Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.09.2001 - 2 Ws 216/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11254
OLG Hamm, 06.09.2001 - 2 Ws 216/01 (https://dejure.org/2001,11254)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.09.2001 - 2 Ws 216/01 (https://dejure.org/2001,11254)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. September 2001 - 2 Ws 216/01 (https://dejure.org/2001,11254)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,11254) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Rechtsmittelverzicht, unzulässiges Rechtsmittel, Rechtsmittelrücknahme; Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmittelverzicht; Unzulässiges Rechtsmittel; Rechtsmittelrücknahme; Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts; Erledigung

  • Judicialis

    StPO § 302; ; StPO § 322

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 302, § 322
    Rechtsmittelverzicht; unzulässiges Rechtsmittel; Rechtsmittelrücknahme; Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.07.1997 - 3 StR 520/96
    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2001 - 2 Ws 216/01
    Dass der Angeklagte den Rechtsmittelverzicht möglicherweise unüberlegt und voreilig erklärt hat, berechtigt ihn nun nicht, damit die Wirksamkeit seiner Erklärung zu bestreiten (BGH, a.a.O.; zur Wirksamkeit der Rechtsmittelrücknahme bzw. eines -verzichts von jugendlichen und heranwachsenden Angeklagten siehe auch BGH NStZ-RR 1998, 60).
  • BGH, 26.04.1995 - 3 StR 600/94

    Wiedereinsetzungsantrag - Fristversäumnis - Verschuldetes Versäumnis -

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2001 - 2 Ws 216/01
    Nur wenn der Verzicht unwirksam war, kann dies ggf. die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer Rechtsmittelfrist begründen (vgl. BGH NJW 1995, 2568 für die Revision).
  • BGH, 23.06.1983 - 1 StR 351/83

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Wirksamer

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2001 - 2 Ws 216/01
    Dieses Rechtsmittel ist dann unzulässig und muss demgemäss auch als unzulässig verworfen werden (BGH NJW 1984, 1974, 1975; zuletzt BGH bei Becker NStZ-RR 2001, 265; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O.).
  • BGH, 09.11.1977 - 3 StR 454/77

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach wirksamem

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2001 - 2 Ws 216/01
    Dieser Verzicht schließt u.a. auch die Wiedereinsetzung wegen Versäumung von Rechtsmittelfristen aus (vgl. u.a. BGH NJW 1978, 330; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., 2001, § 302 Rn. 26 mit weiteren Nachweisen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht