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   OLG Düsseldorf, 27.09.2000 - 2 Ws 237/00   

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https://dejure.org/2000,7054
OLG Düsseldorf, 27.09.2000 - 2 Ws 237/00 (https://dejure.org/2000,7054)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.09.2000 - 2 Ws 237/00 (https://dejure.org/2000,7054)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. September 2000 - 2 Ws 237/00 (https://dejure.org/2000,7054)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollzugs des Haftbefehls; Bindung des Ermittlungsrichters; Antrag der Staatsanwaltschaft; Aussetzung des Vollzuges eines Haftbefehls; Voraussetzungen für die Fortsetzung der Untersuchungshaft; Fortdauer der U-Haft; Beschleunigungsinteresse; Haftgrund der Fluchtgefahr

  • Judicialis

    StPO § 116; ; StPO § 120 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 116 § 120 Abs. 3
    Bindung des Ermittlungsrichters an seitens der Staatsanwaltschaft beantragte Anordnungen bei Aussetzung der Vollziehung eines Haftbefehls

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 81
  • NStZ-RR 2001, 122
  • StV 2001, 462
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, Ermittlungsrichter, 30.11.1999 - 3 BJs 37/99

    Aussetzung des Vollzugs eines Haftbefehl auf Antrag der Staatsanwaltschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2000 - 2 Ws 237/00
    Setzt der Ermittlungsrichter den Vollzug des Haftbefehls aus, so bestimmt er selbständig, welche Anordnungen zu treffen sind (entgegen BGH - Ermittlungsrichter -, StV 2000, 31).

    Zwar hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes in seinem Beschluß vom 30.11.1999 (StV 2000, 31, 32) ausgeführt, daß sich der nach § 126 StPO zuständige Haftrichter einem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Außervollzugsetzung des Haftbefehls aus Rechtsgründen nicht verschließen dürfe und einem solchen Antrag angesichts der Stellung der Staatsanwaltschaft als Herrin des Ermittlungsverfahrens zwingend zu folgen habe.

  • BGH, 26.05.1993 - 5 StR 190/93

    Steuerhinterziehung (Verhältnis zwischen Unterlassen einer fristgerechten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2000 - 2 Ws 237/00
    Demgegenüber wird mit einem Verschonungsbeschluß der Haftbefehl gerade aufrecht erhalten (vgl. BGHSt 39, 233, 236); lediglich die Annahme der Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr wird durch Anordnung von konkreten Maßnahmen als ausreichend gemindert betrachtet.
  • OLG Celle, 17.05.2021 - 2 Ws 145/21

    Keine Bindungswirkung des Antrags auf Außervollzugsetzung für Haftrichter;

    b) Nach anderer Auffassung kann eine Bindung des Haftrichters nur im Fall des § 120 Abs. 3 StPO angenommen werden, eine Bindungswirkung sei hingegen bei einem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Außervollzugsetzung des Haftbefehls nicht gegeben (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. September 2000 - 2 Ws 237/00 -, Rn. 11 - 14, juris; KK-Schultheis, StPO, 8. A., 120 StPO Rn. 23; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. A. § 120 StPO Rn. 13; LR-Lind, StPO, 27. A. § 120 StPO Rn. 58).
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