Rechtsprechung
   OLG Celle, 03.08.2010 - 2 Ws 264/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5829
OLG Celle, 03.08.2010 - 2 Ws 264/10 (https://dejure.org/2010,5829)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.08.2010 - 2 Ws 264/10 (https://dejure.org/2010,5829)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. August 2010 - 2 Ws 264/10 (https://dejure.org/2010,5829)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,5829) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Sicherungsverwahrung: Vorlage zur Frage der Zulässigkeit der Fortdauer der ersten Sicherungsverwahrung über 10 Jahre hinaus in sog. Altfällen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Fortdauer einer vor dem 31.01.1998 angeordneten Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortdauer einer vor dem 31.01.1998 angeordneten Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67d Abs. 3
    Fortdauer einer vor dem 31.01.1998 angeordneten Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Divergenzvorlagen gemäß § 121 Abs. 2 Nr. 3 GVG zur Frage der Fortdauer der Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus in sog. "Altfällen" (Mario Bachmann, Ferdinand Goeck; ZIS 2011, 44)

Verfahrensgang

  • LG Lüneburg - 17b StVK 10/10
  • OLG Celle, 03.08.2010 - 2 Ws 264/10
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus OLG Celle, 03.08.2010 - 2 Ws 264/10
    Nach einhelliger Auffassung gilt dabei § 2 Abs. 6 StGB nicht nur für die Anordnung der Maßregel, sondern auch für die Fortdauerentscheidungen im Rahmen der Vollstreckung der Maßregel (vgl. dazu BVerfGE 109, 133, Rdnr. 182, zitiert nach juris, m. w. N.).

    Aus den Gesetzesmaterialien folgt, dass die Streichung erfolgte, weil die Regelungen im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01 - und vom 10.02.2004 - 2 BvR 834/02 u. a. - verzichtbar erschienen (BT-Drucksache 15/2887, S. 20).

    Im Übrigen ist im Hinblick auf die verfassungskonforme Auslegung zu berücksichtigen, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zu dem Fall, der auch der Entscheidung des EGMR zugrunde lag, in der derzeitigen Regelung der Dauer der Sicherungsverwahrung in § 67 d StGB keinen Verstoß gegen das Freiheitsgrundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG und das Rückwirkungsverbot aus Art. 103 Abs. 2 GG gesehen hat (BVerfGE 109, 133 ff).

    Das Bundesverfassungsgericht hat ferner entschieden, dass das absolute Rückwirkungsverbot des Art. 103 Abs. 2 GG die Maßregeln der Besserung und Sicherung des StGB nicht umfasse, da diese im Gegensatz zur Strafe nicht dem Zweck dienen, begangenes Unrecht zu sühnen, sondern dazu, die Allgemeinheit vor dem Täter zu schützen (BVerfGE 109, 133, Rdnr. 123, 145, zitiert nach juris).

    Angesichts der oben zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den aus den Grundrechten resultierenden Schutzpflichten des Staates für Grundrechte potentieller Opfer vor Verletzungen durch potentielle Straftäter (BVerfGE 109, 133, Rdnr. 185, zitiert nach juris) erschließt sich dem Senat nicht, warum bei der Frage der Beendigung der Sicherungsverwahrung keine mehrpoligen Grundrechtsverhältnisse zueinander in Abwägung zu bringen sein sollen.

  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung;

    Auszug aus OLG Celle, 03.08.2010 - 2 Ws 264/10
    Stehen der Vollstreckung einer vor dem 31.01.1998 angeordneten ersten Sicherungsverwahrung über die Dauer von 10 Jahren hinaus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 lit. a) EMRK und Art. 7 Abs. 1 Satz 2 EMRK in Form der Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil vom 17.12.2009 (Individualbeschwerde Nr. 19359/04) als andere gesetzliche Bestimmung im Sinne des § 2 Abs. 6 StGB entgegen?.

    Nach der Entscheidung des EGMR vom 17.12.2009 (Individualbeschwerde Nr. 19359/04), rechtskräftig durch Ablehnung des Verweisungsantrages der Bundesregierung durch den Ausschuss der großen Kammer vom 10.05.2010, stellt sich jedoch die Frage, ob § 67 d Abs. 3 StGB in der derzeit geltenden Fassung angewendet werden darf oder die Sicherungsverwahrung nach Ablauf von 10 Jahren ohne weitere Voraussetzungen für erledigt zu erklären ist.

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus OLG Celle, 03.08.2010 - 2 Ws 264/10
    Unter diesen Voraussetzungen ist das verfassungsgemäße Ergebnis geboten (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, vgl. nur BVerfGE 88, 145, 166; BVerfGE 95, 64, 81 und 93; BVerfGE 110, 226, 227; BVerfGE 112, 164, 182 f.).

    Die verfassungskonforme Auslegung des einfachen Gesetzesrechts darf allerdings nicht dazu führen, mit dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch zu treten (BVerfGE 86, 288, 320; BVerfGE 95, 64, 93; BVerfGE 101, 312, 329).

  • OLG Düsseldorf, 25.10.2010 - 1 Ws 256/10

    Auswirkungen der Entscheidung des EGMR auf die Sicherungsverwahrung in Altfällen

    (Vorlagebeschlüsse des OLG Celle vom 3. August 2010 [2 Ws 264/10], des OLG Köln vom 12. August 2010 [2 Ws 488/10], des OLG Nürnberg NStZ 2010, 574, des OLG Stuttgart vom 19. August 2010 [1 Ws 57/10] sowie des OLG Koblenz vom 1. September 2010 [2 Ws 370/10] und 30. September 2010 [1 Ws 108/10]).
  • KG, 22.10.2012 - 2 Ws 469/12

    Qualifizierung eines Bewährungswiderrufs als Strafe für einen Weisungsverstoß

    Der Verstoß als solcher muss Anlass zu der Besorgnis geben, dass der Verurteilte gerade aufgrund des Weisungsverstoßes erneut Straftaten begehen wird, die dem Gewicht der Maßregel entsprechen (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 2 Ws 264/10 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht