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   OLG Koblenz, 08.08.2019 - 2 Ws 224/19   

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OLG Koblenz, 08.08.2019 - 2 Ws 224/19 (https://dejure.org/2019,27850)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.08.2019 - 2 Ws 224/19 (https://dejure.org/2019,27850)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. August 2019 - 2 Ws 224/19 (https://dejure.org/2019,27850)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Anrechnung von Zahlungen/Vorschüssen, Höchstgebühr eines Wahlanwalts

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Anrechnung von Zahlungen, Höchstgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Jena, 20.04.2017 - 1 Ws 354/16

    Pflichtverteidigervergütung: Begriff der "Höchstgebühren eines Wahlanwalts" als

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.08.2019 - 2 Ws 224/19
    Das Oberlandesgericht Jena hat bereits entschieden, dass der Begriff der "Höchstgebühren eines Wahlanwalts" in § 58 Abs. 3 Satz 4 RVG diejenige Vergütung als Anrechnungsgrenze bezeichnet, die der Pflichtverteidiger gem. § 14 Abs. 1 RVG unter Berücksichtigung der dort genannten Umstände im konkreten Einzelfall nach billigem Ermessen höchstens verlangen könnte, wenn er das betreffende Mandat (weiterhin) als Wahlverteidiger wahrgenommen hätte (OLG Jena, Beschluss vom 20.04.2017 in BeckRS 2017, 135283).

    Die Summe aus Pflichtverteidigergebühren und erhaltenen Vorschüssen und Zahlungen sollte nicht mehr ergeben als den Betrag, der ihm als Wahlverteidigervergütung zugestanden hätte (Gerold/Schmidt, Kommentar zum RVG, 19. Auflage, § 58 RVG Rn. 71; Schneider/Wolf/Fölsch, RVG, 6. Auflage, § 58 Rn. 69; für weitere Nachweise siehe OLG Jena, Beschluss vom 20.04.2017, a.a.O.).

    Auch hat das Oberlandesgericht Jena bereits zutreffend darauf hingewiesen, dass ein derartiges Normverständnis § 58 Abs. 3 Satz 4 RVG nahezu leerlaufen ließe, weil die von einem Wahlanwalt abstrakt erzielbaren Rahmen-Höchstbeträge fast immer höher liegen dürften als das Doppelte der Pflichtverteidigergebühr, so dass eine Anrechnung jeweils schon nach § 58 Abs. 3 Satz 3 RVG erfolgte (Beschluss vom 20.04.2017, a.a.O.).

  • LG Bad Kreuznach, 15.10.2018 - 2 KLs 1023 Js 6546/17

    Anrechnung, Plfichtverteidigergebühren, Vorschuss, Wahlanwalt

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.08.2019 - 2 Ws 224/19
    2 KLs 1023 Js 6546/17 LG Bad Kreuznach.

    Die durch die Haft verursachte Trennung des Verurteilten von seiner Familie während der Verfahrensdauer kann nicht mehr herangezogen werden, um eine besondere Bedeutung gerade des hiesigen Verfahrens 2 KLs 1023 Js 6546/17 zu begründen - auch ohne dieses Verfahren wäre gegen den Verurteilten Untersuchungshaft und sodann Strafhaft während der gesamten Verfahrensdauer vollzogen worden.

  • OLG Jena, 17.08.2009 - 1 Ws 277/09

    Anrechnung von Zahlungen des Angeklagten oder von Dritten auf die

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.08.2019 - 2 Ws 224/19
    Auch das Oberlandesgericht Jena hatte schon in einem Beschluss vorn 17. August 2009 (abgedruckt in BeckRS 2009, 86298) bereits vor Inkrafttreten des § 58 Abs. 3 Satz 4 RVG ausgeführt, es sei - entgegen einer zuvor vom Oberlandesgericht Hamm vertretenen Auffassung (JurBüro 1979, 71) - bei der Festsetzung der Pflichtverteidigervergütung sicherzustellen, dass der Pflichtverteidiger neben den vollen Pflichtverteidigergebühren zusammen mit den bereits erhaltenen Zahlungen und Vorschüssen nicht mehr erhält, als ihm als Wahlverteidigervergütung zustünde.
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