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   OLG Hamm, 10.10.2005 - 2 Ws 257/05   

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https://dejure.org/2005,18266
OLG Hamm, 10.10.2005 - 2 Ws 257/05 (https://dejure.org/2005,18266)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.10.2005 - 2 Ws 257/05 (https://dejure.org/2005,18266)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Oktober 2005 - 2 Ws 257/05 (https://dejure.org/2005,18266)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Bestellung eines Pflichtverteidigers; Ausschluss eines Pflichtverteidigers wegen einer Mehrfachvertretung; Voraussetzungen für die Zurückweisung eines Wahlverteidigers; Bestimmung der Voraussetzungen für das Vorliegen einer Mehrfachvertretung; ...

  • Judicialis

    StPO § 140; ; StPO § 142

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140 § 142
    Pflichtverteidiger; Beiordnung; Interessenkollision; Mehrfachverteidigung; Ablehnung der Beiordnung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Aachen, 12.03.1992 - 65 Qs 2/92
    Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2005 - 2 Ws 257/05
    Dabei handelt es sich um den verfassungsrechtlich begründeten Anspruch des Angeschuldigten auf Beiordnung eines Anwaltes seines Vertrauens (vgl. BGH StV 1992, 407), auch wenn es die Fürsorgepflicht des Vorsitzenden im Einzelnen verbieten kann, einen Pflichtverteidiger zu bestellen, der die Verteidigung wegen eines Interessenkonfliktes möglicherweise nicht mit vollem Einsatz führen kann (vgl. BGH a.a.0.; BVerfG, StV 1998, 357).
  • OLG Hamm, 20.11.2003 - 2 Ws 279/03

    Beurteilung der Schwere der Tat im Sinn des § 140 Strafprozessordnung (StPO);

    Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2005 - 2 Ws 257/05
    Der Vorsitzende ist nach § 142 Abs. 1 S.2 u. S. 3 StPO gehalten, den von dem Angeklagten gewünschten Verteidiger zu bestellen, wenn nicht gewichtige Gründe entgegenstehen (so der Senat zuletzt am 20. November 2003 -2 Ws 279/03-).
  • OLG Hamm, 01.06.2004 - 2 Ws 156/04

    Pflichtverteidiger; Entpflichtung; widerstreitende Interessen; Vertretung durch

    Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2005 - 2 Ws 257/05
    In einem nahezu gleichgelagerten Fall hat der Senat im Beschluss vom 01. Juni 2004 (2 Ws 156/04 = StV 2004, 641) u.a. folgendes ausgeführt:.
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