Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 24.05.2016

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   KG, 06.12.2016 - 2 Ws 248/16 - 161 AR 145/16   

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KG, 06.12.2016 - 2 Ws 248/16 - 161 AR 145/16 (https://dejure.org/2016,61050)
KG, Entscheidung vom 06.12.2016 - 2 Ws 248/16 - 161 AR 145/16 (https://dejure.org/2016,61050)
KG, Entscheidung vom 06. Dezember 2016 - 2 Ws 248/16 - 161 AR 145/16 (https://dejure.org/2016,61050)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Strafvollstreckung, Weisungen, Führungsaufsicht

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 68a Abs 2 StGB, § 68a Abs 3 StGB, § 68b Abs 1 S 1 Nr 1 StGB, § 68b Abs 1 S 1 Nr 4 StGB, § 68b Abs 3 StGB
    Beschwerde gegen Weisungen für die Dauer der Führungsaufsicht: Voraussetzungen für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers; Zuständigkeit für die Überwachung des Verurteilten; Ausspruch eines Tätigkeitsverbots mit der Wirkung eines Berufsverbots; Größe einer Gebotszone

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiordnung eines Verteidigers im Verfahren der Entscheidung über die Fortdauer der Führungsaufsicht und die Ausgestaltung von Weisungen; Übertragung der Überwachung des Verurteilten auf den Bewährungshelfer; Zulässigkeit eines Tätigkeitsverbots; Größe einer Gebotszone

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beiordnung eines Verteidigers im Verfahren der Entscheidung über die Fortdauer der Führungsaufsicht und die Ausgestaltung von Weisungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Pflichtverteidigung: Strafvollstreckungsverfahren, oder: "Rechtlich einfach"

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Führungsaufsicht: Wenn das Tätigkeitsverbot zu einem Berufsverbot wird

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • KG, 23.01.2014 - 2 Ws 592/13

    Führungsaufsicht; "elektronische Fußfessel" und Gebotszone

    Auszug aus KG, 06.12.2016 - 2 Ws 248/16
    Dabei ist allein zu prüfen, ob die angefochtene Entscheidung in der angewendeten Vorschrift eine Rechtsgrundlage hat, ob Ermessensmissbrauch vorliegt und ob der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz eingehalten ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 - [juris]; Senat, Beschlüsse vom 5. Mai 2014 a.a.O. und vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 und 2 Ws 11/14 - [juris]).

    Eine Überprüfung der Zweckmäßigkeit der Anordnung findet im Beschwerdeverfahren hingegen nicht statt (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Januar 2014 a.a.O.).

    Die verurteilte Person soll sich dieser Aufsicht nicht dadurch entziehen, dass sie den Bereich, in dem die Aufsicht wirksam ausgeübt werden kann, ohne Wissen der Führungsaufsichtsstelle verlässt (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 -, Rdn. 13 [juris]).

  • OLG Hamburg, 04.03.2008 - 2 Ws 205/07

    Berufsverbotsgleiche Führungsaufsichtsweisung

    Auszug aus KG, 06.12.2016 - 2 Ws 248/16
    Das Grundrecht gewährleistet, jede erlaubte Tätigkeit zu ergreifen; das gilt unabhängig davon, ob sie einem traditionell oder rechtlich fixierten Berufsbild entspricht (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 4. März 2008 - 2 Ws 205/07 - [juris]).

    Der Senat hat sich der letztlich überzeugend begründeten Auffassung der Oberlandesgerichte Hamburg und Hamm angeschlossen (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 4. März 2008 - 2 Ws 205/07 - [juris]; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 90 mit weit. Nachweisen auch zur Gegenauffassung; vgl. Senat, Beschluss vom 2. September 2015 - 2 Ws 198/15 - [juris]).

  • KG, 05.05.2014 - 2 Ws 163/14

    Verbotszone bei Führungsaufsicht

    Auszug aus KG, 06.12.2016 - 2 Ws 248/16
    Gesetzwidrigkeit wäre gegeben, wenn die Anordnungen im Gesetz nicht vorgesehen, wenn sie unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar wären oder sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreiten (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 15. März 2012 - 1 Ws 138/12 - [juris] = StV 2012, 737; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. August 2010 - 1 Ws 107/10 - [juris] = StV 2010, 643; OLG Dresden, Beschluss vom 13. Juli 2009 - 2 Ws 291/09 - [juris] = NJW 2009, 3315; Senat, Beschlüsse vom 5. Mai 2014 - 2 Ws 163/14 - [juris], vom 3. September 2012 - 2 Ws 403/12 - und vom 26. Juni 2012 - 2 Ws 331/12 -).

    Dabei ist allein zu prüfen, ob die angefochtene Entscheidung in der angewendeten Vorschrift eine Rechtsgrundlage hat, ob Ermessensmissbrauch vorliegt und ob der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz eingehalten ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 - [juris]; Senat, Beschlüsse vom 5. Mai 2014 a.a.O. und vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 und 2 Ws 11/14 - [juris]).

  • KG, 03.11.2014 - 2 Ws 356/14

    Verteidigerbestellung in Vollstreckungsverfahren

    Auszug aus KG, 06.12.2016 - 2 Ws 248/16
    Schließlich ergehen im Vollstreckungsverfahren gerichtliche Entscheidungen ohne mündliche Verhandlung (vgl. zu alledem Senat, NJW 2015, 1897 und Beschluss vom 19. Dezember 2014 - 2 Ws 386/14 - [juris]; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO 59. Aufl., § 140 Rdn. 33 mit weit. Nachweisen).

    Die Abhilfeentscheidung stellt keine Verfahrensvoraussetzung für die Entscheidung des Beschwerdegerichts dar und eine Zurückverweisung zu ihrer Nachholung würde das Verfahren unnötig verzögern (vgl. Senat, Beschlüsse vom 3. November 2014 - 2 Ws 356/14 - [juris], vom 29. September 2014 - 2 Ws 332/14 - und vom 11. Oktober 2010 - 2 Ws 554/10 -).

  • BVerfG, 15.08.1980 - 2 BvR 495/80

    Verfassungsmäßigkeit der strafrechtlichen Führungsaufsicht

    Auszug aus KG, 06.12.2016 - 2 Ws 248/16
    Die Führungsaufsicht (nach § 68f StGB) hat die Aufgabe, auch nach Haftentlassung noch gefährliche oder mindestens gefährdete Täter in ihrer Lebensführung in Freiheit über einen kritischen Zeitraum hinweg zu unterstützen und zu überwachen, um sie von weiteren Straftaten abzuhalten (vgl. BVerfGE 55, 28, 29 = NStZ 1981, 21).
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus KG, 06.12.2016 - 2 Ws 248/16
    Im Vollstreckungsverfahren ist in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO dem Verurteilten nur dann ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass sich der Betroffene nicht selbst verteidigen kann (vgl. BVerfGE 70, 297 - 323 = NJW 1986, 767, 771) oder wenn die Entscheidung von besonders hohem Gewicht ist (vgl. BVerfGE 86, 288 - 369 = NJW 1992, 2947 - 2960 für die Aussetzung einer lebenslangen Strafe; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Juni 1993 - 1 Ws 115/93 - [juris] = StV 1994, 552 - zehn Jahre Freiheitsstrafe).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus KG, 06.12.2016 - 2 Ws 248/16
    Im Vollstreckungsverfahren ist in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO dem Verurteilten nur dann ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass sich der Betroffene nicht selbst verteidigen kann (vgl. BVerfGE 70, 297 - 323 = NJW 1986, 767, 771) oder wenn die Entscheidung von besonders hohem Gewicht ist (vgl. BVerfGE 86, 288 - 369 = NJW 1992, 2947 - 2960 für die Aussetzung einer lebenslangen Strafe; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Juni 1993 - 1 Ws 115/93 - [juris] = StV 1994, 552 - zehn Jahre Freiheitsstrafe).
  • OLG Jena, 02.03.2006 - 1 Ws 66/06

    Führungsaufsicht

    Auszug aus KG, 06.12.2016 - 2 Ws 248/16
    Bei der Auswahl und Anordnung solcher Weisungen hat die Strafvollstreckungskammer einen Ermessensspielraum (vgl. zu diesen Grundsätzen insgesamt: ThürOLG, Beschluss vom 2. März 2006 - 1 Ws 66/06 - [juris]).
  • OLG Karlsruhe, 21.06.1993 - 1 Ws 115/93

    Strafverteidiger; Beiordnung; Bewährung; Strafaussetzung

    Auszug aus KG, 06.12.2016 - 2 Ws 248/16
    Im Vollstreckungsverfahren ist in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO dem Verurteilten nur dann ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass sich der Betroffene nicht selbst verteidigen kann (vgl. BVerfGE 70, 297 - 323 = NJW 1986, 767, 771) oder wenn die Entscheidung von besonders hohem Gewicht ist (vgl. BVerfGE 86, 288 - 369 = NJW 1992, 2947 - 2960 für die Aussetzung einer lebenslangen Strafe; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Juni 1993 - 1 Ws 115/93 - [juris] = StV 1994, 552 - zehn Jahre Freiheitsstrafe).
  • OLG Dresden, 13.07.2009 - 2 Ws 291/09

    Führungsaufsicht; Maßregel; Weisung

    Auszug aus KG, 06.12.2016 - 2 Ws 248/16
    Gesetzwidrigkeit wäre gegeben, wenn die Anordnungen im Gesetz nicht vorgesehen, wenn sie unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar wären oder sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreiten (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 15. März 2012 - 1 Ws 138/12 - [juris] = StV 2012, 737; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. August 2010 - 1 Ws 107/10 - [juris] = StV 2010, 643; OLG Dresden, Beschluss vom 13. Juli 2009 - 2 Ws 291/09 - [juris] = NJW 2009, 3315; Senat, Beschlüsse vom 5. Mai 2014 - 2 Ws 163/14 - [juris], vom 3. September 2012 - 2 Ws 403/12 - und vom 26. Juni 2012 - 2 Ws 331/12 -).
  • OLG Hamm, 20.08.2009 - 2 Ws 207/09

    Zulässigkeit einer Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; Untersagung jeglicher

  • OLG Karlsruhe, 05.08.2010 - 1 Ws 107/10

    Erteilung einer gesetzwidrigen Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; Tragung

  • OLG Bamberg, 15.03.2012 - 1 Ws 138/12

    Rechtmäßigkeit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht: Wohnsitzwechsel nur

  • OLG Nürnberg, 11.03.2013 - 1 Ws 307/12

    Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht: Nachträgliche Änderung von Weisungen;

  • OLG Hamm, 14.11.2013 - 3 Ws 279/13

    Zulässigkeit eines einem Berufsverbot gleichkommenden Tätigkeitsverbots im Rahmen

  • KG, 23.01.2014 - 2 Ws 11/14

    Elektronische Fußfessel

  • KG, 11.06.2008 - 2 Ws 239/08
  • KG, 19.12.2014 - 2 Ws 386/14

    Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit von Weisungen bei der Führungsaufsicht

  • OLG Köln, 13.11.2014 - 2 Ws 663/14

    Weisung zur Mitteilung von Wohnung und Arbeitsstelle im Rahmen der

  • KG, 02.09.2015 - 2 Ws 198/15

    Verhältnis von § 68b Abs. 1 Nr. 4 StGB zu § 70 StGB

  • LG Halle, 23.11.2018 - 10a Qs 132/18

    Pflichtverteidigerbeiordnung: Notwendige Verteidigung bei Anhängigkeit mehrerer

    Die Abhilfeentscheidung stellt keine Verfahrensvoraussetzung für die Entscheidung des Beschwerdegerichts dar und eine Zurückverweisung zu ihrer Nachholung würde das Verfahren unnötig verzögern (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 06.12.2016 - 2 Ws 248/16; OLG Hamm, Beschl. v. 11.03.2010 - III 2 Ws 39/10, jeweils m.w.N.).
  • KG, 10.11.2021 - 5 Ws 219/21

    Voraussetzungen der nachträglichen Aufhebung einer Weisung zur Einnahme

    Diese strengen Voraussetzungen gelten auch bei der Ausgestaltung von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 15. März 2012 - 1 Ws 138/12 - juris Rn. 8 [keine Beiordnung bei Standortermittlung über eine elektronische Fußfessel nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 StGB]; KG, Beschlüsse vom 6. Dezember 2016 - 2 Ws 248/16 - juris Rn. 9 f. [keine Beiordnung bei Weisungen nach § 68b Abs. 1 Nr. 1 und 4 StGB] und 11. Juni 2015 - 2 Ws 124/15 - juris Rn. 11 [keine Beiordnung bei Weisung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB]; Senat, Beschluss vom 29. November 2019 - 5 Ws 195/19 - [keine Beiordnung bei Weisung zur Duldung von Hausbesuchen durch Beamte des LKA]).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 24.05.2016 - 2 Ws 248/16   

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https://dejure.org/2016,77105
OLG Dresden, 24.05.2016 - 2 Ws 248/16 (https://dejure.org/2016,77105)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24.05.2016 - 2 Ws 248/16 (https://dejure.org/2016,77105)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24. Mai 2016 - 2 Ws 248/16 (https://dejure.org/2016,77105)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Sachsen

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Karlsruhe, 06.12.1996 - 3 Ws 321/96

    Beurteilung des Umfangs der Fluchtgefahr ; Zweck der Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Dresden, 24.05.2016 - 2 Ws 248/16
    Bei der Haftentscheidung eines erkennenden Gerichts aufgrund einer Hauptverhandlung ist die Nachprüfung durch das Beschwerdegericht auch unter Beachtung des von Art. 19 Abs. 4 GG geforderten gerichtlichen Rechtsschutzes darauf beschränkt (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11. September 2002 - 2 BvR 1369/02, 2 BvQ 42/02 -, juris), ob die Entscheidung auf die in der Hauptverhandlung gewonnenen wesentlichen Tatsachen gestützt ist und auf einer vertretbaren Bewertung des Beweisergebnisses beruht (BGH StV 1991, 525; OLG Karlsruhe StV 1997, 312).

    Seite2 der Hauptverhandlung zu beurteilen ist, ist der Senat in seiner Prüfungskompetenz jedoch auch insoweit auf die Frage beschränkt, ob die Bewertung der Fluchtgefahr auf einer vertretbaren Bewertung des Beweisergebnisses beruht (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06. Dezember 1996 - 3 Ws 321/96, 3 Ws 322/96 -, juris, = StV 1997, 312 f.).

  • EGMR, 26.10.2000 - 30210/96

    Das Recht auf Verfahrensbeschleunigung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK in

    Auszug aus OLG Dresden, 24.05.2016 - 2 Ws 248/16
    Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in seiner Ausprägung als Beschleunigungsgebot nach Artikel 5 Abs. 3 EMRK (Recht auf Urteil innerhalb angemessener Frist) ist nach der Rechtsprechung des EuGH - der Senat ergänzt: "aber nur" - verletzt, "wenn die Justizbehörden in einem solchen Fall nicht besondere Sorgfalt beim Betreiben des Verfahrens angewendet haben" (EuGH NJW 2001, 2694).
  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus OLG Dresden, 24.05.2016 - 2 Ws 248/16
    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen für die Abwägung zwischen dem Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Angeklagten als Korrektiv gegenüber der vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkung (BVerfGE 19, 342; BVerfG NStZ 2006, 460; BVerfGE 46, 195; zu Art. 16 Abs. 1 Satz 2 der Sächsischen Verfassung vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS] / Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rdnr. 15; std. Rspr.) hat der Senat im Übrigen in seiner Haftfortdauerentscheidung vom 23. Dezember 2014 ausführlich Stellung genommen (Az.: 2 Ws 545/16).
  • BVerfG, 11.09.2002 - 2 BvR 1369/02

    Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts bei vorläufiger Entziehung der

    Auszug aus OLG Dresden, 24.05.2016 - 2 Ws 248/16
    Bei der Haftentscheidung eines erkennenden Gerichts aufgrund einer Hauptverhandlung ist die Nachprüfung durch das Beschwerdegericht auch unter Beachtung des von Art. 19 Abs. 4 GG geforderten gerichtlichen Rechtsschutzes darauf beschränkt (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11. September 2002 - 2 BvR 1369/02, 2 BvQ 42/02 -, juris), ob die Entscheidung auf die in der Hauptverhandlung gewonnenen wesentlichen Tatsachen gestützt ist und auf einer vertretbaren Bewertung des Beweisergebnisses beruht (BGH StV 1991, 525; OLG Karlsruhe StV 1997, 312).
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvQ 10/06

    Keine Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren wegen Ablehnung der

    Auszug aus OLG Dresden, 24.05.2016 - 2 Ws 248/16
    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen für die Abwägung zwischen dem Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Angeklagten als Korrektiv gegenüber der vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkung (BVerfGE 19, 342; BVerfG NStZ 2006, 460; BVerfGE 46, 195; zu Art. 16 Abs. 1 Satz 2 der Sächsischen Verfassung vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS] / Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rdnr. 15; std. Rspr.) hat der Senat im Übrigen in seiner Haftfortdauerentscheidung vom 23. Dezember 2014 ausführlich Stellung genommen (Az.: 2 Ws 545/16).
  • OLG Stuttgart, 06.03.2003 - 2 Ws 33/03

    Untersuchungshaft nach durchgeführter Hauptverhandlung: Beschränkte

    Auszug aus OLG Dresden, 24.05.2016 - 2 Ws 248/16
    Da dem Senat die volle Kenntnis vom Ergebnis der Beweisaufnahme fehlt, kann der angefochtene Beschluss insoweit nur eingeschränkt überprüft werden (OLG Frankfurt/Main, StV 1995, 593; OLG Stuttgart, Beschluss vom 06. März 2003 - 2 Ws 33/2003, 2 Ws 33/03 -, juris = Justiz 2003, 457).
  • OLG Köln, 21.07.1995 - 1 Ws 23/95

    Verbüßungsdauer; Anreiz zur Flucht ; Allgemeine Erfahrung; Arbeitslosigkeit;

    Auszug aus OLG Dresden, 24.05.2016 - 2 Ws 248/16
    Die damit geforderte Prognose des verfahrensbezogenen künftigen Verhaltens des Angeklagten erfordert eine umfassende Abwägung sämtlicher im konkreten Einzelfall für und gegen eine mögliche Flucht des Angeklagten sprechender Umstände (OLG Düsseldorf, StV 1994, 85; OLG Köln, StV 1995, 475).
  • VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 95-IV-06
    Auszug aus OLG Dresden, 24.05.2016 - 2 Ws 248/16
    Das Grundrecht auf Freiheit der Person verlangt lediglich, dass das Gericht seiner Entscheidung die aktuelle Sach- und Rechtslage zugrunde legt und dies zum Ausdruck bringt (Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Beschluss vom 20. April 2006 - Vf. 38-IV-06; std. Rspr.; Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 95-IV-06, Vf. 96-IV-06 (eA) -, juris).
  • VerfGH Sachsen, 20.04.2006 - 38-IV-06
    Auszug aus OLG Dresden, 24.05.2016 - 2 Ws 248/16
    Das Grundrecht auf Freiheit der Person verlangt lediglich, dass das Gericht seiner Entscheidung die aktuelle Sach- und Rechtslage zugrunde legt und dies zum Ausdruck bringt (Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Beschluss vom 20. April 2006 - Vf. 38-IV-06; std. Rspr.; Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 95-IV-06, Vf. 96-IV-06 (eA) -, juris).
  • OLG Frankfurt, 25.07.1995 - 1 Ws 120/95

    Haftbefehl; Aufhebung; Nebenkläger; Beschwerde; Beschwerderecht; Verurteilung;

    Auszug aus OLG Dresden, 24.05.2016 - 2 Ws 248/16
    Da dem Senat die volle Kenntnis vom Ergebnis der Beweisaufnahme fehlt, kann der angefochtene Beschluss insoweit nur eingeschränkt überprüft werden (OLG Frankfurt/Main, StV 1995, 593; OLG Stuttgart, Beschluss vom 06. März 2003 - 2 Ws 33/2003, 2 Ws 33/03 -, juris = Justiz 2003, 457).
  • BVerfG, 29.06.1995 - 2 BvR 2537/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Fortdauer der Untersuchungshaft

  • BGH, 16.08.1991 - 1 StE 6/89

    Untersuchungshaft - Haftentscheidung - Beschwerdegericht - Hauptverhandlung

  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 7-IV-10
  • VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 9-IV-15
  • RG, 08.02.1917 - I 615/16

    Kann sich ein im übrigen vertragstreuer Heereslieferant durch Nichteinhaltung der

  • EGMR, 21.06.2018 - 310/16

    BONGI ET AUTRES c. ITALIE

  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 80-IV-16

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 24. Mai 2016 (2 Ws 248/16) verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 16 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden wird aufgehoben; die Sache wird an das Oberlandesgericht Dresden zurückverwiesen.

    Mit seiner am 24. Juni 2016 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer, der sich seit dem 5. November 2013 in Untersuchungshaft befindet, gegen die im Haftbeschwerdeverfahren ergangenen Beschlüsse des Oberlandesgerichts Dresden vom 24. Mai 2016 (2 Ws 248/16) und des Landgerichts Dresden vom 3. Mai 2016 (5 KLs 100 Js 7387/12), letzterer in der Form der Nichtabhilfeentscheidung vom 10. Mai 2016.

  • OLG Dresden, 20.06.2016 - 2 Ws 298/16
    Die Ausführungen des Senats in seinen Beschlüssen vom 24. Mai 2016 (Az.: 2 Ws 248/16) und vom 03. Juni 2016 (Az.: 2 Ws 256/16) aus Anlass zweier Beschwerdeentscheidungen gegen die - gleichgelagerten - Haftfortdauerentscheidungen der Wirtschaftsstrafkammer vom Mai 2016 betreffend die beiden Mitangeklagten B. und B. gelten auch für den Beschwerdeführer in vorliegender Sache.

    Ferner gelten auch im Fall des Beschwerdeführers K. die weiteren Ausführungen des Senats in seinen vorgenannten Beschlüssen vom 24. Mai 2016 (Az.: 2 Ws 248/16) und vom 03. Juni 2016 (Az.: 2 Ws 256/16):.

  • OLG Dresden, 03.06.2016 - 2 Ws 256/16
    Der Senat hat insoweit bereits in seinem Beschluss vom 24. Mai 2016 (2 Ws 248/16), mit dem die Haftbeschwerde eines Mitangeklagten als unbegründet verworfen wurde, folgendes festgestellt:.
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