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   OLG Hamm, 10.07.1997 - 2 Ws 252/97   

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https://dejure.org/1997,6570
OLG Hamm, 10.07.1997 - 2 Ws 252/97 (https://dejure.org/1997,6570)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.07.1997 - 2 Ws 252/97 (https://dejure.org/1997,6570)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Juli 1997 - 2 Ws 252/97 (https://dejure.org/1997,6570)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Unterbrechung des Maßregelvollzuges, Wiederaufnahmeverfahren, Zulässigkeit des Wiederaufnahmeverfahrens, Teilrechtskraft, Rechtskraft des Schuldspruchs, neues Gutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 371
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 05.07.1990 - 2 Ws 1134/90
    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.1997 - 2 Ws 252/97
    Während insbesondere Stimmen in der Literatur (so. z.B. Kleinknecht, a.a.O., vor § 359 StPO Rn. 4 mit weiteren Nachweisen; Gössel in Löwe-Rosenberg, 24. Aufl., vor § 359 Rn. 74 ff.) der Auffassung sind, daß ein nur im Schuldspruch rechtskräftiges Urteil (noch) nicht Gegenstand eines Wiederaufnahmeverfahrens sein könne, vertritt demgegenüber die obergerichtliche Rechtsprechung - soweit ersichtlich weitgehend einhellig - die gegenteilige Auffassung (vgl. u.a. OLG Celle StV 1990, 537; OLG Frankfurt NJW 1983, 2399 = NStZ 1983, 426; OLG München NJW 1981, 593; vgl. die weiteren Nachweise aus der Rechtsprechung bei vgl. Kleinknecht, a.a.O.; siehe auch Schmidt in Karlsruher Kommentar, 3. Aufl., vor § 359 StPO, Rn. 12 mit weiteren Nachweisen; a.A. in der Rechtsprechung OLG Düsseldorf JMBl. NW 1954, 229).
  • BGH, 29.04.1993 - 1 StR 219/93

    Verwerfung einer Revision als unbegründet

    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.1997 - 2 Ws 252/97
    Der dargelegten Auffassung des Senats, wonach der Wiederaufnahmeantrag vorliegend zulässig ist, steht der von Kleinknecht (a.a.O.) - offenbar als Beleg für die von ihm vertretene Gegenansicht - zitierte Beschluß des BGH vom 29.04.1993 (1 StR 219/93 - Rechtsprechungsübersicht von Kusch in NStZ 1993, 25 Nr. 23) nicht entgegen.
  • OLG Frankfurt, 22.10.1982 - 1 Ws 266/82
    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.1997 - 2 Ws 252/97
    Während insbesondere Stimmen in der Literatur (so. z.B. Kleinknecht, a.a.O., vor § 359 StPO Rn. 4 mit weiteren Nachweisen; Gössel in Löwe-Rosenberg, 24. Aufl., vor § 359 Rn. 74 ff.) der Auffassung sind, daß ein nur im Schuldspruch rechtskräftiges Urteil (noch) nicht Gegenstand eines Wiederaufnahmeverfahrens sein könne, vertritt demgegenüber die obergerichtliche Rechtsprechung - soweit ersichtlich weitgehend einhellig - die gegenteilige Auffassung (vgl. u.a. OLG Celle StV 1990, 537; OLG Frankfurt NJW 1983, 2399 = NStZ 1983, 426; OLG München NJW 1981, 593; vgl. die weiteren Nachweise aus der Rechtsprechung bei vgl. Kleinknecht, a.a.O.; siehe auch Schmidt in Karlsruher Kommentar, 3. Aufl., vor § 359 StPO, Rn. 12 mit weiteren Nachweisen; a.A. in der Rechtsprechung OLG Düsseldorf JMBl. NW 1954, 229).
  • OLG München, 20.11.1980 - 1 Ws 1043/80
    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.1997 - 2 Ws 252/97
    Während insbesondere Stimmen in der Literatur (so. z.B. Kleinknecht, a.a.O., vor § 359 StPO Rn. 4 mit weiteren Nachweisen; Gössel in Löwe-Rosenberg, 24. Aufl., vor § 359 Rn. 74 ff.) der Auffassung sind, daß ein nur im Schuldspruch rechtskräftiges Urteil (noch) nicht Gegenstand eines Wiederaufnahmeverfahrens sein könne, vertritt demgegenüber die obergerichtliche Rechtsprechung - soweit ersichtlich weitgehend einhellig - die gegenteilige Auffassung (vgl. u.a. OLG Celle StV 1990, 537; OLG Frankfurt NJW 1983, 2399 = NStZ 1983, 426; OLG München NJW 1981, 593; vgl. die weiteren Nachweise aus der Rechtsprechung bei vgl. Kleinknecht, a.a.O.; siehe auch Schmidt in Karlsruher Kommentar, 3. Aufl., vor § 359 StPO, Rn. 12 mit weiteren Nachweisen; a.A. in der Rechtsprechung OLG Düsseldorf JMBl. NW 1954, 229).
  • OLG Hamburg, 14.02.1978 - 2 Ss 301/77

    Anbau von Cannabispflanzen ; Gewinnung von Cannabis; Besitz von Betäubungsmitteln

    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.1997 - 2 Ws 252/97
    Da die vom Sachverständigen Prof. Dr. B. gezogenen Schlüsse nicht unbedingt zwingend sind, kann derzeit weder davon ausgegangen werden, daß der Wiederaufnahmeantrag mit einiger Sicherheit oder zumindest mit gewisser Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird (vgl. dazu OLG Hamm MDR 1978, 692; JMBl. NW 1980, 276).
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