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   KG, 22.07.2014 - 2 Ws 257/14 Vollz   

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https://dejure.org/2014,24615
KG, 22.07.2014 - 2 Ws 257/14 Vollz (https://dejure.org/2014,24615)
KG, Entscheidung vom 22.07.2014 - 2 Ws 257/14 Vollz (https://dejure.org/2014,24615)
KG, Entscheidung vom 22. Juli 2014 - 2 Ws 257/14 Vollz (https://dejure.org/2014,24615)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umdeutung eines Antrags auf Verpflichtung zur Neubescheidung in einen Vornahmeantrag als Hauptantrag durch die Strafvollstreckungskammer und anschließende Entscheidung über diesen umgedeuteten Streitgegenstand

  • rechtsportal.de

    StVollzG § 116 Abs. 1 ; StVollzG § 119 Abs. 4 S. 3
    Umdeutung eines Antrags auf Verpflichtung zur Neubescheidung in einen Vornahmeantrag als Hauptantrag durch die Strafvollstreckungskammer und anschließende Entscheidung über diesen umgedeuteten Streitgegenstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 06.02.2007 - 2 Ws 42/07

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen

    Auszug aus KG, 22.07.2014 - 2 Ws 257/14
    Es nimmt zunächst in dem an die Vollzugsbehörde gerichteten Anliegen Gestalt an, über das diese aufgrund des von dem Gefangenen an sie herangetragenen konkreten Sachverhalts entscheidet (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Februar 2007 - 2 Ws 42/07 Vollz -).
  • OLG Hamm, 13.04.2021 - 4 Ws 22/21

    Keine Verteidigergebühr im Revisionsverfahren Keine Gebühren des

    - Beschluss des hiesigen 1. Strafsenats vom 12.04.2005 (1 Ws 70/05), - Beschlüsse des hiesigen 2. Strafsenats vom 19.04.2002 (2 Ws 292/01) und vom 30.04.2015 (III-2 Ws 257/14 OLG Hamm, danach aber Ausnahmen in Einzelfällen möglich), - Beschlüsse des hiesigen 3. Strafsenats vom 11.05.2004 (3 Ws 174/04), vom 08.02.2000 (3 Ws 754/99) und vom 06.01.2000 (3 Ws 450/99), - Beschlüsse des erkennenden 4. Strafsenats vom 03.08.2011 (4 Ws 113/11) und vom 26.07.2016 (4 Ws 197/16), - Beschluss des hiesigen 5. Strafsenats vom 16.06.2016 (5 Ws 145/16).
  • KG, 22.02.2017 - 5 Ws 210/16

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung über einen Verlegungsantrag eines

    Dadurch ergibt sich die Verpflichtung der Strafvollstreckungskammer, über dieses Begehren zu entscheiden (vgl. KG, Beschluss vom 22. Juli 2014 - 2 Ws 257/14 Vollz -, juris Rn. 4).
  • OLG Hamm, 29.07.2021 - 4 Ws 69/21

    Gebühren für Pflichtverteidiger der 1. Instanz bei Beratung nach Einlegung und

    Insofern möchte ich auf mir bekannte Entscheidungen des OLG Hamm zur Erstattung von Anwaltskosten im Rahmen des § 464b StPO im vergleichbaren Fall der Revision, und dabei auch auf die u.a. Entscheidung des erkennenden Senats hinweisen: Beschluss des hiesigen 1. Strafsenats vom 12.04.2005 (1 Ws 70/05), Beschlüsse des hiesigen 2. Strafsenats vom 19.04.2002 (2 Ws 292/01) und vom 30.04.2015 (III-2 Ws 257/14 OLG Hamm, danach aber Ausnahmen in Einzelfällen möglich), Beschlüsse des hiesigen 3. Strafsenats vom 11.05.2004 (3 Ws 174/04), vom 08.02.2000 (3 Ws 754/99) und vom 06.01.2000 (3 Ws 450/99), Beschlüsse des erkennenden 4. Strafsenats vom 03.08.2011 (4 Ws 113/11) und vom 26.07.2016 (4 Ws 197/16), Beschluss des hiesigen 5. Strafsenats vom 16.06.2016 (5 Ws 145/16).
  • KG, 06.08.2019 - 5 Ws 58/19

    Zulassung von Gefangenen zu Langzeitbesuchen

    Juli 2014 - 2 Ws 257/14 Vollz -, juris Rdnr. 4, 12. September 2011 - 2 Ws 294/11 Vollz -, juris Rdnr. 27; Senat, Beschlüsse vom 9. Juli 2018 - 5 Ws 87/18 Vollz - und 14. Dezember 2016 - 5 Ws 183/16 Vollz - Arloth/Krä, StVollzG 4. Aufl., § 115 StVollzG Rdnr. 1; jeweils m. w. Nachw.).
  • KG, 29.09.2014 - 2 Ws 324/14

    Pornographisches Material, Rauchverbot sowie Durchsuchungen im Krankenhaus des

    Geschähe dies gleichwohl, wäre der Beschluss rechtwidrig und auf die Rechtsbeschwerde hin aufzuheben (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. Juli 2014 - 2 Ws 257/14 Vollz [juris]; vom 6. Februar 2007 - 2 Ws 42/07 Vollz - vom 16. Februar 2006 - 5 Ws 59/06 Vollz -).
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