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   OLG Hamm, 04.07.2002 - 2 Ws 213/02   

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https://dejure.org/2002,8337
OLG Hamm, 04.07.2002 - 2 Ws 213/02 (https://dejure.org/2002,8337)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.07.2002 - 2 Ws 213/02 (https://dejure.org/2002,8337)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Juli 2002 - 2 Ws 213/02 (https://dejure.org/2002,8337)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Zulässigkeit des Antrags; Formelle Anforderungen an einen Klageerzwingungsantrag; Antragsfrist; Erforderlichkeit der Begründung

  • Judicialis

    StPO § 172

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 172
    Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Zulässigkeit des Antrags; Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Antragsfrist; Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Begründung; Antrag auf gerichtliche Entscheidung, nachgereichte Begründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 30.12.1999 - 1 Ws 624/99

    Behebung von Formfehlern nach Ablauf der Monatsfrist

    Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2002 - 2 Ws 213/02
    Es reicht nicht aus, dass innerhalb der Frist nur der Antrag gestellt und die Begründung nachgereicht wird (so auch OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 146 Ls. ).
  • OLG Hamm, 12.05.1997 - 2 Ws 68/97
    Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2002 - 2 Ws 213/02
    Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung war als unzulässig zu verwerfen, da er den nach § 172 Abs. 3 StPO an einen Klageerzwingungsantrag zu stellenden formellen Anforderungen (vgl. dazu im Einzelnen Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 172 StPO Rn. 27 ff. m.w.N. und die ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. u.a. Beschluss des Senats in NStZ-RR 1997, 308) nicht gerecht wird.
  • BVerfG, 02.07.2018 - 2 BvR 1550/17

    Klageerzwingungsverfahren (Ermittlungsverfahren gegen Ärzte wegen eines

    Nach Fristablauf ist eine inhaltliche Nachbesserung des Antrags nur dann nicht mehr möglich, wenn die Ausgangsfassung des Antrags nicht ausreichend und deshalb unzulässig war (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. November 1997 - Ws 1078/97 -, juris, Rn. 15; OLG Hamm, Beschluss vom 4. Juli 2002 - 2 Ws 213/02 -, juris, Rn. 4; Kölbel, a.a.O., Rn. 58; GraalmannScheerer, a.a.O., Rn. 128).
  • OLG Bamberg, 08.03.2012 - 3 Ws 4/12

    Betrug durch Unterlassen: Garantenstellung des Verkäufers eines Grundstücks bei

    e) Da der Klageerzwingungsantrag innerhalb der Monatsfrist des § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO anzubringen ist, können formelle Fehler des Antrags nach Fristablauf nicht mehr wirksam behoben werden, weil dies andernfalls zu einer in der Strafprozessordnung nicht vorgesehenen Verlängerung der Antragsfrist führen würde (OLG Hamm DAR 2003, 87; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.12.1999 - 1 Ws 624/99 [bei juris]; Meyer-Goßner § 172 Rn. 34 sowie st.Rspr. des Senats, u.a. Beschluss vom 07.10.2008 - 3 Ws 60/08 = OLGSt StPO § 172 Nr. 47).
  • OLG Bamberg, 07.10.2008 - 3 Ws 60/08

    Klageerzwingungsverfahren: Antragsbefugnis einer Erbengemeinschaft bei einem in

    Da der Klageerzwingungsantrag innerhalb der Monatsfrist des § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO anzubringen ist, können Formfehler des Antrags nach Fristablauf nicht mehr wirksam behoben werden; andernfalls würde dies zu einer in der Strafprozessordnung nicht vorgesehenen Verlängerung der Antragsfrist führen (OLG Hamm DAR 2003, 87; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 146 ; Meyer-Goßner § 172 Rn. 34).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.09.2002 - 2 Ws 213/02   

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https://dejure.org/2002,9941
OLG Düsseldorf, 19.09.2002 - 2 Ws 213/02 (https://dejure.org/2002,9941)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.09.2002 - 2 Ws 213/02 (https://dejure.org/2002,9941)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. September 2002 - 2 Ws 213/02 (https://dejure.org/2002,9941)
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Volltextveröffentlichungen (7)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.02.1958 - 2 ARs 13/58
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2002 - 2 Ws 213/02
    Anderenfalls hätte der Gesetzgeber dem erkennenden Gericht nicht nur die Möglichkeit der Übertragung eingeräumt, sondern diese zwingend vorgeschrieben (BGH NJW 1958, 560 zu § 453 Abs. 2 S.2 a.F.).

    Ein sachlicher Grund ist z. B. dann gegeben, wenn dem Verurteilten Weisungen nach § 56 c StGB erteilt worden sind, er also in seiner Lebensführung zu überwachen ist, und das erkennende Gericht wegen seiner räumlichen Entfernung zum Wohn- bzw. Aufenthaltsort des Verurteilten hierzu kaum oder nur unter Schwierigkeiten in der Lage ist (BGH NJW 1958, 560; OLG Düsseldorf VRS 82, 200; 86, 187, OLG Hamm - Beschluss vom 18.12.90, 3(s) Sbd 1-19/90).

  • OLG Düsseldorf, 29.01.1997 - 1 Ws 51/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2002 - 2 Ws 213/02
    Es obliegt in erster Linie dem erkennenden Gericht, die Überwachung der Bewährung so zweckmäßig und wirkungsvoll wie möglich zu gestalten und selbst die erforderlichen Maßnahmen und Entscheidungen zu treffen (OLG Düsseldorf VRS 82, 200).

    Ein sachlicher Grund ist z. B. dann gegeben, wenn dem Verurteilten Weisungen nach § 56 c StGB erteilt worden sind, er also in seiner Lebensführung zu überwachen ist, und das erkennende Gericht wegen seiner räumlichen Entfernung zum Wohn- bzw. Aufenthaltsort des Verurteilten hierzu kaum oder nur unter Schwierigkeiten in der Lage ist (BGH NJW 1958, 560; OLG Düsseldorf VRS 82, 200; 86, 187, OLG Hamm - Beschluss vom 18.12.90, 3(s) Sbd 1-19/90).

  • OLG Düsseldorf, 05.11.1991 - 1 Ws 1015/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2002 - 2 Ws 213/02
    Eine Bindungswirkung tritt nur dann nicht ein, wenn die Abgabeentscheidung auf sachfremden, sich von den gesetzlichen Maßstäben völlig entfernenden Erwägungen beruht und bei verständiger Würdigung unter keinem Gesichtspunkt mehr vertretbar erscheint und deshalb offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 29, 45, 49; BGHSt 29, 216, 219, OLG Düsseldorf [1. Senat] NStZ 1992, 206, 207 und [3. Senat] OLGSt StPO § 462 a Nr. 13 sowie Beschluss vom 15.08.02, 3 Ws 287/02).
  • BGH, 10.01.1992 - 2 ARs 577/91

    Bindungswirkung einer Abgabe der Sache bei Fehlen von besonderen Gründe zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2002 - 2 Ws 213/02
    Das Fehlen besonderer Gründe, die eine Abgabe zweckmäßig erscheinen lassen, rechtfertigt allein noch nicht die Annahme von Willkür (BGH NStZ 1992, 399 und NStZ 1993, 230 m.w.N.).
  • BGH, 13.02.1980 - 3 StR 5/80

    Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses - Zuständigkeit der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2002 - 2 Ws 213/02
    Eine Bindungswirkung tritt nur dann nicht ein, wenn die Abgabeentscheidung auf sachfremden, sich von den gesetzlichen Maßstäben völlig entfernenden Erwägungen beruht und bei verständiger Würdigung unter keinem Gesichtspunkt mehr vertretbar erscheint und deshalb offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 29, 45, 49; BGHSt 29, 216, 219, OLG Düsseldorf [1. Senat] NStZ 1992, 206, 207 und [3. Senat] OLGSt StPO § 462 a Nr. 13 sowie Beschluss vom 15.08.02, 3 Ws 287/02).
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2002 - 2 Ws 213/02
    Eine Bindungswirkung tritt nur dann nicht ein, wenn die Abgabeentscheidung auf sachfremden, sich von den gesetzlichen Maßstäben völlig entfernenden Erwägungen beruht und bei verständiger Würdigung unter keinem Gesichtspunkt mehr vertretbar erscheint und deshalb offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 29, 45, 49; BGHSt 29, 216, 219, OLG Düsseldorf [1. Senat] NStZ 1992, 206, 207 und [3. Senat] OLGSt StPO § 462 a Nr. 13 sowie Beschluss vom 15.08.02, 3 Ws 287/02).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.1994 - 1 Ws 79/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2002 - 2 Ws 213/02
    Erscheint jedoch, wie bereits ausgeführt, die Übertragung an das Wohnsitzgericht unter keinem sachlichen Gesichtspunkt mehr vertretbar, ist von Willkür auszugehen (OLG Düsseldorf VRS 87, 38; 88, 51).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.1993 - 1 Ws 858/93

    Überwachung von Bewährungsauflagen; Wohnsitzwechsel; Erkennendes Gericht;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2002 - 2 Ws 213/02
    Ein sachlicher Grund ist z. B. dann gegeben, wenn dem Verurteilten Weisungen nach § 56 c StGB erteilt worden sind, er also in seiner Lebensführung zu überwachen ist, und das erkennende Gericht wegen seiner räumlichen Entfernung zum Wohn- bzw. Aufenthaltsort des Verurteilten hierzu kaum oder nur unter Schwierigkeiten in der Lage ist (BGH NJW 1958, 560; OLG Düsseldorf VRS 82, 200; 86, 187, OLG Hamm - Beschluss vom 18.12.90, 3(s) Sbd 1-19/90).
  • OLG Düsseldorf, 10.08.1994 - 1 Ws 578/94

    Nachtragsentscheidung über Strafaussetzung; Abgabe bei Wohnsitzwechsel;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2002 - 2 Ws 213/02
    Erscheint jedoch, wie bereits ausgeführt, die Übertragung an das Wohnsitzgericht unter keinem sachlichen Gesichtspunkt mehr vertretbar, ist von Willkür auszugehen (OLG Düsseldorf VRS 87, 38; 88, 51).
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