Rechtsprechung
KG, 06.11.2015 - 2 Ws 225/15 - 141 AR 463/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 123 Abs 3 StPO, § 124 StPO
Haftverschonung: Verfall einer "Haftkaution" bei unerlaubter Auslandsreise - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfall einer Sicherheit nach unerlaubter Ausreise des Angeklagten in das Ausland
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 123 Abs. 3; StPO § 124
Verfall einer Sicherheit nach unerlaubter Ausreise des Angeklagten in das Ausland - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 30.04.2015 - KLs 254 Js 128/13
- LG Berlin, 20.08.2015 - 254 Js 128/13
- LG Berlin, 20.08.2015 - 503 KLs 6/14
- KG, 28.08.2015 - 1 Ws 31/15
- KG, 06.11.2015 - 2 Ws 225/15 - 141 AR 463/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 02.10.2009 - 2 Ws 462/09
Verfall einer Sicherheit; Erfordernis einer Fristsetzung zur Stellung des …
Auszug aus KG, 06.11.2015 - 2 Ws 225/15
Der Verteidiger ist auch im eigenen Namen beschwerdebefugt, weil er die Sicherheitsleistung als Dritter im eigenen Namen hinterlegt hat (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 2. Oktober 2009 - 2 Ws 462/09 - [juris]).Dabei ist gleichgültig, ob der Beschuldigte während der Zeit seiner Unauffindbarkeit oder Abwesenheit in der Sache selbst "benötigt" wird; es reicht aus, dass infolge eines Verhaltens neue Verfolgungsmaßnahmen eingeleitet werden (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 2. Oktober 2009 - 2 Ws 462/09 - [juris];… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 124 Rdn. 4 mit zahlreichen weit. Nachweisen).
Rechtsprechung
OLG Naumburg, 09.12.2015 - 2 Ws 225/15 |
Volltextveröffentlichung
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)
Geschwindigkeitsmessung trotz noch nicht ausgefertigtem Eichschein verwertbar
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Stuttgart, 29.02.2012 - 4 Ss 39/12
Geschwindigkeitsüberschreitung: Gültige Eichung des Messgeräts zur Tatzeit
Auszug aus OLG Naumburg, 09.12.2015 - 2 Ws 225/15
Im Übrigen wäre ein etwaiger formeller Mangel durch die Ausfertigung der Eichscheine am Tag nach der Messung, mithin am 21.11.2014, geheilt worden (vgl. hierzu z. B. Krienberger, jurisPR-Ve19/2012 Anm. 6, OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.02.2012 - 4 Ss 39/12).".