Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 24.05.2012

Rechtsprechung
   OLG Celle, 25.09.2012 - 2 Ws 214/12   

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https://dejure.org/2012,33274
OLG Celle, 25.09.2012 - 2 Ws 214/12 (https://dejure.org/2012,33274)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.09.2012 - 2 Ws 214/12 (https://dejure.org/2012,33274)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. September 2012 - 2 Ws 214/12 (https://dejure.org/2012,33274)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Subjektiver Anspruch des Verletzten i.S.v. § 73 Abs. 1 S. 2 StGB auf die Durchführung von Sicherungsmaßnahmen i.R.d. Rückgewinnungshilfe nach §§ 111b ff. StPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung von Sicherungsmaßnahmen; Beschwerderecht des Verletzten; Begriff der "außergewöhnlichen Härte" i.S. von § 765a ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2013, 172
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Hildesheim, 23.04.2007 - 25 Qs 2/07

    Arrestanordnung; Arrestbefehl; Arrestgrund; Aufhebung; dinglicher Arrest;

    Auszug aus OLG Celle, 25.09.2012 - 2 Ws 214/12
    Stellt die Anordnung des dinglichen Arrestes für den Betroffenen eine unbillige Härte i. S. von § 73 c Abs. 1 StGB dar, kann bzw. muss von der vorläufigen Sicherstellung abgesehen werden (vgl. OLG Stuttgart, wistra 2007, 276; LG Hildesheim, StraFo 2008, 200).

    Denn eine Differenzierung nach der wirtschaftlichen oder rechtlichen Potenz eines Geschädigten ist weder der StPO zu entnehmen noch mit dem im OpferRRefG zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers, die Rechte der Verletzten im Strafverfahren zu stärken, zu vereinbaren (so auch LG Hildesheim, StraFo 2008, 200).

  • BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00

    Verfall; Steuerhinterziehungen; Bestehende Steuerforderungen; Aus einer Tat

    Auszug aus OLG Celle, 25.09.2012 - 2 Ws 214/12
    Damit ist die von der Rechtsprechung für die Anerkennung als Verletzter i. S. von § 73 Abs. 2 Satz 2 StGB verlangte innere Verknüpfung des Anspruchs des Geschädigten und der prozessualen Tat, wonach der Anspruch als Folge der Tat i. S. des § 264 StPO erwachsen sein muss (vgl. BGH NStZ 2010, 326; StV 2009, 454; NJW 2001, 693 u. 2560), gegeben.
  • BGH, 21.12.2004 - IXa ZB 228/03

    Pfändbarkeit von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus OLG Celle, 25.09.2012 - 2 Ws 214/12
    Die Inanspruchnahme von ALG II stellt keine besondere Zumutung dar und ermöglicht dem Angeschuldigten ein menschenwürdiges Dasein (vgl. BGH NJW 2005, 681).
  • BGH, 26.03.2009 - 3 StR 579/08

    Nichtmehrvorhandensein des Wertes des Erlangten im Vermögen des Betroffenen als

    Auszug aus OLG Celle, 25.09.2012 - 2 Ws 214/12
    Dies ist aber nicht schon dann anzunehmen, wenn bei dem Betroffenen als Folge des Verfalls Vermögenslosigkeit eintritt und er nicht mehr in der Lage ist, den Unterhalt für sich und seine Familie zu sichern (vgl. BGH NStZ 2010, 86).
  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 254/09

    Verfall (Kurs- und Marktpreismanipulation; Insiderhandel; Vorrang der Ansprüche

    Auszug aus OLG Celle, 25.09.2012 - 2 Ws 214/12
    Damit ist die von der Rechtsprechung für die Anerkennung als Verletzter i. S. von § 73 Abs. 2 Satz 2 StGB verlangte innere Verknüpfung des Anspruchs des Geschädigten und der prozessualen Tat, wonach der Anspruch als Folge der Tat i. S. des § 264 StPO erwachsen sein muss (vgl. BGH NStZ 2010, 326; StV 2009, 454; NJW 2001, 693 u. 2560), gegeben.
  • BVerfG, 29.05.2006 - 2 BvR 820/06

    Recht auf Eigentum (Arrest in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren);

    Auszug aus OLG Celle, 25.09.2012 - 2 Ws 214/12
    Nach der Rechtsprechung ist, sofern durch eine vorläufige Sicherungsmaßnahme nahezu das gesamte Vermögen des Betroffenen entzogen wird, eine besonders sorgfältige Prüfung des Sicherstellungsinteresses und der Eigentümerposition des Betroffenen notwendig (vgl. BVerfG NStZ 2006, 639; OLG Hamburg, NJW 2012, 1601; OLG Köln, NJW 2004, 2397).
  • OLG Hamburg, 19.12.2011 - 2 Ws 123/11

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Straftatbestände im Zusammenhang mit der

    Auszug aus OLG Celle, 25.09.2012 - 2 Ws 214/12
    Nach der Rechtsprechung ist, sofern durch eine vorläufige Sicherungsmaßnahme nahezu das gesamte Vermögen des Betroffenen entzogen wird, eine besonders sorgfältige Prüfung des Sicherstellungsinteresses und der Eigentümerposition des Betroffenen notwendig (vgl. BVerfG NStZ 2006, 639; OLG Hamburg, NJW 2012, 1601; OLG Köln, NJW 2004, 2397).
  • OLG Köln, 30.03.2004 - 2 Ws 105/04

    Sicherungsbedürfnis bei Arrestanordnung

    Auszug aus OLG Celle, 25.09.2012 - 2 Ws 214/12
    Nach der Rechtsprechung ist, sofern durch eine vorläufige Sicherungsmaßnahme nahezu das gesamte Vermögen des Betroffenen entzogen wird, eine besonders sorgfältige Prüfung des Sicherstellungsinteresses und der Eigentümerposition des Betroffenen notwendig (vgl. BVerfG NStZ 2006, 639; OLG Hamburg, NJW 2012, 1601; OLG Köln, NJW 2004, 2397).
  • OLG Stuttgart, 11.04.2007 - 2 Ws 41/07

    Verfahrenshindernis: Vorläufige Verfahrenseinstellung nach § 153a Abs 1 StPO ohne

    Auszug aus OLG Celle, 25.09.2012 - 2 Ws 214/12
    Stellt die Anordnung des dinglichen Arrestes für den Betroffenen eine unbillige Härte i. S. von § 73 c Abs. 1 StGB dar, kann bzw. muss von der vorläufigen Sicherstellung abgesehen werden (vgl. OLG Stuttgart, wistra 2007, 276; LG Hildesheim, StraFo 2008, 200).
  • BGH, 10.11.2008 - 3 StR 390/08

    Verlesung eines richterlichen Protokolls (Verteidigererklärung;

    Auszug aus OLG Celle, 25.09.2012 - 2 Ws 214/12
    Damit ist die von der Rechtsprechung für die Anerkennung als Verletzter i. S. von § 73 Abs. 2 Satz 2 StGB verlangte innere Verknüpfung des Anspruchs des Geschädigten und der prozessualen Tat, wonach der Anspruch als Folge der Tat i. S. des § 264 StPO erwachsen sein muss (vgl. BGH NStZ 2010, 326; StV 2009, 454; NJW 2001, 693 u. 2560), gegeben.
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 24.05.2012 - 2 Ws 214/12   

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https://dejure.org/2012,13502
OLG Dresden, 24.05.2012 - 2 Ws 214/12 (https://dejure.org/2012,13502)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24.05.2012 - 2 Ws 214/12 (https://dejure.org/2012,13502)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - 2 Ws 214/12 (https://dejure.org/2012,13502)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer

    Grundsätze zur Umwandlung einer polnischen in eine deutsche Haftstrafe bei einem sog. Exequaturverfahren; Bestimmung des Begriffs der Flucht i.S.d. Art. 2 Abs. 1 ZP-ÜberstÜbk u. Art. 68 Abs. 1 SDÜ

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für ein Exequaturverfahren; Anrechnung ausländischer Untersuchungshaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.02.2012 - 5 AR (VS) 40/11

    Strafvollstreckung: Vorwegvollzug von Strafresten nach Bewährungswiderruf

    Auszug aus OLG Dresden, 24.05.2012 - 2 Ws 214/12
    Abgrenzung von BGH, Beschluss vom 09.02.2012 (5 AR (VS) 40/11)Abgrenzung von BGH, Beschluss vom 09.02.2012 (5 AR (VS) 40/11).

    Abgrenzung von BGH, Beschluss vom 09.02.2012 (5 AR (VS) 40/11).

    Zwar hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einer zur Veröffentlichung vorgesehenen Leitentscheidung vom 09. Februar 2012 (Az.: 5 AR (VS) 40/11) für die Fälle des § 43 StVollstrO beschlossen, dass Strafreste nach Widerruf ihrer Aussetzung regelmäßig der Vorwegvollstreckung unterliegen.

  • BGH, 13.01.2014 - 4 ARs 9/13

    Vorlageverfahren (Zulässigkeit einer gestuften Anfrage); Vollstreckung eines

    cc) Dass im Geltungsbereich des Überstellungsübereinkommens bei der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Straferkenntnisses entgegen der Auffassung des vorlegenden Oberlandesgerichts das Umwandlungsverfahren Anwendung findet, entspricht - wie ausgeführt - zudem der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und - ganz überwiegend - der Oberlandesgerichte (vgl. obige Nachweise sowie OLG Dresden, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 2 Ws 214/12; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. August 2013 - 1 Ws 141/12; aA OLG Köln, NStZ-RR 2011, 249, 250).
  • OLG Dresden, 07.03.2014 - Ausl 113/13

    Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung bei einer zunächst zur

    Eine Anwendung von Art. 2 Abs. 1 ZP-ÜberstÜbk oder Art. 68 Abs. 1 SDÜ ist in diesen Fällen ausgeschlossen (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Juni 2011, Az.: OLGAusl 184/10 und vom 24. Mai 2012, Az 2 Ws 214/12).

    Eine Anwendung von Art. 2 Abs. 1 ZP-ÜberstÜbk oder Art. 68 Abs. 1 SDÜ ist in diesen Fällen ausgeschlossen (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Juni 2011, Az.: OLGAusl 184/10 und vom 24. Mai 2012, Az 2 Ws 214/12).

    Der Senat hatte vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung bisher die Auffassung vertreten, dass eine Flucht jedenfalls dann anzunehmen ist, wenn der Verurteilte entweder einer Ladung zum Strafantritt keine Folge leistet oder aber andere Indizien seinen fehlenden Gestellungswillen zweifelsfrei belegen und deshalb eine Zulässigkeitsentscheidung in Fällen der vorliegenden Art nicht veranlasst sei (Senatsbeschlüsse vom 9. Juni 2011, Az: OLG Ausl 184/10, und vom 24. Mai 2012, Az: 2 Ws 214/12).

  • OLG Saarbrücken, 17.10.2014 - 1 Ws 241/12

    Verhängung einer Freiheitsstrafe gegen einen Deutschen in Abwesenheit in

    Nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 IRG - der Spezialnorm gegenüber § 73 IRG - muss das Verfahren, das zu dem zu vollstreckenden Urteil geführt hat, dem unverzichtbaren Bestand der deutschen öffentlichen Ordnung (ordre public) ebenso entsprechen wie dem völkerrechtlichen Mindeststandard (etwa Art. 14 IPBPR und Art. 6 MRK), der über Art. 25 GG Bestandteil des deutschen Rechts ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 3. Juli 2007 - 2 Ws 156/07 -, juris; KG NJW 2008, 673, 675; Brandenburg. OLG, Beschluss vom 26. April 2010 - 1 Ws 19/10 - OLG Rostock, Beschluss vom 8. Juni 2010 - I Ws 128/10 - OLG Koblenz, Beschluss vom 30. November 2010 - 1 Ws 541/10 - OLG Dresden, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 2 Ws 214/12 -, jew. zitiert nach juris; Senatsbeschluss vom 16. Juni 2008 - 1 Ws 46/08 -), wobei zu dieser Prüfung - ebenso wie im Falle der Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen Strafurteils - insbesondere dann Anlass bestehen kann, wenn das ausländische Urteil in Abwesenheit des Verurteilten ergangen ist (vgl. OLG Köln; KG; OLG Dresden, jew. a.a.O.; hinsichtlich der Prüfung der Zulässigkeit der Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen Urteils vgl. BVerfGE 63, 332, 373; BVerfG NStZ-RR 2004, 308, 309; NStZ 2006, 102, 103).
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