforderlich ist und zur Vorbereitung einer schließlich zu erstellenden gutachterlichen Äußerung ausgeführt wird (vgl. OLG Zweibrücken NStZ-RR 2004, 298, 299).
  • OLG Saarbrücken, 20.09.2018 - 1 Ws 104/18

    Strafverurteilung wegen Besitzes und Verbreitung kinderpornographischer

    Hierzu zählen die gemäß § 3 Abs. 2 GKG i. V. mit Nrn. 9005, 9015 KV GKG in voller Höhe zu erhebenden Kosten für nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) zu zahlende Beträge und somit auch die von der Staatskasse an einen Sachverständigen nach dem JVEG zu zahlende Vergütung für ein zur Vorbereitung der öffentlichen Klage eingeholtes Sachverständigengutachten (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 21.01.2010 - 2 Ws 21/10, juris Rn. 5; NStZ-RR 2010, 359 - juris Rn. 21 ff.; Schleswig-Holsteinisches OLG NStZ-RR 2017, 127 f. - juris Rn. 7 ff.; KG NStZ-RR 2009, 190, 191; KG, Beschl. v. 25.07.2018 - 1 Ws 65/17; Meyer-Goßner/ Schmitt , a. a. O.).

    Entscheidend für die Einordnung eines beauftragten Dritten als Sachverständiger ist somit, dass es zur Durchführung des Auftrags auf seine besondere Sachkunde ankommt (vgl. (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 21.01.2010 - 2 Ws 21/10, juris Rn. 6; NStZ-RR 2010, 359 - juris Rn. 22; KG, Beschl. v. 25.07.2018 - 1 Ws 65/17).

    Dementsprechend wird die Sichtung und Erhebung vorhandenen Datenmaterials in der obergerichtlichen Rechtsprechung dann als Sachverständigentätigkeit angesehen, wenn es zu ihrer Durchführung entscheidend auf die Sachkunde des im Rahmen des erteilten Auftrags unabhängig und eigenverantwortlich tätigen Dritten ankommt, wenn also die Sichtung der Geschäftsunterlagen ohne die besondere Sachkunde des Beauftragten nicht oder nur unter besonders erschwerten Umständen (Sichtbarmachen von Daten aufgrund besonderer, nicht jedermann zur Verfügung stehender technischer Möglichkeiten und Kenntnisse) möglich wäre oder die Datenerhebung zur Klärung bestimmter sachverständig zu beurteilender Zusammenhänge erforderlich ist und zur Vorbereitung einer schließlich zu erstellenden gutachterlichen Äußerung ausgeführt wird (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 21.01.2010 - 2 Ws 21/10, juris Rn. 6; NStZ-RR 2010, 359 - juris Rn. 22; KG, Beschl. v. 25.07.2018 - 1 Ws 65/17).

    So verhält es sich etwa dann, wenn einer von der Staatsanwaltschaft herangezogenen Arzthelferin nicht lediglich die bloße Sichtung von sichergestellten Unterlagen einer Arztpraxis oblag, sondern sie unter Einsatz von nicht jedermann zur Verfügung stehenden und beherrschten Rechenprogrammen und ihrer besonderen Sachkunde im ärztlichen Abrechnungswesen die ermittlungsrelevanten Tatsachen fest- und zusammengestellt hatte (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 21.01.2010 - 2 Ws 21/10, juris Rn. 7; NStZ-RR 2010, 359 - juris Rn. 23).

    Keine Sachverständigentätigkeit liegt hingegen vor, wenn der im Ermittlungsverfahren eingeschaltete Dritte als bloßer Ermittlungsgehilfe der Staatsanwaltschaft tätig geworden ist (vgl. KG NStZ-RR 2009, 190, 191; OLG Koblenz, Beschl. v. 21.01.2010 - 2 Ws 21/10, juris Rn. 6; NStZ-RR 2010, 359 - juris Rn. 22).

  • OLG Koblenz, 16.07.2010 - 1 Ws 189/10

    Kosten des Ermittlungsverfahrens: Prüfungskompetenz des Erinnerungsgerichts und

    Bemerkungen: Zu 2. und 3.: vgl. BVerfGE 28, 10 ff. = NJW 1970, 853 f. Zu 4.: Anschluss an 2. Strafsenat, Beschluss vom 21.01.2010 - 2 Ws 21/10 -].

    Voraussetzung für die Berücksichtigung im Kostenansatz ist dabei jeweils, dass die angesetzten Beträge nach den Bestimmungen des JVEG bzw. des ZSEG demGrunde und der Höhe nach berechtigt sind (Senat, NStZ-RR 1998, 127; OLG Koblenz, 2. Strafsenat, Beschluss vom 21.01.2010 - 2 Ws 21/10 -, juris; KG NStZ-RR 2009, 190 ff.).

  • LG Hamburg, 07.08.2019 - 631 Qs 27/19

    Erstattung der Sachverständigenkosten für die Sichtung und Auswertung von Dateien

    Hierzu zählen die gem. § 3 Abs. 2 GKG i.V.m. Nr. 9005, 9015 KV GKG in voller Höhe zu erhebenden Kosten für nach dem JVEG zu zahlende Beträge und somit auch die von der Staatskasse an einen Sachverständigen nach dem JVEG zu zahlende Vergütung für ein zur Vorbereitung der öffentlichen Klage eingeholtes Sachverständigengutachten (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 21.01.2010, 2 Ws 21/10; KG, Beschluss vom 25.07.2018, 1 Ws 65/17; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O.).
  • LG Düsseldorf, 16.11.2018 - 4 Qs 69/18
    Hierzu zählen die gemäß § 3 Abs. 2 GKG i. V. m. Nrn. 9005, 9015 KV GKG in voller Höhe zu erhebenden Kosten für nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) zu zahlenden Beträge und somit auch die von der Staatskasse an einen Sachverständigen nach dem JVEG zu zahlende Vergütung für ein zur Vorbereitung der öffentlichen Klage eingeholtes Sachverständigengutachten (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 21.01.2010 - 2 Ws 21/10, Rn. 5 - zitiert nach juris; Beschl. v. 16.07.2010 - 1 Ws 189/10, Rn. 21 - zitiert nach juris, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2010, 359).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.01.2010 - 2 Ws 20 - 21/10, 2 Ws 20/10, 2 Ws 21/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,22574
OLG Köln, 13.01.2010 - 2 Ws 20 - 21/10, 2 Ws 20/10, 2 Ws 21/10 (https://dejure.org/2010,22574)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.01.2010 - 2 Ws 20 - 21/10, 2 Ws 20/10, 2 Ws 21/10 (https://dejure.org/2010,22574)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Januar 2010 - 2 Ws 20 - 21/10, 2 Ws 20/10, 2 Ws 21/10 (https://dejure.org/2010,22574)
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Köln, 13.04.2012 - 2 Ws 197/12

    Entscheidung über das Entfallen der Führungsaufsicht nach Vollstreckung eines

    Zweifel an einer solchen Prognose gehen zu Lasten des Verurteilten (vgl. SenE vom 13.01.2010 - 2 Ws 21/10; Fischer, StGB, 59. Auflage, § 68 f Rn. 9).

    Das Entfallen der Führungsaufsicht ist ausnahmsweise gerechtfertigt, wenn im letzten Stadium des Strafvollzuges Umstände eingetreten sind, die nunmehr eine günstige Prognose ermöglichen, die Aussetzung des Strafrestes aber nicht mehr beschlossen werden konnte (vgl. SenE vom 13.01.2010 - 2 Ws 21/10 - Fischer, StGB, 59. Auflage, § 68 f Rn. 9).

  • OLG Hamm, 21.09.2010 - 3 Ws 411/10

    Eintritt der Führungsaufsicht im Fall der Anschlussvollstreckung; Anwendbarkeit

    Der Senat teilt die Auffassung, wonach aufgrund teleologischer Auslegung des § 68 e Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StGB diese Vorschrift auch auf gleichzeitig eintretende Führungsaufsichten anzuwenden ist (vgl. hierzu OLG Nürnberg, BeckRS 2008, 5017; anders unter maßgeblicher Orientierung an dem Wortlaut der Vorschrift: OLG Köln, Beschl. v. 13.01.2010 - 2 Ws 20-21/10).
  • OLG Köln, 22.11.2012 - 2 Ws 776/12

    Voraussetzung für die Weisung der Alkoholabstinenz im Rahmen der Führungsaufsicht

    Praktisch kommt eine Anordnung nach § 68 f Abs. 2 StGB nur in Betracht, wenn im letzten Stadium des Vollzugs Umstände eintreten, die eine positive Prognose ermöglichen, eine Aussetzung des Strafrestes aber nicht mehr beschlossen werden konnte (vgl. Senat in ständiger Rechtsprechung; zuletzt Beschlüsse v. 13.01.2010, 2 Ws 20-21/10 - 09.07.2010, - 2 Ws 418/10 - 01.03.2012 - 2 Ws 171/12).
  • OLG Jena, 09.07.2012 - 1 Ws 218/12

    Führungsaufsicht: Gleichzeitig eintretende Führungsaufsichten nach Vollverbüßung

    Das Oberlandesgericht Köln hat im Beschluss vom 13.1.2010 (Az. 2 Ws 20-21/10, bei juris) unter Hinweis auf den Gesetzeswortlaut die Auffassung vertreten, § 68e Abs. 1 Nr. 3 StGB stehe dem gleichzeitigen Eintritt der Führungsaufsicht gemäß § 68f Abs. 1 StGB in mehreren Verfahren nicht entgegen.
  • OLG Köln, 04.04.2014 - 2 Ws 181/14

    Ausnahmecharakter des Entfallens von Führungsaufsicht

    Praktisch kommt eine Anordnung nach § 68 f Abs. 2 StGB nur in Betracht, wenn im letzten Stadium des Vollzugs Umstände eintreten, die eine positive Prognose ermöglichen, eine Aussetzung des Strafrestes aber nicht mehr beschlossen werden konnte (zu vgl. u.a. SenE v. 13.01.2010, 2 Ws 20-21/10 - 09.07.2010, - 2 Ws 418/10 - 01.03.2012 - 2 Ws 171/12 - 24.01.2013, - 2 Ws 22/13 - ).
  • OLG Köln, 19.09.2011 - 2 Ws 581/11

    Prüfungsumfang des Rechtsmittelgerichts im Rahmen der Führungsaufsicht

    Praktisch kommt eine Anordnung nach § 68 f Abs. 2 StGB nur in Betracht, wenn im letzten Stadium des Vollzugs Umstände eintreten, die eine positive Prognose ermöglichen, eine Aussetzung des Strafrestes aber nicht mehr beschlossen werden konnte (vgl. Senat 15.04.2004, - 2 Ws 163+169/04 - 18.05.2005, - 2 Ws 214/05 - 04.05.2006, - 2 Ws 194/06 - 09.01.2008, - 2 Ws 7/08 - 13.01.2010, 2 Ws 20-21/10 - 09.07.2010, - 2 Ws 418/10 -).
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