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   OLG Karlsruhe, 18.07.2016 - 2 Ws 211/16   

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https://dejure.org/2016,21918
OLG Karlsruhe, 18.07.2016 - 2 Ws 211/16 (https://dejure.org/2016,21918)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.07.2016 - 2 Ws 211/16 (https://dejure.org/2016,21918)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Juli 2016 - 2 Ws 211/16 (https://dejure.org/2016,21918)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Einkauf alkoholfreien Bieres durch einen Sicherungsverwahrten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Sicherungsverwahrten auf Einkauf alkoholfreien Bieres

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 20 Abs 1 JVollzVGB BW 2009, § 20 Abs 2 JVollzVGB BW 2009
    Maßregelvollzug: Ausschluss des Einkaufs alkoholfreien Bieres durch Sicherungsverwahrte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkauf alkoholfreien Bieres

  • rechtsportal.de

    JVollzGB V § 20 Abs. 1 S. 2
    Anspruch eines Sicherungsverwahrten auf Einkauf alkoholfreien Bieres

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 22.11.2011 - 1 Vollz (Ws) 421/11

    Verbot des Nachschiebens von Gründen; (Mit-) Berücksichtigung nachgeschobener

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.07.2016 - 2 Ws 211/16
    Welche Artikel in das Angebot aufgenommen werden, wie der Einkauf zu organisieren ist und wie oft Gelegenheit zum Einkauf gewährt wird, stellt das Gesetz vielmehr in das Ermessen der Vollzugsbehörde, bei dessen Ausübung einerseits auf die Wünsche und Bedürfnisse der Untergebrachten Rücksicht zu nehmen ist und das andererseits seine äußeren Grenzen darin findet, dass die Sicherheit oder Ordnung der Justizvollzugsanstalt gefährdende Gegenstände nicht zum Einkauf zugelassen werden dürfen (vgl. OLG Frankfurt, ZfStrVo 1979, 33, 34; OLG Hamm, Beschluss vom 22.11.2011, III - 1 Vollz (Ws) 421/11).

    Bei dieser Entscheidung sind zum einen die (rein subjektiven) Wünsche der (Gesamtheit der) Sicherungsverwahrten zu berücksichtigen, ohne dass insoweit allerdings - zumal angesichts des in § 2 Abs. 1 Satz 1 JVollzGB V normierten Angleichungsgrundsatzes und des Abstandsgebotes zwischen Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22.11.2011, III - 1 Vollz (Ws) 421/11) - übertriebene Anforderungen an die Zahl und Häufigkeit des Wunsches nach dem Einkauf eines bestimmten Produktes gestellt werden dürfen.

  • OLG Saarbrücken, 18.04.2016 - Vollz (Ws) 13/14

    Strafvollzug im Saarland: Einkaufsverbot für alkoholhaltiges Rasierwasser;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.07.2016 - 2 Ws 211/16
    Aus diesem gesetzlichen Regelungskonzept folgt kein genereller Anspruch des einzelnen Sicherungsverwahrten, dass ein bestimmtes Produkt seiner Wahl in das Einkaufssortiment aufgenommen wird (LT-Drucksache 15/2450, Seite 69; vgl. auch - zu § 22 StVollzG - OLG Frankfurt, ZfStrVo 1979, 33; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18.04.2016, Vollz (Ws) 13/14; Arloth, StVollzG, 3. Auflage 2011, § 22 Rn. 2).

    Dies wäre der Fall, wenn das Vorhandensein alkoholfreien Bieres in der Abteilung für Sicherungsverwahrung eine konkrete Gefahr für Personen oder Sachen in der Justizvollzugsanstalt oder ein geordnetes und menschenwürdiges Zusammenleben im Maßregelvollzug begründete (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2001, 349, 350; Dorsch, in: BeckOK Strafvollzugsrecht BW, § 3 JVollzGB III Rn. 18, 20), wobei diese Gefahr nicht zwingend in der Person des Antragstellers begründet sein müsste (vgl. KG, Beschluss vom 26.09.2005, 5 Ws 444/05; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18.04.2016, Vollz (Ws) 13/14; Arloth, StVollzG, 3. Aufl. 2011, § 22 Rn. 4).

  • OLG Karlsruhe, 10.03.2003 - 1 Ws 230/02

    Strafvollzug: Recht zum Besitz der Playstation II bei Versiegelung und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.07.2016 - 2 Ws 211/16
    Das Justizministerium Baden-Württemberg ist als am Rechtsbeschwerdeverfahren gemäß §§ 130, 111 Abs. 2 StVollzG beteiligte Aufsichtsbehörde befugt, die Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer gemäß §§ 130, 116 Abs. 1 StVollzG selbst zu erheben (Senat, Beschluss vom 18.08.2005, 2 Ws 159/05; Beschluss vom 16.10.2008, 2 Ws 253/08; OLG Karlsruhe, NStZ 2003, 622, 623 m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 18.08.2005 - 2 Ws 159/05

    Gewährung von Vollzugslockerungen durch Justizvollzugsanstalt; Reichweite der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.07.2016 - 2 Ws 211/16
    Das Justizministerium Baden-Württemberg ist als am Rechtsbeschwerdeverfahren gemäß §§ 130, 111 Abs. 2 StVollzG beteiligte Aufsichtsbehörde befugt, die Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer gemäß §§ 130, 116 Abs. 1 StVollzG selbst zu erheben (Senat, Beschluss vom 18.08.2005, 2 Ws 159/05; Beschluss vom 16.10.2008, 2 Ws 253/08; OLG Karlsruhe, NStZ 2003, 622, 623 m. w. N.).
  • OLG Zweibrücken, 15.04.1985 - 1 Vollz (Ws) 8/85

    Beschränkung; Einkauf; Zucker; Übliche Bedürfnisse; Lagerung; Weitergabe;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.07.2016 - 2 Ws 211/16
    Demzufolge könnte ein Ausschluss des Einkaufs alkoholfreien Bieres durch Sicherungsverwahrte durch § 20 Abs. 2 JVollzGB V unter der Voraussetzung gerechtfertigt werden, dass sein Konsum für den Antragsteller oder - nach einer etwaigen Weitergabe - für andere, suchtkranke Sicherungsverwahrte als konkret gesundheitsschädlich einzustufen wäre oder den Suchtdruck in einer Weise erhöhen würde, dass die Ordnung der Anstalt gefährdende Aktivitäten mit dem Ziel der (subkulturellen) Beschaffung oder Herstellung alkoholischer Getränke erwartet werden müssten (vgl. OLG Zweibrücken, NStZ 1985, 479; OLG Karlsruhe, Die Justiz 2004, 131).
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2001 - 3 Ws 33/01

    Strafvollzug; Nutzung privater Bettwäsche ; Genehmigung; Sicherheit und Ordnung ;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.07.2016 - 2 Ws 211/16
    Dies wäre der Fall, wenn das Vorhandensein alkoholfreien Bieres in der Abteilung für Sicherungsverwahrung eine konkrete Gefahr für Personen oder Sachen in der Justizvollzugsanstalt oder ein geordnetes und menschenwürdiges Zusammenleben im Maßregelvollzug begründete (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2001, 349, 350; Dorsch, in: BeckOK Strafvollzugsrecht BW, § 3 JVollzGB III Rn. 18, 20), wobei diese Gefahr nicht zwingend in der Person des Antragstellers begründet sein müsste (vgl. KG, Beschluss vom 26.09.2005, 5 Ws 444/05; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18.04.2016, Vollz (Ws) 13/14; Arloth, StVollzG, 3. Aufl. 2011, § 22 Rn. 4).
  • OLG Karlsruhe, 16.10.2008 - 2 Ws 253/08

    Vollzugsplanfortschreibung bei mehr als 10 Jahre andauernder

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.07.2016 - 2 Ws 211/16
    Das Justizministerium Baden-Württemberg ist als am Rechtsbeschwerdeverfahren gemäß §§ 130, 111 Abs. 2 StVollzG beteiligte Aufsichtsbehörde befugt, die Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer gemäß §§ 130, 116 Abs. 1 StVollzG selbst zu erheben (Senat, Beschluss vom 18.08.2005, 2 Ws 159/05; Beschluss vom 16.10.2008, 2 Ws 253/08; OLG Karlsruhe, NStZ 2003, 622, 623 m. w. N.).
  • KG, 26.09.2005 - 5 Ws 444/05

    Einkauf der Gefangenen im Strafvollzug: Ausschluss oder mengenmäßige Begrenzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.07.2016 - 2 Ws 211/16
    Dies wäre der Fall, wenn das Vorhandensein alkoholfreien Bieres in der Abteilung für Sicherungsverwahrung eine konkrete Gefahr für Personen oder Sachen in der Justizvollzugsanstalt oder ein geordnetes und menschenwürdiges Zusammenleben im Maßregelvollzug begründete (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2001, 349, 350; Dorsch, in: BeckOK Strafvollzugsrecht BW, § 3 JVollzGB III Rn. 18, 20), wobei diese Gefahr nicht zwingend in der Person des Antragstellers begründet sein müsste (vgl. KG, Beschluss vom 26.09.2005, 5 Ws 444/05; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18.04.2016, Vollz (Ws) 13/14; Arloth, StVollzG, 3. Aufl. 2011, § 22 Rn. 4).
  • OLG Hamm, 27.11.2023 - 1 Vollz 615/23

    Sicherungsverwahrung; Einkauf; Anstaltskaufmann

    Auf Grundlage des § 18 SVVollzG NRW getroffene Einkaufsregelungen sind daher gemäß § 115 Abs. 5 StVollzG gerichtlich (nur) darauf zu überprüfen, ob sie rechtsfehlerfrei getroffen wurden, ob also die Vollzugsbehörde bei ihrer Entscheidung von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie ihrer Entscheidung den richtigen Begriff des Versagungsgrundes zugrunde gelegt und ob sie die Grenzen des ihr zustehenden Ermessens eingehalten hat (vgl. Senat, Beschluss vom 22.11.2011 - III-1 Vollz(Ws) 421/11 -, juris - zu § 22 StVollzG; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.07.2016 - 2 Ws 211/16 -, beck-online - zu der mit § 18 SVVollzG NRW inhaltlich vergleichbaren Landesvorschrift des § 10 JVollzGB V).
  • OLG Celle, 21.09.2018 - 3 Ws 205/18

    Einschränkung von Besitz und Erwerb von alkoholfreiem Bier und Sekt im

    Das Oberlandesgericht warf insoweit die zu klärende Frage auf, ob der Konsum alkoholfreien Biers bei alkoholkranken Personen als den Suchtdruck in einer die Anstaltsordnung gefährdenden Weise steigernd angesehen werden kann (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. Juli 2016 - 2 Ws 211/16 -, Rn. 14, juris).
  • KG, 24.07.2023 - 2 Ws 67/23

    Lebensmittelbestellung durch Sicherungsverwahrte

    Welche Artikel in das Angebot aufgenommen werden, von welchen Händlern oder Versandhandelsunternehmen diese geliefert werden und wie der Einkauf zu organisieren ist, stellt das Gesetz vielmehr in das Ermessen der Vollzugsbehörde, bei dessen Ausübung einerseits auf die Wünsche und Bedürfnisse der Untergebrachten Rücksicht zu nehmen ist und das andererseits seine äußeren Grenzen darin findet, dass die Sicherheit oder Ordnung der Vollzugsanstalt gefährdende Gegenstände nicht zum Einkauf zugelassen werden dürfen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. Juli 2016 - 2 Ws 211/16 - BeckRS 2016, 13366; BeckOK Strafvollzug Berlin/Roffael SVVollzG Bln § 58 Rn. 17 f.).
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