Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 17.10.2003

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.10.2003 - 2 Ws 243/03, 2 Ws 244/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5973
OLG Hamm, 17.10.2003 - 2 Ws 243/03, 2 Ws 244/03 (https://dejure.org/2003,5973)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.10.2003 - 2 Ws 243/03, 2 Ws 244/03 (https://dejure.org/2003,5973)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Oktober 2003 - 2 Ws 243/03, 2 Ws 244/03 (https://dejure.org/2003,5973)
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Neue Strafaten in Bewährungszeit

Art. 6 Abs. 2 MRK, Widerruf der Strafaussetzung nach § 56f I 1 Nr. 1 StPO setzt grds. rechtskräftige Verurteilung voraus (Aufgabe der bisherigen Rspr.)

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Bewährung; Widerruf; neue Straftat, Rechtskraft; Ausnahmefall; Unschuldsvermutung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer neuen, noch nicht rechtskräftig festgestellten Straftat; Verletzung der Unschuldsvermutung

  • Judicialis

    StGB §§ 56 f

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 56f
    Bewährung; Widerruf; neue Straftat, Rechtskraft; Ausnahmefall; Unschuldsvermutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2004, 83
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • EGMR, 03.10.2002 - 37568/97

    Fall B. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2003 - 2 Ws 243/03
    Im Hinblick auf das Urteil des EGMR vom 3. Oktober 2002 (siehe StV 2003, 82 ff.) kann die Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer neuen, noch nicht rechtskräftig festgestellten Straftat nach § 56 f Abs. 1 Nr. 1 StGB allenfalls noch in Ausnahmefällen und nur dann, wenn die Unschuldsvermutung nicht entgegensteht, widerrufen werden.

    An dieser Rechtsprechung hält der Senat im Hinblick auf das Urteil des EGMR vom 3. Oktober 2002 (siehe StV 2003, 82 ff.) nicht mehr fest.

  • OLG Jena, 26.03.2003 - 1 Ws 100/03

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2003 - 2 Ws 243/03
    Der EGMR hat ausgeführt, dass eine Verletzung der Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 MRK) vorliege, wenn der Bewährungswiderruf auf die in einem Verfahren ohne die Förmlichkeit einer Hauptverhandlung gewonnene Überzeugung, dass der Verurteilte eine neue Straftat begangen habe, gestützt werde, obwohl gleichzeitig bei einem anderen Gericht das Hauptverfahren wegen dieses Geschehens noch anhängig ist (so im Anschluss an den EGMR auch OLG Jena StV 2003, 574, 575; OLG Celle StV 2003, 575).

    Dahinstehen kann damit auch die Frage, ob immer dann von einem Ausnahmefall auszugehen ist, wenn der Verurteilte die "neue Tat zweifelsfrei glaubhaft gestanden" hat (so offenbar OLG Jena StV 2003, 574; siehe aber OLG Jena StV 2003, 575).

  • OLG Celle, 23.07.2003 - 1 Ws 250/03
    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2003 - 2 Ws 243/03
    Der EGMR hat ausgeführt, dass eine Verletzung der Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 MRK) vorliege, wenn der Bewährungswiderruf auf die in einem Verfahren ohne die Förmlichkeit einer Hauptverhandlung gewonnene Überzeugung, dass der Verurteilte eine neue Straftat begangen habe, gestützt werde, obwohl gleichzeitig bei einem anderen Gericht das Hauptverfahren wegen dieses Geschehens noch anhängig ist (so im Anschluss an den EGMR auch OLG Jena StV 2003, 574, 575; OLG Celle StV 2003, 575).

    Dahinstehen kann damit auch die Frage, ob immer dann von einem Ausnahmefall auszugehen ist, wenn der Verurteilte die "neue Tat zweifelsfrei glaubhaft gestanden" hat (so offenbar OLG Jena StV 2003, 574; siehe aber OLG Jena StV 2003, 575).

  • OLG Hamm, 22.10.2001 - 2 Ws 166/01

    Bewährungswiderruf, neue Straftat, Angaben des Verurteilten, Verstoß gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2003 - 2 Ws 243/03
    Als ausreichend ist es vielmehr angesehen worden, dass sich das die Strafaussetzung widerrufende Gericht aufgrund zweifelsfreier Tatsachen, insbesondere eines glaubwürdigen Geständnisses, in eigenständiger Würdigung davon überzeugt hat, dass der Verurteilte die neue (Anlass)Tat schuldhaft begangen hat (vgl. u.a. Beschluss des Senats vom 22. Oktober 2001 - 2 Ws 166-168/01; so auch Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl., § 56 f Rn. 5 ff. mit weiteren Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung).
  • BVerfG, 12.08.2008 - 2 BvR 1448/08

    Zur Zulässigkeit eines Bewährungswiderrufs (§ 56f Abs 1 S 1 Nr 1 StGB) wegen

    Fehlt es an besonderen Umständen dieser Art, die ein Absehen vom regelmäßigen Erfordernis einer Verurteilung wegen der neuen Straftat rechtfertigen, und liegt im Zeitpunkt der Widerrufsentscheidung eine solche Verurteilung durch das zuständige Gericht vor, so wird von Teilen der Rechtsprechung und Literatur angenommen, dass diese Verurteilung rechtskräftig sein muss, bevor ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung ergehen kann (vgl. Thüringer OLG, Beschluss vom 26. März 2003 - 1 Ws 100/03 -, StV 2003, S. 574; OLG Celle, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 1 Ws 250/03 -, StV 2003, S. 575; OLG Stuttgart, Beschluss vom 2. Juli 2004 - 4 Ws 180/04 -, NJW 2005, S. 83; Kühl, StGB, Kommentar, 26. Aufl. 2007, § 56f Rn. 3; zustimmend bis auf Ausnahmefälle: OLG Hamm, Beschluss vom 17. Oktober 2003 - 2 Ws 243/03, 2 Ws 244/03 -, StV 2004, S. 83; a.A. OLG Hamburg, Beschluss vom 29. September 2003 - 1 VAs 7/03 -, NJW 2003, S. 3574; LG Kiel, Beschluss vom 11. März 2003 - X KLs (4/00) -, Juris; Fischer, StGB, Kommentar, 55. Aufl. 2008, § 56f Rn. 6; Hubrach, in: Leipziger Kommentar StGB, 12. Aufl. 2006, § 56f Rn. 9).
  • OLG Hamm, 03.02.2010 - 2 Ws 24/10

    Versagung der vorzeitigen Entlassung eines Strafgefangenen wegen ungünstiger

    In Anlehnung an diese Entscheidung hatte der erkennende Senat demzufolge ausgesprochen, dass ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung regelmäßig nur dann in Betracht kommen wird, wenn wegen der neuen Tat eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Oktober 2003 in 2 Ws 243 u. 244/03; vom 11. November 2003 in 2 Ws 269/03; vom 09. November 2004 in 2 Ws 286 u. 287/04; sämtlich veröffentlicht unter www.burhoff.de; vgl. auch OLG Jena StV 2003, 574 u. 575; OLG Celle StV 2003, 575).
  • OLG Hamm, 13.12.2004 - 2 Ws 314/04

    bedingte Entlassung; Strafhaft; Unschuldsvermutung; neue Straftat; Feststellung;

    In Anlehnung an diese Entscheidung hat der erkennende Senat in seinen jüngsten Beschlüssen demzufolge ausgesprochen, dass ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung regelmäßig nur dann in Betracht kommen wird, wenn wegen der neuen Tat eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Oktober 2003 in 2 Ws 243 u. 244/03; vom 11. November 2003 in 2 Ws 269/03; vom 09. November 2004 in 2 Ws 286 u. 287/04; sämtlich veröffentlicht unter www.burhoff.de; vgl. auch OLG Jena StV 2003, 574 u. 575; OLG Celle StV 2003, 575).
  • OLG Hamm, 19.11.2007 - 2 Ws 341/07

    Bewährungsentscheidung; Bewährungswiderruf; Voraussetzungen; neue Entscsheidung;

    In Anlehnung an diese Entscheidung hat der erkennende Senat in seinen Entscheidungen demzufolge ausgesprochen, dass ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung regelmäßig nur dann in Betracht kommen wird, wenn wegen der neuen Tat eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Oktober 2003 in 2 Ws 243 u. 244/03; vom 11. November 2003 in 2 Ws 269/03; vom 09. November 2004 in 2 Ws 286 u. 287/04; sämtlich veröffentlicht unter www.burhoff.de; vgl. auch OLG Jena StV 2003, 574 u. 575; OLG Celle StV 2003, 575).
  • OLG Hamm, 03.02.2010 - 2 Ws 25/10

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer bedingten Reststrafenaussetzung

    In Anlehnung an diese Entscheidung hatte der erkennende Senat demzufolge ausgesprochen, dass ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung regelmäßig nur dann in Betracht kommen wird, wenn wegen der neuen Tat eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Oktober 2003 in 2 Ws 243 u. 244/03; vom 11. November 2003 in 2 Ws 269/03; vom 09. November 2004 in 2 Ws 286 u. 287/04; sämtlich veröffentlicht unter www.burhoff.de; vgl. auch OLG Jena StV 2003, 574 u. 575; OLG Celle StV 2003, 575).
  • OLG Hamm, 17.10.2003 - 2 Ws 244/03

    Bewährung; Widerruf; neue Straftat, Rechtskraft; Ausnahmefall; Unschuldsvermutung

    2 Ws 243/03 2 Ws 244/03.
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   OLG Hamm, 17.10.2003 - 2 Ws 244/03   

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https://dejure.org/2003,22511
OLG Hamm, 17.10.2003 - 2 Ws 244/03 (https://dejure.org/2003,22511)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.10.2003 - 2 Ws 244/03 (https://dejure.org/2003,22511)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Oktober 2003 - 2 Ws 244/03 (https://dejure.org/2003,22511)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer neuen, noch nicht rechtskräftig festgestellten Straftat; Verletzung der Unschuldsvermutung

  • Judicialis

    StGB §§ 56 f

Papierfundstellen

  • StV 2004, 83
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 23.07.2003 - 1 Ws 250/03
    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2003 - 2 Ws 244/03
    Der EGMR hat ausgeführt, dass eine Verletzung der Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 MRK) vorliege, wenn der Bewährungswiderruf auf die in einem Verfahren ohne die Förmlichkeit einer Hauptverhandlung gewonnene Überzeugung, dass der Verurteilte eine neue Straftat begangen habe, gestützt werde, obwohl gleichzeitig bei einem anderen Gericht das Hauptverfahren wegen dieses Geschehens noch anhängig ist (so im Anschluss an den EGMR auch OLG Jena StV 2003, 574, 575; OLG Celle StV 2003, 575).

    Dahinstehen kann damit auch die Frage, ob immer dann von einem Ausnahmefall auszugehen ist, wenn der Verurteilte die "neue Tat zweifelsfrei glaubhaft gestanden" hat (so offenbar OLG Jena StV 2003, 574; siehe aber OLG Jena StV 2003, 575).

  • OLG Jena, 26.03.2003 - 1 Ws 100/03

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2003 - 2 Ws 244/03
    Der EGMR hat ausgeführt, dass eine Verletzung der Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 MRK) vorliege, wenn der Bewährungswiderruf auf die in einem Verfahren ohne die Förmlichkeit einer Hauptverhandlung gewonnene Überzeugung, dass der Verurteilte eine neue Straftat begangen habe, gestützt werde, obwohl gleichzeitig bei einem anderen Gericht das Hauptverfahren wegen dieses Geschehens noch anhängig ist (so im Anschluss an den EGMR auch OLG Jena StV 2003, 574, 575; OLG Celle StV 2003, 575).

    Dahinstehen kann damit auch die Frage, ob immer dann von einem Ausnahmefall auszugehen ist, wenn der Verurteilte die "neue Tat zweifelsfrei glaubhaft gestanden" hat (so offenbar OLG Jena StV 2003, 574; siehe aber OLG Jena StV 2003, 575).

  • EGMR, 03.10.2002 - 37568/97

    Fall B. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2003 - 2 Ws 244/03
    Im Hinblick auf das Urteil des EGMR vom 3. Oktober 2002 (siehe StV 2003, 82 ff.) kann die Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer neuen, noch nicht rechtskräftig festgestellten Straftat nach § 56 f Abs. 1 Nr. 1 StGB allenfalls noch in Ausnahmefällen und nur dann, wenn die Unschuldsvermutung nicht entgegensteht, widerrufen werden.

    An dieser Rechtsprechung hält der Senat im Hinblick auf das Urteil des EGMR vom 3. Oktober 2002 (siehe StV 2003, 82 ff.) nicht mehr fest.

  • OLG Hamm, 17.10.2003 - 2 Ws 243/03

    Bewährung; Widerruf; neue Straftat, Rechtskraft; Ausnahmefall; Unschuldsvermutung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2003 - 2 Ws 244/03
    2 Ws 243/03 2 Ws 244/03.
  • OLG Hamm, 22.10.2001 - 2 Ws 166/01

    Bewährungswiderruf, neue Straftat, Angaben des Verurteilten, Verstoß gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2003 - 2 Ws 244/03
    Als ausreichend ist es vielmehr angesehen worden, dass sich das die Strafaussetzung widerrufende Gericht aufgrund zweifelsfreier Tatsachen, insbesondere eines glaubwürdigen Geständnisses, in eigenständiger Würdigung davon überzeugt hat, dass der Verurteilte die neue (Anlass)Tat schuldhaft begangen hat (vgl. u.a. Beschluss des Senats vom 22. Oktober 2001 - 2 Ws 166-168/01; so auch Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl., § 56 f Rn. 5 ff. mit weiteren Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung).
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