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OLG Dresden, 04.06.2012 - 2 Ws 216/12 |
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Verfahrensgang
- OLG Dresden, 04.06.2012 - 2 Ws 216/12
- VerfGH Sachsen, 14.08.2012 - 60-IV-12
Wird zitiert von ... (2)
- VerfGH Sachsen, 14.08.2012 - 60-IV-12
Verletzung des Freiheitsgrundrechts durch Haftfortdauerentscheidung
2. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 4. Juni 2012 (2 Ws 216/12) verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 16 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf. Er wird aufgehoben; die Sache wird an das Oberlandesgericht Dresden zurückverwiesen.Mit seiner am 6. Juli 2012 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen einen Haftfortdauerbeschluss des Landgerichts Dresden vom 15. März 2012 (5 KLs 395 Js 2/10) und gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 4. Juni 2012 (2 Ws 216/12), mit dem seine Beschwerde gegen den Haftfortdauerbeschluss vom 15. März 2012 als unbegründet verworfen wurde.
- VerfGH Sachsen, 23.05.2013 - 30-IV-13
Verletzung des Freiheitsgrundrechts durch Haftfortdauerentscheidung
Die gegen diesen Beschluss eingelegte Beschwerde verwarf das Oberlandesgericht Dresden mit Beschluss vom 4. Juni 2012 (2 Ws 216/12) als unbegründet.