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   OLG Schleswig, 24.10.2007 - 2 Ws 244/07 (136/07)   

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OLG Schleswig, 24.10.2007 - 2 Ws 244/07 (136/07) (https://dejure.org/2007,27905)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24.10.2007 - 2 Ws 244/07 (136/07) (https://dejure.org/2007,27905)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24. Oktober 2007 - 2 Ws 244/07 (136/07) (https://dejure.org/2007,27905)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Strafvollstreckungsverfahren bei außerordentlicher Schwierigkeit der Sachlage und Rechtslage oder bei Besorgnis einer nicht angemessenen Verteidigung des Verurteilten; Notwendigkeit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach ...

  • Judicialis

    StPO § 140 Abs. 2; ; StPO § 454 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 02.02.2007 - 2 Ws 51/07
    Auszug aus OLG Schleswig, 24.10.2007 - 2 Ws 244/07
    Nach ständiger Rechtsprechung ist in entsprechender Anwendung von § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO im Vollstreckungsverfahren die Beiordnung eines Pflichtverteidigers nicht grundsätzlich geboten, sondern nur dann, wenn die Sach- und Rechtslage des Vollstreckungsverfahrens außergewöhnliche Schwierigkeiten aufweist oder der Verurteilte aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht in der Lage ist, selbst für seine angemessene Verteidigung zu sorgen (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 2 Ws 51/07 - Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - 2 Ws 322/06 - Senat, Beschluss vom 14. Dezember 2004 - 2 Ws 419/04 -, SchlHA 2005, 259 f.).

    Denn zunächst ist nicht ersichtlich, dass der Verurteilte aufgrund seiner Persönlichkeitsstruktur seine Belange nicht hinreichend darstellen könnte (anders etwa bei Anhaltspunkten für eine psychische Erkrankung, vgl. zu einer derartigen Konstellation OLG Zweibrücken NStZ-RR 2006, 355 f); sollten aufgrund des türkischstämmigen Hintergrundes des Verurteilten Schwierigkeiten bei der sprachlichen Verständigung bestehen, wäre ohnehin die Hinzuziehung eines Dolmetschers vorrangig (Senat, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 2 Ws 51/07 - OLG Frankfurt StV 1997, 573 f).

  • OLG Schleswig, 24.10.2007 - 2 Ws 450/07

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren anlässlich der

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.10.2007 - 2 Ws 244/07
    2 Ws 450/07 2 Ws 244/07.
  • OLG Zweibrücken, 08.08.2006 - 1 Ws 313/06

    Jährliche Überprüfung der Vollstreckung der Unterbringung in einem

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.10.2007 - 2 Ws 244/07
    Denn zunächst ist nicht ersichtlich, dass der Verurteilte aufgrund seiner Persönlichkeitsstruktur seine Belange nicht hinreichend darstellen könnte (anders etwa bei Anhaltspunkten für eine psychische Erkrankung, vgl. zu einer derartigen Konstellation OLG Zweibrücken NStZ-RR 2006, 355 f); sollten aufgrund des türkischstämmigen Hintergrundes des Verurteilten Schwierigkeiten bei der sprachlichen Verständigung bestehen, wäre ohnehin die Hinzuziehung eines Dolmetschers vorrangig (Senat, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 2 Ws 51/07 - OLG Frankfurt StV 1997, 573 f).
  • OLG Hamm, 23.06.2005 - 4 Ws 267/05

    Vergewaltigung eines Mithäftlings; Pflicht zur Beiordnung eines Rechtsanwaltes

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.10.2007 - 2 Ws 244/07
    Für die notwendige Auseinandersetzung eines Verurteilten mit einem derartigen Gutachten wird dann von der Notwendigkeit einer Pflichtverteidigerbestellung auszugehen sein, wenn das Gutachten etwa psychiatrisch-neurologische, psychoanalytische oder auch kriminologische Fragestellungen aufwirft, mit deren fachlicher Beurteilung ein Verurteilter überfordert ist (vgl. KG Berlin NStZ-RR 2006, 284 f.; OLG Hamm StraFo 2005, 391 f.).
  • OLG Frankfurt, 23.03.1995 - 3 Ws 211/95

    Aufhebung der Bestellung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger;

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.10.2007 - 2 Ws 244/07
    Denn zunächst ist nicht ersichtlich, dass der Verurteilte aufgrund seiner Persönlichkeitsstruktur seine Belange nicht hinreichend darstellen könnte (anders etwa bei Anhaltspunkten für eine psychische Erkrankung, vgl. zu einer derartigen Konstellation OLG Zweibrücken NStZ-RR 2006, 355 f); sollten aufgrund des türkischstämmigen Hintergrundes des Verurteilten Schwierigkeiten bei der sprachlichen Verständigung bestehen, wäre ohnehin die Hinzuziehung eines Dolmetschers vorrangig (Senat, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 2 Ws 51/07 - OLG Frankfurt StV 1997, 573 f).
  • OLG Karlsruhe, 26.03.2007 - 2 Ws 322/06

    Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers wegen ernsthafter Störung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.10.2007 - 2 Ws 244/07
    Nach ständiger Rechtsprechung ist in entsprechender Anwendung von § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO im Vollstreckungsverfahren die Beiordnung eines Pflichtverteidigers nicht grundsätzlich geboten, sondern nur dann, wenn die Sach- und Rechtslage des Vollstreckungsverfahrens außergewöhnliche Schwierigkeiten aufweist oder der Verurteilte aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht in der Lage ist, selbst für seine angemessene Verteidigung zu sorgen (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 2 Ws 51/07 - Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - 2 Ws 322/06 - Senat, Beschluss vom 14. Dezember 2004 - 2 Ws 419/04 -, SchlHA 2005, 259 f.).
  • OLG Schleswig, 14.12.2004 - 2 Ws 419/04
    Auszug aus OLG Schleswig, 24.10.2007 - 2 Ws 244/07
    Nach ständiger Rechtsprechung ist in entsprechender Anwendung von § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO im Vollstreckungsverfahren die Beiordnung eines Pflichtverteidigers nicht grundsätzlich geboten, sondern nur dann, wenn die Sach- und Rechtslage des Vollstreckungsverfahrens außergewöhnliche Schwierigkeiten aufweist oder der Verurteilte aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht in der Lage ist, selbst für seine angemessene Verteidigung zu sorgen (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 2 Ws 51/07 - Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - 2 Ws 322/06 - Senat, Beschluss vom 14. Dezember 2004 - 2 Ws 419/04 -, SchlHA 2005, 259 f.).
  • OLG Schleswig, 24.10.2007 - 2 Ws 450/07

    Verpflichtung einer psychiatrischen Anstalt gegenüber der Verteidigerin einer

    2 Ws 450/07 2 Ws 244/07.
  • OLG Schleswig, 22.12.2017 - 1 Ws 513/17
    Das Gericht muss deshalb die Art der Therapie, nämlich ambulant oder stationär, festlegen, eine konkrete Einrichtung, in der die Therapie zu absolvieren ist, und die fachliche Qualifikation des Therapeuten bestimmen sowie Art und Häufigkeit der wahr- zunehmenden Termine näher ausgestalten (OLG Frankfurt, Beschluss vom 7. Mai 2003 - 3 Ws 528/03, NStZ-RR 2003, 199 f.; Beschluss des II. Strafsenats des SchlHOLG vom 25. Juni 2007 - 2 Ws 244/07 (136/07), StraFo 2007, 424 f.).
  • OLG Schleswig, 03.01.2019 - 2 Ws 392/18
    Die Weisungen zur Enthaltung von dem Konsum von Alkohol und Drogen sowie der entsprechende Nachweis waren auch hinreichend klar bestimmt und die Einhaltung überprüfbar (vgl. dazu II. Senat Beschluss vom 25. Juni 2007 ­ 2 Ws 244/07 (136/07) ­.
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